Bodenrichtwerte
Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 BauGB die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2023 für die Stadt Oberriexingen ermittelt und in seiner Sitzung am 02.05.2023 beschlossen.
Bodenrichtwerte werden für Rohbauland, Bauerwartungsland, baureifes Land und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ermittelt. Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebiets, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungsstufe, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert.
Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.
Hier können Sie die aktuellen Bodenrichtwerte einsehen: Bodenrichtwerte
Hier können Sie die aktuelle Bodenrichtwertkarte ansehen: Bodenrichtwertkarte Oberriexingen
Seit 01.01.2019 ist der gemeinsame Gutachterausschuss der Städte Vaihingen/Enz und Oberriexingen sowie der Gemeinden Eberdingen und Sersheim für die Ermittlung und Festsetzung der Bodenrichtwerte für die Stadt Oberriexingen zuständig. Die gemeinsame Geschäftsstelle hat ihren Sitz in der Stadtverwaltung Vaihingen/Enz.
Bitte beachten!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Bodenrichtwert ist relevant für die Grundsteuer B wie auch für die Grundsteuerreform. Der relevante Stichtag ist hier der 01.01.2022. Ihren Bodenrichtwert können Sie auf der Homepage von Boris-BW abrufen. Verwenden Sie für die Grundsteuer bitte ausschließlich den Wert, welcher auf der Boris-BW unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de bereitgestellt wird. Der „grundsteuerliche Bodenrichtwert“ und der „städtebauliche Richtwert“ können voneinander abweichen. Der Grund hierfür sind unterschiedliche Bemessungszeiträume. Sollten Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten haben, wenden Sie sich bitte an die Hauptamtsleitung der Stadt Oberriexingen. Sollten Sie Fragen zur Grundsteuer selbst haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Bietigheim-Bissingen.
Bodenrichtwerte
Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 BauGB die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2023 für die Stadt Oberriexingen ermittelt und in seiner Sitzung am 02.05.2023 beschlossen.
Bodenrichtwerte werden für Rohbauland, Bauerwartungsland, baureifes Land und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ermittelt. Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebiets, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungsstufe, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert.
Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.
Hier können Sie die aktuellen Bodenrichtwerte einsehen: Bodenrichtwerte
Hier können Sie die aktuelle Bodenrichtwertkarte ansehen: Bodenrichtwertkarte Oberriexingen
Seit 01.01.2019 ist der gemeinsame Gutachterausschuss der Städte Vaihingen/Enz und Oberriexingen sowie der Gemeinden Eberdingen und Sersheim für die Ermittlung und Festsetzung der Bodenrichtwerte für die Stadt Oberriexingen zuständig. Die gemeinsame Geschäftsstelle hat ihren Sitz in der Stadtverwaltung Vaihingen/Enz.
Bitte beachten!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Bodenrichtwert ist relevant für die Grundsteuer B wie auch für die Grundsteuerreform. Der relevante Stichtag ist hier der 01.01.2022. Ihren Bodenrichtwert können Sie ab dem 01.07.2022 auf der Homepage von Boris-BW abrufen.
Verwenden Sie für die Grundsteuer bitte ausschließlich den Wert, welcher auf der Boris-BW unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de bereitgestellt wird.
Der „grundsteuerliche Bodenrichtwert“ und der „städtebauliche Richtwert“ können voneinander abweichen. Der Grund hierfür sind unterschiedliche Bemessungszeiträume.
Sollten Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten haben, wenden Sie sich bitte an die Hauptamtsleitung der Stadt Oberriexingen.
Sollten Sie Fragen zur Grundsteuer selbst haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Bietigheim-Bissingen.
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