Rentenanträge
Die Rentenstelle erteilt Auskünfte rund um das Thema Rente. Sie hilft beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen und nimmt diese zur Weiterleitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger entgegen. Im Wesentlichen sind dies Anträge auf
- Erwerbsminderungsrente, auf Altersrente oder Hinterbliebenenrente
- Weitergewährung/Wiedergewährung von Renten
- Kontenklärung
- Feststellung von Kindererziehungszeiten.
Welche Unterlagen sind hierfür erforderlich?
Wenn das Versicherungskonto vollständig ist, also keine Lücken mehr aufweist, werden in der Regel folgende Unterlagen im Original benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
- persönliche Steueridentifikations-Nummer
- Bankverbindung mit IBAN und BIC
- Krankversicherungskarte sowie Angaben über die Krankenkassenmitgliedschaft ab 1984
- Zahlstelle von Betriebs- und Zusatzrenten
- Geburtsurkunde eines Kindes.
Zusätzlich sind bei den verschiedenen Rentenarten gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich:
bei Altersrente für Schwerbehinderte:
- Schwerbehindertenausweis
bei Hinterbliebenenrente:
- Sterbeurkunde, Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde, Familienstammbuch
- Rentenbescheid oder Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf des Verstorbenen
- Rentenbescheid oder Versicherungsnummer der Hinterbliebenen
- gegebenenfalls Nachweis über die Berufsausbildung des Verstorbenen
bei Erwerbsminderungsrente:
- Name und Anschrift der behandelnden Ärzte
- Angaben über eventuelle Krankenhaus- oder Kuraufenthalte in den letzten Jahren
- Lebenslauf, aus dem hervorgeht, in welchem Zeitraum welche Tätigkeit ausgeübt wurde (Arbeitgeberangaben sind nicht erforderlich)
- ärztliche Gutachten und Berichte, die der Rentenversicherung noch nicht vorliegen
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis.
Falls Ihr Versicherungskonto noch Lücken aufweist, bringen Sie bitte noch folgende Originale für eventuelle Fehlzeiten mit:
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweis über Grundwehrdienst oder Zivildienst
- Nachweis über Berufsausbildung (Lehrvertrag, Nachweis über Abschluss, Lehrzeugnis)
- Nachweise über Schul-, Fachschul-, Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres
- Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit
- sonstige Nachweise, die für die Rentenversicherung relevant sind (z.B. Nachweise über ausländische Versicherungszeiten).
Weitere Infos:
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