Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024

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Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der stellvertretende Bürgermeister (stv. BM) Herr Maisch die Anwesenden, entschuldigte die abwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger herzlich Willkommen zur Gemeinderatsitzung. BM Wittendorfer konnte krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen.

TOP 1 Einwohnerfragestunde
Aus der anwesenden Einwohnerschaft wollte eine Person wissen, wann der noch fehlende Endbelag im Neubaugebiet „Schrannenäcker Süd“ aufgebracht wird. Stv. BM Maisch führte in die Thematik ein und erklärte, dass die Umsetzung für dieses Jahr vorgesehen ist. Dies geschehe erst nachdem die noch fehlenden Hausanschlüsse bei den unbebauten Grundstücken auf das Grundstück verlegt wurden. Die Umsetzung erfolgt durch die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen. Das Vorhaben ist im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen eingeplant.

TOP 2 Bausachen
TOP 2.1 Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Haferweg 3, Flst. 6474
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.

TOP 2.2 Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport und Schuppen, Haferweg 5, Flst. 6473
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.

TOP 2.3 Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Hirseweg 3, Flst. 6468
Der Gemeinderat stimmte den Bauvorhaben einstimmig zu.

TOP 2.4 Bauvoranfrage – Erneute Anhörung: Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses, Eisberger 15, Flst. Nr. 4591
Der Gemeinderat stimmte den Bauvorhaben einstimmig zu.

TOP 2.5 Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Neubau einer Doppelgarage, Karl-Kaltschmid-Straße 4, Flst. 3974/1
Der Gemeinderat stimmte den Bauvorhaben einstimmig zu. 

Stadtrat Hess rückte aufgrund von Befangenheit vom Tisch zurück.

TOP 3 Modernisierung alte Kelter: Vergabe des vierten Ausschreibungspaketes
Zu diesem Tagesordnungspunkt stellte stv. Kämmerin Luna einen Sachvortrag vor. 
Im Rahmen der Sanierung der Alten Kelter in Oberriexingen soll das vierte Ausschreibungspaket vergeben werden, das die Gewerke Gußasphaltarbeiten und Malerarbeiten enthält. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Gewerk Gußasphaltarbeiten an die Firma Lautenschlager & Kopp GmbH + Co. KG aus Stuttgart zu vergeben. Des Weiteren beschloss das Gremium einstimmig das Gewerk Malerarbeiten an die Firma Heinrich Schmid GmbH aus Vaihingen an der Enz zu vergeben.

TOP 4 Grundschule Oberriexingen: DigitalPakt
a) Statusupdate Digitalisierung 
b) Vergabe Beschaffung Tablets, Ladewagen, Laptops für LehrerInnen
Hauptamtsleiterin Klepper stellte zu diesem Tagesordnungspunkt einen Sachvortrag vor. 

Der Stadtverwaltung hat die Fördermöglichkeiten im Rahmen des DigitalPakts Schule beantragt. Die maximale Fördersumme des Bundes für die digitale Ausstattung sowie Schaffung der digitalen Infrastruktur an der Grundschule Oberriexingen in Höhe von 43.500,00 € sowie die ergänzende Förderung für den Aufbau der IT-Administration in Höhe von 5.740,00 € wurden Ende 2022 bewilligt. Die Fördersumme für den Aufbau der IT-Administration wurde bereits abgerufen.

Für das erste Quartal 2024 ist geplant einen weiteren Klassensatz Tablets, einen weiteren Ladewagen sowie die vier noch fehlenden Laptops für die Fachlehrer und -lehrerinnen zu beschaffen. Die Kosten für die geplanten Beschaffungen sind im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt.
Das Gremium beschloss einstimmig die drei Angebote an die Firma G-Tech EDV-Systeme zu vergeben.

TOP 5 Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung)
Hauptamtsleiterin Klepper stellte zu diesem Tagesordnungspunkt einen Sachvortrag vor.
Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung) ist in der derzeitigen Fassung seit 01.09.1971 in Kraft. Zwischenzeitlich bietet die Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung durch Bereitstellung im Internet. 

Das Einrücken von öffentlichen Bekanntmachungen im „Mitteilungsblatt Oberriexingen“ soll weiterhin die ordentliche Form der öffentlichen Bekanntmachung in Oberriexingen sein. 
Sollte die rechtzeitige Bekanntmachung im Mitteilungsblatt, wie zuletzt bei der Änderung der Abwassersatzung nicht möglich sein, erfolgte in der Vergangenheit die sogenannte Notbekanntmachung durch Anschlag an der Verkündungstafel. 

Künftig soll als erste Möglichkeit der Notbekanntmachung die Bereitstellung im Internet als Form der außerordentlichen öffentlichen Bekanntmachung zur Verfügung stehen. Sollte die Notbekanntmachung im Internet z.B. infolge höherer Gewalt nicht möglich sein, erfolgt diese weiterhin durch Anschlag an der Verkündungstafel. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Stadt Oberriexingen.

TOP 6 Kommunalwahl 2024
Informationen zur digitalen Erfassung von Wahlvorschlägen
Hauptamtsleiterin Klepper stellte zu diesem Tagesordnungspunkt einen Sachvortrag vor. 
Die Parteienkomponente ist eine von der voteiT zur Verfügung gestellte Anwendung, die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, welche ihre Wahlvorschläge zu einer Kommunalwahl einreichen möchten, über das Internet nutzen können. 
Mit der Parteienkomponente lassen sich die Daten von Kandidaten und Vertrauenspersonen speichern. Alle für einen Wahlvorschlag erforderlichen Formulare können gedruckt werden. Darüber hinaus können die Daten dem Wahlamt zur Weiterverarbeitung digital zur Verfügung gestellt werden. Über einen Link können sich die Parteien und Wählervereinigungen selbst im Online Portal „Parteienkomponente“ registrieren und erhalten dort ihre Zugangsdaten. Zwischenzeitlich sind die Vorarbeiten und die erforderliche Datenübertragung abgeschlossen. Um die Parteienkomponente nutzen zu können, ist eine Registrierung unter https://www.votemanager.de/parteienkomponente/Login erforderlich. 

Nähere Informationen zur Registrierung, Erfassung von Kandidaten und Vertrauenspersonen können im Rathaus bei Frau König erfragt werden. 

TOP 7 Annahme von Spenden – 2.Halbjahr 2023
Stv Kämmerin Luna stellte zu diesem Tagesordnungspunkt einen Sachvortrag vor. 
Gem. § 78 Abs.4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen über die Annahme bzw. die Vermittlung der eingegangenen Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden. 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme bzw. die Vermittlung der im zweiten Halbjahr 2023 eingegangenen Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung.

TOP 8 Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes
Stv BM Maisch informierte das Gremium über den Umleitungsplan für die geplanten Brückensanierungsmaßnahmen. Die Brückensanierung wird voraussichtlich am 02.04.2024 starten und voraussichtlich bis zum 30.08.2024 andauern. Bei der Beschilderung des Kreisverkehrs zwischen Sersheim und Oberriexingen soll klar erkenntlich gemacht werden, dass die Zufahrt nach Oberriexingen möglich, aber die Durchfahrt nicht mehr möglich ist. 
Bezüglich des Busfahrplans liegen noch keine weiteren Informationen vor.