Updates und Informationen zum Thema „Impfen gegen COVID-19“

Vom Sozialministerium BaWü erhielten wir am letzten Wochenende den Hinweis, dass sich der Start der Kreis-Impfzentren (KIZ) verzögern wird: die KIZ werden am 22.01.2021 - nicht wie ursprünglich geplant am 15.01.2021 - ihren Betrieb aufnehmen. Grund hierfür sind die Impfstofflieferungen durch den Bund. Das Land erwartet am 19.01.2021 die nächste Impfstoff-Lieferung, jedes KIZ kann daraus mit 975 Impfdosen beliefert werden.

 

Die Termine für Impfungen in den KIZ können ab 19.01.2021 über die Hotline „116 117“ oder online über www.impfterminservice.de vereinbart werden.

 

Weitere Informationen zu den Impfungen erhielten die Stadt Oberriexingen am Wochenende vom Gemeindetag BaWü:

Die Impfung gegen SARS-CoV-2 war am Dienstag (05.01.2021) ebenfalls Gegenstand der Beratungen in der Ministerpräsidentenkonferenz. Zur Umsetzung der Impfstrategie in Baden-Württemberg gibt es folgenden Überblick:

 

* Um innerhalb möglichst kurzer Zeiträume eine Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen, werden die Impfungen in verschiedenen Phasen stattfinden:

- Phase 1a: Gezielte, zentralisierte Verimpfung, weil noch wenig Impfstoff verfügbar ist. Es finden sehr gezielte, stark priorisierte Verimpfungen statt.

- Phase 1b: Erweiterte, zentralisierte Verimpfung möglich, weil mehr Impfstoff verfügbar ist. Eine priorisierte Verimpfung ist möglich.

- Phase 2: Breite, dezentrale Routine-Verimpfung möglich durch großflächige Verfügbarkeit des Impfstoffes.

 

* Während Phase 1 erfolgen die Impfungen in Impfzentren und durch mobile Teams, in Phase 2 durch ärztliche Einrichtungen, niedergelassene Ärzte und Betriebsärzte.

* Auf Grundlage der Empfehlung der STIKO, Leopoldina und dem Deutschen Ethikrat wurde vom Bund die Coronavirus-Impfverordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus erlassen.

* In Baden-Württemberg wurden 10 Zentrale Impfzentren mit mobilen Impfteams eingerichtet. Diese haben am 27.12.2020 mit Impfungen begonnen. Die Kreisimpfzentren sollen nun ab 22.01.2020 ihren Betrieb aufnehmen.

* Der Bund verteilt die Lieferungen entsprechend dem Bevölkerungsanteil an die Länder; das Land verteilt diese gleichmäßig an die Impfzentren. Aktuell ist die Anzahl der möglichen täglichen Impfungen von der knappen Verfügbarkeit des Impfstoffes abhängig, weshalb der Fokus auf Erst- und Zweitimpfung von Gruppen mit höchster Priorität, z.B. Personen über 80 Jahre oder in stationären Einrichtungen, Pflegepersonal, liegt.

* In Baden-Württemberg werden die Bürgerinnen und Bürger über die Priorisierung, die Möglichkeit und die Terminierung der Impfung durch Öffentlichkeitsarbeit informiert. Es erfolgt keine personalisierte Mitteilung wie teilweise in anderen Bundesländern.

* Die Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Es werden gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung vereinbart. Der Zweittermin muss nach mind. 21 Tagen und max. 21+5 Tagen erfolgen.

* Das Impfzentrum kann grundsätzlich frei gewählt werden, es wird lediglich empfohlen, das nächste Impfzentrum zum Wohnort oder Arbeitsplatz aufzusuchen.

* Nachweis der Impfberechtigung: wird online/durch das Callcenter erstmals abgefragt. Vor Ort muss eine Bescheinigung vorgelegt werden: bei Ü80 Ausweisdokument, bei Personal durch formlose schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers. Sofern keine aktuellen Ausweisdokumente vorliegen, können im Einzelfall auch abgelaufene Ausweisdokumente als Nachweis akzeptiert werden.

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Impfung und den Impfzentrum stellt das Land unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/ zur Verfügung.