Stadt Oberriexingen
- Landkreis Ludwigsburg -
Satzung vom 28.07.2020 zur Änderung der Satzung über die Grundschulkinderbetreuung der Stadt Oberriexingen in der Fassung vom 20.06.2018
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, 581, ber. Seite 698), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 06.03.2018 (GBl. 2018 Seite 65,73) in Verbindung mit §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.06.2020 (GBl. 2020 Seite 403) hat der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen am 19.06.2018, zuletzt geändert durch die 1. Änderung der Satzung über die Grundschulkinderbetreuung der Stadt Oberriexingen vom 24.07.2019 folgende Satzung über die Grundschulkinderbetreuung der Stadt Oberriexingen beschlossen.
Artikel 1
Satzungsänderung
§ 16 erhält folgende Fassung:
Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet sich nach der Anlage zu dieser Richtlinie beigefügten Gebührenverzeichnisses. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Richtlinie.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderung der Satzung tritt zum 01.09.2020 in Kraft.
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Oberriexingen, den 29.07.2020
gez.
Wittendorfer
(Bürgermeister)