Aus der Gemeinderatssitzung vom 01.02.2022

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TOP 1 
Einwohnerfragestunde

Aus der anwesenden Einwohnerschaft wurden keine Fragen gestellt. 

TOP 2 
Bausachen
a) Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Energetische Sanierung und Aufstockung, Weilerstraße 16, Flst. 3706/1

Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und stimmt einer Befreiung der Stockigkeit von 1-stöckig auf 2-stöckig zu. Außerdem stimmt er einer Befreiung der festgesetzten Dachneigung von 48° auf 43° zu. 
b) Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Neubau Einfamilienhaus, Theodor-Heuss-Straße 4, Flst. 4684    
1.    Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis.
2.    Der Gemeinderat stimmt folgenden Befreiungen zu:
-    Befreiung von der festgesetzten Sichtschutzwand (Punkt 2.10 des B-Plans)
-    Überschreitung des Baufensters um max. 5% (in der Gesamtsumme)
-    Befreiung von der festgesetzten EFH, Überschreitung um 0,37 m 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gartenstraße Ost"
a)    Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
b)    Beschluss über die geänderte Planung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und verkürzte Offenlegung

BM Wittendorfer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schwahn vom Planungsbüro schwarzingenieure GmbH.  Hauptamtsleiterin Mannhardt teilte mit, dass während der ersten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen von Seiten der Öffentlichkeit insgesamt vier Stellungnahmen eingingen. Innerhalb der Frist gingen außerdem 23 Rückmeldungen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein. In 18 dieser Rückmeldungen wurde angegeben, dass keine Bedenken oder Einwände gegen das geplante Vorhaben bestehen oder es wurden lediglich Angaben zur Kenntnisnahme ohne Änderungen der Planung gemacht. In der Sitzung wurden die eingegangenen öffentlichen und privaten Belange durchgegangen und die Stellungnahmen der Verwaltung vorgestellt und abgewogen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen haben sich im Planteil sowie im Textteil des Bebauungsplans „Gartenstraße Ost“ vor allem klarstellende Änderungen/Ergänzungen und Konkretisierungen zum ersten Entwurf vom 13.09.2021 ergeben: 

Planteil:
1.    Ergänzung von Begrenzungslinien für Hochwasserereignisse (Grenzen für HQ100-Ereignisse und HQextrem-Ereignisse). 

Textteil:
1.    Nr. 1.2, Satz 2: Eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl ist durch Anlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu 0,7 zulässig.
2.    Nr. 1.3, Satz 1: Der Begriff Reihenhäuser wurde mit Reihen“- oder Doppelhäusern“ ergänzt.
3.    Nr. 2.: Es wurde das Kapitel unter Punkt 2 „Planungsrechtliche Festsetzungen zur Grünordnung“ ergänzt. In diesem werden die Themen Dachbegrünung, Pflanzliste zur Dachbegrünung,
       insektenfreundliche Beleuchtung, Vogelschutzmaßnahmen, Kleintiere, Gebäudeabbruch und Gehölzrodungen sowie CEF-Maßnahmen, Nisthilfen und Brutstätten näher aufgeführt und
       konkretisiert. (Anmerkung des LRA LB, FB Bauen und Immissionsschutz)
4.    Nr. 3.2.1 (zuvor 2.2.1), Satz 5: Es wurde der Begriff „sockellos“ für die Gestaltung von Einfriedigungen und Sichtschutzanlagen hinzugefügt, damit Kleintieren und Igeln das Passieren ermöglicht
       und vereinfacht wird.
5.    Nr. 4.2 (zuvor 3.2), Absatz 2: Übernahme weiterer geotechnischer Hinweise und Erläuterungen. (Anmerkung RP Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau) 
6.    Nr. 4.4 (zuvor 3.4): Ergänzung um weiteren Satz „Bohrungen zur Nutzung geothermischer Energie (Erdwärmesonden), sind aus Vorsorgegründen (zum Schutz des für Trinkwasserzwecke genutzten
       Grundwassers) hier grundsätzlich nicht zulässig.“ (Anmerkung des LRA LB, FB Bauen und Immissionsschutz)
7.    Nr. 4.5 (zuvor 3.5): Die vorgeschlagenen Sätze des LRA LB, FB Bauen und Immissionsschutz zum Damm und möglichen Überflutungen im Gebiet wurden übernommen. 

Begründung:
1.    Nr. 2: Ergänzung um den Satz „Der Flächennutzungsplan muss hier außerhalb vom Bebauungsplanverfahren aktualisiert werden.“
2.    Nr. 3, Satz 2: redaktionelle Änderung von Flst. 148 in Flst. 155 
3.    Nr. 3, Absatz 2: Ergänzung um den Satz „Die Lage ist durch den bestehenden Hochwasserschutzdamm an der Enz - statistisch gesehen - mindestens bis zu einem 100-jährigen
       Hochwasserereignis (HQ100) geschützt.“     (Anmerkung des LRA LB, FB Bauen und Immissionsschutz)
4.    Nr. 3.1, Satz 1: Änderung „Relevanzprüfung“ in „Relevanzprüfungen“
5.    Nr. 3.1, Satz 5: Ergänzung um den Satz „Vor dem Abbruch des Gebäudes sind endgültige Untersuchungen notwendig.“
6.    Nr. 4.2, Absatz 1: Nähere Erläuterungen zu Nr. 1.2 des Textteils zum Bebauungsplan wurden eingefügt. Dem erhöhten Flächenverdichtungsgrad wird mit Dachbegrünungen, Maßnahmen zum
       Artenschutz und Pflanzlisten mit standortgerechten Pflanzen entgegengewirkt.
7.    Nr. 4.2, Absatz 2: Ergänzung um den Satz „Aus wasserschutzgründen dürfen für die Dachflächen keine unbeschichteten wassergefährdenden Materialien verwendet werden. Alle Flächen auf den
       nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die nicht als Gartenflächen angelegt werden, müssen wasserdurchlässig gestaltet werden.“
8.    Nr. 4.2, Absatz 3: Ergänzende Angabe der Stellplätze pro Wohneinheit (ca. 2,8/WE).
9.    Nr. 6: Ergänzung um den Begriff „Durchführungsvertrag“. 

Der Gemeinderat beschloss folgendes:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die zum erneuten Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungstabelle berücksichtigt.
Die Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfes soll gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt vom 16.02.2022 bis 02.03.2022 (jeweils einschließlich) erfolgen. Stellungnahmen können nur noch zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. 

TOP 4
Sanierung der Wilhelm-, Weiler-, Hölderlinstraße sowie des Uhlandwegs
a) Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung
b) Beschlussfassung über die Ausführungsplanung und weitere Vorgehensweise

BM Wittendorfer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Daeges vom Ingenieurbüro Daeges. Er berichtete, dass die Pläne nach den Anregungen und dem Austausch in einer Informationsveranstaltung am 19.10.2021 in der Oberriexinger Kelter angepasst wurden. So wurden die Pflanzbeete inkl. Baumquartiere von 8 auf 2, zugunsten von mehr Parkflächen reduziert. Die Fußgängerquerungen in der Hölderlinstraße (1x Ecke Weilerstraße und 1x Ecke Wilhelmstraße) sollen durch den Einbau von Schwellen „etwas verkehrsberuhigt und hervorgehoben“ werden. Neben den geplanten Bodenschwellen (analog zur Theodor-Storm-Straße, bei Überfahrt sehr leise) soll der hier befindliche Bodenbelag sich farblich von der sonst einzubauenden Asphalttragschicht unterscheiden. Im vorliegenden Entwurf wurde auch die gewünschte Parkraumordnung in der Hölderlinstraße vollzogen. Ob nach der Straßensanierung die gesamten im jetzigen Planwerk ausgewiesenen Parkflächen durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet werden, kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Es empfiehlt sich hier aus Sicht der Verwaltung, die spätere Alltagsnutzung beim Parken nach der Straßensanierung zunächst zu beobachten und abzuwarten. In der Hölderlinstraße konnten auch zwei mögliche Plätze für Sitzbänke gefunden werden. Eine Sitzbank soll direkt nach der neuen beinahe barrierefreien Rampe aus dem Uhlandweg ihren Platz finden. Die zweite Sitzbank soll gegenüber der Jupiter-Giganten-Säule aufgestellt werden. Hier soll eine Bank ohne Rückenlehne gestellt werden. Hierdurch wird es möglich sein sowohl in Richtung der Säule sowie in Richtung „Dürre-Enz-Tal“ zu blicken. Eine weitere Änderung gegenüber der Entwurfsplanung vom Juli 2021 betrifft die vorgesehenen Pflasterflächen im Gehwegbereich. Bisher war der Gehwegbereich in der Wilhelm-, Weiler- und Hölderlinstraße sowie im Uhlandweg für die Neupflasterung eingeplant. Es wird empfohlen hier eine Erweiterung im Bereich der Sersheimer Straße bis zur Einmündung der Großmoltenstraße, sozusagen als „Ringschluss“ vorzunehmen. Bei der Sanierung der Großmoltenstraße im Jahr 2016/2017 wurde ebenfalls im Gehwegbereich ein Pflasterbelag in Muschelkalk eingebaut.  Die aktualisierte Kostenschätzung beläuft sich für die Gesamtmaßnahmen (Anteil Stadt Oberriexingen für Straßen- und Gehwegbau) auf ca. 734.045,87 € (brutto) zzgl. Honorar IB Daeges und zzgl. Baumpflanzungen und Unvorhergesehenes. Hierfür werden ausreichende Mittel im Haushaltsplan 2022 ff eingestellt.
Die weitere zeitliche Abfolge sieht wie folgt aus:
-    Versand der Ausschreibungsunterlagen am 14.02.2022
-    Submission am 10.03.2022
-    Geplante Vergabe am 29.03.2022
-    Geplanter Ausführungszeitraum in mehreren Bauabschnitten voraussichtlich 05/2022 – 03/2023
Die Ausschreibung und Vergabe sollen beschränkt mit Bieter-Nachverhandlungen über die Stadtwerke Oberriexingen GmbH erfolgen. Im Wirtschafts- und Investitionsplan 2022 ff der SW Ori wurden bereits entsprechende Investitionsmittel für die Baumaßnahme eingestellt und sollen überwiegend über eine Darlehensaufnahme finanziert werden.
Der Gemeinderat sprach sich für die Umsetzung der Entwurfsplanungsvariante vom 05.01.2022 (mit Änderungsstand vom 13.01.2022) vom IB Daeges aus.
Folgende Punkte sollten noch beachtet werden:
- Baumpflanzung vor dem Römerkeller streichen
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Ausschreibung über die Stadtwerke Oberriexingen GmbH, gemeinsam mit Herrn Daeges vom IB Daeges, durchzuführen. 

TOP 5
Modernisierung Alte Kelter Oberriexingen 
a) Vorstellung der Genehmigungsplanung und aktualisierten Kostenberechnung
b) Grundsatzbeschluss zur Durchführung gemäß der Genehmigungsplanung 

BM Wittendorfer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kerker vom Büro KMB. Er teilte mit, dass der Bewilligungszeitraum für das Sanierungsgebiet Ortskern II mit Schreiben des RP Stuttgart vom 21.12.2021 bis zum 31.12.2023 letztmals verlängert wurde. Daher ist nun für die Umsetzung des Projekts weiter Eile geboten, weshalb man aus Sicht der Verwaltung seitens der Stadt Oberriexingen in Kürze die Baugesuchsunterlagen (Genehmigungsplanung) einreichen sollte. Es wird mit einem Baugenehmigungszeitraum von mehreren Monaten gerechnet.
Herr Kerker stellte die Planungsvariante 4 im Gremium vor. Es ist geplant die Toiletten sowie ein behindertengerechtes WC im Untergeschoss der Kelter unterzubringen. Zusätzlich sollen ein Stuhllager sowie eine Treppe ins Erdgeschoss eingebaut und ein behindertengerechter Aufzug eingeplant werden, welcher ggfs. bis ins Dachgeschoss reicht, in welchem das städtische Archiv untergebracht werden soll (hier sind Abstimmungen mit dem Denkmalamt nötig). Im Erdgeschoss wird die derzeit bestehende Treppe entfernt, das alte WC zu einem Lager umgebaut und die Küche auf die gegenüberliegende Seite verschoben. Bei einer Reihenbestuhlung besteht weiterhin die Möglichkeit rund 150 Stühle zu stellen. Im Dachgeschoss wird eine Dachgaube als Verbindungsgang zwischen Rathaus und Archiv eingeplant. Der dafür zu entfernende Sparren wurde erst später eingesetzt und ist somit nicht denkmalgeschützt. Das große Holzrolltor in der Oberen Gasse könnte durch ein verglastes Element mit Doppeltür ersetzt werden.
Aufgrund der Tatsache, dass im Sanierungsgebiet aufgrund der Verlängerung des Bewilligungszeitraumes noch genügend Finanzhilfen für das Projekt zur Verfügung stehen, kann die Ausbauvariante 4 von der Stadt Oberriexingen umgesetzt werden. Der Eigenanteil der Stadt Oberriexingen ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragen und ist für 2022/2023 gesichert. Die Kostenschätzung vom 15.10.2021 wurde vom Büro KMB nochmals aktualisiert und auch hinsichtlich der gestiegenen Baupreise fortgeschrieben (Stand: 23.11.2021). Nach diesem Stand kommt ein Investitionsvolumen von rd. 999.400 EUR brutto auf die Stadt Oberriexingen zu. Hiervon wären ca. 509.700 EUR über Sanierungsmittel (Finanzhilfen) abgedeckt, rd. 489.700 EUR müsste die Stadt Oberriexingen selbst aufbringen. Seitens KMB wurden in der Kostenschätzung mit rd. 91.000 EUR finanzielle Puffer für Unvorhergesehenes einkalkuliert.
Nach dem Beschluss über die Genehmigungsplanung muss zunächst ein Honorarvertrag mit KMB abgeschlossen werden (wird in Bälde im GR behandelt). Parallel dazu soll das Baugesuch (Genehmigungsplanung) in Kürze eingereicht werden. Das gemeindliche Einvernehmen soll dann zu einem späteren Zeitpunkt nochmals im Gremium behandelt werden. Unter Einbeziehung eines Statikers sollen nochmals mit der Verwaltung einige Details geklärt werden, ebenso soll die Detailmaßnahmenübersicht noch erarbeitet werden (ähnlich Raumprogramm). Zu einem späteren Zeitpunkt bei der Ausführungsplanung ist ein Ingenieurbüro für die Gebäudetechnik heranzuziehen (Heizung, Lüftung, Sanitär, ggf. Elektro/Lichtplanung).
Die nun vorgesehenen „groben“ Maßnahmen sollen in einer Detailmaßnahmenübersicht zusammen mit KMB in der Ausführungsplanung technisch konkretisiert und zusammengestellt werden. Ein erstes Gespräch mit den betroffenen Vereinsvertretern über den Verbleib der in der Kelter eingelagerten Vereinsgegenstände fand bereits statt. Der Gemeinderat beschloss grundsätzlich die Ausbauvariante 4 vom 14.01.2022 (Genehmigungsplanung) und nahm die Kostenschätzung vom 23.11.2021 zustimmend zur Kenntnis. Folgende weiteren Punkte sollen bei der Genehmigungsplanung berücksichtigt werden:
-    Türe zwischen Zugang Rathaus/Lager prüfen
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung das Baugesuch vorzubereiten und einzureichen. 

TOP 6
Haushaltsplan 2022 mit Finanzplanung 2021 bis 2025
- Einbringung und Vorberatung

Stadtkämmerer Hübner stellte den Haushaltsplan sowie die Finanzplanung vor.
Ertragsseite im Ergebnishaushalt 2023:
Die Einnahmen aus Gewerbesteuer wurden mit 675.000 EUR eingeplant (Vorjahr: 650.000 EUR), vom ZV-Eichwald rd. 141.000 EUR (+ 36.000 € zum VJ). Insgesamt steigen die Steuereinnahmen gegenüber der Vorjahresplanung um rd. + 75.000 EUR (ohne Berücksichtigung von Umlagen) an. Die Schlüsselzuweisungen im FAG steigen im Vergleich zum Vorjahr um rd. + 318.000 EUR, außerdem wird von einem Einkommensteueranteil von rd. + 48.000 EUR ausgegangen.
Erträge im Ergebnishaushalt 2022:
Im Jahr 2022 sind Erträge in Höhe von 8.017.700 EUR eingeplant. Diese entstehen zu 50% aus Steuern und ähnlichen Abgaben, zu 27% aus Zuweisungen und Zuwendungen sowie Umlagen und zu den restlichen 23% aus Entgelten für öffentliche Leistungen, aufgelösten Investitionszuwendungen, sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und -umlagen sowie aus Zinsen und ähnlichen oder sonstigen ordentlichen Erträgen. 

Aufwendungen im Ergebnishaushalt:
Es sind minimale Steigerungen bei den Personalkosten im Gegensatz zum Jahr 2021 zu verzeichnen. Dies ist vor allem den Tariferhöhungen geschuldet. Die Personalkosten verteilen sich zu 58% auf die Kindertageseinrichtungen, 24% auf das Rathaus, 9% auf den Bauhof und 7% auf Schule und Betreuung. Zudem sind höhere Unterhaltungsaufwendungen von rund 64.000 € eingeplant. Die weiteren Aufwendungen liegen für den gesamten Haushalt quasi auf dem Niveau des Jahres 2021. Insgesamt liegen die Aufwendungen mit einer Gesamtsumme von 8.731.000 € damit lediglich 43.700 € über dem Vorjahresansatz. 40% dieser Aufwendungen nehmen die Personalausgaben ein, 29% sind Transferaufwendungen und 15% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die restlichen 16% verteilen sich auf Abschreibungen sowie sonstige ordentliche Aufwendungen und Zinsen.
Somit ergeben die ordentlichen Erträge nach Abzug der ordentlichen Aufwendungen ein veranschlagtes Gesamtergebnis von -353.300 € für 2022. 

Investitionsmaßnahmen im Jahr 2022:
Die größten geplanten Investitionsmaßnahmen in 2022 sind:
PV-Anlage Bauhof / Kläranlage                                                        50.000 € 
Neubau Bauhofhalle / Schuppen (Rate 2022)                                100.000 €
Planungsrate Sanierung / Umbau Feuerwehrhaus                           50.000 €
Neugestaltung Schulhof                                                                    90.000 € 
„Digitalpakt Schule“ (Rate 2022)                                                       60.000 €
Sanierung Sanitärbereich Kiga Eichendorffstraße                              80.00 €
Sanierung Sporthalle Dach (Rate 2022)                                         500.000 €
Sanierung Kleinspielfeld (vorbeh. Bundeszuschuss)                       150.000 €
Seniorensportanlage (vorbeh. Bundeszuschuss)                              50.000 €
Regenüberlaufbecken Elmestraße                                                  185.000 €
Baulandumlegung Schrannenäcker West (Rate 2022)                 1.050.000 €
Parkplatz Sportgelände                                                                    125.000 €
Schlussrechnung Theodor-Storm-Straße                                        150.000 €
Sanierungsrate 2022 Wilhelm-/Weiler-/Hölderlinstr. + Uhlandweg    350.000 €
Bushaltestellen (barrierefreie Umgestaltung)                                   170.000 €
Keltersanierung (Rate 2022)                                                            650.000 € 

Einzahlungen im Jahr 2022 sind vom Zweckverband Eichwald mit 510.000 €, durch Grundstückserlöse mit 1.000.000 €, die Stadtkernsanierung mit 295.000 € sowie weitere Zuschüsse in Höhe von 392.500 € zu erwarten.
Insgesamt ergibt sich darauf ein veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 2.403.500 €, die Liquidität wird damit fast vollständig aufgebraucht. Aus diesem Grund ist für das Jahr 2022 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.000.000 € vorgesehen.  

Haushaltslage 2022:
Der Haushalt kann trotz steigender Einnahmen nicht ausgeglichen werden. Durch die Pandemie waren höhere Aufwendungen in einigen Bereichen notwendig. Der Einbruch der Einkommensteuer und FAG-Zuweisungen wird sich durch die sich allmählich erholende Wirtschaft wieder abnehmen. Ab 2023 ist wieder das Niveau wie vor der Pandemie erreicht. Hier besteht eine hohe Abhängigkeit vom Wirtschaftswachstum. Für die Folgejahre ist die Ausweisung ausgeglichener Haushalte wieder möglich, sofern die Einnahmen wie erwartet steigen. Künftige Investitionen sind kritisch zu betrachten und müssen teilweise zeitlich verschoben werden. Einsparpotentiale bei Einnahmen und Ausgaben sind gering, müssen im Rahmen des möglichen jedoch so weit wie möglich ausgeschöpft werden (Einnahmesituation durch Gebührenerhöhungen, Hebesatzerhöhungen, Erhöhungen der Mieten etc. genau prüfen u. abwägen, Ausgabenkritik). „Antizyklische“ Auftragsvergaben insb. im Tiefbau führen hoffentlich zu guten Ausschreibungsergebnissen. Perspektivisch kann die investive Einnahmesituation im investiven Bereich durch Grundstückserlöse im Neubaugebiet „Schrannenäcker West“ verbessert werden. Die konsequente Prüfung und Beantragung von Fördermitteln soll weiterhin umgesetzt werden. 

TOP 7
Stadtwerke Oberriexingen GmbH
- Wirtschaftsplan 2022 - Einbringung, Beratung und Beschlussfassung

Stadtkämmerer Hübner teilte mit, dass das Investitionsvolumen im Jahr 2022 bei ca. 1.670.000 € liegt. Schwerpunkte sind hier die Spartensanierung in der Wilhelm-, Weiler-, und Hölderlinstraße mit Uhlandweg mit ca. 328.000 € und die Erschließung des Neubaugebietes „Schrannenäcker West“ mit ca. 415.000 €. Die Investitionen werden durch die Abschreibungen (296.000 €) und den erwarteten Gewinn (42.000 €) finanziert. Bereits 2021 wurde ein Darlehen von 900.000 € aufgenommen. Da die Baumaßnahme Wilhelm-, Weiler-, und Hölderlinstraße auf das Jahr 2022ff verschoben wurde, ist das Darlehen noch verfügbar. Es ist geplant eine Einzahlung der Gesellschafter von 500.000 € in die Kapitalrücklage der Sparte Strom zu leisten. Dies wird in der im Mai 2022 geplanten Aufsichtsratssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
In die Wasserversorgung werden im Jahr 2022 513.000 € investiert. Der größte Posten ist dabei die Erneuerung der Wasserleitungen in der Hohe Straße und Wilhelm-, Weiler-, Hölderlinstraße mit Uhlandweg. Bei der Wasserversorgung gehen die SWOri von einem Gewinn von knapp 13.000 € vor Steuern aus. Der Wasserpreis wird um 0,11 €/m³ (netto) erhöht. Gründe dafür sind zum einen die steigenden Kosten für den Bezug der Bodenseewasserversorgung, Stromkosten und Kosten der Instandhaltungen sowie die steigenden Kapitalkosten durch hohe Investitionen in den nächsten Jahren. Der Wasserpreis steigt damit zum 01.01.2022 auf 1,92 €/m³ (netto) bzw. 2,05 €/m³ (brutto). Trotz des hohen Anstiegs liegt der Wasserpreis der SWOri immer noch unter dem Durchschnitt in Baden-Württemberg (BW) bzw. unter dem Durchschnitt der privatrechtlichen Wasserversorger in BW. 
In die Gasversorgung werden 274.000 € investiert. Die laufenden Aufwendungen für Instandhaltung und Betrieb trägt der Pächter SWBB. Das Pachtentgelt wird bei 154.000 € liegen, davon müssen die Abschreibungen in Höhe von 78.000 €, die Fremdkapitalzinsen von 22.000 € und sonstiger Aufwand in Höhe von 14.000 € gedeckt werden. Es bleibt ein Überschuss von ca. 37.000 € vor Steuern. In die Stromversorgung werden 624.000 € investiert, die laufenden Aufwendungen für Instandhaltung und Betrieb trägt, wie auch im Bereich Gasnetz, der Pächter SWBB. Das Pachtentgelt wird bei rund 164.000 € liegen. Davon müssen die Abschreibungen in Höhe von 107.000 € und die Fremdkapitalzinsen von etwa 28.000 € gedeckt werden. Es bleibt ein Überschuss von 6.000 € vor Steuern. Für 2022 rechnen die SWOri mit einem positiven Ergebnis im Vertrieb von Gas und Strom von ca. 550 € vor Steuern.
Da der Hauptwettbewerber EnBW in seinem Netzgebiet deutlich höhere Netzentgelte hat und auf dieser Basis auch die Preise in der Grundversorgung kalkuliert werden, konnten die SWOri die Kundenzahl langsam aber stetig ausbauen. Aktuell hat diese 365 Kunden beim Strom und 70 Gaskunden. Durch Direktvertrieb vor Ort gewinnt sie stetig Kunden dazu und rechnet 2022 mit etwa 15 Kunden mehr. Grundversorger für Strom und Gas sind ab 2022 weiterhin die EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Der Umsatz des Gesamtbetriebs wird im Jahr 2022 voraussichtlich 1.500.000 € betragen. Der Überschuss vor Steuern wird bei 60.000 € liegen.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 und der Investitionsplanung für die Jahre 2022 - 2026 zu. 

TOP 8
Zweckverband Eichwald
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 und Investitions- und Finanzplanung  2021 - 2025 
- Beratung und Beschlussfassung

Stadtkämmerer Hübner berichtete, dass die Zweckverbandsverwaltung den Haushaltsplan für das Jahr 2022 mit der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung 2021 bis 2025 vorgelegt hat.
Entwicklungen im Haushaltsjahr 2022:
a) Ergebnishaushalt
Die Erträge des Ergebnishaushalts in Höhe von 1.801.700 € setzen sich zusammen aus:
-    Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen (1.491.200 €) Landeszuweisungen Straßenunterhaltung (7.200 €), Grundsteuer B (584.000 €), Gewerbesteuer (900.000 €)
-    Aufgelöste Investitionszuwendungen (219.800 €) Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen (72.500 €), Auflösung aus Sonderposten aus Beiträgen (147.300 €)
-    Entgelte für öffentliche Leistungen (0 €) Benutzungsgebühren aus der Vereinnahmung der Abwassergebühren des ZV
-    Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (20.000 €) Pachteinnahmen (20.000 €), Jagdpachtzins (0 €)
-    Zinsen und ähnliche Erträge (25.500 €) Zinserträge aus Geldanlagen
-    sonstige ordentliche Erträge (45.200 €) Konzessionsabgaben (26.000 €), Auflösung sonstiger Sonderposten (19.200 €)
Den Erträgen stehen Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber:
-    Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (180.300 €) Grundwassersanierung (12.000 €), Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (44.000 €), Bewirtschaftungskosten der Grundstücke
     und baul. Anlagen (8.000 €), Unterhaltung Ausgleichsflächen (25.000 €), EDV (2.500 €), Dienstleistungen Dritter (80.000 €) sowie weitere sonstige Aufwendungen in Summe (8.800 €)
-    Abschreibungen (265.000 €) Abschreibungen der Vermögensgegenstände
-    Zinsen und ähnliche Aufwendungen (20.500 €) Sonstige Finanzaufwendungen insb. Einlageentgelte
-    Transferaufwendungen (1.144.000 €) Kostenbeteiligung Buslinie Gewerbepark Eichwald (34.000 €), Steuerausschüttungen an Verbandskommunen (1.110.000 €):
      - Anteil Sachsenheim:                 541.100 €
      - Anteil Bietigheim-Bissingen:     277.500 €
      - Anteil Sersheim:                       149.900 €
      - Anteil Oberriexingen:            141.500 €

-    sonstige ordentliche Aufwendungen (191.900 €)
     
Ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen (29.000 €), Säumniszuschläge (15.000 €), Straßenentwässerungskosten E & W Eichwald (26.000 €), Kosten für Verbandsverwaltung (89.000 €),
      Beratungsleistungen (8.000 €), Geschäftsaufwendungen (21.000 €), sonstige ordentliche Aufwendungen in Summe (3.900 €) Eine Verbandsumlage der beteiligten Kommunen zur Deckung des
      Aufwands ist nicht vorgesehen. 

b) Investitionstätigkeit 
Die Einnahmen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 120.000 € stammen im  Jahr 2022 aus: 
-    Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (120.000 €) Investitionszuweisungen vom Land für die Umgehungsstraße
-    Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (0 €) Einnahmen aus Grundstücksverkäufen

Den Einnahmen stehen im Jahr 2022 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 4.155.000 € gegenüber:
-    Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (25.000 €) Pauschalansatz für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
-    Auszahlungen für Baumaßnahmen (130.000 €) Planungsrate Umgestaltung Grünstreifen (0 €), Ausbau „Panzerstraße“ für ÖPNV (20.000 €), Pauschalansatz für Planungskosten (50.000 €),
      Kampfmittelbeseitigung (10.000 €), Baureifmachung / Erschließung (20.000 €), Altlastenbeseitigung (10.000 €), Ausgleichsmaßnahmen (20.000 €)
-    Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (4.000.000 €)
     Ausschüttung Grundstückserlöse an Verbandskommunen
     - Anteil Sachsenheim:                    1.950.000 €
     - Anteil Bietigheim-Bissingen:        1.000.000 €
     - Anteil Sersheim:                            540.000 €
     - Anteil Oberriexingen:                 510.000 € 

Somit ergibt sich ein veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von - 4.035.000 €. Eine Verbandsumlage für die Kommunen entfällt in diesem Jahr weiterhin wie in den Jahren zuvor.
Der Zweckverband Eichwald bleibt nach wie vor schuldenfrei. Zum 31.12.2020 kann der Zweckverband voraussichtlich eine Liquidität von 12.020.032 € ausweisen. Zum 31.12.2021 wird der Stand der Liquidität voraussichtlich 14.206.032 € betragen. In der Finanzplanung bis zum 31.12.2025 wird sich der Stand auf 1.990.032 € reduzieren.
Ausschüttungsbeträge aus Grundstückserlösen an die Verbandskommunen sind in den Jahren 2022 – 2025 vorgesehen. Der Zweckverband wird auch bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums am 31.12.2025 schuldenfrei bleiben, wobei sich der Stand der Liquidität bis 2024 auf 1.990.032 € verringern wird. Die Finanzplanung kann sich jederzeit - insbesondere durch Mehr- oder Mindereinnahmen im Bereich der Grundstückserlöse und Steuereinnahmen - ändern, die Entwicklung bleibt hier abzuwarten.
Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen beauftragte die Vertreter der Stadt Oberriexingen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2022 sowie die Finanzplanung 2021 - 2025 des Zweckverbands Eichwald in der am 16.02.2022 stattfindenden Verbandsversammlung zu beschließen. 

TOP 9
Annahme von Spenden im 2. Halbjahr 2021

Stadtkämmerer Hübner teilte mit, dass im Jahr 2021 Geldspenden in Höhe von 4.637,92 € eingegangen sind. Sachspenden für die Kindertageseinrichtungen gingen im Wert von rund 816,00 € ein. Für die Kernzeitbetreuung lag der Wert an Sachspenden bei rund 90,00 €. Insgesamt kann somit eine Gesamtsumme von 5.543,92 € an eingegangenen Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen verzeichnet werden. Für das Projekt HvO - Helfer vor Ort Oberriexingen sind insgesamt 16.750,00 € an weitergeleiteten Spendenmitteln eingegangen.
Der Gemeinderat beschloss die Annahme bzw. die Vermittlung der im zweiten Halbjahr 2021 eingegangenen Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung. 

TOP 10
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes, u.a.

BM Wittendorfer informierte das Gremium über folgende aktuelle Themen: 

- Sanierung Sporthallendach:
BM Wittendorfer berichtete, dass für die Submission im Januar leider keine Angebote für die Sporthallendachsanierung eingegangen sind. Die Ausschreibung wurde aufgehoben, die entsprechenden Firmen wurden abtelefoniert und es wurden die Gründe erörtert. Die meisten Firmen teilten mit, dass der Preis auf dem Holzmarkt aktuell sehr unsicher sei und sie sich daher gegen eine Angebotsabgabe entschieden hätten. Nun wurde ein neuer Submissionstermin für den 22.02.2022 angesetzt und das Leistungsverzeichnis erneut versandt. Zum ersten Mal wurde eine Preisobergrenzenklausel (Preisgleitklausel) für Holzprodukte mit in die Ausschreibung genommen. Man hoffe, in diesem Jahr die Sanierung des Sporthallendaches doch noch zu schaffen.

- Stromausfall im Januar:
BM Wittendorfer gab bekannt, dass der Stromausfall in größeren Teilen Oberriexingens mit einer alten PVC-Leitung zusammenhing. Diese Leitung zwischen Römerstraße und Amselweg hatte für den großflächigen Ausfall gesorgt. Sie verursachte einen Kurzschluss im Mittelspannungsnetz. Die Hotline der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen war kurzzeitig überlastet, da sehr viele Betroffene zur gleichen Zeit zum Hörer griffen. Die Stadtwerke arbeiten mittlerweile an einem verbesserten Alarmsystem sowie einer automatischen Störansage für zukünftig auftretende Fälle. 

- Müllabfuhr:
BM Wittendorfer teilte mit, dass die aktuelle Situation mit den neuen Unternehmen bei der Abfallentsorgung aktuell noch sehr unbefriedigend ist. Auch die Stadt hatte bereits eine Meldung an die zuständigen Unternehmen gesendet, um Verbesserungen zu erzielen. Es muss weiter abgewartet werden, was AVL, Kurz und PreZero planen. Glascontainer sind jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht auf öffentlicher Fläche geplant, hier sollte man zuwarten. Mit diesen Glascontainern machte die Stadt in der Vergangenheit negative Erfahrungen, aufgrund derer die Container bewusst entfernt wurden. Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, ob und dass sich die Situation verbessert – insbesondere mit dem Glaskörbchen und der Umstellung auf eine „blaue Glastonne“ in jedem Haushalt, der dies wünscht. 

- LED-Straßenbeleuchtung:
BM Wittendorfer berichtete über Meldungen bei der Verwaltung, dass die neue Straßenbeleuchtung für die ein oder andere Person im Ort als zu hell wahrgenommen wird. Die neue Beleuchtung entspricht den Richtlinien für insektenfreundliche Beleuchtung, ist aber definitiv heller als die vorherige sehr alte Straßenbeleuchtung. Es braucht eine gewisse Zeit, bis man sich an die neuen Leuchten gewöhnt hat. In wenigen Ausnahmefällen und im berechtigten Einzelfall sind Blenden möglich, sollte eine zu starke Einstrahlung in private Wohnhäuser nachgewiesen werden. Jedoch bittet die Verwaltung darum, sich zunächst ein wenig Zeit zu nehmen, um sich an die „neue Helligkeit“ zu gewöhnen. Diese dienen einem sicheren Straßenraum und sind zudem noch sehr viel energieeffizienter als die alten Leuchtmittel und sparen sehr viel CO2 ein. 

- Corona:
BM Wittendorfer gab bekannt, dass in Oberriexingen derzeit 46 Infektionsfälle gemeldet sind (Stand 01.02.2022). Die Gruppe der betroffenen Personen ist breit gefächert, von ungeimpft bis geimpft und geboostert, Kinder, Familien und Senioren. Das Land Baden-Württemberg teilte in dieser Woche mit, dass Schließungen in Kitas und Grundschulen zukünftig nicht mehr umgesetzt werden, lediglich die infizierten Kinder haben sich in Quarantäne zu begeben. Die restliche Gruppe/Klasse bleibt geöffnet. 

- Sitzungszeiten 2021:
BM Wittendorfer teilte mit, dass im Jahr 2021 12 Gemeinderatssitzungen stattfanden. Insgesamt wurde 19:05 Stunden öffentlich und 13:05 Stunden nichtöffentlich getagt, was eine Summe von 32:10 Stunden Sitzungszeit ergibt. 

- Impfzentrum:
BM Wittendorfer berichtete, dass im Durchschnitt derzeit ca. 20 Personen täglich im Impfzentrum geimpft werden und die Nachfrage nach Impfterminen deutlich nachgelassen habe. Mittlerweile wurden in Oberriexingen über 4.500 Impfungen seit Ende November 2021 durchgeführt. Die Kinderimpfaktionen laufen im Februar weiter, zusätzlich werden Terminslots für Jugendliche und Erwachsene zur Verfügung stehen. Eventuell wird das Impfzentrum je nach Nachfrage Ende Februar eingestellt, dies ist jedoch aktuell noch unklar und bleibt abzuwarten. In den kommenden Februarwochen wurden die Öffnungszeiten deutlich reduziert, allerdings sind Viert-Impfungen für bestimmte Personengruppen ab sofort möglich.