Informationen zur Notbetreuung im Januar 2021 in den Betreuungseinrichtungen der Stadt Oberriexingen

Stand: 07.01.2021

Liebe Eltern, 

angesichts der leider immer noch zu hohen Infektionszahlen haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihrer Videoschaltkonferenz am 05.01.2021 beschlossen, auch an Kindertageseinrichtungen die Kontakte bis Ende Januar weiter deutlich einzuschränken. Daher werden die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege im Januar auch über das Ende der Weihnachtsferien hinweg grundsätzlich geschlossen. 

Für Baden-Württemberg hat sich das Kultusministerium darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz  in der Praxis wie folgt umzusetzen: 

  1. Kitas sowie Einrichtungen der Kindertagespflege bleiben ebenso wie Grundschulen bis mindestens 17.01.2021 geschlossen. Über eine Öffnung im Präsenzbetrieb ab dem 18.01.2021 wird in der Woche ab dem 11.01.2021 entschieden.
  2. Für Kita-Kinder wird im Zeitraum der Schließung an den regulären Öffnungstagen weiterhin eine Notbetreuung eingerichtet.
  3. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze. 

Die Grundschule Oberriexingen bietet ab Montag, 11.01.2021

, eine Notbetreuung an. Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular hierzu erhalten Sie direkt von der Grundschule Oberriexingen oder auf der Homepage gs-oberriexingen.jimdofree.com/. 

Eine Notbetreuung in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule findet abhängig von der Anzahl der Anmeldungen der Grundschulkinder zur Notbetreuung in der Grundschule statt. 

Die Stadt Oberriexingen wird ab Montag, 11.01.2021, daher weiterhin eine Notbetreuung für Kinder im Alter von 1 Jahr bis 6 Jahren, welche bereits unsere Kindergärten oder die Kinderkrippe in der Eichendorffstraße 19 / 21 und in der Großmoltenstraße 2 sowie den Wald- und Naturkindergarten „Reutwaldfüchse“ besuchen, anbieten. Diese Regelung gilt für Kinder, die zum Stichtag 10.01.2021 mindestens 1 Jahr alt oder älter sind und bereits in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen wurden. 

Die Voraussetzungen für die erweiterte Notbetreuung, das Antragsverfahren und weitere Informationen zu den Betreuungszeiten haben sich zum damaligen Informationsschreiben vom 14.12.2020 nicht geändert. Daher haben wir Ihnen die relevanten Formulare unter diesem Text nochmals zur Verfügung gestellt. Eltern, deren Kinder bereits für die Notbetreuung bis einschließlich 08.01.2021 angemeldet sind, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Diese Kinder werden für die weitere Notbetreuung in den jeweiligen Gruppen weiterhin eingeplant. 

Bitte senden Sie uns aus organisatorischen Gründen die Anmeldungen zur Notbetreuung immer bis spätestens 10 Uhr am Vortag zu (für einen Montag benötigen wir das Formular freitags bis 10 Uhr). 

Vielen Dank im Voraus.

Informationsschreiben
Anmeldeformular
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