Stadt Oberriexingen
- Landkreis Ludwigsburg -
Satzung vom 27.07.2021 zur Änderung der Satzung über die
Grundschulkinderbetreuung der Stadt Oberriexingen
in der Fassung vom 20.06.2018
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000
(GBl. 2000, 581, ber. Seite 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBl.
2020 Seite 1095, 1098) in Verbindung mit §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-
Württemberg (KAG) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GBl. 2020 Seite
1223, 1249) hat der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen am 19.06.2018, zuletzt geändert durch die 2.
Änderung der Satzung über die Grundschulkinderbetreuung der Stadt Oberriexingen vom 28.07.2020
folgende Satzung über die Grundschulkinderbetreuung der Stadt Oberriexingen beschlossen.
Artikel 1
Satzungsänderung
§ 16 erhält folgende Fassung:
Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet sich nach der Anlage zu dieser Richtlinie beigefügten
Gebührenverzeichnisses. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Richtlinie.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderung der Satzung tritt zum 01.09.2021 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-
Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Oberriexingen, den 28.07.2021
gez.
Wittendorfer
(Bürgermeister)
Anlage: Gebührenverzeichnis Grundschulkinderbetreuung
Anlage
Gebührenverzeichnis Grundschulkinderbetreuung
Schuljahr 2020/2021 | Schuljahr 2021/2022 (ab 01.09.2021) | |
1. Kernzeitbetreuung nach § 3 Absatz 3 (bei 11 Monaten) | 76 € / Monat | 78 € / Monat |
2. Nachmittagsbetreuung nach § 3 Absatz 5 (bei 11 Monaten) | 94 € / Monat | 97 € / Monat |
3. Ferienbetreuung nach § 4 (6 Std./Tag) | 25 € / Tag | 26 € / Tag |