Bebaunngsplan "Steingrube" Ansiedlung des Lebensmittelgeschäfts "Penny" gemeinsam mit der Bäckerei Laier
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Steingrube“
Bestandteile und Anlagen zum Bebauungsplan:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
• Anlage 1 - VHB Planzeichnung
• Anlage 2 - VHB Textteil
• Anlage 3 - VHB Begründung
Umweltprüfung
• Anlage 4 - Umweltbericht
Vorhaben- und Erschließungsplanung
• Anlage 5_1 - VEP Lageplan mit Dachaufsicht und Außenanlagen
• Anlage 5_2 - VEP Obergeschoss/Dachgeschoss
• Anlage 5_3 - VEP Schnitt
Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung
• Anlage 6_1 - Abwägungstabelle der Stellungnahmen der Träger von öffentlichen Belangen
• Anlage 6_2 - Abwägungstabelle der Stellungsnahmen der Öffentlichkeit
Fachgutachten
• Anlage 7_1 - Starkregenberechnung Nahversorger Oberriexingen mit Planung Regenrückhaltebecken
• Anlage 7_2 - Bodenverwertungskonzept zum Bauvorhaben Baugebiet Steingrube Prüfung
• Anlage 7_3 - Bebauungsplan „Steingrube“ Oberriexingen, Relevanzprüfung zum Artenschutz
• Anlage 7_4 - Bebauungsplan „Steingrube“ Oberriexingen, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
• Anlage 7_5 - Schalltechnische Untersuchung VBP „Steingrube“ – Penny-Markt und Bäckerei Laier in Oberriexingen
• Anlage 7_6 - Stadt Oberriexingen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Steingrube“ Fachgutachten zu den Geruchsimmissionen
• Anlage 7_7 - Verkehrsuntersuchung 2024 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Steingrube“ (Penny-Markt+Bäckereifiliale)
Kauf- und Durchführungsvertrag
• Anlage 8 - Kauf- und Durchführungsvertrag Entwurf
• Anlage 8_d - Antrag des Vorhabenträgers, Anlage 4
• Anlage 8_e - Planungskostenvertrag, Anlage 5
• Anlage 8_j - Entwurf Fortführungsnachweis
Umweltbezogene Stellungnahmen TöB Behörden
• Anlage 9_1 - Stadtwerke Bietigheim-Bissingen
• Anlage 9_2 - Polizeipräsidium Ludwigsburg_Führungs- und Einsatzstab
• Anlage 9_3 - BUND
• Anlage 9_4 - RP Freiburg LGRB
• Anlage 9_5 - Deutsche Umwelthilfe e.V.
• Anlage 9_6 - Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
• Anlage 9_7 - Verband Region Stuttgart
• Anlage 9_8 - RP Stuttgart
• Anlage 9_9 - LRA Ludwigsburg
Umweltbezogene Stellungnahmen Öffentlichkeit
• Anlage 10_1 - Beteiligter 1_2
• Anlage 10_2 - Beteiligter 3
• Anlage 10_3 - Beteiligter 4_5_6
• Anlage 10_4 - Beteiligter 7
• Anlage 10_5 - Beteiligter 8_9
• Anlage 10_6 - Beteiligter 10
• Anlage 10_7 - Beteiligter 10
Waldrefugium - Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit
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Gemeinderatssitzung vom 19.05.2026
Auszug aus der Sitzungsvorlage
Bebauungsplanverfahren "Steingrube"
Entwurf Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften
und öffentlicher Auslegung
Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen hat in der öffentlichen Sitzung am 12.11.2024 den
Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans „Steingrube“ vom 28.10.2024 gebilligt
und den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die
Satzung über örtliche Bauvorschriften „Steingrube“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss
wurde am 22.01.2025 ortsüblich bekanntgemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung fand in der Zeit zwischen dem 23.01.2025 und 24.02.2025 statt.
ausgelegt. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden zur Kenntnis
genommen und im laufenden Verfahren berücksichtigt.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan dient dazu, ein konkretes Vorhaben, innerhalb einer
bestimmten Frist zu ermöglichen. Außer dem Vorhaben- und Erschließungs- und dem
Bebauungsplan, ist die Erstellung eines Grünordnungsplans mit Eingriff-/Ausgleichsbilanz
und eines Umweltberichtes erforderlich.
Vorgesehen ist zum einen der Bau eines Lebensmittelmarktes mit einer maximalen
Verkaufsfläche von 800 m² und medizinischen Praxisräumen im Obergeschoss. Als
separater Baukörper sollen Flächen für einen Bäckereihandwerksbetrieb mit Backstube,
einem Café-Bereich sowie Verwaltungsräumen im Dachgeschoss entstehen. Hinzu kommen
die zugehörigen Stellplätze für Kfz und Fahrräder und den notwendigen Nebenanlagen.
Die notwendigen Planungen und erforderlichen Gutachten für das Verfahren und deren
Kosten, werden in einem Planungskostenvertrag zwischen der Stadt Oberriexingen und dem
Vorhabenträger geregelt.
Die Aus- und Durchführung der Maßnahme wird in einem Kauf- und Durchführungsvertrag
zwischen der Stadt Oberriexingen und dem Vorhabenträger geregelt.
Dieser Vertrag ist noch nicht mit dem Vorhabenträger und der Stadt endabgestimmt.
Weitere Details sind aus den Anlagen zu entnehmen.
Bestandteile und Anlagen zum Bebauungsplan:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
• Anlage 1 - VHB Planzeichnung
• Anlage 2 - VHB Textteil
• Anlage 3 - VHB Begründung
Umweltprüfung
• Anlage 4 - Umweltbericht
Vorhaben- und Erschließungsplanung
• Anlage 5_1 - VEP Lageplan mit Dachaufsicht und Außenanlagen
• Anlage 5_2 - VEP Obergeschoss/Dachgeschoss
• Anlage 5_3 - VEP Schnitt
Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung
• Anlage 6_1 - Abwägungstabelle der Stellungnahmen der Träger von öffentlichen
Belangen
• Anlage 6_2 - Abwägungstabelle der Stellungsnahmen der Öffentlichkeit
Fachgutachten
• Anlage 7_1 - Starkregenberechnung Nahversorger Oberriexingen mit Planung
Regenrückhaltebecken
• Anlage 7_2 - Bodenverwertungskonzept zum Bauvorhaben Baugebiet Steinhalde
• Anlage 7_3 - Bebauungsplan „Steingrube“ Oberriexingen, Relevanzprüfung zum
Artenschutz
• Anlage 7_4 - Bebauungsplan „Steingrube“ Oberriexingen, Spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung
• Anlage 7_5 - Schalltechnische Untersuchung VBP „Steingrube“ – Penny-Markt und
Bäckerei Laier in Oberriexingen
• Anlage 7_6 - Stadt Oberriexingen Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Steingrube“ Fachgutachten zu den Geruchsimmissionen
• Anlage 7_7 - Verkehrsuntersuchung 2024 Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Steingrube“ (Penny-Markt+Bäckereifiliale).
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Sitzungsbericht 19.05.2026
Auszug aus dem Sitzungsbericht 19.05.2026
TOP 2 Bebauungsplanverfahren "Steingrube"
Entwurf Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und öffentlicher Auslegung - Beratung und Beschlussfassung
GR Laier nimmt im Zuschauerraum aufgrund Befangenheit Platz.
Frau Rieger und Herr Schneider von der Firma ARP GmbH stellten den Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan anhand einer Präsentation vor. Es wird auf diese verwiesen.
Der Gemeinderat stimmte dem Beschluss mehrheitlich zu.
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Gemeinderatsbeschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat,
1. billigt den Entwurf des Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Steingrube“ in der
Fassung vom 08.05.2026.
2. beauftragt die Gemeinde, den Kauf- und Durchführungsvertrags mit dem
Vorhabenträger zu verhandeln.
3. beauftragt die die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit
nach §3 abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach $4 abs.2 BauGB.
Der Gemeinderat stimmte dem Beschluss mehrheitlich zu.
Gemeinderatssitzung vom 12.11.2024
Auszug aus der Sitzungsvorlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Steingrube" Beschluss zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Steingrube" für Teile des Flurstücks 5430
In der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2023 hat der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen zur langfristigen Sicherung der örtlichen Nahversorgung den Grundsatzbeschluss gefasst, im Bereich „Steingrube“ die rechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Bebauung zu schaffen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,9 ha. Der Geltungsbereich ist im Abgrenzungsplan vom 28.10.2024 mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt (Anlage 2). Aus den aufgestellten Zielen und Zwecken der Planung wird verwiesen (Anlage 1). Es hat sich ein Investor/Vorhabenträger gefunden, welcher in diesem Bereich einen Lebensmittelmarkt mit darüber liegenden Praxisräumen und den Neubau eines Bäckereibetriebes mit darüberliegender Betriebsleiterwohnung realisieren möchte (Anlagen 3.1 – 3.4). Der Vorhabenträger hat auch zugesagt die Kosten für das Bebauungsplanverfahren und den sonstigen Planungskosten zu übernehmen. Das o.g. Bebauungskonzept kann auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht umgesetzt werden. Der Vorhabenträger hat daher bei der Stadt Oberriexingen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Steingrube“ beantragt. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Steingrube“ wird im Vollverfahren aufgestellt. Für die Belange des Umweltschutzes ist hierbei eine Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) durchzuführen und es ist im weiteren Verfahren ein Umweltbericht zu erstellen. Außerdem sind im Bereich Artenschutz und Verkehr sowie in weiteren Disziplinen Fachgutachten zu erstellen.
Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen an der Enz, Oberriexingen, Eberdingen und Sersheim „Flächennutzungsplanfortschreibung 2020“ als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan geplante Nutzung kann damit nicht aus dem FNP entwickelt werden. Der rechtswirksame FNP ist daher im Parallelverfahren zu ändern. Auf das FNP-Änderungsverfahren „Flächennutzungsplanfortschreibung 2020, 1. Änderung“ im Bereich Oberriexingen (Lebensmittelmarkt Oberriexingen) wird verwiesen. Die bisherige Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ soll in die Darstellung „gewerblichen Baufläche (Bestand) geändert werden. Im Übrigen wird auf die Ziele und Zwecke der Planung (Anlage 1) verwiesen.
Die Anlagen können über das Ratsinformationssystem heruntergeladen werden:
https://oberriexingen.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=138895
Auszug aus dem Sitzungsbericht 12.11.2024
BM Keller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Kim Hasenhündl, Geschäftsführer von der Wohnbau Oberriexingen, und Robert Schneider, ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart. Herr Schneider stellte eine Präsentation vor und zeigte erste Entwurfspläne. Er betonte, dass das Bebauungsplanverfahren ein ur-demokratisches Verfahren sei. Daher dauerten solche Verfahren verhältnismäßig lange. Diese starten immer mit dem heute auf der Agenda stehenden Aufstellungsbeschluss. Eine Beteiligung sowohl im Anschluss an den Beschluss, als auch nach Auslegung der Pläne ist für jeden möglich. Jede schriftlich eingehende Eingabe muss vom Gemeinderat behandelt und abgewogen werden.
Herr Hasenhündl erklärte seine Einbindung als Investor. Er habe einige Handelsketten angefragt, jedoch konnte sich nur Penny vorstellen, ein Lebensmittelgeschäft in Oberriexingen anzusiedeln. Penny würde beim Zustandekommen einen 15 Jahres-Mietvertrag mit einseitiger Verlängerung um weitere 10 Jahre unterzeichnen. Er betonte, dass es heutzutage sehr schwierig ist, einen Einzelhändler zu finden, der solche Verpflichtungen eingehe. Herr Hasenhündl erläuterte, dass es der einzig mögliche Standort zur Ansiedlung sei. Er unterstütze das Projekt, da er es wichtig für die Entwicklung von Oberriexingen hält. Er sähe aber auch die Hürden und offenen Fragen, zu den Themen Umwelt, Landschaftsschutz und Regen, welche nun sukzessive abgearbeitet werden müssten. Er plane sogar mit einer Verbesserung des Starkregenmanagements an diesem Standort durch die Retentionsfläche und das Regenrückhaltebecken. Herr Hasenhündl warb für das Projekt, indem er vorstellte, dass im Obergeschoss ein Arztzentrum mit Praxis- und Gesundheitsräumen entstehen könnte, außerdem würde sich die im Ort ansässige Bäckerei Laier mitansiedeln.
Abschließend erläuterte Herr Schneider auf Rückfrage die mögliche Verkehrsführung.
Beschluss
Das Gremium stimmte einstimmig folgenden Beschlüssen zu:
- Der Vorentwurf des Vorhabens und Erschließungsplans „Steingrube“ vom 28.10.2024 wird gebilligt (Anlage 3.1 – 3.4).
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Steingrube“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung beschlossen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan des Büros ARP vom 28.10.2024 (Anlage 2). Auf die Ziele und Zwecke der Planung vom 28.10.2024 wird verwiesen (Anlage 1). Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stadtrat Laier war befangen und hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2023
Nahversorgung in Oberriexingen: Potenzialanalyse zur Weiterentwicklung - weiteres Vorgehen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Stv. BM Maisch Herrn Beck von der Firma GMA.
Seit längerer Zeit spielt das Einzelhandelsangebot und die mögliche Entwicklung eine wichtige Rolle für die Stadt Oberriexingen. Verstärkt wurde dies mit der Schließung des Landmarktes.
Kurzfristig wurde erreicht, dass ein „rollender Supermarkt“ einmal wöchentlich in Oberriexingen hält. Trotz der geplanten und im September 2023 auch erfolgten Eröffnung des „Tante M“-Ladens in der Albertstraße wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 18.07.2023 die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH mit der Erstellung einer Potenzialanalyse beauftragt, um das Spektrum der Lösungsmöglichkeiten für die Einzelhandelsentwicklung in Oberriexingen unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Die Potenzialanalyse liegt nun vor und wurde in der Sitzung vorgestellt. Mit der Eröffnung des „Tante M“-Ladens hat sich das Angebot deutlich verbessert. Der Laden wird von der Bevölkerung nach aktuellen Einschätzungen gut angenommen. Ein Vorteil ist die integrierte Lage des Geschäfts mitten im Ort sowie die umfangreichen Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag von 5.00 bis 23.00 Uhr. Jedoch können auf Grund der Betriebsform nicht alle Warengruppen angeboten werden. Da das Konzept nur auf der Grundlage von Selbstbedienung mit Kartenzahlung möglich ist, gibt es nach wie vor für manche Bevölkerungsgruppen Hemmungen, von dem Angebot Gebrauch zu machen.
Vom Kaufkraftpotenzial ist bei der Einwohnerzahl von Oberriexingen auch ein größerer Einzelhandelsbetrieb tragfähig, allerdings nur, wenn er an einer verkehrsgünstigen Lage angesiedelt wird. Ob ein größerer Supermarkt und das „Tante M“-Konzept nebeneinander tragfähig sind, wird eher kritisch gesehen. Für einen größeren Supermarkt wurde aufgrund der geographischen Lage nur die Fläche östlich der Sersheimer Straße gegenüber der Einmündung der Ringstraße in Betracht gezogen. Nur dort gibt es eine zusammenhängende Fläche an einer Durchgangsstraße, wie sie von den Betreibern eines Supermarkts benötigt wird. Diese Fläche gehört der Stadt. Für diesen Standort gibt es eine Interessensbekundung eines Supermarktbetreibers. Ebenfalls gibt es eine Interessenbekundung von einem Investor. Neben dem Lebensmittelgeschäft möchte sich auch die ortsansässige Bäckerei Laier mit niederlassen und die Backstube mit Verkaufsfläche und Café-Bereich ansiedeln.
Planungsrechtliche Beurteilung:
Für die geplante Fläche gibt es bisher keinen Bebauungsplan, im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Daher müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Regionalplan ist diese Fläche mit einem regionalen Grünzug belegt. Dementsprechend müsste auch dieser angepasst werden. Ob und wie dies möglich ist, müsste mit dem Verband Region Stuttgart abgestimmt werden. Großflächige Einzelhandelsstandorte unterliegen einer raumordnerischen Beurteilung. Vereinfacht gesagt dürfen solche Standorte das raumordnerische Gefüge nicht verschieben. Solche Pläne müssen grundsätzlich an integrierten Standorten realisiert werden. Dies ist am Standort an der Sersheimer Straße nicht der Fall. Zusätzlich zum Bebauungsplanverfahren wäre ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren notwendig. Der Ausgang dieses Verfahrens kann nicht prognostiziert werden. Um die zusätzlichen Hürden bei einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb zu vermeiden, wurde eine Begrenzung auf 800 m² Verkaufsfläche vorgeschlagen und mit dem Investor abgestimmt.
Darüber hinaus liegt der Standort an der Sersheimer Straße direkt neben der Dürren Enz und wäre bei Starkregenereignissen betroffen.
Für den Standort an der Sersheimer Straße gibt es also etliche Hürden, die in einem Planungsverfahren geklärt werden müssten. Ein solches Verfahren wird deshalb längere Zeit in Anspruch nehmen. Aus grundsätzlichen Erwägungen und wegen des ungewissen Ausgangs wurde mit dem Investor besprochen und Einigkeit erzielt, dass beim Verfahren eine Begrenzung auf 800 m² Verkaufsfläche für den Standort zugrunde gelegt wird und der Investor alle Verfahrenskosten (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Gutachten etc.) übernimmt. Für den Bebauungsplan wäre ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sinnvoll. Eine Inanspruchnahme für andere Zwecke als für einen Lebensmittelmarkt ist damit ausgeschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat nahm die Potenzialanalyse zur Kenntnis. Er stimmte für den Standort an der Sersheimer Straße, um dort einen nicht großflächigen Lebensmittelmarkt zu ermöglichen. Zudem beauftragte er die Verwaltung die weiteren notwendigen Schritte vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Weitere Informationen zur Gemeideratssitzung erhalten Sie in unserem Ratsinformationssystem:
https://oberriexingen.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=106970
Downloads und Verweise (Frühzeitige Beteiligung)
- Präsentation zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Steingrube" inkl. Entwurfsplanung, Planungsbüro ARP.
Bitte beachten Sie, dass es um den Planungsstand vom 12.11.2024 handelt. - Potenzialanalyse zur Nahversorgung für die Stadt Oberriexingen, GMA
Stand 24.10.2023 - Sitzungsbericht Gemeinderatssitzung 12.12.2023
- Sitzungsbericht Gemeinderatssitzung 12.11.2024
Geplantes Flurstück (Frühzeitige Beteiligung)

