Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Lindenhof" in Oberriexingen
Aufstellungsbeschluss mit frühzeitiger Beteiligung
Stadt Oberriexingen
Landkreis Ludwigsburg
Bebauungsplan „Lindenhof“ in Oberriexingen
1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen hat am 21.07.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Lindenhof“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.
Ziel ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die durch Brand zerstörten baulichen Anlagen und Gebäude wieder aufgebaut werden können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt
Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese im Textteil genannt. Außer den allgemeinen Hinweisen, dass keine Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete betroffen sind, liegen allerdings keine weiteren Informationen vor.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planteil und Textteil, jeweils in der Fassung vom 21.07.2026 und die Begründung vom 21.07.2026, jeweils erstellt von der Rauschmaier Ingenieure GmbH werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
05.08.2026 bis 16.09.2026 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.oberriexingen.de/stadt-tourismus/planen-bauen-wohnen/aufstellungsbeschluss-bebauungsplan-lindenhof-in-oberriexingen/
sowie zentral unter https://www.o-sp.de/roosplan/plan?pid=91728 veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auf dem Bürgermeisteramt der Stadt Oberriexingen, Hauptstraße 14 in 71739 Oberriexingen, zur Niederschrift abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes angegeben werden.
Der Gemeinderat entscheidet über die Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung. Dabei werden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zu Verfügung gestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen können zusätzlich bei der Stadtverwaltung 71739 Oberriexingen, Bauamt, Hauptstraße 14, während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag auch von 14.30Uhr bis 18.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr) in Papierform eingesehen werden.
Oberriexingen, 05.08.2026
gez.
Ron Keller
Bürgermeister

