Stadt Oberriexingen
Landkreis Ludwigsburg
I. Haushaltssatzung der Stadt Oberriexingen für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am
23. Januar 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
1. Im Ergenbishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 10.592.600 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | -10.411.800 |
1.3 | Ordentliches Ergebnis | + 180.800 |
1.4 | Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren | 0 € |
1.5 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis | + 180.800 |
1.6 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 |
1.7 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 |
1.8 | Veranschlagtes Sonderergebnis | 0 |
1.9 | Veranschlagtes Gesamtergebnis | + 180.800 |
2. Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 10.076.400 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | - 9.321.800 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungs- | + 754.600 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.006.400 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 3.355.000 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | - 2.348.600 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | - 1594.000 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus | 0 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsbestands | - 1.594.000 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf: |
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§ 3 Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf: |
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§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: | 1.000.000 € |
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden wie folgt festgesetzt: |
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| 320 v.H. |
| 380 v.H. |
| 360 v.H. |
der Steuermessbeträge. |
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Oberriexingen, ausgefertigt am 23.01.2024
gez. Maisch
Stv. Bürgermeister
II. Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 05.03.2024, AZ.: L-02/902.41, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.01.2024
gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Die Haushaltssatzung wird gemäß § 81 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.
III. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 ist in der Zeit vom 15.04.2024 bis 26.04.2024 – jeweils einschließlich – zur Einsichtnahme während der üblichen Dienststunden im Rathaus, in Zimmer Nr. 5 (Fr. Welleba), öffentlich ausgelegt.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Oberriexingen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Oberriexingen, den 08.04.2024
- Bürgermeisteramt -

