Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Straßenanlieger verpflichtet sind,
innerhalb geschlossener Ortslagen bei Schneeanhäufungen zu räumen
sowie bei Schnee- und Eisglätte auch zu streuen.
Die Gehwege müssen
• von montags bis freitags bis 7.00 Uhr
• samstags bis 8.00 Uhr
• Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr geräumt bzw. gestreut werden.
Wenn nach diesen Zeiten Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Wir erinnern auch daran, dass auf den Straßenanlieger zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zukommen können, wenn es durch das Vernachlässigen der Räum- und Streupflicht zu einem Unfall kommen sollte.
Die vollständige Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Oberriexingenfinden Sie auf unserer Homepage www.oberriexingen.de unter Rathaus & Politik – Stadtrecht.
Wir bitten um Beachtung.
Bürgermeisteramt Oberriexingen