Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020

Gemeinderat

TOP 1 
Einwohnerfragestunde

Aus der anwesenden Einwohnerschaft wurde eine Frage zur geplanten Bebauung/Bauvoranfrage der Wohnbau Oberriexingen GmbH in der Gartenstraße 22 gestellt. BM Wittendorfer erläuterte, dass die Bauvoranfrage voraussichtlich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Januar 2021 behandelt wird. Aktuell werden die Unterlagen noch durch das Baurechtsamt der Stadt Vaihingen/Enz geprüft. Der Stadt Oberriexingen liegen dieselben Unterlagen vor, in welche auch die Angrenzer Einsicht nehmen können. Derzeit kann die Stadt daher auch noch keine weiteren Aussagen zum geplanten Vorhaben machen. 

TOP 2  Bausachen
a) Baugenehmigungsverfahren: Errichtung zweier Dachgauben, Großmoltenstr. 16, Flst. 3701/22

Der Gemeinderat erteilte dem Baugesuch sein Einvernehmen.  

b) Bauvoranfrage: Dachausbau mit Gauben, August-Lämmle-Str. 5, Flst. 4661    
Der Gemeinderat erteilte der Bauvoranfrage sein Einvernehmen. 

TOP 3  Bekanntgaben und Informationen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie
BM Wittendorfer gab bekannt, dass sich aktuell 6 infizierte Personen in häuslicher Quarantäne befinden. Eine dieser Personen lebt mittlerweile nicht mehr in Oberriexingen, so dass 5 akute Fälle im Ort zu verzeichnen sind. 

BM Wittendorfer teilte mit, dass eine Mitarbeiterin in der Kinderkrippe der Beate Kaltschmid Kindertageseinrichtung Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getestet wurde und daher sowohl die Kinder als auch das Betreuungspersonal durch das Gesundheitsamt als Kontaktpersonen eingestuft wurden. Auf Empfehlung des Gesundheitsamtes schloss die Stadt Oberriexingen nach Bekanntwerden des Falls umgehend die Einrichtung und informierte noch am Abend mit Hilfe des Betreuungspersonals alle Eltern telefonisch über die angeordnete Krippenschließung. Glücklicherweise kam es dank der strengen Einhaltung der Hygienevorschriften zu keinen weiteren Infektionsfällen und die Kinder konnten schon in der Folgewoche die Einrichtung wieder besuchen. Insgesamt war die Krippe für 3 Tage geschlossen. 

BM Wittendorfer gab bekannt, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Oberriexingen über die häusliche Absonderung von Infizierten und deren Kontaktpersonen aufgehoben wurde. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat mit seiner Corona-Verordnung Absonderung vom 1. Dezember 2020 landeseinheitliche Regelungen zur Absonderung u.a. von Infizierten, Kontaktpersonen und Krankheitsverdächtigen erlassen.  Zur Vereinheitlichung der Rechtslage im Land Baden-Württemberg wurde die Allgemeinverfügung der Stadt Oberriexingen deshalb mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.  

Mit Hilfe der Sofortausstattung des Landes in Höhe von 11.000 EUR konnten für die Oberriexinger Grundschule mehrere Tablets der Marke Samsung beschafft werden. Im Budget bereits mit einkalkuliert sind neben diesen Tablets auch die Schutzhüllen sowie die Einrichtung der Geräte durch die Firma g-tech aus Oberriexingen.   BM Wittendorfer berichtete, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner in Oberriexingen sehr diszipliniert an die Lockdown-Regelungen halten. Aus diesem Grund werden die Spielplätze sowie der Funpark mit Pumptrack vorerst nicht geschlossen. Sollte sich jedoch ein „gewisser Tourismus“ entwickeln und die Plätze zu stark frequentiert werden, muss die Stadt die Situation erneut bewerten und ggfs. entsprechende Schritte einleiten. 

Für den Zeitraum der vorgezogenen Ferien in den Kindertageseinrichtungen und der Grundschule bietet die Stadt Oberriexingen eine Notbetreuung für Kinder bis zum regulären Ferienstart an. Aktuell sind 5 Kinder für die Notbetreuung angemeldet. Die Grundschule bietet aufgrund des fehlenden Bedarfs keine Notbetreuung an, wodurch sich die Stadt Oberriexingen entschlossen hat, auch keine Betreuung in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung anzubieten. 

TOP 4
Bebauungsplanverfahren Neubaugebiet Schrannenäcker West: 
a) Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Schrannenäcker West“ vom 07.12.2020 - Vorstellung und Billigung
b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Offenlegung 

BM Wittendorfer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Müller vom Büro KMB. Die erste Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren fand in der Zeit vom 27.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 statt. In seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2020 befasste sich der Gemeinderat mit den in dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und beauftragte die Verwaltung nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, die beschlossenen Änderungen in einem erneuten Entwurf des Bebauungsplans einzuarbeiten. Zum damaligen Vorentwurf vom 02.12.2020 haben sich gewisse Änderungen ergeben. Neben einer minimalen Änderung der Plangebietsgrenze im Nordwesten ergaben sich unter anderem Anpassungen im Bereich der Pflanzbindungen und Pflanzlisten. Zudem wurden in den Bereichen C und E die maximalen Gebäudelängen, Gebäudehöhen und Dachformen angepasst. Des Weiteren sind für den Bereich C und E keine Vorgaben mehr zu den maximal zulässigen Wohneinheiten vorgesehen. Grund hierfür ist, dass den Bauträgern mehr Gestaltungsspielraum in der Planung und Umsetzung der Wohnungen gegeben werden soll. Dies auch im Hinblick darauf, dass eventuelle Seniorenwohnungen verwirklicht werden sollen, die im Gegensatz zu Wohnungen für Familien etwas kleiner ausfallen. Außerdem wurde für Wohnhäuser ohne Dachbegrünung eine Pflicht zum Einbau einer Zisterne auf dem Grundstück festgesetzt. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange ist ab Anfang Januar für 4 Wochen bis Anfang Februar 2021 geplant. Ab Mitte Februar / Anfang März 2021 (je nach Eingang der Stellungnahmen und eventuell beantragter Fristverlängerungen durch Behörden) können die Stellungnahmen ausgewertet werden. Nach dieser erneuten Beteiligung ist der Satzungsbeschluss bis Jahresende 2021 zu treffen. Nach dessen Bekanntmachung tritt die Rechtskraft ein. 
Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen fasste folgende Beschlüsse: 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Schrannenäcker West“ mit Textteil und Begründung in der Fassung vom 07.12.2020 sowie die örtlichen Bauvorschriften werden gebilligt. 
  2. Der Abgrenzungsplan vom 08.11.2019 des Büro KMB (Beschluss in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 05.11.2019) wird durch den neuen Bebauungsplanentwurf vom 07.12.2020 erweitert. Dieser Erweiterung wird hiermit zugestimmt. 
  3. Mit dem Entwurf des Bebauungsplans „Schrannenäcker West“ vom 07.12.2020 soll die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs.3 BauGB durchgeführt werden. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.  

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer vierwöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Die Planunterlagen werden außerdem auf der städtischen Homepage unter www.oberriexingen.de veröffentlicht.  

TOP5
Erschließungsplanung Neubaugebiet Schrannenäcker-West: 
a) stufenweise Vergabe der Planungsleistungen 
b) Sonstiges

BM Wittendorfer teilte dem Gremium mit, dass das Büro KMB ein Honorarangebot für die Erschließungsplanung – Straßenbau (Stufe I und Stufe 2) „Schrannenäcker West“ vorgelegt hat. Grundlage für die Honorarermittlung sind laut Kostenschätzung vom 23.06.2020 Kosten i. H. v. 1.260.000 €, wobei die endgültige Honorarermittlung auf Grundlage der Kostenberechnung erfolgt. Die Planungsleistungen werden für beide Beauftragungsstufen in die Honorarzonen III eingestuft, wie bereits bei der Planung des Neubaugebiets „Schrannenäcker Süd“ im Jahr 2015-2017. Das Gesamthonorar in Höhe von 154.413,46 EUR brutto setzt sich zusammen aus den Kosten für die Entwurfsvermessung, die Objektplanung der Verkehrsanlagen in Stufe I und Stufe II, die örtliche Bauüberwachung sowie 5% Nebenkosten. Diese Planungsleistungen werden später über die Erschließungskosten mit den zukünftigen Grundstückseigentümern abgerechnet. Der Gemeinderat stimmte der stufenweisen Auftragserteilung für die Erschließungsplanungsleistungen (Straßenbau Stufe I zunächst, Stufe II zu einem späteren Zeitpunkt vorbehaltlich des Umlegungsverfahrens) an das Büro KMB, Ludwigsburg, zu einem Honorarangebot von 154.413,46 € (brutto) zzgl. LPh 9 mit 1% zu. Die Verwaltung wurde zum Abschluss des entsprechenden Ingenieurvertrages ermächtigt. Die endgültige Honorarermittlung erfolgt gemäß HOAI auf Grundlage der Kostenberechnung. 

TOP 6
Abwassergebührenkalkulation
a) Betriebsabrechnungen 2017/2018
b) Gebührenkalkulation 2021/2022 
c) Änderung der Abwassersatzung 

Stadtkämmerer Hübner teilte dem Gremium mit, dass die Stadt die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus Entgelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern, zu beschaffen hat. Grundsätzlich soll derjenige, der eine Leistung der Gemeinde in Anspruch nimmt, bzw. eine Einrichtung der Gemeinde benutzt, die entstehenden Kosten in vertretbarem Umfang mittragen (= Verursacherprinzip). Die Betriebsabrechnungen der Jahre 2017 / 2018 wurden in enger Abstimmung mit dem Beratungsbüro Schneider & Zajontz GmbH aus Heilbronn erstellt. Überdeckungen müssen zum Ausgleich in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden. Kostenunterdeckungen sollen in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden (jeweils innerhalb eines 5-Jahreszeitraums). 

Ergebnis der Betriebsabrechnung 2017:  

  Schmutzwasser Niederschlagswasser
Deckungsbedarf (Summe Aufwendung abzgl. lfd. Erlöse) -287.251,49 -95.155,30
Erlöse durch Benutzungsgebühren 260.079,01 93.732,37
Leistungseinheiten 139.663 m2 191.374 m2
Betriebsergebnis -27.172,48 -1.422,93
Abgerechnete Gebühr 2017 1,88 € 0,49 €
Zur Kostendeckung notwendige Gebühr 2,05 € 0,49 €

Dadurch sind höhere Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Folge umzulegen. Diese Unterdeckungen sollen in der Gebührenkalkulation 2021 + 2022 eingestellt und ausgeglichen werden. 

Ergebnis der Betriebsabrechnung 2018:   

  Schmutzwasser Niederschlagswasser
Deckungsbedarf (Summe Aufwendung abzgl. lfd. Erlöse) -296.279,68 -94.078,14
Erlöse durch Benutzungsgebühren 261.889,64 95.939,82
Leistungseinheiten 140.594 m2 193.824 m2
Betriebsergebnis -34.390,04 1.861,68
Abgerechnete Gebühr 2018 1,88 € 0,49 €
Zur Kostendeckung notwendige Gebühr 2,10 € 0,48 €

Dadurch sind höhere Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung umzulegen, welche in der folgenden Gebührenkalkulation 2023 + 2024 eingestellt und ausgeglichen werden sollen. Die Überdeckung beim Niederschlagswasser soll im Jahr 2022 zum Ausgleich eingestellt werden. 

Gemäß der letzten Kalkulation beträgt die Gebühr für die Jahre 2019 / 2020 bei der Schmutzwassergebühr 1,93 Euro pro m³ (Frischwasserbezugsmenge) und bei der Niederschlagswassergebühr 0,45 Euro pro m² versiegelte Grundstücksfläche. 

Die neue Gebührenkalkulation hat für die Jahre 2021 / 2022 eine erhebliche Gebührensteigerung bei der Schmutzwassergebühr und eine nahezu unveränderte Gebühr bei der Niederschlagswassergebühr ergeben. So hat die Kalkulation eine Schmutzwassergebühr von 2,27 € pro m³ Frischwasser und bei der Niederschlagswassergebühr 0,44 € (2021) und 0,48 € (2022) pro m² versiegelte Grundstücksfläche ergeben. 

Der Anstieg im Bereich des Schmutzwassers liegt insbesondere an Kostensteigerungen im Bereich der Bewirtschaftungskosten sowie der Verbrauchs- und Betriebsmittel sowie Investitionen in der Kläranlage z. B. bei der Klärschlammentsorgung. Auch die Höhe der Abschreibungen steigt gegenüber der letzten Gebührenkalkulation aufgrund der geplanten Investitionen (insb. Fällmittelstation Kläranlage sowie Sanierung RÜB Feuerwehr) an. 

Der Gemeinderat nahm vom Ergebnis der Betriebsabrechnungen der Abwasserbeseitigung für die Haushaltsjahre 2017 + 2018 Kenntnis. 

Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand Dezember 2020 wurde zugestimmt. Die Stadt Oberriexingen beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben. Die Stadt Oberriexingen wählt als Bemessungsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die bebauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse der Jahre 2021 / 2022 berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Haushaltsplanansätze der Jahre 2021 und 2022 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurde die Verzinsung (gerechnet aus einem Mischzinssatz für Fremdkapital und Eigenkapital) in Höhe von 4,0 % berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.  Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde bereits im Anlagevermögen für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).  

Der Straßenentwässerungsanteil für die laufenden Kosten und Erlöse ist hingegen noch abzuziehen und beträgt:
- laufende Kosten Kanalnetz, Sammler, RÜB     25,0 % 
- laufende Kosten Kläranlage               5,0 %  

Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wurde zugestimmt.  In den Jahren 2021 und 2022 (jeweils einjährige Kalkulationszeiträume) werden folgende Ausgleiche von Vorjahresergebnissen vorgenommen: 

Schmutzwasserbeseitigung:
Im Jahr 2021 erfolgt der teilweise Ausgleich der Kostenunterdeckung des Jahres 2017  (22.400 €), der restliche Ausgleich des Jahres 2017 (4.772,48 €) erfolgt im Jahr 2022.  (vgl. Anlage 2 – S. 19). 

Niederschlagswasserbeseitigung:
Im Jahr 2021 erfolgt der Ausgleich der Kostenüberdeckung des Jahres 2016  (- 10.864,00 €) und der teilweise Ausgleich der Kostenunterdeckung des Jahres 2017  (1.422,93€). Im Jahr 2022 erfolgt der Ausgleich der Kostenüberdeckung des Jahres 2018 (- 1.861,68 €) (vgl. Anlage 2 – S. 20). 

Die Gebührenhöhe beträgt: 

- für den Zeitraum 2021: 
Schmutzwassergebühr:        2,27 Euro pro m³
Niederschlagswassergebühr:    0,44 Euro pro m² 

Zurechnung Schmutzwassermenge
bei Brauchwassernutzung 
aus Zisterne:                 8 m³ pro Person/Haushalt am Stichtag 31.12. 

- für den Zeitraum 2022: 
Schmutzwassergebühr:        2,27 Euro pro m³
Niederschlagswassergebühr:    0,48 Euro pro m² 

Zurechnung Schmutzwassermenge
bei Brauchwassernutzung 
aus Zisterne:                 8 m³ pro Person/Haushalt am Stichtag 31.12. 

Der Gemeinderat beschloss die Satzung vom 15.12.2020 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 06. März 2012 in der Fassung vom 12.03.2013. 

TOP 7 Kläranlage Oberriexingen – Neubau einer Phosphatfällmittelstation - Vergabe von Bauleistungen 
Stadtkämmerer Hübner berichtete, dass durch die Verpflichtung zur Umsetzung der neuen Wasserrahmenrichtlinien in der Kläranlage neue Phosphatzielwerte zu erreichen sind. Um diese Zielwerte zu erreichen, sind auch bei der Kläranlage in Oberriexingen bauliche Maßnahmen umzusetzen Der Gemeinderat stimmte nach der Beratung der Erneuerung der Phosphat-Fällmittelstation auf der Kläranlage Oberriexingen zu und beauftragte die Verwaltung die notwendigen Ausschreibungen gemeinsam mit den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen GmbH (SWBB) durchzuführen. Es wurde eine gemeinsame beschränkte Ausschreibung für die Gemeinden Hessigheim, Freudental und die Stadt Oberriexingen in drei Losen durch die SWBB durchgeführt. Von den 4 kontaktierten Firmen haben lediglich zwei ihr Interesse bekundet an der Ausschreibung teilnehmen zu wollen. Bei der Submission am 17.11.2020 hat lediglich eine Firma ein Angebot abgegeben. Die Kostenschätzung beträgt 23.800 EUR (brutto). Folgendes Angebot liegt für das LOS 3 der Stadt Oberriexingen vor und wurde von Herrn Ruf (SWBB) geprüft: 

Firma Betonbau GmbH & Co. KG
Ort Waghäusl
Endsumme netto 17.946,74 EUR
MwSt 3.589,88 EUR
Endsumme brutto 21.536,62 EUR

Der Auftrag für die Erstellung des Technikgebäudes in Fertigteilbauweise (Betonraumzelle) wurde an die Firma Betonbau GmbH & Co. KG aus Waghäusl zu einem Angebotspreis von 21.536,62 € (brutto) vergeben. 

TOP 8
Zweckverband Eichwald - Vergabe für ein Gutachten „Alte Landebahn“

BM Wittendorfer erläuterte, dass in der Klausurtagung aller Zweckverbandskommunen am 17.01.2020 vereinbart wurde, das Thema der ehemaligen Landebahn aufzugreifen. Um mögliche weitere Entwicklungspotentiale z.B. zur Ansiedlung einer Tankstelle, aber auch mögliche Erweiterungen von bereits ansässigen Betrieben auszuloten, sollen Szenarien zur Annäherung an das Naturdenkmal ergebnisoffen untersucht werden. Die Thematik wurde bereits in der letzten Gemeinderatssitzung sehr kontrovers diskutiert als es zunächst um die Mitteleinstellung für das Gutachten im Haushaltsplan 2021 ging. Auf Grundlage der bisher bestehenden Erkenntnisse/ Gutachten im Natur- und Artenschutz und der Flächenpotentiale der Gewerbeflächen wurde das Büro Blaser, Esslingen, beauftragt einen Leistungskatalog zu erstellen. Auf dieser Grundlage soll die Ausschreibung einer Untersuchung an mindestens drei namhafte Büros erfolgen. Das Vorgehen wird mit dem Landratsamt Ludwigsburg, Untere Naturschutzbehörde, abgestimmt. Ziel ist es, die Leistung im Zeitraum Februar 2021 bis Frühjahr 2022 durchzuführen. Da bei diesem Auftrag die Wertgrenze in Höhe von 25.000 € für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel beim Verbandsvorsitzenden überschritten werden könnte, möchte die Verbandsverwaltung bereits vorab die Zustimmung der Verbandsversammlung einholen, auch über diesen Betrag hinausgehende Beauftragungen vornehmen zu dürfen.
Der Gemeinderat lehnte den Beschlussvorschlag mehrheitlich ab. Die Vertreter der Stadt Oberriexingen wurden nicht ermächtigt, dem Beschlussvorschlag der Zweckverbandsverwaltung zuzustimmen, welcher lautet: „Die Zweckverbandsversammlung stimmt bereits vorab einer Vergabe für ein Gutachten „Alte Landebahn“ im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel, auch bei einem Betrag höher als 25.000 Euro, durch die Verbandsverwaltung zu.“ 

TOP 9
Zweckverband Eichwald
- Allgemeine Finanzprüfung 2012-2017 durch die Gemeindeprüfungsanstalt
- Unterrichtung über die wesentlichen Inhalte und die Stellungnahme der Verbandsverwaltung 

Stadtkämmerer Hübner berichtete, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) in der Zeit vom 28.01.2019 bis 06.02.2019 eine überörtliche Prüfung des Haushalts- Kassen- und Rechnungswesens des Zweckverbandes Eichwald der Jahre 2012 bis 2017 durchgeführt hat. Im Prüfungsbericht vom 25.02.2019 gab es folgende wesentlichen Feststellungen: Zur Abwasserproblematik wurde der Hinweis auf die Notwendigkeit der Änderung des Systems im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde gegeben. Eine Privatisierung der Abwasserbeseitigung ist unzulässig. Als weiterer Punkt wurde genannt, dass das Ablösen von Kostenerstattungsbeiträgen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in den Grundstückskaufverträgen zu erfolgen hat.
Der Gemeinderat nahm vom Prüfbericht der Allgemeinen Finanzprüfung 2012 - 2017 des Zweckverbandes Eichwald durch die Gemeindeprüfungsanstalt und der Stellungnahme der Verbandsverwaltung Kenntnis. 

TOP 10
ÖPNV: Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Landkreis Ludwigsburg - Stellungnahme der Stadt Oberriexingen 

BM Wittendorfer teilte dem Gremium mit, dass das Landratsamt Ludwigsburg Mitte Oktober den Fortschreibungsentwurf des Nahverkehrsplanes vorgelegt und das diesbezügliche Anhörungsverfahren eröffnet hat. Die eingegangenen Rückmeldungen werden durch das Landratsamt gemeinsam mit dem VVS geprüft und bewertet sowie in einer Synopse zusammengefasst. Die Stadtverwaltung hat aufgrund der gesetzten Einwendungsfrist bereits eine Stellungnahme abgegeben, für die sie sich nun im Nachgang das Einverständnis des Gremiums einholen möchte. Neben weiteren Punkten und der Bitte um eine deutlich verbesserte Anbindung aller Zweckverbandskommunen des Zweckverband Eichwald an den Gewerbepark hat die Verwaltung zudem vorgeschlagen, die Buslinie 562 Sachsenheim-Oberriexingen mit Halt am Bildungscampus Sachsenheim am Nachmittag mit einer weiteren Fahrt auszustatten. Zudem sollte das Linienbündel 13 nicht mehr als Zubestellung nötig sein, sondern in den Regelfahrplan integriert werden. 
Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme der Stadt Oberriexingen zum Fortschreibungsentwurf des Nahverkehrsplans für den Landkreis Ludwigsburg zur Kenntnis und stimmte den genannten Punkten 1 bis 7 in diesem Schreiben zu. 

TOP 11
Rückblick 2020 und Ausblick 2021

Dieser Tagesordnungspunkt entfiel. 

TOP 12
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes

BM Wittendorfer informierte das Gremium über folgende aktuelle Themen: 

Aufsichtsratssitzung Stadtwerke Oberriexingen GmbH:
BM Wittendorfer berichtete, dass der Wasserpreis in der Aufsichtsratssitzung um 2 ct (netto) erhöht wurde. Der bisherige Geschäftsführer der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen (SWBB) Herr Kübler wurde verabschiedet. Herr Mastenbroek wird neuer Geschäftsführer der SWBB. Außerdem wurde der Wirtschafts- und Investitionsplan 2021 (ff) verabschiedet. 
Erfreulich ist außerdem, dass die Stadtwerke Oberriexingen GmbH mittlerweile über 350 Stromkunden im Ort für sich gewinnen konnte. Die Prozesse sowie der Kundenservice sollen weiterhin gemeinsam mit den SWBB optimiert und ausgebaut werden. 

Barrierefreie Homepage:
BM Wittendorfer gab bekannt, dass die städtische Homepage gemeinsam mit der Firma MediaArts barrierefrei gestaltet wurde. Nun können sowohl der Kontrast erhöht als auch alle Inhalte der Homepage mit Hilfe der Vorlesefunktion von einem Programm vorgelesen werden. 

Notbetrieb im Rathaus:
BM Wittendorfer teilte mit, dass das Rathaus über die Weihnachtsfeiertage sowie Neujahr in einen Notbetrieb übergehen wird. Alle Ämter sind weiterhin mit einer kleineren Besetzung erreichbar. Persönliche Termine sind nur noch in unaufschiebbaren und dringenden Fällen möglich. Telefonisch und per Mail ist das Rathaus zu den gewohnten Öffnungszeiten aber erreichbar. 

Aus dem Gremium wurde ein herzlicher Dank an Herrn BM Wittendorfer und seine Verwaltung überbracht. Die Einwohnerinnen und Einwohner ab Jahrgang 1952 oder älter haben sich sehr über den Weihnachtsbrief sowie die FFP-2-Masken gefreut und sehen es als eine gelungene und sehr sinnvolle Aktion an.