Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2024

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Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der Bürgermeister (BM) Herr Keller die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger herzlich Willkommen zur Gemeinderatssitzung am 12.11.2024. 

TOP 1 Einwohnerfragestunde
Aus der anwesenden Einwohnerschaft wurde eine Frage zur Planung des Windenergieparks auf der von der Region ausgewiesenen Fläche im Gewann „Weitfeld“ gestellt. Die Einwohnerin fragte nach, ob es zwischenzeitlich bessere Speichermöglichkeiten gibt, da in der Mittagszeit mehr Strom produziert wird, als benötigt wird. BM Keller erklärte, dass der Planungsprozess für den Windenergiepark noch nicht begonnen habe. Er ergänzte, dass der künftige Betreiber für die Rentabilität und Planung zuständig sei.

Aus der Einwohnerschaft wurden einige Fragen zum Tagesordnungspunkt „Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Steingrube" und der geplanten Ansiedlung des Lebensmittelgeschäfts Penny zusammen mit der Bäckerei Laier gestellt. Es wurde gefragt, wie mit dem potenziellen Wegfall von Sickerungsflächen vor dem Hintergrund der Zunahme von Starkregen umgegangen wird und was aus dem an dieser Stelle geplanten Regenüberlaufbecken wird. BM Keller antwortete, dass auf der Fläche im hinteren und nicht überbauten Teil des Grundstückes ein von der Stadt geplantes Regenüberlaufbecken realisiert werden soll. Es sei Vorschrift, dass die Flächenversiegelung im Rahmen der Planungen berechnet werde. Auf selbiger Fläche müsse entsprechend Abhilfe geschaffen werden. Daher wird zusätzlich zum Regenüberlaufbecken auch eine Retentionsfläche geplant. 
Ein weiterer Einwohner wollte wissen, warum heute bereits ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen wurde, obwohl die Meinung der Bevölkerung zum Bau eines Lebensmittelgeschäfts noch nicht berücksichtigt wurde. BM Keller ging darauf ein, dass der Landmarkt in der Stadtmitte vor über einem Jahr schließen musste. Glücklicherweise wurde bereits kurze Zeit später ein Tante-M im selben Gebäude eröffnet. Es sei jedoch nicht sicher, ob dieser auch langfristig die Bedarfe der Nahversorgung sicherstellen könne. Daher wurde eine Potentialanalyse beauftragt, aus der hervorging, dass in Oberriexingen das Potential einer Ansiedlung eines Lebensmittelgeschäfts bestehe. Der erste Schritt im maßgeblichen Verfahren ist die Aufstellung eines Bebauungsplans. Das Verfahren sieht auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. BM Keller stellte klar, dass wir uns erst zu Beginn des Verfahrens befinden. Über den Verkauf des Grundstückes würde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Der städtebauliche Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt Oberriexingen regelt lediglich die Übernahme der im Rahmen der Planung entstehenden Kosten durch den Investor. 

Aus der Einwohnerschaft wurde eine weitere Rückfrage zum Erhalt des Ortskerns gestellt. Die Einwohnerin sah die Gefahr, dass der geplante Standort nur mit dem Auto zu erreichen sei. Ihrer Meinung nach werden, durch die Ansiedlung, die aktuell noch in der Stadt befindlichen lokalen Einkaufsmöglichkeiten und Geschäfte ggfs. langfristig verdrängt. Ebenso sieht sie die vorhandenen Angebote als ausreichend an. BM Keller betonte erneut, dass das vorgesehene Verfahren eine Bürgerbeteiligung zu gegebenem Zeitpunkt berücksichtigt. Er erklärte weiter, dass dies der einzige mit dem Investor mögliche Standort sei. Eine Einzelhandelskette benötigt i.d.R. eine Durchgangsstraße, aber auch eine entsprechende Fläche für ein Ladengeschäft mit angrenzender Parkmöglichkeit.

Auf Rückfrage zum Naturschutz, erwiderte BM Keller, dass das Verfahren eine Reihe an Gutachten und Untersuchungen bedingt. Dazu gehören unter anderem auch ein Verkehrsgutachten, Prüfungen des Umwelt- und Landschaftsschutzes und die Thematik des Starkregens.

TOP 2 Kanalsanierung 2025 - Vergabe der Sanierungsarbeiten Los 7
Herr Ruf, von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen, stellte die Präsentation des ausgearbeiteten Konzepts der Kanalsanierung im Ortsgebiet aus der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2023 erneut vor. Kommunen müssen das Kanalnetz in regelmäßigen Abständen überprüfen und ggfs. sanieren. In Oberriexingen wurden bis 2021 zwei Drittel des Kanalnetzes inspiziert. Die Kanäle wurden daraufhin in Zustandsklassen unterteilt und mit einem Handlungszeitraum versehen. Wichtige Erkenntnisse brachten die Untersuchungen für bestimmte Stadtbereiche. Besonders der untere Ortsteil hat aufgrund hoher Belastungen einen großen Sanierungsbedarf. Ziel ist eine Sanierung des gesamten Kanalnetzes unterteilt nach Dringlichkeit in den nächsten 15 Jahren. Die Einzelmaßnahmen werden jährlich vom Gemeinderat beschlossen. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Kanalsanierungsarbeiten für Los 1 in Oberriexingen an die Firma Geiger Kanalsanierung zum Angebotspreis von 167.421,87 € (brutto) zu vergeben.

TOP 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Steingrube" - Städtebaulicher Vertrag mit der W.O. Verwaltung GmbH
Das Gremium stimmte mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Oberriexingen und dem Investor, der W.O. Verwaltung GmbH, zu.

Stadtrat Laier war befangen und hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.

TOP 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Steingrube" -
Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Steingrube" für Teile des Flurstücks 5430
BM Keller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Kim Hasenhündl, Geschäftsführer von der Wohnbau Oberriexingen, und Robert Schneider, ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart. Herr Schneider stellte eine Präsentation vor und zeigte erste Entwurfspläne. Er betonte, dass das Bebauungsplanverfahren ein ur-demokratisches Verfahren sei. Daher dauerten solche Verfahren verhältnismäßig lange. Diese starten immer mit dem heute auf der Agenda stehenden Aufstellungsbeschluss. Eine Beteiligung sowohl im Anschluss an den Beschluss, als auch nach Auslegung der Pläne ist für jeden möglich. Jede schriftlich eingehende Eingabe muss vom Gemeinderat behandelt und abgewogen werden.

Herr Hasenhündl erklärte seine Einbindung als Investor. Er habe einige Handelsketten angefragt, jedoch konnte sich nur Penny vorstellen, ein Lebensmittelgeschäft in Oberriexingen anzusiedeln. Penny würde beim Zustandekommen einen 15 Jahres-Mietvertrag mit einseitiger Verlängerung um weitere 10 Jahre unterzeichnen. Er betonte, dass es heutzutage sehr schwierig ist, einen Einzelhändler zu finden, der solche Verpflichtungen eingehe. Herr Hasenhündl erläuterte, dass es der einzig mögliche Standort zur Ansiedlung sei. Er unterstütze das Projekt, da er es wichtig für die Entwicklung von Oberriexingen hält. Er sähe aber auch die Hürden und offenen Fragen, zu den Themen Umwelt, Landschaftsschutz und Regen, welche nun sukzessive abgearbeitet werden müssten. Er plane sogar mit einer Verbesserung des Starkregenmanagements an diesem Standort durch die Retentionsfläche und das Regenrückhaltebecken. Herr Hasenhündl warb für das Projekt, indem er vorstellte, dass im Obergeschoss ein Arztzentrum mit Praxis- und Gesundheitsräumen entstehen könnte, außerdem würde sich die im Ort ansässige Bäckerei Laier mitansiedeln. 

Abschließend erläuterte Herr Schneider auf Rückfrage die mögliche Verkehrsführung. 

Das Gremium stimmte einstimmig folgenden Beschlüssen zu:

  1. Der Vorentwurf des Vorhabens und Erschließungsplans „Steingrube“ vom 28.10.2024 wird gebilligt (Anlage 3.1 – 3.4). 
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Steingrube“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung beschlossen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan des Büros ARP vom 28.10.2024 (Anlage 2). Auf die Ziele und Zwecke der Planung vom 28.10.2024 wird verwiesen (Anlage 1). Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Stadtrat Laier war befangen und hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.

TOP 5 Bausachen
5.1. Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Errichtung Dachgaube und Balkonvergrößerung, Zwingerstr. 1, Flst. 39
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen.

TOP 6 Grundschule Oberriexingen: DigitalPakt
a) Statusupdate Digitalisierung
b) Vergabe Beschaffung Tablets
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Angebot zum Gesamtpreis von 19.255,15 € brutto an die Firma G-Tech EDV-Systeme zu vergeben.  

TOP 7 Neufassung der Ehrenordnung für die Stadt Oberriexingen
Der Gemeinderat beschloss die Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen durch die

Stadt Oberriexingen gemäß der Anlage 2. Der Beschluss wurde ergänzt um eine Erweiterung des §10 für die Themenbereiche Kultur und Wissenschaft.

TOP 8 Verlängerung im Rahmen des § 2b UStG
Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen beschloss einstimmig, der bestehenden Optionserklärung für eine Verlängerung des geltenden Rechts bis zum 31.12.2026 weiterhin für Oberriexingen in Anspruch zu nehmen unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat am 22.11.2024 der gesetzlichen Regelung der Optionsfristverlängerung zustimmt. Somit tritt das neue Recht gemäß § 2b UStG für die Stadtverwaltung Oberriexingen zum 01.01.2027 in Kraft.

TOP 9 Zweckverband Eichwald - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025,
Investitions- und Finanzplanung 2026-2028
Beratung- und Beschlussfassung
Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen beauftragte einstimmig die Vertreter der Stadt Oberriexingen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2025 sowie die Finanzplanung 2026 - 2028 des Zweckverbands Eichwald in der am 19.12.2024 stattfindenden Verbandsversammlung zu beschließen.


TOP 9 Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes
BM Keller stellte das umgestaltete Stadtlogo vor. Das Stadtlogo beinhaltet nun wieder das originale Wappen der Stadt in Schwarz und Gelb. Das Gremium stimmte mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung für die Umgestaltung.

BM Keller verkündete, dass die Kelter in „Historische Kelter“ umbenannt wird und die Anschrift „Hauptstraße 12“ erhalten werde. Bei Veranstaltungen kann der Zusatz „Eingang über die Obere Gasse“ ergänzt werden.

BM Keller gab bekannt, dass die Metallabdeckung auf dem Römerbackofen eine Abbildung erhalten habe. Dies wertet den Ofen auf. Ebenso wird aktuell die Beschilderung des Römerwegs saniert.

BM Keller teilte mit, dass drei zusätzliche Mülleimer mit Hundetüten an Wegen, welche bisher noch nicht ausreichend abgedeckt waren, versehen wurden.

Stadtrat Ott beschwerte sich erneut über die nicht reparierten Straßenlaternen im Stadtgebiet. BM Keller entgegnete, dass die Beschwerden an die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen weitergegeben wurden. Er habe außerdem vor die gesamten Straßenlaternen im Ort auf LED umzustellen. Als erstes würde die Hauptstraße im kommenden Jahr umgerüstet werden.

Stadträtin Schäberle fragte nach, warum die Prallwände in der Sporthalle erst in den Osterferien ersetzt werden. BM Keller erläuterte, dass dies mit der Verfügbarkeit der Firmen und dem Material zu tun habe. Es wurde für den Austausch vorsichtshalber ein Zeitraum von zwei Wochen veranschlagt. Es bestünde aktuell außerdem kein dringender Handlungsdruck, sodass man auf entsprechende Ferienzeiten und eine geringere Auslastung der Halle warten könne. Hierzu merkte Stadtrat Bannert an, dass bis dahin bitte auch alle offenen Wasserstellen (z.B. in den Garagen, Flachdach Festhalle) behoben sein sollten. Bauamtsleiter Schwahn erläuterte, dass die größeren Maßnahmen bei der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt werden. Die Verwaltung sei mit entsprechenden Fachfirmen bereits auf Ursachenforschung.