Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2021

/ Kategorie: Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung verabschiedete BM Wittendorfer seine Sekretärin und Vorzimmerdame Frau Christina Schmid in den Mutterschutz und dankte ihr für die stets wunderbare und vertrauensvolle Zusammenarbeit. 
Zudem stellte er Frau Selina Häusler vor, die vor kurzem die Aufgaben des Vorzimmers übernommen hat. 

TOP 1 
Einwohnerfragestunde

Aus der anwesenden Einwohnerschaft wurden keine Fragen gestellt. 

TOP 2 
Bausachen
a) Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Einfamilienhaus mit Fertiggarage, Ulmenweg 7, Flst. 4695

Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis und stimmte den Überschreitungen von der festgesetzten Traufhöhe des Gebäudes um 0,5 m und im Bereich des Quergiebels um insgesamt 1,645 m zu. Außerdem stimmte er einer Überschreitung der festgesetzten Gesamtlänge der Trauferhöhung um 0,50m zu. 

b) Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Neubau einer Doppelgarage mit extensiver Begrünung, Theodor-Heuss-Str. 14, Flst. 4679    
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis und stimmte diesem zu. 

Bebauungsplanverfahren Neubaugebiet „Schrannenäcker West“: 
a) Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der 3. Offenlegung
b) Satzungsbeschluss

BM Wittendorfer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Müller vom Büro KMB. Herr Müller teilte mit, dass von den 16 fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen 12 Behörden und Träger angegeben haben, dass ihrerseits keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen werden und die Planungen der Stadt Oberriexingen ihren jeweiligen Belangen nicht entgegenstehen. Der Hinweis des Landratsamtes Ludwigsburg, Fachbereich Bauen und Immissionsschutz, dass nach dem Artenschutzgutachtens des Büros AWL aus 2019 zwei Feldlerchen-Reviere von der Ausweisung des geplanten Wohngebietes betroffen sind, wurde im Textteil entsprechend konkretisiert und angepasst. Die Anmerkung des Regierungspräsidiums Stuttgart, Referat 21 (Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz) hinsichtlich der Konkretisierung von Ausführungen zu Potenzialen im Siedlungsbestand wurden in der Begründung entsprechend ergänzt. Im Hinblick auf die Stellungnahme des Planers / der Verwaltung sind keine weiteren Änderungen notwendig. 
BM Wittendorfer ergänzte, dass alle an der Umlegung beteiligten Grundstückseigentümer die Umlegungsverträge unterzeichnet haben, weshalb der Neubaugebietserschließung ab dem Jahr 2022 aktuell nichts mehr im Wege steht.
BM Wittendorfer bedankte sich bei Herrn Klein von der Bietigheimer Wohnbau, Jens Hübner und Sarah Mannhardt aus der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. 
Ein besonderer Dank galt Herrn Müller, der bereits viele Projekte im Ort mitgestaltet, begleitet und realisiert hat. Herr Müller wird Ende des Jahres in den Ruhestand gehen, somit war dies seine letzte Gemeinderatssitzung in Oberriexingen. Als Dank überreichte BM Wittendorfer Herrn Müller ein kleines Präsent und wünschte ihm für seinen neuen Lebensabschnitt alles Gute. Herr Müller bedankte sich für das Vertrauen und die stets tolle Zusammenarbeit. 

Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen fasste am 14.12.2021 folgende Beschlüsse:  

1.    Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend den Beschlussvorschlägen des Planers / der Verwaltung vom 06.12.2021 behandelt und zur Kenntnis genommen. (s. Anlage 1 zur Vorlage für die GR-Sitzung am 14.12.2021)  

2.    Der Bebauungsplan „Schrannenäcker West“ mit Textteil in der Fassung vom 06.12.2021 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.  

TOP 4
Stadtwald Oberriexingen - Forstbetriebsplan 2022 
- Beratung und Beschlussfassung

BM Wittendorfer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Nill vom Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereichsleiter des Fachbereichs Wald.
Dr. Nill berichtete, dass die aktuellen Themenschwerpunkte und Herausforderungen vor allem in den Auswirkungen des Klimawandels auf die heimischen Wälder und Baumarten liegen. Unter anderem ist auch das Thema Waldpädagogik ein neuer Schwerpunkt im Fachbereich. Waldpädagogik ist mittlerweile im Lehrplan für die 3./4. Klasse sowie die 6./7. Klasse verankert. Hier wird die Nachhaltigkeit mit den Schülern angesprochen und es finden Begehungen mit dem zuständigen Förster statt.
In Oberriexingen sind die bestehenden Wälder vor allem Mischwälder, welche gezielt gefördert werden können. Es werden vor allem heimische Laubhölzer mit klimastabilen Baumarten ergänzt, welche die heimischen Arten jedoch nicht verdrängen.
Das Jahr 2021, welches regenreicher und kühler als die vorangegangenen Trockenjahre war, hat den Wald etwas aufatmen lassen und die Schadensdynamik etwas abschwächen können. Trotz allem sind die Prognosen, in Bezug auf die Witterung und das Klima, erschreckend. Vorbereitungen auf mögliche Klimaszenarien sind in vollem Gange. Junge Mischwälder sollen zu klimaresilienten Mischwäldern geformt werden. Des Weiteren sind Eichenmischwälder weitere Hoffnungsträger gegen den Klimawandel. Aber auch Testanbauflächen zeigen erfreuliche Ergebnisse wobei hier rund 20 unterschiedliche alternativ Baumarten sich bislang als geeignet erweisen. 

In 2022 wird mit Ausgaben i. H. v. 25.150 € (Ausgaben 2020: 21.888 €) gerechnet, sodass im Forstwirtschaftsjahr 2022 ein negatives Ergebnis i. H. v. - 16.990 € eingeplant wird (Ergebnis 2020: - 12.606 €). Dieser negative Saldo ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragen. 
Der Gemeinderat stimmte dem Forstbetriebsplan 2022 entsprechend § 51 Abs. 2  Landeswaldgesetz zu. 

TOP 5
Eröffnungsbilanz der Stadt Oberriexingen zum 01.01.2019
Beratung und Beschlussfassung

Stadtkämmerer Hübner stellte die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 für die Stadt Oberriexingen vor. Mit dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) wird erstmals die Finanzsituation der Stadt Oberriexingen vollständig dargestellt. Neben den  bekannten zahlungswirksamen Größen Einnahmen und Ausgaben, wird auch der zahlungsunwirksame Ressourcenverbrauch abgebildet (Abschreibungen sowie Auflösungen für erhaltene Zuschüsse).   

§ 95 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit Artikel 13 abs. 5 des Gesetzes  zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts verpflichtet die Kommunen dazu, eine  Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die vollständige Bewertung und Erfassung des Vermögens der Stadt Oberriexingen war ein wichtiger, umfangreicher und sehr zeitintensiver Schritt hin zur Umsetzung des NKHR in Oberriexingen. Mit der nun vorliegenden Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 findet die Umstellung auf das NKHR ihren Abschluss. 

Die festzustellende Eröffnungsbilanz der Stadt Oberriexingen weist eine Bilanzsumme von 30.416.370,52 Euro aus. Die Vermögensrechnung (Bilanz) beinhaltet wie die kaufmännische Bilanz die Gegenüberstellung von Vermögen und dessen Finanzierung. 

Die Aktivseite gibt Auskunft über die Verwendung des Kapitals (Mittelverwendung). Hier sind insgesamt 65.304,22 € unter der Position der immateriellen Vermögensgegenstände zu bilanzieren. Als immateriell gelten alle werthaltigen, abgrenzbaren und unkörperlichen Vermögensgegenstände (darunter fallen bspw. Software und ähnliche Rechte). Das Sachvermögen beträgt in Summe 26.732.658,97 €. Hierunter fallen unter anderem unbebaute und bebaute Grundstücke, Infrastrukturvermögen (Wege, Straßen etc.), Maschinen und technische Anlagen sowie Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Das Finanzvermögen beträgt 3.618.407,33 €. Dies sind beispielsweise Beteiligungen, Kapitaleinlagen, Wertpapiere und liquide Mittel.
Auf der Passivseite ist das Eigenkapital mit 17.926.734,04 € aufgelistet. Diese Summe entspricht dem Basiskapital der Stadt Oberriexingen. Das Basiskapital ist das sog. Reinvermögen der Stadt. Es ist eine Rechengröße die sich vereinfacht ergibt, in dem man sein Vermögen um die Schulden reduziert.
Die Sonderposten wurden in Höhe der vom Bund, Land, Gemeinden und sonstigen Trägern gewährten Finanzierungszuschüsse passiviert. Diese liegen bei 12.060.862,16 €. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde mit 185.845,44 € ermittelt. Hierunter fallen Einnahmen, die bereits im abzuschließenden Haushaltsjahr zugeflossen sind, aber zum Teil oder ganz den künftigen Haushaltsjahren wirtschaftlich zuzurechnen sind. Es erfolgt eine Abgrenzung der Beträge. Bei der Stadt Oberriexingen handelt es sich um die Grabnutzungsgebühren zum 01.01.2019. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Oberriexingen zum 01.01.2019 wurde mit den erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden festgestellt.  

TOP 6
Friedhof Oberriexingen
a) Vorstellung der überarbeiteten Friedhofsentwicklungskonzeption/ Baumbestattungsfelder
b) Vergabe von Planungsleistungen

Stadtkämmerer Hübner teilte mit, dass die zuletzt im Gremium behandelte Friedhofskonzeption im Nachgang der Sitzung noch kleinerer Detailabstimmungen zwischen der Verwaltung und der Landschaftsarchitektin Frau Wahl bedurfte. Bei der überarbeiteten Friedhofsentwicklungskonzeption sollen im Bereich der Baumgräber weniger Flächen versiegelt werden als dies noch im Vorentwurf vorgesehen war. Durch diese Überarbeitung soll der Bereich um die Baumgräber etwas „aufgelockerter“ sein (mehr Grünflächen). Die Balance zwischen Grün und Belagsfläche ist hier aus Sicht der Landschaftsarchitektin sowie der Verwaltung in einem sehr ausgewogenen Verhältnis. Im Zuge dieser Aktualisierung wurden auch die vom Gremium festgelegten Wegeflächen (Wegeplatten aus Beton) entsprechend eingeplant, um so ein möglichst einheitliches Bild auf dem Friedhof zu erhalten. In diesem Zug musste die Kostenschätzung aktualisiert werden. Hier gab es bedingt durch die überarbeitete Planung lediglich kleinere Änderungen einzelner Positionen. Die Gesamtkosten betragen dabei unverändert 60.000 € (netto) bzw. 71.400 € (brutto). Die notwendigen Ausschreibungen könnten nach Zustimmung des Gemeinderates vorbereitet und im Frühjahr 2022 durchgeführt werden.
Der Gemeinderat stimmte der überarbeiteten Entwurfsplanung (Stand 19.10.2021) zur Errichtung der Baumbestattungsfelder, (1. BA) zu. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Planungsleistungen (Leistungsphasen 5 – 9) gem. des Honorarangebotes vom 18.11.2021 an die freie Landschaftsarchitektin, Frau Sonja Wahl, Neckarstraße 249, 70190 Stuttgart zu einem Gesamthonorar von 11.161,08 € (brutto) zu.

TOP 7
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes, u.a.

BM Wittendorfer informierte das Gremium über folgende aktuelle Themen: 

- Corona:
BM Wittendorfer berichtete, dass das Oberriexinger Impfzentrum (Permanente Impfambulanz) nun durch das Landratsamt Ludwigsburg genehmigt und offiziell in die Impfstrategie des Landkreises Ludwigsburg aufgenommen wurde. Pro Abend können ca. 150 Impfungen innerhalb von drei Stunden durchgeführt werden. Die Nachfrage ist weiterhin ungebrochen und Termine sind auf der städtischen Homepage zu buchen. Aktuell ist geplant, das Impfzentrum bis Ende Januar 2022 geöffnet zu halten. 

Die Stadt plant zudem Sonderimpfaktionen für Kinder zwischen 5-11 Jahren, ggfs. auch durch die Impfbusse des Landkreises. Weitere Informationen folgen, sobald weitere Details feststehen.  Aktuell sind im Ort vier aktive Corona-Fälle gemeldet (Stand 14.12.2021). Momentan hat Stadt Oberriexingen die geringsten Infektionsfallzahlen im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Es sind überwiegend Infektionsfälle von ungeimpften Personen dabei, welche teils auch schwere Verläufe aufweisen.  

Ab Januar wird eine Testpflicht auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen eingeführt. Diese soll drei Mal wöchentlich stattfinden. Weitere Informationen erhalten die Kommunen noch vom Land und die Eltern rechtzeitig von der Stadtverwaltung. 

In Sersheim soll in den kommenden Tagen im Rathaushof ein privates Schnelltestzentrum eröffnen, weitere Informationen erfolgen hierzu noch.  

- Sanierung Wilhelm-, Weiler-, Hölderlinstraße sowie Uhlandweg:
BM Wittendorfer gab bekannt, dass die Pläne für die Sanierung derzeit noch überarbeitet werden. Es ist geplant, dieses Thema in der nächsten Gemeinderatssitzung am 01.02.2022 erneut zu behandeln. 

- Ausschreibung Dachsanierung Sporthalle:
BM Wittendorfer teilte mit, dass die Ausschreibungsunterlagen noch vor Weihnachten versendet werden sollen. Derzeit wartet die Verwaltung noch auf eine Rückmeldung des Planungsbüros KMB, um das Leistungsverzeichnis final abzustimmen. 

- Baugesuch Kernerstraße - Kanalbaumaßnahmen:
BM Wittendorfer berichtete, dass in der Kernerstraße vermutlich im Jahr 2022 baulich etwas an den Kanälen durch die Stadt/SWBB geändert werden muss. Derzeit erfolgt die Abstimmung zwischen der Verwaltung und den SWBB und den privaten Bauherren. Ggfs. wird eine größere Kanalsanierung bzw. -erweiterung hinsichtlich des Gefälles und der Dimensionierung der Kanäle notwendig. Weitere Leitungssanierungsmaßnahmen werden gerade überprüft. Im gleichen Zug solle dann ggf. auch der marode Einlaufbereich/Straßenunterbau vor der Verdolung der Dürren Enz in der Kernerstraße wieder instandgesetzt werden. 

- Sterbefall Susanne Ulmer:
BM Wittendorfer gab bekannt, dass die ehemalige Gemeinderätin Susanne Ulmer leider verstorben ist. Frau Ulmer war von 1994 bis 1999 Mitglied des Oberriexinger Gemeinderates. Am Freitag (17.12.2021) um 13:30 findet die Beisetzung statt. BM Wittendorfer sprach sein herzliches Beileid den Familienangehörigen aus. 

- Mietspiegel ab 01.01.2022:
BM Wittendorfer teilte mit, dass die Stadt Oberriexingen einen einfachen Mietspiegel mit Gültigkeit ab 01.01.2022 für Oberriexingen in Auftrag gegeben hat. Die entsprechenden Unterlagen können demnächst auf der Internetseite der Stadt abgerufen werden. 

- Aufsichtsratssitzung SWOri:
BM Wittendorfer berichtete, dass am Donnerstag, den 16.12.2021 in der Aufsichtsratssitzung unter anderem eine Wasserpreiserhöhung von 1,81 € netto auf 1,92 € netto pro m³ (zzgl. 7% MwSt.) diskutiert werden wird. Dabei wird auch der neue umfangreiche Wirtschafts- und Investitionsplan 2022ff. der SWOri behandelt. 

- Aufsichtsratssitzung E&W Eichwald GmbH:
Die Sitzung fand vor einer Woche in Bietigheim-Bissingen statt. Es wurde unter anderem der Wirtschafts- und Investitionsplan für 2022 vorgestellt. Die Direktableitung des Niederschlagwassers vom Gewerbepark Eichwald zur Enz ist weiterhin geplant. Diese soll ggfs. mit dem neu geplanten Radweg zwischen Unterriexingen und Sachsenheim baulich kombiniert werden.  

- Verbandsversammlung Zweckverband Eichwald:
Es ist geplant, einen Teil des Waldes im Eigentum des ZVE an die Stadt Sachsenheim zu verpachten, eine weitere kleinere Fläche an die Gemeinde Sersheim. 

- Zweckverband Eichwald – geplantes Parkhaus der Fa. Breuninger:
BM Wittendorfer stellte richtig, dass entgegen eines Zeitungsartikels im November in den umliegenden Tageszeitungen seitens der ZV-Verwaltung lediglich eine kurze Information an die Zweckverbandskommunen und an die Gemeinderäte über den Neubau eines Parkhauses der Firma Breuninger ging. Es wurde keine aktive Zustimmung der Verbandskommunen eingeholt bzw. notwendig, da dies rechtlich nicht erforderlich ist/war. Durch den Bau eines Parkhauses sollen weitere Flächen für Parkplätze auf dem Breuningerareal „in der Höhe“ geschaffen werden, aber nicht „in der Fläche“ - was aus Sicht der Bürgermeister der Zweckverbandskommunen sehr zu begrüßen ist. Das Baugesuch durch die Fa. Breuninger wurde bereits vor einigen Wochen beim zuständigen Baurechtsamt der Stadt Sachsenheim eingereicht. In der Abstimmung ist momentan noch, ob ggfs. eine Fassadenbegrünung oder die Anbringung von Solarpanelen umgesetzt werden können. 

- Breitbandförderung:
BM Wittendorfer teilte mit, dass die Stadt Oberriexingen mittlerweile mehrere Förderbescheide für den Breitbandausbau auf 1 GB-Bandbreite in Oberriexingen erhalten hat. So wurden vom Bund 130.000 € und jüngst vom Land 120.000 € zugesagt. Somit stehen der Stadt in Summe 250.000 € Fördermittel für die Weiße-Flecken-Förderung zur Verfügung (unterversorgte Gebiete mit aktuell bis zu 30 MB-Bandbreite). Bei den Bescheiden handelt es sich aktuell um vorläufige Förderbescheide. Der Breitbandausbau in Kommunen wird mit 90% gefördert, sodass auf die Kommune 10% der späteren Baukosten für die Erschließung der „weißen Flecken“ entfallen. Somit erhöht sich die Fördersumme entsprechend, wenn die Baukosten steigen sollten. Die Stadt würde dem Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg gerne den Auftrag zur weiteren Planung und Kostenkalkulation sowie Ausschreibung innerhalb der „Weiße-Flecken-Ausbauplanung“ erteilen. Die Grobschätzung für den Ausbau der Weißen Flecken (Gebiete mit einer Breitbandversorgung kleiner als 30 Mbit/s) in Oberriexingen beträgt rd. 697.100,00 €. Hier ist jedoch an einigen Stellen nochmal nachzujustieren bzw. die Notwendigkeit nochmals genau zu überprüfen.
In einem nächsten Schritt, hier sind die Fördersummen noch nicht eindeutig, kann dann die Graue-Flecken-Förderung (kleiner als 100 Mbit/s) angegangen werden. Ebenso erwartet man in Kürze weitere Informationen der Deutschen Telekom, was diese hinsichtlich des Breitbandausbaus in Oberriexingen in den kommenden Jahren vor hat.
Der Gemeinderat stimmte der Umsetzung der Weißen-Flecken-Förderung durch den Zweckverband Kreisbreitband für die Stadt Oberriexingen zu. 

- Kommunale Wärmeleitplanung „im Konvoi“:
BM Wittendorfer teilte mit, dass die Stadt Bietigheim-Bissingen in Kooperation mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH mit einem kommunalen Wärmeleitplanungskonzept auch für das Oberriexinger Ortsgebiet beauftragt werden soll. Hier besteht für die Stadt Oberriexingen die Möglichkeit, sich einer kommunalen Gruppe mit weiteren umliegenden Städten und Gemeinden „im Konvoi“ anzuschließen und auch ein Wärmeleitplanungskonzept für Oberriexingen zu erarbeiten, um zukünftige Fernwärmenetzmöglichkeiten für Oberriexingen zu untersuchen. Dies ist unter den Aspekten des Klimawandels, der steigenden Energiepreise und der vorgesehenen Straßensanierung der Oberriexinger Ortsdurchfahrt ein sehr wichtiges, vorzuziehendes Projekt. Man müsse vorher die Möglichkeit eines „Fernwärmenetzes für den Oberriexinger Ortskern von der Austraße bis mindestens zur Hauffstraße“ untersuchen, bevor man die weiteren Planungen für die Ortsdurchfahrtsanierung mit dem LRA LB vorantreibe. Weitere Informationen hierüber werden in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen folgen.