Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs für das Neubaugebiet „Schrannenäcker West“

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Am 10.12.2019 wurde der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 02.12.2019 gebilligt. Die erste Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 27.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 statt. Der Abwägungsbeschluss wurde am 28.07.2020 gefasst, der geänderte Entwurf wurde am 15.12.2020 im Gremium beschlossen. Eine zweite Auslegung der geänderten Planung fand vom 20.01.2021 bis 19.02.2021 statt.

Nach der 2. Auslegung des Vorentwurfs und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.09.2021 wurde ein angepasster Bebauungsplanentwurf durch die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Büro KMB aus Ludwigsburg erstellt. 

Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen hat nun am 21.09.2021 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplans „Schrannenäcker West“ mit Textteil und Begründung in der Fassung vom 09.09.2021 sowie die örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Der Planbereich umfasst die Flurstücke 3568, 3570, 3571, 3572, 3573/1, 3573/2, 3574, 3575, 3576, 3587/1, 3587/2, 3588, 3590, 3592, 3594, 3596, 3598/1, 3598/2, 3599, 4688, 4689 sowie Teile der Flurstücke 3531, 5632,4919, 4920, 4921. Die Fläche liegt westlich des Baugebietes „Schrannenäcker Süd“ und nördlich des Baugebietes „Roter Baum“.  

Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro KMB aus Ludwigsburg vom 09.09.2021.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in Anwendung von §13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.  

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Textteil vom 06.10.2021 bis 20.10.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt der Stadt Oberriexingen, Hauptstraße 14, im Eingangsbereich vor dem Sitzungssaal während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Um vorige telefonische Anmeldung unter Tel. 07042/909-0 oder -31 wird gebeten. 

Die entsprechenden Planunterlagen können auch auf unserer Homepage unter den Newsmeldungen oder im Bereich „Stadt & Tourismus“ - „Planen, Bauen, Wohnen“ - „Wohnbauflächen“ eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.oberriexingen.de/stadt-tourismus/planen-bauen-wohnen/wohnbauflaechen/

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Zeit der Offenlage angemessen verkürzt und die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Wir bitten um Beachtung, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift –bei der Stadtverwaltung Oberriexingen, Hauptstraße 14, 71739 Oberriexingen, Zimmer Nr. 8 abgegeben werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 

Geänderte und ergänzte Teile:

  1. Im Planbereich E wurde die maximale Gebäudelänge von 35 m auf 36,5 m erhöht. (dadurch auch textliche Änderung A.3.1 a4)
  2. In den Planbereichen C und E wurde die Geschossigkeit von zwei Vollgeschossen auf drei Vollgeschosse erhöht. 
  3. Die Planbereiche C und E wurden getauscht. 
  4. Die Regelungen zu Dachaufbauten und Dacheinschnitten wurden hinsichtlich der max. Länge von 60% der Gebäudelänge für untergeordnete Quergiebel um die Worte „und Dachaufbauten/-gauben“ ergänzt. (textliche Änderung B 2.5) 
  5. Für Einfriedungen wurde der Satz „Pro Grundstück ist eine Sichtschutzwand zulässig.“ ergänzt. (textliche Änderung B 2.5) 
  6. Die Hinweise zu vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen bezüglich der Feldlerche wurden wie folgt geändert bzw. ergänzt: „Bei der Anlage muss der Abstand zu geschlossenen vertikalen Kulissen, wie Wäldern und bebauten Ortsrändern von mind. 120 m sowie von 60 m zu vertikalen Einzelstrukturen, wie Strommasten und Solitärbäume, eingehalten werden.“   Gestrichen wurde der vorherige Satz „Bei der Anlage muss der Abstand zur Bebauung mindestens 60 m betragen (Quelle: GLUTZ VON BLOTZHEIM, Handbuch der Vögel Mitteleuropas, Wiesbaden, 2001).  Neu eingefügt wurde: „Um den Erfolg der CEF Maßnahme zu dokumentieren, ist ein mind. 5 Jahre andauerndes Monitoring durchzuführen. Spätestens zum 31.10. des Jahres, in dem das Monitoring beendet wird, ist der unteren Naturschutzbehörde diese Dokumentation vorzulegen.“ 
  7. In der Begründung wurden weitere Absätze unter Nr. 2.2 (Landes- und Regionalplanung) ergänzt.  
  8. In der Begründung wurden verschiedene Anpassungen hinsichtlich der Formulierung zur Kindertagesstätte vorgenommen. 
  9. Es wurde eine Nutzungsbilanz in der Begründung mit eingefügt, welche Auskunft über die zu entwickelnden Wohneinheiten sowie die mögliche Belegungsdichte gibt. 

Während der Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt der Stadt Oberriexingen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.  

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen den Drucksachen der öffentlichen Sitzungen in Kopie beigefügt, darüber beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Bedenken/Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. 

Oberriexingen, den 29.09.2021
gez.  

Wittendorfer
(Bürgermeister)