Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.09.2021

Gemeinderat

TOP 1 
Einwohnerfragestunde

Aus der anwesenden Einwohnerschaft wurden mehrere Fragen gestellt.
Monika Karner möchte wissen, ob die Relevanzprüfung zum Artenschutz bei der Auslegung des Bebauungsplans einsehbar sei. BM Wittendorfer bejahte diese Frage. Zudem fragte Frau Karner, warum das Verfahren erneut nach §13b) BauGB ohne eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung oder Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werde und ob hier nicht Tür und Tor für eine zu schnelle Bebauung und Versiegelung von Flächen geöffnet sei. BM Wittendorfer antwortete, dass der Gesetzgeber das Verfahren verlängert hat, um eine zügige und einfachere Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu ermöglichen und der großen Nachfrage begegnen zu können. Ggfs. könnte jedoch mit dem Bauvorhabenträger gesprochen werden, ob dieser zu einem freiwilligen Ausgleich an anderer Stelle auf Oberriexinger Gemarkung bereit wäre. Oberriexingen plant weiterhin maßvoll, an welchen Stellen eine Erweiterung der Bebauung sinnvoll und notwendig ist.
Lore Wild fragte an, ob eine weitere Bebauung der Krautgärten in den kommenden Jahren zu erwarten ist und ob die Abwasserproblematik des im HQ extrem liegenden unteren Ortskerns durch die Bebauung noch verschärft werden wird. BM Wittendorfer teilte mit, dass eine Bebauung der Krautgärten seitens der Stadt Oberriexingen aktuell definitiv nicht geplant sei. Dies werden die Entwicklungen in der Zukunft zeigen. Daher kann nur von der aktuellen Lage gesprochen werden und hier wird derzeit eine weitere Bebauung nicht angestrebt. Hinsichtlich der Abwasserproblematik antworteten BM Wittendorfer, dass im HQ extrem und im HQ100 eine Bebaubarkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, jedoch ein hochwasserangepasstes Bauen erforderlich werden kann. Dies würde dann ggfs. in der Baugenehmigung als Auflage für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit aufgenommen. Beispielsweise sind bereits jetzt Vorgaben im Bebauungsplan getroffen worden, dass die Hofflächen wasserdurchlässig gestaltet sein müssen. Zudem werden im Bebauungsplanverfahren sowie im Baugenehmigungsverfahren die entsprechenden Behörden angehört, die Stellung zu diesem Thema nehmen können.
Ulrich Hüeber teilte mit, dass in der Unteren Gasse schon jetzt bei Starkregen die Kanäle voll sind und gab zu bedenken, dass eine weitere Bebauung die Situation noch weiter verschärfen könnte. BM Wittendorfer teilte mit, dass eine Starkregengefahrenkarte für Oberriexingen in Auftrag gegeben werden soll (siehe auch TOP2), um auszuarbeiten, wo in Sachen Hochwasser- und Starkregenschutz im Kanalsystem ggfs. nachjustiert werden kann und sollte. Starkregenereignisse nehmen zu, jedoch sei es baulich und wirtschaftlich schwierig das Kanalisationssystem entsprechend so zu dimensionieren, um unbegrenzte Mengen an Niederschlagswasser aufnehmen zu können, sollte es einmal zu einem solchen Fall kommen.  

TOP 2 
Starkregenrisikomanagement  – Beauftragung der Erstellung einer Starkregengefahrenkarte für Oberriexingen

BM Wittendorfer berichtete, dass die teilweise sehr schweren Überschwemmungen im Sommer 2021 in Teilen Deutschlands zeigen, dass ein funktionierendes Starkregenmanagement wirkungsvoll zum bestmöglichen Schutz der Bevölkerung im Einsatz sein sollte. Von Seiten der Landesregierung gibt es eindeutige Empfehlungen zur Erstellung einer Starkregengefahrenkarte. Hierfür stellt das Land Fördermittel von 70 % der Auftragssumme für die Kommunen zur Verfügung. Die Stadt Oberriexingen hat mit den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen GmbH (SWBB) Kontakt aufgenommen um dieses Thema näher zu untersuchen. Von Seiten der SWBB besteht die Möglichkeit eine solche Starkregengefahrenkarte für die Stadt Oberriexingen zu erstellen.  Die SWBB wurden daher zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, welches der Stadtverwaltung vorliegt. Die Angebotssumme hierfür beläuft sich aktuell auf 46.945,50 € (brutto). Nach Abzug der 70%-igen Förderung durch das Land würde ein Eigenanteil für die Stadt Oberriexingen i. H. v. 14.083,65 € bestehen. Nach einer möglichen Beauftragung darf man von einer Bearbeitungsdauer von rund 8 Wochen zur Erstellung der Starkregengefahrenkarte ausgehen. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zur Erstellung einer Starkregegefahrenkarte i. H. v. 46.945,50 € (brutto) bzw. einem Eigenanteil i. H. v. 14.083,65 € € durch die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH zu. Die Verwaltung / SWBB wurde beauftragt, den entsprechenden Förderantrag beim Land Baden-Württemberg zu stellen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist dabei zu beachten (Förderschädlichkeit). 

TOP 3 
Zweckverband Eichwald  – Beteiligungsbericht der E & W Eichwald GmbH für das Jahr 2020

Bürgermeister Wittendorfer teilte dem Gremium mit, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes jährlich durch einen Bericht über die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen zu informieren ist – in diesem Fall über die Beteiligung des Zweckverbands Eichwald an der E & W Eichwald GmbH. Wie in den Vorjahren hat die Verbandsverwaltung den Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2020 erstellt. Der Beteiligungsbericht wird bei der Zweckverbandsversammlung am 18.10.2021 behandelt und dem Gemeinderat/den Gremienmitgliedern zur Kenntnis gegeben.

Aktiva

Bezeichnung

31.12.2020

in Euro

Vorjahr

in Euro

A. I. Immater. Vermögensgegenstände

54.483,03

61.471,04

A. II. Sachanlagen

4.008.520,77

3.436.209,53

B. I. Forderungen

1.935.268,94

414.714,30

B. II Kassenbestand

116.160,72

828.984,76

C. Rechnungsabgrenzung

0,0

0,0

Bilanzsumme

6.059.950,43

4.679.908,59

Passiva

Bezeichnung

31.12.2020

in Euro

Vorjahr

in Euro

A. I. Gezeichnetes Kapital

400.000

400.000

A. II. Gewinn-/Verlustvortrag

214.106,60

182.869,80

A. III. Jahresüberschuss

47.300,33

31.236,80

B. I. Empfangene Ertragszuschüsse

4.003.575,09

3.340.299,91

C: Rückstellungen

843.438,73

538.264,99

D. Verbindlichkeiten

551.529,68

187.237,09

Bilanzsumme

6.059.950,43

4.679.908,59

Gewinn- und Verlustrechnung

Bezeichnung

31.12.2020

in Euro

Vorjahr

in Euro

Jahresgewinn/-verlust

47.300,33

31.236,80

Der Gemeinderat nahm den Beteiligungsbericht des Zweckverbands Eichwald an der E & W Eichwald GmbH für das Jahr 2020 zur Kenntnis.

TOP 4

Bebauungsplan Neubaugebiet "Schrannenäcker West"
- Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der 2. Auslegung

- Beschluss über die geänderte Planung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und verkürzte Offenlegung
BM Wittendorfer teilte mit, dass vom 20.01.2021 bis 19.02.2021 eine erneute Auslegung der geänderten Planung des Bebauungsplanentwurfs mit seinen Anlagen stattgefunden hat. Mit dem Abwägungsbeschluss soll diese zweite Beteiligungsrunde abgeschlossen werden, sodass die Öffentlichkeit und die Behörden über die Behandlung ihrer Stellungnahmen informiert werden können. Die Pläne wurden in dieser zweiten Beteiligungsrunde erneut geändert, wodurch eine weitere verkürzte Auslegung von Nöten sein wird. Insgesamt erhielt die Stadt Oberriexingen innerhalb der Frist 18 Rückmeldungen. In elf dieser Rückmeldungen wurde von den jeweiligen Trägern angegeben, dass keine Bedenken oder Einwände gegen das geplante Vorhaben bestehen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sowie den Eigentümerverhandlungen (Umlegungsverhandlungen) haben sich im Planteil sowie im Textteil des Bebauungsplans „Schrannenäcker West“ einige Änderungen zum zweiten Entwurf vom 07.12.2020 ergeben. So wurde u.a. im Planbereich E die maximale Gebäudelänge von 35 m auf 36,5 m erhöht. Die Änderungen können während der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum erneuten Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Anlage 1 (Abwägungstabelle) berücksichtigt.
Die Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfes soll gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt vom 06.10.2021 bis 20.10.2021 (jeweils einschließlich) erfolgen. Stellungnahmen können nur noch zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

TOP 5
Bebauungsplan "Gartenstraße Ost"
1. Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Gartenstraße Ost“ vom 13.09.2021 - Vorstellung und Billigung
2. Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Offenlegung
BM Wittendorfer berichtete, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gartenstraße Ost“ gefasst hat. Der Aufstellungsbeschluss sowie der Abgrenzungsplan wurden am 04.08.2021 öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung der Flst. 148 und 155 mit einem Doppelhaus mit zwei Wohneinheiten sowie einem Reihenhaus mit drei Wohneinheiten vor. Das Gebiet wird dabei als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, auf welchem eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht werden soll. Für jedes Grundstück sind Flächen für Stellplätze und Garagen/-zufahrten ausgewiesen. Aufgrund des nach wie vor sehr großen Bedarfs an Wohnraum, besonders in wirtschaftlich starken Regionen, ist eine Ausweisung und Schaffung neuer Wohnbauflächen von hohem öffentlichem Interesse. Durch das hier geplante Vorhaben kann neuer Wohnraum durch Innenverdichtung geschaffen werden. Die betreffenden Grundstücke befinden sich innerhalb des nicht qualifizierten genehmigten Baulinienplans vom 11.02.1907. Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen an der Enz, Oberriexingen, Eberdingen und Sersheim sieht für die Flurstücke 148 und 155 eine teilweise Nutzung für gemischte Bauflächen und Grünflächen für Dauerkleingärten vor. Um alle Flächen für eine allgemeine Wohnbebauung nutzbar machen zu können, ist es erforderlich den betreffenden Bereich qualifiziert zu überplanen.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich:
Der Bebauungsplan „Gartenstraße Ost“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 b) Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 13.09.2021 wird gebilligt. Mit dem Entwurf des Bebauungsplans „Gartenstraße Ost“ vom 13.09.2021 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer mind. 30-tägigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.

TOP 6
Beate-Kaltschmid-Kindertageseinrichtung

- Reduzierung der Betreuungszeiten im Ganztagesbereich sowie Anpassung der Kindergartenbeiträge im Ganztagesbereich zum 01.11.2021
Stadtkämmerer Hübner berichtete, dass seit über einem Jahr immer wieder personelle Engpässe in der Ganztagesbetreuung zu verzeichnen sind, die von den Kolleginnen und Kollegen sowie den Vertretungskräften mit viel Engagement abgefangen wurden und werden. Leider sah sich die Verwaltung aufgrund des anhaltenden Personalmangels in den letzten Monaten dazu gezwungen die Öffnungszeiten in der Ganztagesbetreuung von 07 - 17 Uhr (Freitag von 7 – 15 Uhr) auf 7 - 15 Uhr (Montag bis Freitag) im Ü3 - Bereich (Sonnen- und Spatzengruppe im Kiga Eido) zu reduzieren. An der Personalsituation hat sich leider nach wie vor nichts geändert. Die bis zu den Sommerferien angedachte Reduzierung ist daher noch immer notwendig. Der zunehmende Fachkräftemangel im Betreuungsbereich macht die Personalgewinnung trotz aller Anstrengungen sehr schwierig. Für eine Ganztagesbetreuung bis 17 Uhr kann der gesetzlich vorgegebenen Mindestpersonalschlüssel nach wie vor nicht erreicht werden. Der Bedarf an einer Ganztagesbetreuung bis 17 Uhr ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen notwendig. Insgesamt wurden aktuell lediglich 3 Betreuungsplätze im Krippenbereich (U 3) und 8 Betreuungsplätze im Kindergartenbereich (Ü 3) gebucht. In der täglichen Betreuung kann zudem festgestellt werden, dass faktisch nur an wenigen Tagen im Monat überhaupt eine Betreuung bis 17 Uhr in Anspruch genommen wird. Dies bedeutet, dass zwar einige Eltern eine Betreuungszeit bis 17 Uhr gebucht haben, holen ihre Kinder aber tatsächlich zumeist bereits um 15.30 oder 16 Uhr ab.
Im Ergebnis reduziert sich die Betreuungszeit hierdurch von 48 Std. / Woche auf 44,25 Std. / Woche. Die neuen Betreuungszeiten sollen ab dem 01.11.2021 entsprechend Anwendung finden.
Der Vorschlag der Verwaltung wäre die Gebühren für den Ganztagesbereich entsprechend des geringeren Stundenumfangs (-3,75 Std. / Woche) zu reduzieren. Hieraus ergäben sich folgenden Änderungen:

1 – 2 Jährige:

 

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

4 & mehr K.

Bei 44,25 Std. (GT „neu“)

497 €

395 €

277 €

130 €

Bei 48 Std. (GT „alt“)

539 €

428 €

301 €

141 €

2 – 3 Jährige:

 

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

4 & mehr K

Bei 44,25 Std. (GT „neu“)

443 €

350 €

245 €

117 €

Bei 48 Std. (GT „alt“)

481 €

380 €

266 €

127 €

3 – 6 Jährige:

 

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

4 & mehr K.

Bei 44,25 Std. (GT „neu“)

385 €

304 €

215 €

104 €

Bei 48 Std. (GT „alt“)

418 €

330 €

233 €

113 €

Der Gemeinderat beschloss die neuen Betreuungszeiten im Ganztagesbereich für den Kindergarten Eichendorffstraße von 7.00 – 16.00 Uhr (Montag bis Donnerstag und 7.00 – 15.15 Uhr (freitags). Die neuen Betreuungszeiten gelten ab dem 01.11.2021 für den Kindergarten (Ü 3) und die Krippe (U 3). Er beschloss außerdem die vorgeschlagenen Anpassungen der Kindergartenbeiträge für den Ganztagesbereich ab dem 01.11.2021 gem. der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage für das Kindergartenjahr 2021 / 2022.

TOP 7
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes

BM Wittendorfer informierte das Gremium über folgende aktuelle Themen:

- Bundestagswahl am 26.09.2021:
BM Wittendorfer berichtete, dass bereits knapp 900 Wahlberechtigte in Oberriexingen einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben. Das sind bereits mehr als bei der Landtagswahl im März. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass es mindestens 1.000 Briefwahlanträge bis zum Sonntag geben wird. Dies entspricht fast 50% aller Wahlberechtigten in Oberriexingen.

- Schnelltestzentrum schließt seine Tore:
BM Wittendorfer gab bekannt, dass das Interkommunale Schnelltestzentrum Oberriexingen-Sersheim zum 24.09.2021 schließen wird. Seit dem 13.09.2021 befindet sich das Schnelltestzentrum in der Alten Kelter, damit die Vereine wieder vollumfänglich die Festhalle nutzen können. Durch die geringe Nachfrage lohnt sich die Aufrechterhaltung des Schnelltestzentrums jedoch nicht mehr. Die meisten Menschen sind mittlerweile geimpft, ungeimpfte können sich weiterhin u.a. in Apotheken testen lassen. Die Stadt wird die weitere Entwicklung abwarten. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, dass die Nachfrage wieder steigt, könnte ggfs. wieder geöffnet werden.

- aktuelle Corona-Fälle:
BM Wittendorfer informierte das Gremium darüber, dass aktuell drei aktive Corona-Fälle im Ort zu verzeichnen sind. Bei allen handelt es sich um Personen, die von einer Auslandsreise zurückgekehrt sind. Teilweise sind die Personen bereits geimpft, teilweise nicht.

- Testangebot in den Kindertageseinrichtungen:
BM Wittendorfer teilte mit, dass in den städtischen Kindertageseinrichtungen ein freiwilliges Testangebot für Familien eingerichtet wurde. Teilnehmende Familien können ihre Kinder an drei Tagen in der Woche (Mo./Mi./Fr.) durch einen Laien-Schnelltest zu Hause testen. Die Verwaltung organisiert derzeit noch andere Tests, welche einfach und unkompliziert auch als Lolly-Tests verwendet werden können. Das Testangebot läuft zunächst bis Anfang Oktober, danach wird die Situation neu bewertet.

- Straßenmarkierungen in der Elmestraße:
BM Wittendorfer teilte mit, dass in der Elmestraße eine Abstellfläche für die Feuerwehr neue Bodenmarkierungen erhalten hat und entsprechende Parkverbotsflächen eingezeichnet wurden. Bei einem Brand im unteren Ortskern vor einigen Jahren habe sich gezeigt, wie wichtig auch für die Feuerwehr der Zugang zur Enz beim „Großen Törle“ für die Löschwasserentnahme sei.

- Bäume in der Gerd-Gaiser-Straße:
BM Wittendorfer gab bekannt, dass die immer wieder umgefahrenen und beschädigten Bäume im Straßenraum jeweils mehrere Tausend Euro an Tiefbau-/Reparaturkosten verursacht haben, wenn diese umgefahren wurden. Wenn der Verursacher nicht bekannt war, musste die Stadt bzw. die Allgemeinheit für diese Kosten aufkommen. Die Bauminseln im Lilienweg auf den sehr engen Kreuzungen wurden nun endgültig entfernt, die Stadt wird an anderer Stelle Ersatzpflanzungen für die entfernten Bäume vornehmen. In der Gerd-Gaiser-Straße wurden nun testweise zwei klimaresistente, amerikanische Amberbäume in einem großen Kübel aufgestellt. Durch die Einhausung des Kübels erhofft sich die Verwaltung, dass bei einer möglichen Beschädigung durch Pkw oder Lkw lediglich der Kübel ausgetauscht werden muss. Dies würde der Stadt bei einem Austausch Kosten sparen und es wären hier dennoch weiterhin Bäume zur Verkehrsberuhigung in den breiteren Straßenkreuzungen durch die Pflanzkübel vorhanden.

- Kinder von Fremden angesprochen:
BM Wittendorfer informierte die Öffentlichkeit darüber, dass Kinder über eine fremde Person berichten, die auf dem Hinweg oder Heimweg von der Schule Grundschulkinder anspreche. Die Stadt ist diesbezüglich bereits im Kontakt mit der Polizei und der Grundschule, die Kriminalpolizei wurde auch bereits eingeschaltet. Die Polizei hat die Ermittlungen bereits aufgenommen. BM Wittendorfer bat darum, die Kinder zu Hause zu sensibilisieren und die Kinder nach Möglichkeit immer in kleinen Gruppen zur Schule zu schicken oder zu begleiten.

- neuer Bürgermeister in Ennery:
BM Wittendorfer gab bekannt, dass in der langjährigen, französischen Partnerstadt Ennery ein neuer Bürgermeister sein Amt angetreten hat. Der vorige Bürgermeister Gérard Leroux legte im August 2021 sein Amt nieder, Nachfolger wird sein bisheriger Stellvertreter Matthieu Laurent. Matthieu Laurent ist der Stadt Oberriexingen und auch der Städtepartnerschaft schon lange verbunden. Die Stadt Oberriexingen freut sich über seine Nachfolge als Bürgermeister von Ennery und wünscht ihm alles Gute im neuen Amt. Mitte November wird er mit einer kleinen Delegation nach Oberriexingen kommen. Wann ein offizieller Antrittsbesuch in Ennery stattfinden kann ist aufgrund der aktuellen Lage noch unsicher. BM Wittendorfer freut sich schon jetzt auf die Zusammenarbeit und blickt hoffnungsvoll in das Jahr 2022, in welchem ein eventueller Städtepartnerschaftsbesuch in Ennery an Christi Himmelfahrt ermöglicht werden könnte.

- 80. Geburtstag Willi Baur:
BM Wittendorfer teilte mit, dass der langjährige Bürgermeister von Oberriexingen, Willi Baur, am Freitag, den 24.09.2021 seinen 80. Geburtstag feiern wird. Die Stadt gratuliert schon jetzt recht herzlich zum runden Geburtstag und freut sich auf weitere Jahre des Austausches und der Zusammenarbeit. Zu Ehren Willi Baurs wird im Oktober noch ein kleiner Empfang für geladene Gäste in der Kelter veranstaltet.

- Zuwendung zum Breitbandausbau:
BM Wittendorfer berichtete, dass die Stadt eine Zuwendung in Höhe von 150.000 € als Bundesförderung für den Breitbandausbau für die Gewerbegebiete erhalten hat.

- Oberriexinger Sport-Campus:
BM Wittendorfer gab bekannt, dass am 22.09.2021 ein Termin mit dem Planungsbüro und weiteren Teilnehmenden zum weiteren Vorgehen und den detaillierten Projekten für den Sport-/Kultur-Campus in Oberriexingen stattfinden wird.

- Veranstaltungskalender:
BM Wittendorfer teilte mit, dass am 19.10.2021 das Treffen für die gemeinsame Besprechung des Veranstaltungskalenders für die Stadt und die Vereine stattfinden wird.

- Informationsveranstaltung Sanierung Wilhelm-, Weiler- und Hölderlinstraße:
Ebenso am 19.10.2021 geplant ist die Informationsveranstaltung zur Sanierung der Wilhelm-, Weiler- und Hölderlinstraße. Der Termin wird voraussichtlich um 19:30 Uhr in der Kelter stattfinden. Genauere Informationen folgen.

Aus dem Gremium kam eine Frage zum aktuellen Stand hinsichtlich der Planungen für den Bienenzüchterweg. BM Wittendorfer teilte mit, dass das Land zunächst die Radverbindung zwischen Unterriexingen und Sachsenheim untersucht und die Untersuchungsergebnisse abgewartet werden müssen. Zudem handelt es sich beim Bienenzüchter weg um einen sogenannten Hohlweg, welcher naturschutzrechtlich geschützt ist. Hier ist daher zunächst zu prüfen, welche Sanierungsmaßnahmen überhaupt zulässig sind.

Eine weitere Frage wurde aus dem Gremium zu den Lüftungsanlagen in der Grundschule gestellt. BM Wittendorfer erklärte, dass von der Verwaltung geprüft wurde, welche Räumlichkeiten sich in der Schule nicht oder nur schwer lüften lassen. Derzeit werden in zwei Klassenzimmern in Zusammenarbeit mit einer Freiberger Firma mobile Luftreinigungsgeräte getestet, allerdings keine klassischen förderfähigen Luftfilteranlagen. Die Testphase läuft mittlerweile seit gut 1,5 Wochen. Der Unterschied an den sehr leisen Luftreinigungsgeräten im Gegensatz zu den Luftfiltern ist, dass diese durch bipolare Ionisation die Luft so aufladen, dass mögliche Viren nicht mehr anhaften können und diese sich somit nicht mehr so schnell in der Raumluft verteilen können. Das regelmäßige Lüften wird durch die Geräte jedoch weiterhin nicht ersetzt. Nach der Testphase sollen die Vor- und Nachteile solcher Geräte gegeneinander abgewogen werden. Aktuell sind diese Geräte im Land BaWü nicht förderfähig, was auch beachtet werden muss. Die Luftreiniger haben neben einer möglichen Corona-Virenbekämpfung den Vorteil, dass die Luftreiniger auch andere Viren, Bakterien, Gerüche, Allergene und Keime inaktivieren und die Luftqualität in Innenräumen verbessern, zudem sehr wartungsarm sind und einen geringen Stromverbrauch haben. Auch diese Effekte sollte man später bei einer Investitionsentscheidung nach der Testphase berücksichtigen.