Grundsteuerreform – Erinnerung an die Abgabefrist Grundsteuer B

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben.

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz). Hierfür kann das Portal „Mein ELSTER“ verwendet werden. Wer selbst keine Möglichkeit hat die Daten elektronisch zu melden, sollte sich wenn möglich Hilfe bei Angehörigen holen. Auch Angehörige, die bereits bei ELSTER registriert sind, dürfen für Sie die Erklärung elektronisch übermitteln. Sollte niemand im Familien-/Bekanntenkreis die Möglichkeit haben ihre Meldung elektronisch für Sie zu erledigen, kann in Ausnahmefällen ein Papiervordruck beim zuständigen Finanzamt geholt werden. 

Hinweis: Die benötigten Bodenrichtwerte finden über das Portal BORIS-BW. BORIS-BW stellt kostenlos und zentral die Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg bereit.