Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2018

/ Kategorie: Gemeinderat

TOP 1
Bürgerfragestunde

Aus der anwesenden Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt. 

TOP 2 Bausachen     

a) Baugenehmigungsverfahren: Anbau Balkon, Lindenhof, Flst. 5376/1

Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen.

b) Baugenehmigungsverfahren: Neubau Parkhalle und Lagerraum, Stieglitzweg 2, Flst. 6301

Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben mehrheitlich sein Einvernehmen und stimmte dem Antrag auf Abweichung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes „Großmolten/Seite“ mehrheitlich zu. 

TOP
3 Sanierung der Theodor-Storm-Straße - Vorstellung der Entwurfsplanung und Vorberatung

BM Wittendorfer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Oliver Daeges vom Ingenieurbüro Daeges, der mit der Erstellung der Planung beauftragt worden war. Herr Daeges präsentierte zwei mögliche Varianten der Sanierung. Bei der Variante 1 wird der Bordstein auf beiden Seit der Straße auf 3 Zentimeter abgesenkt. Zusätzlich soll es statt drei Bremsschwellen im Bereich der Grundschule nur noch zwei geben. Hierbei soll auf eine moderne Ausführung mit entsprechenden Formsteinen zur Ausführung kommen. Zur weiteren Verkehrssicherung soll zudem im Einfahrtsbereich der Straße deutlich auf die bestehende Tempo 30-Regleung hingewiesen werden. Auf der Südseite der Theodor-Storm-Straße sollen ingesamt 15 Bäume gesetzt werden. Dies würde 19 Längsparkplätze ermöglichen. Auch die Bäume und die Längsparkplätze führen zu einer Temporeduzierung. Die Variante 2 sieht dagegen eine Bordsteinhöhe von 8 Zentimeter vor und entsprechenden Absenkungen im Bereich von Grundstücksein- und Zufahrten. Dadurch wird sowohl die Anzahl der Bäume auf 8 als auch die der Längsparkplätze auf 13 erheblich reduziert. Der Bereich der Grundschule bleibt komplett frei. Die Kosten der Variante 1 belaufen sich nach einer Kostenberechnung auf ca. 398.000 €, die Kosten der Variante 2 liegen bei ca. 366.000 Euro. Der Gemeinderat beschloss, die Variante 1 mit einer einheitlichen Bordsteinhöhe von 3 Zentimeter weiter zu verfolgen. Hierbei sollen in der weiteren Planung Poller auf dem Gehwegbereich im Bereich der Grundschule, die durchgängige Einrichtung von Längsparkplätzen sowie das gleiche Pflaster wie der durchge-führten Sanierung der Großmoltenstraße in die weitere Planung mitaufgenommen werden. Nach der Fertigstellung der Planung soll eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Aula der Grundschule stattfinden. 

TOP 4
Zweckverband Eichwald / E&W Eichwald GmbH
a) Feststellung des Rechnungsabschlusses 2017 des Zweckverband Eichwald
b) Feststellung des Jahresabschlusses der E&W Eichwald GmbH und Entlastung der Geschäftsführung
c) Beteiligungsbericht Zweckverband Eichwald 2017

Stadtkämmerer Roller erläuterte das Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2017 anhand einer Präsentation. Im Haushaltsjahr 2017 wurden im Verwaltungshaushalt (VWH) Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.380.441,24 € (Ansatz jeweils 1.154.800,00 € verbucht. Im Vermögenshaushalt (VMH) konnten Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 20.096.766,20 € abgerechnet werden, was einem zusätzlichen Volumen i.H.v. 6.970.766,20 € im Vergleich zum HH-Ansatz 2017 entspricht. Insgesamt ergibt sich damit ein Gesamthaushaltsvolumen von 21.577.207,44 €. Bedeutendste Einnahmepositionen waren die Gewerbesteuer in Höhe von 696.257,49 € (Ansatz: 800.000 €) und die Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von 331.049,54 € (Ansatz: 312.000 €) sowie die teilweise Auflösung der in den Vorjahren gebildeten Steuerrückstellungen in Höhe von 250.000,00 € (Ansatz: 0,00 €) wodurch abermals Steueraus-schüttungen an die ZV-Kommunen geleistet werden konnten. Auf der Ausgabenseite des VWH wurden die Planansätze überwiegend eingehalten bzw. sogar unterschritten.
Bei den Steuerausschüttungen aus Grund- und Gewerbesteuer war im HH-Plan 2017 vorgesehen, dass die Stadt Oberriexingen zunächst rd. 113.200 € erhält. Da das Jahr 2017 allerdings besser als geplant verlief, wurden an Oberriexingen insgesamt 144.227,79 € überwiesen (12,75 % aus 1.131.198,34 €). Dies entspricht einer erfreulichen Mehrausschüttung von + 31.027,79 € gegenüber dem Planansatz.
Im Jahr 2017 wurden im VMH planmäßige Ausschüttungen aus Grundstückserlösen an die Verbandskommunen in Höhe von 4.000.000,00 € vorgenommen. Auf die Stadt Oberriexingen entfiel hiervon ein Anteil von 510.000,00 € (12,75% aus 4.000.000,00 €). An die Stadt Oberriexingen wurden in den vergangenen Jahren folgende Ausschüttungen vom Zweckverband Eichwald in Höhe von 4.750.959 Euro geleistet.
Der Bestand der Allgemeinen Rücklage erhöhte sich somit von anfangs 6.903.398,27 € auf 19.917.449,80 € zum 31.12.2017. Der Schuldenstand des Zweckverbands beträgt am 31.12.2017 weiterhin 0,00 €.
Der Zweckverband Eichwald ist mit 50% an der E&W Eichwald GmbH beteiligt. Die E&W Eichwald konnte auch im Jahr 2017 ein positives Geschäftsergebnis erzielen. Wie in den Vorjahren hat die Verbandsverwaltung den Beteiligungsbericht E&W Eichwald für das Geschäftsjahr 2017 erstellt. Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen beauftragte die Vertreter der Stadt Oberriexingen in der Zweckverbands-versammlung am 23.07.2018 folgenden Beschluss zu fassen:

a)
1.) die vorgelegte Jahresrechnung 2017 mit Haushaltsrechnung wird festgestellt
2.) der Bestand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2017 19.917.449,80 €
3.) der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2017 0,00 €
4.) vom Rechenschaftsbericht wird Kenntnis genommen.

b)
1.) der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der E&W Eichwald GmbH zuzustimmen
2.) der Geschäftsführung der E&W Eichwald GmbH für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 

c)
1.) der Beteiligungsbericht 2017 des Zweckverbandes Eichwald wird zur Kenntnis genommen. 

TOP 5 Schöffenwahl 2018 - Erneute Aufstellung der Vorschlagsliste

Der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung vom 15.05.2018 Herr Dr. Fritz Chluba und Frau Bettina Sarah Jäckle in die Vorschlagsliste der Stadt Oberriexingen für die Wahlen der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 01.01.2019 – 31.12.2023 aufgenommen. Frau Bettina Sarah Jäckle hat nunmehr Ihre Bewerbung als Schöffe aus persönlichen Gründen zurückgezogen. Da die Stadt Oberriexingen jedoch zwingend eine Vorschlagsliste mit 2 Kandidaten für die Wahl der Schöffen aufstellen muss, hat der Gemeinderat einen weiteren Bewerber auf die Liste zu setzen. Der Gemeinderat wählte die weitere Bewerberin Frau Anja Krahl einstimmig als weitere Kandidatin für die Vorschlagsliste des Schöffenamtes für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023. 

TOP 6
Grundschule Oberriexingen / Verlässliche Grundschule
a) Einführung einer Grundschulkinderbetreuungssatzung zum 01.09.2018
b) Kernzeit-, Nachmittags- und Ferienbetreuungsgebühren – Anpassung zum 01.09.2018
c) Ausblick und Sonstiges

Die gute Betreuung der Kinder in der Grundschule bis hin zur weiterführenden Schule ist für die Stadt Oberriexingen ein wichtiger Standortfaktor. Die Rahmenbedingungen und Vorgaben für die Kernzeit-, Nachmittags- und Ferienbetreuung an der Grundschule Oberriexingen sind nur teilweise schriftlich fixiert, sondern je nach Praxislage und Thema/Anliegen individuell gehandhabt. Dies führte in Einzelfällen zu Schwierigkeiten bei der Abrechnung der Gebühren, aber auch im Umgang mit den Eltern (Personensorgeberechtigten) und den Kindern zu Problemen im laufenden Betrieb der Einrichtung. Daher wird das neue Schuljahr 2018/2019 zum Anlass genommen, die Rahmenbedingungen für die Betreuung der Grundschulkinder in Oberriexingen in einer Satzung zu verankern. In der Satzung sollen neben den Gebühren auch die grundsätzlichen Abläufe, Richtlinien sowie die Pflichten der Eltern festgehalten werden. Die Satzung gibt damit sowohl den Eltern (Personensorgeberechtigten) als auch den handelnden städtischen Mitarbeitern/innen die notwendige Klarheit und Transparenz über das Angebot der Betreuung, ermöglicht aber gleichzeitig auch der Stadt Oberriexingen, Pflichten der Eltern zu fixieren und in der Folge auch einzufordern.
Aufgrund tariflicher Lohnsteigerungen im TVÖD sollen weiterhin moderate Erhöhungen der Gebühren zum neuen Schuljahr vorgenommen werden. Durch die hohe Nachfrage wird beim Personalbedarf zusätzlich aufgestockt werden müssen. Auch der Verwaltungsaufwand steigt durch die Zunahme der betreuten Kinder an.
Die Leitung der Betreuungseinrichtung, Fr. Schweizer, berichtete, dass die Betreuung der Kinder an der Grundschule auf Grund der hohen Nachfrage sowohl an personelle als auch an räumliche Grenzen stößt. Derzeit können maximal 65 Betreuungsplätze angeboten werden. Diese 65 Plätze sind für das kommende Schuljahr bereits vollständig belegt, darüber hinaus führt die Verwaltung eine Warteleiste mit Interessenten. Es sind daher zeitnah Überlegungen für den Ausbau der Betreuungsplätze anzustellen.
Daraufhin beschloss der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen die Satzung über die Grundschulkinderbetreuung der Stadt Oberriexingen (Grundschulkinderbetreuungssatzung) zum 01. September 2018 und die moderate Anpassung der Gebühren bei der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung sowie Ferienbetreuung zum 01.09.2018 für das Schuljahr 2018/2019 und nahm die Ausführungen zur weiteren Entwicklung der Betreuung von Kindern an der Grundschule Oberriexingen zur Kenntnis. Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen. 

TOP 7
Beate Kaltschmid Kindertageseinrichtung
- Anpassung Kindergartenbeiträge zum 01.09.2018

Durch den Ausbau der Ganztagesbetreuung in den Vorjahren und durch die Inbetriebnahme der neuen Kinderkrippe stiegen der Personalbedarf und die Betriebskosten deutlich an. Aktuelle Tariferhöhungen im TVÖD für Sozial- und Erziehungsberufe sowie die durch sämtliche Investitionen angestiegenen kalkulatorischen Kosten bewirken ein anhaltend hohes Defizit im Kindergartenbereich. Die Kindergartenbeiträge sollen um ca. 3 % und damit entsprechend den Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände moderat erhöht werden. Die Höhe der monatlichen Essenpauschale soll nicht verändert werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine Anpassung der Kindergartenbeiträge und verbindliche Regelungen in der Beate-Kaltschmid Kindertagesstätte zum 01.09.2018 für das Kindergartenjahr 2018/2019 von ca. + 3 %. Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen. 

TOP 8
Freiwillige Feuerwehr Oberriexingen – Beschaffung von neuen Einsatzhelmen

BM Wittendorfer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Müller, Stv. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Oberriexingen. Herr Müller erläuterte, dass die bisher genutzten Einsatzhelme der Freiwilligen Feuerwehr Oberriexingen auf einer mittlerweile veralteten DIN 14940 basieren und nicht mehr den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Ebenso wenig könnten noch zugelassene Ersatzteile beschafft werden. Die Freiwillige Feuerwehr Oberriexingen hat daher aus mehreren aktuellen Helmmodellen eine Auswahlentscheidung getroffen. Das ausgewählte Modell AL-EX 015 der Firma Colsman erfüllt alle Unfallverhütungs-vorschriften, weist nach Ansicht der Freiwilligen Feuerwehr Oberriexingen den besten Sitz und höchsten Tragekomfort aus und verfügt darüber hinaus über die höchste Lebens- und Garantiedauer. Darüber hinaus wird keine jährliche Materialprüfung erforderlich, so dass der Aufwand reduziert werden kann. Die Kosten eines Einsatzhelmes betragen einschließlich der Lampenhalterung 175,18 €. Die Beschaffung der Einsatzhelme erfolgt in Kooperation mit der Feuerwehr Ludwigsburg.
Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung von 40 Einsatzhelmen AL-EX 015 der Firma Colsman zum Gesamtpreis von ca. 6.750 Euro und der dafür notwendigen überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 1.1300.5200 einstimmig zu.

TOP 9
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung

Stadtkämmerer Roller erläuterte, dass die Stadt Oberriexingen die Vergnügungssteuer für Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte derzeit auf der Grundlage einer Vergnügungssteuer-satzung vom 22.11.1988 erhebt. Mittlerweile sind durch die Rechtsprechung und den Gesetzgeber einige Änderungen für die Erhebung der Vergnügungssteuer eingetreten, die in einer Neufassung der Vergnügungssteuersatzung umgesetzt werden müssen. So ist es für eine rechtmäßige Vergnügungssteuererhebung nunmehr zwingend, dass alle Kommunen, die bisher die Vergnügungssteuer noch auf der Grundlage des Stückzahlmaßstabs erheben, den Besteuerungs-maßstab ändern. Für Oberriexingen schlägt die Verwaltung einen Satz von 20 v.H. des Einspielergebnisses (Bruttokasse) pro Kalendermonat vor und bewegt sich damit im mittleren Rahmen der umliegenden Steuersätze. Außerdem soll  für Geräte mit Gewinnmöglichkeit einen Mindeststeuersatz festgesetzt werden. Der Mindeststeuersatz entspricht den bisherigen Pauschalsteuersätzen von 80 EUR/Monat in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen und 40 EUR/Monat in sonstigen Aufstellungsorten. Für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit erfolgt keine Änderung. Daneben soll auch eine Steuerbefreiung von Dart-Geräten und Internet-PCs erfolgen, da bisher in der Satzung der Stadt Oberriexingen nur Billardtische und Tischfußballgeräte von der Steuer befreit sind.
Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer der Stadt Oberriexingen (Vergnügungssteuersatzung) zum 01. Juli 2018 einstimmig zu.
Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen. 

TOP 10
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes

BM Wittendorfer informierte das Gremium über folgende aktuelle Themen:

- Sportstättenförderung:
BM Wittendorfer berichtete, dass die Stadt Oberriexingen aus dem kommunalen Sportstättenförderungsprogramm 2018 des Landes Baden-Württemberg eine Zuwendung in Höhe von 288.000 Euro für die Generalsanierung der Sporthalle erhält.

- Sanierung Obdachlosenwohnheim Ringstraße 1a/1b:
Stadtkämmerer Roller berichtete, dass die meisten Gewerke für die Sanierung des Obdachlosenwohnheim in der Ringstraße 1a/1b mittlerweile beauftragt wurden, lediglich einige Gewerke stehen noch aus. Aufgrund baurechtlicher und brandschutzrechtlicher Bestimmungen sowie allgemeinen Preissteigerungen und vom Gemeinderat beschlossenen zusätzlichen Gewerken liegen die Kosten für die Sanierung bei rund 160.000 Euro und damit ca. 10.000 Euro über dem Ansatz im Haushaltsplan 2018.
Die Fertigstellung ist für Anfang September vorgesehen.

- Theater unter der Dauseck:
BM Wittendorfer berichtet über die anstehende Premiere, des Theaterspaziergangs 2018 „Kasimir und Karoline“ des Theatervereins unter der Dauseck. Die Premiere findet am Freitag, 29.06.2018 statt. In Kooperation mit der Stadt Oberriexingen sowie dem Musikverein Stadtkapelle Oberriexingen wird das Festgelände des traditionellen "Inselfest" mit dem dortigen Festzelt zur Kulisse.