Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der Bürgermeister (BM) Herr Keller die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Presse herzlich Willkommen zur Gemeinderatssitzung am 03.06.2025.
TOP 1
Einwohnerfragestunde
Aus der Einwohnerschaft wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2.1
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Neubau einer landw. Berge- und Maschinenhalle, sowie eines Bullenstalles, Greiner 4, Flurstück: 5433/1
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.
TOP 3
Änderung der Grundschulkinderbetreuungssatzung zum 01.09.2025
BM Keller informierte das Gremium darüber, dass zum Schuljahr 2018/2019 die Rahmenbedingungen für die Betreuung der Grundschulkinder in Oberriexingen in einer Satzung fixiert wurden. In der Satzung wird u.a. auch das Essensgeld festgehalten.
Die Stadtverwaltung hat zwischenzeitlich ein Informationsschreiben vom Essensanbieter erhalten, dass sich die Kosten für das Mittagsessen ab 01.06.2025 erhöhen.
Bisher Neu
3,30 € Mittagessen 3,50 € Mittagessen
+ 0,45 € Nachtisch + 0,50 € Nachtisch
+ 7% MwSt. + 7% MwSt.
= 4,01 € = 4,28 €
Nachtisch gibt es nicht bei jedem Gericht. Das Mittagessen erfolgt nach Vorbestellung beim Betreuungspersonal und wird tageweise durch die Stadtverwaltung Oberriexingen abgerechnet.
Die Höhe des Essensgeldes betrug für die Eltern und Kinder bisher pro Tag 3,80 €. Die Verwaltung schlägt vor, das Essensgeld ab 01. September 2025 auf 4,30 € pro Tag zu erhöhen. Eine Vollkostenkalkulation gab es bisher nicht, d.h. die Kosten für die Hauswirtschaftskraft in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung war im Essensgeld nicht einkalkuliert. Für die Berechnung der Gebühren und des Essensgeldes ab Schuljahr 2026/2027 wird es eine Vollkostenkalkulation geben. Für das Schuljahr 2025/2026 werden die Kosten zunächst nicht voll kalkuliert, sondern nur teilweise mit der Erhöhung auf 4,30 € pro Tag abgedeckt.
Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen beschloss einstimmig die Änderung der Grundschulkinderbetreuungssatzung zum 01.09.2025.
TOP 4
Haushaltsplan 2025 mit Finanzplanung 2025-2028 - Beratung und Beschlussfassung
Der Entwurf des Haushaltsplans 2025 sowie der Investitions- und Finanzplanung bis 2028 wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.05.2025 eingebracht. Der Haushaltsplan 2025 wird nach endgültigem Beschluss der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ludwigsburg zur Genehmigung vorgelegt.
Es haben sich gegenüber der Einbringung keine Änderungen ergeben.
Verpflichtungsermächtigungen
In den kommenden Jahren sind gem. § 3 der Haushaltssatzung keine Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen vorgesehen.
Schuldenstand / Stand der liquiden Mittel
Zum 01.01.2025 ist die Stadt Oberriexingen im Kernhaushalt schuldenfrei.
Im Jahr 2025 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zu Beginn des Jahres 2025 rund 6,37 Mio. € und wird sich bis zum Ende des Jahres auf rd. 1,5 Mio. € reduzieren.
Kassenkreditermächtigungen
Im Jahr 2025 soll der Höchstbetrag der Kassenkredite (gem. § 4 der Haushaltssatzung) auf 2,4 Mio. € festgesetzt werden.
Stellenplan
In Spalte 7 des Stellenplans, der nachrichtlichen Stellen 2024, gab es an drei Stellen Übertragungsfehler. Hier wurden nachrichtlich die Stellen 2023 anstatt 2024 eingetragen.
Dadurch ergibt sich in Spalte 7 des Stellenplans den Stellen 2024 folgende rein redaktionelle Anpassungen:
E2: 4,09 statt 4,15
S8a: 21,51 statt 21,53
S2: 6,20 statt 5,04
Finanzplanung bis zum Jahr 2028
Auf die Erläuterungen in der GR-Sitzung vom 13.05.2025 wird verwiesen. Es haben sich gegenüber der Einbringung folgende Änderungen ergeben:
S. 122: TH05 Kinder- und Sozialbereich
36500001 Kindergarten Eichendorffstraße Ü3
Ziffer 2: Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
Betrag Jahr 2027: 161.000 € statt 17.000 €
Aus dem Gremium kamen verschiedene inhaltliche Anfragen, die durch BM Keller und Stadtkämmerer Carrubba beantwortet wurden.
BM Keller teilte dem Gremium mit, dass auf die Verwaltung sicherlich noch Nacharbeiten und Hausaufgaben, wie beispielsweise ein Konsolidierungskonzept, durch die Kommunalaufsicht zukommen werden. Hier wird es Aufgabe der Stadt sowie des Gemeinderates sein, ohne Tabus darüber zu sprechen, was sich die Stadt Oberriexingen in Zukunft noch leisten muss und kann. Auf die Stadt werden auch in Zukunft noch Herausforderungen zukommen, die es zu bewältigen gibt. Dies ist jedoch kein Einzelproblem in Oberriexingen, sondern für alle Kommunen im Hinblick auf die künftigen Entwicklungen – sei es finanziell, aber auch personell zur Umsetzung aller rechtlich vorgegebenen Standards.
Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen beschloss einstimmig die Haushaltssatzung, den Stellenplan und den Haushaltsplan für das Jahr 2025 inklusive Finanzplanung und das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2028.
TOP 5
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes
Gutachterausschuss Vaihingen an der Enz und Umgebung:
BM Keller teilte dem Gremium sowie der Öffentlichkeit mit, dass im Gutachterausschuss der Stadt Vaihingen an der Enz für die nächste Amtsperiode zwei Gutachter-Stellen frei werden. Die beiden ehrenamtlichen Mitglieder Hans-Joachim Buck und Armin Schmid werden ihr Amt zum Ende der aktuellen Amtsperiode niederlegen. Somit sind zwei neue Vertreter für die Stadt Oberriexingen zu bestellen. Die Stellen werden zum 01.01.2026 frei, die Amtszeit beträgt vier Jahre. Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium zur Wertermittlung verschiedenster Immobilien sowie zur Festsetzung der Bodenrichtwerte für die Mitgliedskommunen. Die Ausschusssitzungen beginnen meist unter der Woche um 14 Uhr und werden sehr frühzeitig bekannt gegeben. Wer sich für das Amt des Gutachters interessiert oder jemanden kennt, der dafür geeignet wäre, kann sich gerne bei der Stadt Oberriexingen oder dem Gutachterausschuss in Vaihingen melden.
Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke Oberriexingen GmbH:
BM Keller gab bekannt, dass Stadtkämmerer Carrubba in der letzten Aufsichtsratssitzung offiziell zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer der SW Ori GmbH bestellt wurde. Das neue Beleuchtungskonzept wurde in dieser Sitzung ebenfalls auf den Weg gebracht. Dieses sieht eine Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED bis September 2026 vor. Umgesetzt wird dieses Konzept in drei Bauabschnitten.
Straßenschilder „Schrannenäcker West“:
Stadträtin Klein berichtete, dass die Straßenschilder im Neubaugebiet unterschiedlich angebracht seien und dadurch nicht von jeder Richtung aus gut einsehbar sind.
BM Keller sagte zu, dass die Verwaltung den Sachverhalt vor Ort prüfen und ggfs. nachjustieren wird.
Geländer Silcherstraße/Mühlstraße:
Stadtrat Stecher fragte nach dem aktuellen Sachstand.
Bauamtsleiter Schwahn berichtete, dass das Geländer bereits beauftragt und die beauftragte Firma schon mehrfach hinsichtlich der Umsetzung angemahnt wurde. Man werde die Angelegenheit nochmals ansprechen.
Geländer Weilerstraße:
BM Keller berichtete, dass am heutigen Tage das Schreiben der Versicherung hinsichtlich der Reparatur des beschädigten Geländers in der Weilerstraße eingegangen sei. Die Reparatur wird im Rahmen des eingereichten Kostenvoranschlages durch die Versicherung übernommen. Es geht nun lediglich noch um den konkreten Ausführungszeitraum der Arbeiten.
Torbogen:
Stadtrat Laier fragte nach dem aktuellen Sachstand zum beschädigten Torbogen in der Elmestraße.
BM Keller teilte mit, dass die Angebotseinholung zur Einreichung bei der gegnerischen Versicherung aktuell noch laufe und die Stadt auf eine zügige Genehmigung durch diese hofft.
Privater Funkmast:
Stadträtin Klein berichtete, dass auf einem privaten Grundstück, angrenzend an die Bushaltestelle „Roter Baum“ ein großer Funkmast im Garten aufgestellt worden sei. Bisher sei dieser ca. 10 m hoch. Sie möchte wissen, ob dieser der Verwaltung bekannt sei und ob er einfach ohne Genehmigung aufgestellt werden könne.
BM Keller erläuterte, dass Funkmasten bis zu einer gewissen Höhe und Ausgestaltung verfahrensfrei aufgestellt werden könnten. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen. Eine Anfrage bei der Stadt Oberriexingen hierzu ging jedenfalls nicht ein.