Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßt der Bürgermeister (BM) Herr Keller die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und heißt auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Presse herzlich Willkommen zur Gemeinderatssitzung am 09.02.2026
Öffentliche Sitzung:
TOP 1 Windpark „Weitfeld“ – Vorstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen mit Fragerunde
Frau Großjean, Projektleiterin Wind der Stadtwerken Stuttgart, erläutert die wirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens für die Stadt Oberriexingen, es wird auf die Präsentation verwiesen.
Mehrere Wortmeldungen aus dem Gremium befassen sich mit der Wirtschaftlichkeit des Windparks. Es wurde gefragt, ab welchem Punkt ein Windpark nicht mehr wirtschaftlich ist und welche Erträge hierfür notwendig sind. Seitens der Projektleiterin wurde erläutert, dass die Wirtschaftlichkeit von verschiedenen Faktoren abhängt, unter anderem von der Windgeschwindigkeit, der Windhäufigkeit, dem Netzanschluss sowie den Ergebnissen der Ertragsgutachten. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich; unwirtschaftliche Standorte werden nicht realisiert.
Für die Stadt Oberriexingen werden Erträge von rund 300.000 Euro pro Jahr bei einer Betriebszeit von 30 Jahren in Aussicht gestellt. Die tatsächlichen Erträge müssen jedoch durch Wind- und Ertragsgutachten verifiziert werden.
Im Verlauf der Sitzung werden die notwendigen Gutachten thematisiert. Neben Wind- und Ertragsgutachten sind unter anderem Gutachten zu Schall und Schattenwurf erforderlich.
Zur Anlagenhöhe wird erläutert, dass eine weitere Erhöhung über die geplante Höhe hinaus wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, da der zusätzliche Ertrag die entstehenden Mehrkosten nicht ausgleicht.
Die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung an dem Windpark wird in Aussicht gestellt, sowie die Möglichkeit eines Windstromtarifes, so Frau Großjean.
Aus der Einwohnerschaft werden mehrere Fragen zum geplanten Windpark gestellt. Thematisiert werden insbesondere mögliche Auswirkungen für Anwohner, rechtliche Rahmenbedingungen sowie finanzielle Aspekte.
Ein Anwohner erkundigte sich nach möglichen Lärm- und Schallbelastungen vor Ort. Hierzu wurde erläutert, dass die Dezibel-Grenzwerte der Wohngebiete einzuhalten sind. Weiter wird nach der vorgesehenen Betriebsdauer von rund 30 Jahren gefragt sowie danach, was nach Ablauf dieser Zeit geschieht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Rückbau nach der Betriebszeit gesichert sei.
Zudem wird gefragt, wem das betroffene Gebiet zuzuordnen ist und was geschieht, wenn die Standortstadt dem Projekt nicht zustimmt. Hierzu wurde erläutert, dass es sich um ein Vorranggebiet handelt und daher keine Zustimmung der Stadt zwingend erforderlich ist, da die Grundstücke, auf denen die Windräder gebaut werden sollen, im Besitz von Privatpersonen sei.
TOP 2 Oberriexinger Leitlinien- und Entscheidungskriterien für die Anwendung des „Bauturbos“
Die Verwaltung informiert über die gesetzlichen Neuerungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus („Bauturbo“) sowie über die vorgesehenen Oberriexinger Leitlinien- und Entscheidungskriterien zu dessen Anwendung.
Es wird auf den Sachvortrag verwiesen.
Mit den im Jahr 2025 in Kraft getretenen Änderungen auf Bundesebene wird mit § 246e Baugesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, befristet bis zum 31.12.2030 von bauplanungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen, sofern dies der Schaffung von Wohnraum dient. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der Gemeinde.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bauturbo keinen allgemeinen Automatismus darstellt, sondern weiterhin eine Einzelfallprüfung erforderlich ist. Nicht jedes Bauvorhaben trägt zur Schaffung neuen Wohnraums bei.
Aus dem Gremium wird angeregt, die Leitlinien nicht als starre Vorgaben, sondern als Orientierungshilfe zu verstehen. BM Keller erklärt, dass die Leitlinien eine freiwillige Selbstverpflichtung darstellen, jedoch im Hinblick auf eine mögliche gerichtliche Überprüfbarkeit sinnvoll sind.
Es wird vorgeschlagen, die Leitlinien nach einer gewissen Zeit auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Abschließend wird festgehalten, dass der vorgelegte Entwurf als erster Rahmen dient und weiterentwickelt werden soll.
Der Gemeinderat nimmt die Oberriexinger Leitlinien- und Entscheidungskriterien zur Kenntnis und gibt diese zur Beratung an den Bauausschuss.
TOP 3 Bausachen
TOP 3.1 Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Silcherstraße 9, Flst. Nr. 3775: Energetische Sanierung des Wohnhauses, Errichtung eines Anbaus und einer Terrasse im Erdgeschoss, Erweiterung der Dachgaube auf der Nordseite
Der Sachvortrag ist dem Ratsinformationssystem (RIS) zu entnehmen.
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 4 Kanalsanierungskonzept - Honorarleistungen 2026
Beratung & Beschlussfassung
Der Gemeinderat behandelt die für 2026 vorgesehenen Kanalsanierungsmaßnahmen gemäß dem Kanalsanierungskonzept 2023. Für Planung, Vergabe und Bauleitung liegt ein Honorarangebot der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen in Höhe von 19.189,42 € brutto vor. Die Gesamtkosten betragen rund 205.000 € brutto und sind im Haushalt 2026 eingeplant.
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die SWBB gemäß vorliegenden Honorarangebot für Brutto 19.189,42 € mit den Ingenieurleistungen für den Sanierungsabschnitt 2026.
TOP 5 Einwohnerfragestunde
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde werden mehrere Anliegen vorgetragen.
Zunächst wird nach dem Stand des Penny Marktes in der Steingrube gefragt. Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass auf die Befreiung des Landschaftsschutzgebietes und das Gutachten zu dem Geruch / Lärmbelästigung gewartet wird. Danach gibt es einen runden Tisch und im Gemeinderat wird die 2 Beteiligungsrunde durchgeführt.
Weiterhin wird die Befreiung des Landschaftsschutzgebiets thematisiert. Es wird erläutert, dass die Befreiung beantragt ist und die Verwaltung nun auf das Ergebnis des Landratsamts warten.
Zudem wird auf Graffitibeschmierungen hingewiesen. Die Verwaltung sagt zu, den Sachverhalt aufzunehmen und an die Polizei weiterzugeben.
TOP 6 Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes
Sanierung Lindenstraße und Hauptstraße
BM Keller informiert über die anstehende Sanierung der Lindenstraße und der Hauptstraße. Die verkehrsrechtliche Anordnung liegt vor; im Zeitraum vom 16.02. bis 27.02.2026 ist eine halbseitige Sperrung beider Straßen vorgesehen.
Straßenbeleuchtung
Zur Straßenbeleuchtung teilt BM Keller mit, dass die Masten bereits geliefert sind und sich die Ausführung aktuell in Abstimmung befindet.
Schultoilette
BM Keller informiert weiter, dass die Herrentoilette in der Schule freigegeben ist und sämtliche Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt worden ist. BM Keller bedankte sich hierbei beim Bauamt und dem Bauhof für die tolle Arbeit.
Städtebauförderung „Stadtkern III“
BM Keller gibt bekannt, dass die beantragte Neuaufnahme mit dem Programm „Stadtkern III“ mit einem beginnenden Fördermittelrahmen in Höhe von 1,8 Mio. Euro aus dem Programm der städtebaulichen Erneuerung erfolgreich war und aufgenommen wurde.
Aussegnungshalle
Bezüglich der Aussegnungshalle wird mitgeteilt, dass eine neue Infrarotheizung eingebaut und die bestehende Gasanlage zurückgebaut werden soll.
Absturzsicherung Brunnengasse / Untere Gasse
Zur Absturzsicherung in der Brunnengasse / Unteren Gasse erklärt BM Keller, dass die Stützmauer gerichtet worden ist.
Holzverkauf
BM Keller berichtete, dass der diesjährige Brennholzverkauf der Stadt Oberriexingen am Samstag, 28.02.2026 stattfindet. Beginn an der Waldhütte ist um 10.00 Uhr.
Pflaster Jupitersäule und Parken auf Grünstreifen Enzdamm/ Enzinsel
Zum rutschigen Pflaster an der Jupitersäule wird geschaut wie viel, dass Nachrauen kosten würde und das dies bei der nächsten Vergabe der Straßen / Gehweg Sanierung beachtet wird. Das Parken auf dem Grünstreifen entlang des Enzdamms wird angesprochen und soll im Rahmen eines Gemarkungsrundgangs im Sanierungsgebiet weiter betrachtet werden. Das Parken auf der Enzinsel ist für LKW und Fahrzeuge über 2,5t verboten. Wer eine Überschreitung feststellt, kann Bilder anfertigen und diese dem Ordnungsamt zur Anzeige übermitteln.
Sporthalle und Barrierefreiheit
Auf Nachfrage zur Temperatur in der Sporthalle teilt BM Keller mit, dass diese auf 19 Grad festgelegt wurde. Weiter wird auf den Zugang für gehbehinderte Personen zur Turn- und Festhalle hingewiesen.

