Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der stellvertretende Bürgermeister (stv. BM) Bannert die Anwesenden und hieß die Bürgerinnen und Bürger herzlich willkommen. BM Wittendorfer konnte krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen.  

TOP 1 
Vergabeverfahren mit Punktesystem für Plätze in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Die Vergabe von Plätzen in städtischen Kindertageseinrichtungen konnte bislang ohne große Probleme erfolgen, da genug Kita-Plätze vorhanden waren. Jedoch gibt es in Oberriexingen nun mehr Kinder mit dem Wunsch nach einem Betreuungsplatz als Plätze zur Verfügung stehen. Somit wurde es notwendig, dass Wartelisten für Kita-Plätze geführt werden.
Aufgrund dieser Umstände wird es notwendig, dass die Stadt als Trägerin der Kindertageseinrichtungen ein Vergabeverfahren inklusive Punktesystem ausarbeitet, welches die Kita-Plätze nach dem priorisierten Bedarf der Familien zuteilt. Das Verfahren selbst lehnt sich an das Vergabeverfahren der Stadt Stuttgart an, welche dies schon seit vielen Jahren so handhabt. Durch dieses festgeschriebene Verfahren soll die Vergabe der vorhandenen Plätze nachvollziehbar und fair gestaltet werden.
Immer mehr Eltern möchten einen Platz bereits ab dem 1. Lebensjahr bzw. im Krippenalter (unter 3 Jahre). Zusätzlich kommt es in letzter Zeit vor, dass Eltern ein ärztliches Attest im Rathaus vorlegen, nach welchem die Kinder aus beispielsweise psychosozialen Gründen dringend einen Kita-Platz benötigen. Somit steigt auch der Druck auf die Verwaltungen und die Einrichtungen, Kinder ab einem bestimmten Zeitpunkt in der Kindertageseinrichtung aufzunehmen. 
Das Vergabeverfahren finden Eltern hier als auch unter der Rubrik der Kindertageseinrichtungen - Aufnahmeverfahren, sodass Eltern dieses im Bedarfsfall einsehen können. Durch dieses Verfahren entsteht leider ein Mehraufwand, sowohl für die Eltern hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen als auch für das Personal, welches die Auswertung der Bedarfsabfrage durchführt. 

Der Gemeinderat beschloss die Vergabekriterien mit Punktesystem für Plätze in den städtischen Kindertageseinrichtungen. 

Die getroffenen Regelungen treten zum 01.01.2023 in Kraft treten.  

TOP 2 
Bevorratungsbeschluss – Neufassung 
Rückwirkendes Inkrafttreten der Abwassersatzung 2023

Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen fasste in seiner Sitzung am 29.11.2022 den Bevorratungsbeschluss für das rückwirkende Inkrafttreten der Abwassergebühren 2023. Die Verwaltung erhielt kurz nach der Beschlussfassung die Information, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) die Beschlussfassung in dieser Form nicht mehr akzeptiert. In einem Gespräch mit der für die Stadt Oberriexingen zuständigen Behörde (Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Kommunalaufsicht) wurde mitgeteilt, dass die Beschlussfassung neuerdings unter Angabe der Gebührenobergrenze sowohl für die Schmutzwassergebühr als auch für die Niederschlagswassergebühr erfolgen muss. Kurzfristig konnte durch die Unterstützung des Unternehmens Schneider & Zajontz eine vorläufige und überschlägige Berechnung erfolgen. Diese Berechnung wurde als Grundlage für die Gebührenobergrenze für den neu zu fassenden Bevorratungsbeschluss herangezogen. Der Bevorratungsbeschluss wurde entsprechend den neuen Vorgaben angepasst.
Die Stadt Oberriexingen ist rechtlich verpflichtet, ihre zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) für die Jahre 2023 und 2024 neu zu kalkulieren. Dies bedarf auf Grund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im Jahre 2012 erneut einer komplexen Gebührenkalkulation, die extern erstellt wird und einer umfangreichen Zuarbeit durch die Verwaltung bedarf. Die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann zeitlich erst im kommenden Jahr erfolgen. Es ist vorgesehen, diese Beschlussfassung im ersten Halbjahr 2023 vorzunehmen. Die Abwassersatzung wird demnach rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben könnten. Falls es zu Gebührenerhöhungen kommt, könnte die zentrale Schmutzwassergebühr von 2,27 €/m³ auf bis zu 2,60 €/m³ (Erhöhung um bis zu 0,33 €/m³) und die zentrale Niederschlagswassergebühr von 0,44 €/m² auf bis zu 0,69 €/m² (Erhöhung um bis zu 0,25 €/m²) ab dem Jahr 2023 ansteigen. 

Der Gemeinderat stimmte der beabsichtigten Vorgehensweise zur rückwirkenden Inkraftsetzung der Abwassersatzung zum 01.01.2023 und deren Bekanntmachung zu. 

TOP 3
Um- und Neubau Sirenenanlage – Sachstand und Vergabe

Zur Warnung der Bevölkerung sollen vier elektronische Sirenenanlagen in Dachmontage errichtet werden. Die bestehende Sirenenanlage auf dem Rathaushaus wird ersetzt. Die Sirenenanlage auf der Schillerstraße 7 wird abmontiert und durch eine neue Sirenenanlage auf dem Kindergartendach in der Eichendorffstraße 19 ersetzt. Des Weiteren sind zwei Neuinstallationen auf dem Mobilfunkturm Katzensteig (im Reutwald) sowie auf der Druckerhöhungsanlage im Birkenweg 14/1 (höchster bebauter Punkt im Ort) geplant. Die Anlagen können zur Anbindung an das Modulare Warnsystem (MoWaS) über den Digitalfunk angesteuert werden. Das Landratsamt Ludwigsburg hat für die Städte und Gemeinden, die eine Zusage im Rahmen des Sirenenförderprogramms des Bundes erhalten haben, ein Konzeptentwurf zur flächendeckenden Sirenenalarmierung beauftragt. Als Ergebnis hiervon hat die Stadt Oberriexingen eine Schallausbreitungsprognose für die vier geplanten Sirenenstandorte erhalten.
Für das Vorhaben wurde im Rahmen des Sonderförderprogramms Sirenen ein Zuschuss beantragt. Der Zuwendungsbescheid liegt bereits vor. Demnach erhält die Stadt je Sirenenanlage eine Förderung in Höhe von 10.850,00 €. Der Bewilligungszeitraum endet allerdings bereits am 30. September 2023. Das Vorhaben muss vorher fertig gestellt und der Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Um die Förderung erhalten zu können, muss sich die Stadt Oberriexingen bis zum 31. Dezember 2022 für einen Anbieter entscheiden sowie den Vertrag geschlossen haben. 
Es wurden vier Firmen angeschrieben, wovon nur zwei ein Angebot abgegeben haben. Dies ist auf die ungünstige Marktsituation und knappen Kapazitäten seitens der Anbieter zurückzuführen, die auch vom Landratsamt Ludwigsburg bestätigt wurden. Die Verwaltung hat ein Angebot der Firma Fischer Sirenenbau sowie von einer weiteren Firma erhalten. Sowohl die Nachbargemeinde Sersheim sowie das Landratsamt Ludwigsburg empfehlen die Zusammenarbeit mit der Firma Fischer Sirenenbau. Aufgrund der eingeholten Informationen sowie den günstigeren Kosten für die Sirenenmodule empfiehlt die Stadtverwaltung die Beauftragung der Firma Fischer.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist seit dem 01.06.2022 ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Geprüft werden muss jeweils, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Abfrage wurde von der Verwaltung durchgeführt. Es bestehen keine Eintragungen. 
Der Gemeinderat beschloss die Lieferung und Montage der Sirenenanlagen an die Firma Fischer Sirenenbau und Alarmierungssysteme Elektroinstallation e.K. zu vergeben.  

TOP 4
Verlängerung im Rahmen des §2b UstG

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 30.11.2022 im Rahmen der Beschlussempfehlung über das Jahressteuergesetz 2022 die Formulierungshilfe dem Bundesministerium der Finanzen für die Bundestagsfraktionen zur bundesgesetzlichen Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung des § 2b UStG um weitere zwei Jahre mehrheitlich beschlossen. 
Für den Fall eines erfolgreichen Gesetzgebungsverfahrens ist nach dieser Formulierungshilfe vorgesehen, dass die Übergangsregelung in § 27 Absatz 22a UStG um weitere zwei Jahre bis einschließlich 31. Dezember 2024 verlängert wird.
Hat eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegenüber dem Finanzamt erklärt, dass sie für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet und die Erklärung für vor dem 1. Januar 2023 endende Zeiträume nicht widerrufen, gilt die Erklärung auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2025 ausgeführt werden.
Die Optionserklärung zur Anwendung des bisherigen Rechts gem. § 27 Abs. 22 UstG wurde erstmals am 08.11.2016 im Gemeinderat beschlossen. Die Stadtverwaltung Oberriexingen empfiehlt der Erklärung insofern zu widersprechen, als dass die Verlängerung nur bis zum 31.12.2023 in Anspruch genommen wird, sodass eine Umstellung auf § 2b UStG zum 01.01.2024 in Kraft treten kann.
Nach Kenntnis des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gibt es von Seiten der Bundesländer keine Bedenken gegen die weitere Verlängerung der Optionsfrist. Daher ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die gesetzliche Regelung der Optionsfristverlängerung abschließend am 16.12.2022 im Bundesrat beschlossen und am 01.01.2023 in Kraft treten wird.  

Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen beschloss, der bestehenden Optionserklärung für eine Verlängerung des geltenden Rechts bis zum 31.12.2024 beim Finanzamt zu widersprechen. Stattdessen wurde eine Verlängerung des geltenden Rechts bis zum 31.12.2023 gewählt. Somit tritt das neue Recht gemäß § 2b UStG für die Stadtverwaltung Oberriexingen zum 01.01.2024 in Kraft.

TOP 5
Anfragen aus dem Gemeindeart, Bekanntgaben, Verschiedenes 


-    Parksituation 
     Gemeinderat Hess erzählte, dass die Parksituation, vor allem im unteren Teil Oberriexingens, zeitweise schwierig sei. Er berichtete von zugeparkten Straßen, durch die man nur noch
     mit schwerer Mühe fahren könne, überwiegend über Nacht und am Wochenende. Der Wortbeitrag wurde zu Kenntnis genommen und an die zuständige Stelle in der Verwaltung weitergeleitet.

-    Jahresrückblick 2022
     Stv. BM Bannert ließ das Jahr 2022 in einigen Worten Revue passieren. Er sagte, dass das Jahr 2022 anders enden würde als gedacht, da sich im Laufe des Jahres einige
     unvorhersehbar Geschehnisse ereigneten. Wir hätten uns alle nicht vorstellen können, dass auf die Krisenzeit durch die Coronapandemie eine weitere Krisenzeit folgen würde. Derzeitige Ereignisse
     wie der Krieg in der Ukraine zwängen uns weiterhin zum Ergreifen von verschiedenen Maßnahmen, beispielsweise dem Energiesparen. Doch auch dieses schwierige und von Schicksalsschlägen
     geprägte Jahr werden wir in Oberriexingen bestmöglich abschließen, um dann mit neuer Energie ins Jahr 2023 starten zu können. Stv. BM Bannert bedankte sich bei den Gemeinderätinnen und
     Gemeinderäten für ihr Engagement. 

Stv. BM Bannert schloss die Sitzung, nachdem keine weiteren Anfragen eingingen.