Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der stellvertretende Bürgermeister (stv. BM) Herr Maisch die Anwesenden, entschuldigte die abwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger herzlich Willkommen. BM Wittendorfer konnte krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen.
TOP 1
Einwohnerfragestunde
Aus der anwesenden Einwohnerschaft wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2
Konzept Kanalsanierung im Ortsgebiet
Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund einer Erkrankung des externen Vortragenden auf die kommende Gemeinderatsitzung am 14.11.2023 vertagt.
TOP 3 Bausachen
TOP 3.1 Erste Änderung des Bebauungsplanes „Schrannenäcker-West“
Aufgrund einer Abweichung von Plan- und Textteil muss der Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Schrannenäcker West“ angepasst werden. Durch die Bebauungsplanänderung wird der Planteil an den Textteil angeglichen. Dabei wird die Gebäudelänge in den Nutzungsschablonen A und D nach oben korrigiert.
Zur Berichtigung des Planteils ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Sonstige Inhalte des Bebauungsplans bleiben unverändert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung der Bebauungsplanänderung „Schrannenäcker West, 1. Änderung“, des Büros KMB vom 05.05.2022, als Bebauungsplanentwurf.
TOP 4 Vergabe Landschaftsbauarbeiten: Bachrenaturierung Dürre Enz
Der Neubau der Ortsumgehung Sachsenheim - Sersheim war eine Gemeinschaftsplanung des Landes Baden-Württemberg, des Zweckverbandes Eichwald und des Kreises Ludwigsburg. Sie ist Bestandteil einer Neuordnung des Verkehrsnetzes zwischen Sersheim, Sachsenheim und Oberriexingen. Aufgrund der sehr hohen Verkehrsbelastungen in den Ortschaften Sachsenheim, Oberriexingen und Sersheim wurden bereits 1995 Verkehrsuntersuchungen in Auftrag gegeben. Aufgrund dieser Verkehrsuntersuchungen (Bender + Stahl, 1995) wurde die Notwendigkeit des Baus der Ortsumgehungen Sachsenheim - Sersheim sowie Oberriexingen festgestellt und begründet.
Die Planung der Umgehungsstraße führte bei den Schutzgütern Boden, Wasser und Biotopstrukturen zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, und somit zu Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts. Daher wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Umgehungsstraße Sachsenheim Sersheim“ die Renaturierung der Dürren Enz nordöstlich von Oberriexingen als Ausgleichsmaßnahme festgelegt.
Auftraggeber für die Maßnahme ist die Stadt Oberriexingen. Die Kostentragung erfolgt nach einem Kostenschlüssel, der vor Bau der Umgehungsstraße festgelegt wurde und sich demnach die Kosten je Baulastträger verteilen. Danach trägt der Kreis zunächst 25 Prozent, der Zweckverband 35 Prozent und das Land 40 Prozent der Kosten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Landschaftsbauarbeiten im Rahmen der Maßnahme Bachrenaturierung Dürre Enz vorzufinanzieren und an die Firma Sievers Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG, Planckstraße 14 in 71691 Freiberg am Neckar mit einer Vergabesumme von 92.493,27 Euro zu vergeben.
TOP 5 Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes
Stv. Kämmerin Luna erklärte die Hintergründe, weshalb noch kein Endbelag im Neubaugebiet Schrannenäcker Süd verlegt wurde. Die Versorgungsleitungen wurden während der Erschließung des Baugebiets nicht bis aufs Grundstück verlegt. Wird nun ein Grundstück bebaut, so müssen die Versorgungsleitungen nachträglich verlegt werden. Bis jetzt sind noch zwölf Grundstücke unbebaut. Eine Verlegung des Endbelags zum jetzigen Zeitpunkt würde also zu einem Flickenteppich im Straßenbelag führen.
Nach Rücksprache mit den Stadtwerke Bietigheim-Bissingen, haben diese beschlossen in Vorleistung zu gehen. Die Versorgungsleitungen werden für die noch unbebauten Grundstücke im kommenden Jahr verlegt. Im Anschluss kann der Endbelag vergeben und aufgebracht werden. Da für diese Maßnahme noch Geld auf dem Erschließungskonto vorhanden ist, ist Stand jetzt damit zu rechnen, dass weder für die Stadt noch für die Eigentümer weitere Kosten entstehen.
TOP 5.2 Breitband GSO
Hauptamtsleiterin Klepper stellte die Pressemitteilung zum Breitbandausbau an der Grundschule Oberriexingen vor.
TOP 5.3 Sporthallendach Sanierung
Stv. BM Maisch gab bekannt, dass die Vergabe bereits abgeschlossen sei. Die ausgewählte Firma sei jedoch derzeit personell nicht in der Lage, die Sanierung im geplanten Zeitraum umzusetzen. Stv. BM Maisch erklärte, dass es für das weitere Vorgehen nun zwei Varianten gäbe.
Die erste Variante sieht vor, dass die Firma zum nächstmöglichen Zeitpunkt (voraussichtlich im Dezember) die Arbeiten am Sporthallendach angehen würde. Ein großer Nachteil dieser Variante besteht in den Witterungsverhältnissen und einer daraus resultierenden, längeren Bauzeit. Die zweite Variante sähe vor, die Sanierung ins kommende Jahr (voraussichtlich Mai bis August 2024) zu verschieben. Für diese Variante würde sprechen, dass ggf. weitere Maßnahmen (z.B. Umrüstung auf LED-Beleuchtung und Photovoltaik) mit beachtet und eventuell zeitgleich berücksichtigt werden könnten.
Nach intensiver Diskussion im Gremium, stimmte der Gemeinderat einstimmig der Variante zwei zu, unter den Bedingungen, dass die Verschiebung nicht förderschädlich ist und die Fertigstellung des Sporthallendaches (inkl. Abnahme) bis Ende August 2024 erreicht wird. Der Hallenbetrieb soll im September 2024 wieder möglich sein.