Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14. Oktober 2025

/ Kategorie: Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der Bürgermeister (BM) Herr Keller die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Presse herzlich Willkommen zur Gemeinderatssitzung am 14.10.2025


TOP 1 
Windvorranggebiet LB 16: Vorstellung der Windkraftpläne
BM Keller begrüßte Herr Schreder von der Stromernte sowie Herrn Bäuerle und Herrn Nowak von den Stadtwerken Stuttgart.

BM Keller erklärte, dass im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans, welcher der Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen dient, das Vorranggebiet LB-16 entstanden ist. Nach der ersten Beteiligungsrunde wurde das Gebiet angepasst und insbesondere in Richtung Vaihingen verkleinert. Somit liegt das Gebiet hauptsächlich auf der Gemarkung Oberriexingen. Derzeit befindet sich der Verband Region Stuttgart in der Abwägung der zweiten Beteiligungsrunde; das Gebiet ist noch nicht förmlich festgesetzt. In einer vorweggenommenen Projektentwicklung bereitet die Stromernte GmbH & Co. KG gemeinsam mit den Stadtwerken Stuttgart derzeit einen Windpark mit bis zu acht WEA-Anlagen im genannten Vorranggebiet vor. Die dafür notwendigen Grundstücke befinden sich überwiegend in Privatbesitz.

BM Keller übergab das Wort an Herrn Bäuerle von den Stadtwerken Stuttgart.

Herr Bäuerle ging auf die Präsentation ein. 

Zudem erklärte er, dass die Entscheidung über die Umsetzung des Vorranggebiets LB-16 voraussichtlich in der Sitzung der Regionalversammlung Stuttgart im Dezember fallen wird. Die Gemeinden im Umkreis können mit dem Betrieb der Windkraftanlagen ausreichend mit Strom versorgt werden. Ende 2025 sollen die ersten Messergebnisse vorliegen.

BM Keller bedankte sich für die Präsentation.

Stadtrat Stecher merkte an, dass das Windvorranggebiet ein sehr großes Projekt sei und fragte, ob bereits ein vergleichbar großes Projekt umgesetzt wurde. Herr Bäuerle antwortete, dass die Stadtwerke Stuttgart bisher kein vergleichbares Projekt realisiert haben, aber derzeit ähnlich große Projekte in Planung sind. Die bestehenden Windparks sind 5 bis 10 Jahre älter, weshalb dort kleinere Windräder stehen, die technisch jedoch nicht auf dem aktuellen Stand sind.

Stadtrat Stecher fragte, ob sich die Höhe der Windräder von den angesprochenen 175 m Nabenhöhe noch verändern könne. Herr Bäuerle antwortete, dass höhere Windräder nach aktuellem Stand unwahrscheinlich seien, da diese deutlich höheren Kosten verursachen und fraglich sei, ob sich der Aufwand lohnt. Stadtrat Stecher bemerkte, dass die alten Windräder niedriger sind und die geplanten deutlich höher. Herr Bäuerle erklärte, dass dies dem Stand der Technik geschuldet sei, kleinere Windräder werden nicht mehr geplant.

Stadtrat Stecher merkte an, dass oft in Windparks nicht alle Windräder gleichzeitig in Betrieb seien und fragte, ob dies berücksichtigt wurde. Herr Bäuerle erklärte, dass dies von der Netzkapazität abhänge und der Netzbetreiber für eventuellen Stillstand verantwortlich sei. Das Ziel sei, dass sich alle kontinuierlich drehen. Herr Nowak ergänzte, dass es auf die Einspeisung ankomme.

Stadträtin Schäberle bemängelte, dass die Windräder sehr nah an der Besiedlung gebaut werden sollen, und befürchtete, dass die Windräder höher als die angegebenen 260 m Gesamthöhe werden könnten. Herr Bäuerle entgegnete, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass sie höher gebaut werden. Stadträtin Schäberle fragte, was passiert, wenn im Genehmigungsverfahren neue Faktoren hinzukommen, beispielsweise bezüglich der Abstandsflächen. Herr Bäuerle antwortete, dass die Abstandsflächen eingehalten und nach den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben geplant seien. Änderungen im Genehmigungsverfahren könnten immer auftreten, was auch die Standorte der Windräder betreffen könne.

BM Keller sagte, dass nach damaligem Stand die Windräder 10 Meter niedriger geplant waren und die Befürchtungen, die Windräder könnten deutlich höher werden, berechtigt seien. Die Regelungen zu den Abstandsflächen für den Bau von Windrädern seien in Baden-Württemberg leider ungünstig, in Bayern gäbe es aufgrund der dynamischen Abstandsregeln ein solches Projekt nicht.

Stadträtin Schäberle fragte, ob sie im Falle von Änderungen unverzüglich informiert würden. Herr Bäuerle meinte, es bleibe zunächst abzuwarten, was die Regionalversammlung im Dezember entscheidet. Falls es Änderungen gibt, handelt es sich um ein neues Genehmigungsverfahren. Zudem soll eine Homepage online geschaltet werden, die aktuelle Informationen bereitstellt.

Stadtrat Seemüller fragte, wie lange die Nutzung der Windräder geplant sei und wann diese erneuert werden müssten. Herr Bäuerle erklärte, dass das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgehe. Wenn anschließend weiterhin die Möglichkeit besteht, den Strom zu verkaufen, könne der Betrieb um weitere 5 bis 10 Jahre verlängert werden.

Stadträtin Klein fragte, ob sich Privatpersonen an den Windkraftanlagen beteiligen und einkaufen könnten. Herr Nowak erklärte, dass es verschiedene Betreibermodelle gebe, die derzeit juristisch geprüft werden; eine Beteiligung sei also nicht ausgeschlossen.

Stadträtin Klein wollte wissen, warum die Stadtwerke Stuttgart sich an dem Projekt beteiligen, da es auch genügend andere Stadtwerke gebe. Herr Schreder antwortete, es sei nach Partnern gesucht worden, und zwischen der Stromernte GmbH und den Stadtwerken Stuttgart bestehe ein gutes Verhältnis.

Stadträtin Klein fragte, wo die Südwestlink-Trasse verlaufen solle und warum diese im Projekt nicht berücksichtigt wurde. Herr Nowak erklärte, dass hierzu derzeit keine weiteren Informationen vorliegen. Sollte die Trasse oberirdisch gebaut werden, hätte dies Auswirkungen auf das Windvorranggebiet. Herr Bäuerle ergänzte, dass im weiteren Genehmigungsverfahren Stellungnahmen abgegeben werden.

BM Keller wollte wissen, mit welcher Rendite zum heutigen Stand kalkuliert wird, damit das Projekt realisiert werden kann. Herr Bäuerle erklärte, dass es keine genauen Renditezahlen gebe, das Projekt aber nicht betrieben werde, wenn es sich wirtschaftlich nicht rentiere. Ein Verlustgeschäft werde nicht realisiert.

Stadtrat Fetzer fragte, wo die Ausgleichsflächen aufgrund der Flächenversiegelung geschaffen werden und welche Vorteile die Gemeinden im Umkreis durch das Projekt haben. Herr Bäuerle erklärte, dass die Ausgleichsflächen von den Behörden festgelegt werden. Die Vorteile für die Gemeinden bestehen in der Kommunalabgabe, die 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde beträgt. Das entspricht rund 200.000 € pro Jahr, die an die Gemeinden im Umkreis von 2,5 km ausgeschüttet werden können, was durchschnittlich 30.000 bis 40.000 € pro Jahr und Gemeinde bedeutet.

Auf die Nachfrage von Stadtrat Fetzer, ob die Auszahlung garantiert sei, antwortete Herr Bäuerle, dass dies nicht zwingend vorgeschrieben sei, aber vorgesehen, soweit das EEG dies weiterhin vorsieht.

Stadtrat Fetzer fragte, was unter den Ausgleichsflächen verstanden werde. Herr Nowak erläuterte, dass es verschiedene Arten zu schützen gebe; dafür müsse Nahrung bereitgestellt bzw. Flächen geschaffen werden, was in unmittelbarer Nähe umgesetzt werde.

Stadtrat Laier sagte, dass es aktuell eine Petition mit bereits 1.100 Unterschriften gebe, die das Windvorranggebiet LB-16 ablehne. Herr Bäuerle erklärte, dass die Entscheidung über die Umsetzung bei der Regionalversammlung liege.

Stadtrat Ott fragte, wie es mit der Gewerbesteuer aussehe. Herr Bäuerle erklärte, dass diese anhand eines Schlüssels auf die Kommunen verteilt werde, soweit Gewinne entstünden. Herr Nowak ergänzte, dass der Windpark als GmbH geführt werde und die Gewerbesteuer entsprechend aufgeteilt werde. Herr Schreder ergänzte, dass 90 % der Gewerbesteuer an die beteiligten Kommunen und 10 % an die Kommune mit Sitz der Gesellschaft gehen.

BM Keller wollte wissen, wie es mit der Anzahl der Anlagen und der Fläche aussieht. Diese Frage müsse noch beantwortet werden.

Stadtrat Oberdorfer bemängelte, dass die Wirtschaftlichkeit des Projekts an das EEG gebunden sei, welches sich jederzeit ändern könne. Herr Bäuerle erklärte, dass bei Projektstart die Regelungen des EEG für 20 Jahre gelten. Gesetzesänderungen seien möglich, jedoch bestehe bei Projektstart Bestandsschutz. Auf Nachfrage von Stadtrat Oberdorfer, ob dies auch für die Kommunalabgaben gelte, antwortete Herr Bäuerle, dass dies soweit gelte, wie sich im Genehmigungsverfahren nichts ändere.

Stadträtin Schäberle wollte wissen, ob das Projekt rentabel wäre, wenn die EEG-Umlage wegfallen würde. Herr Bäuerle sagte, es werde nach dem heutigen Stand geplant, da Änderungen nicht vorhersehbar seien. Es könne viele Gründe geben, weshalb ein solches Projekt nicht mehr rentabel sein könnte.

Stadtrat Seemüller sagte, dass der Regionalplan noch nicht fortgeschrieben sei und fragte, ob aktuell noch weitere Projekte geplant seien. Herr Bäuerle erklärte, dass etwa ein halbes Dutzend Projekte im Umkreis von 60 bis 70 km in Planung seien.

Stadtrat Oberdorfer wollte wissen, wie das Gutachten zum Schattenschlag aussieht und wie es erstellt wird. Herr Bäuerle antwortete, dass sich das Gutachten auf die Wohn- und Gewerbebebauung bezieht.

Stadtrat Bannert sagte, dass die meisten ein solches Projekt nicht vor ihrer eigenen Haustür haben möchten. Er fragte nach dem Interesse der Stadtwerke Stuttgart, das Projekt hier umzusetzen, und betonte, dass die Stadtwerke vertrauensvoll mit den Bürgern umgehen sollten. Weiter fragte Stadtrat Bannert, ob eine Wertminderung von Häusern der Bürger berücksichtigt wurde.

Herr Nowak sagte, dass die Klimaneutralität der Stadt Stuttgart bis 2035 umgesetzt werden soll. Der Auftrag dazu komme von der Stadt Stuttgart an die Stadtwerke Stuttgart. Deshalb werde versucht, Windparks in der Region zu betreiben. Letztendlich entscheide aber die Regionalversammlung über das Windvorranggebiet.

Stadtrat Bannert meinte, dass es weitaus bessere Möglichkeiten gebe, dies zu erfüllen, als hier in Oberriexingen, und fragte, warum das LB-16 mit acht Windrädern hier umgesetzt werden solle. Herr Nowak antwortete, dass dies nur die Regionalversammlung beantworten könne.

Stadträtin Essich sagte, dass es sich um die Treibhausneutralität der Stadt Stuttgart handle und fragte, warum das Projekt dann hier umgesetzt werden solle und der Stadt Stuttgart zugutekomme. Herr Nowak bejahte dies.

BM Keller schloss den Tagesordnungspunkt und ging direkt zum TOP 2 über.


TOP 2 
Einwohnerfragestunde
Aus der Einwohnerschaft: Was sind die Vorteile für die Einwohner, wenn doch erhebliche Nachteile wie Lärmbelästigung und Wertverlust der Immobilien bestehen? Die Beschlussfassung über das Windvorranggebiet soll im Dezember 2025 erfolgen, die ersten Messwerte werden jedoch erst 2026 vorliegen – das ist ein Widerspruch. Außerdem sei die Ausschüttung von 30.000 € jährlich für die Kommune als Ausgleich zu den Nachteilen zu gering. Die Höhe der Windräder betrage nicht nur 175 m, sondern insgesamt 260 m. Herr Nowak sagte, dass zusätzlich die Gewerbesteuer hinzukomme, mit der die Kommune arbeiten könne. Das Windvorranggebiet wurde vor zwei Jahren ausgewiesen, die Regionalversammlung habe über den Standort entschieden. Im Dezember erfolgt die endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen. Das offizielle Genehmigungsverfahren beginnt erst, wenn die Regionalversammlung das Gebiet beschlossen hat, weshalb auch erst dann Messungen vorgenommen werden.

Aus der Einwohnerschaft: Warum ist es nicht möglich, eine professionelle Visualisierung der Windräder zu präsentieren? Herr Bäuerle meinte, es wird an einer Visualisierung gearbeitet, sobald das Verfahren beendet sei und damit die Standorte auch final.

Aus der Einwohnerschaft: Was passiert mit den Windrädern, wenn sie in den nächsten 20–30 Jahren kaputtgehen? Wer ist für die Entsorgung zuständig? Herr Bäuerle sagte, es gebe vertraglich eine Rückbaugarantie, damit die Anlagen rückstandslos abgebaut und der Boden wieder nutzbar gemacht wird. Wer die Arbeiten übernimmt, sei zum heutigen Stand noch nicht bekannt.

Aus der Einwohnerschaft: Gibt es eine Gefährdung durch Eisschlag? Herr Bäuerle sagte, es werde ein Gutachten erstellt. Sollte eine Gefährdung bestehen, würden die Anlagen stillgelegt, was gesetzlich vorgeschrieben sei.

Aus der Einwohnerschaft: Wie sieht es mit dem Segelflugbetrieb aus? Herr Bäuerle meinte, im südwestlichen Bereich des Segelflugplatzes werde ein Abstand von 850 Metern eingehalten, der gesetzlich vorgeschrieben sei, damit der Betrieb fortgeführt werden könne. Der Start- und Lande-Bereich sei somit freigehalten, was eine Auflage des Regierungspräsidiums sei. Für Modellflieger gelte das Gleiche.

Aus der Einwohnerschaft: Zum Flugverein gilt ein Abstand von 850 Metern, zur Bebauung in Sersheim jedoch nur 800 Meter – wie ist das möglich? Herr Bäuerle sagte, dies sei gesetzlich so vorgeschrieben.

Aus der Einwohnerschaft: Ist das Luftfahrt-Bundesamt in das Projekt involviert? Herr Bäuerle meinte, da das Regierungspräsidium beteiligt sei, indirekt ja, da dieses im Rahmen des Genehmigungsverfahrens angehört werde.

Aus der Einwohnerschaft: Wenn das Umspannwerk noch gebaut wird, welche Größe wird es haben? Herr Nowak meinte, dies müsse mit dem Netzbetreiber abgesprochen werden. Sollte es gebaut werden, dann direkt am PV-Feld. Herr Schreder ergänzte, dass es nicht größer als 2.000 m² sein werde.

Aus der Einwohnerschaft: Gibt es wegen Infraschall Grenzwerte, die einzuhalten sind? Herr Bäuerle sagte, aktuell gebe es keine gesetzlichen Regelungen, da der Bereich nicht ausreichend erforscht bzw. belegt sei. Deshalb sei es kein Bestandteil der Prüfung.

Aus der Einwohnerschaft: Die Windräder hinterlassen einen CO2-Rucksack – wie lange dauert es, bis dieser abgearbeitet ist? Herr Bäuerle meinte, dieser sei nach sechs Monaten abgearbeitet, sodass die Windräder nach sechs Monaten klimaneutral betrieben würden.

Aus der Einwohnerschaft: Wie sieht es mit dem Abrieb der Rotorblätter aus? Herr Bäuerle sagte, der Materialverlust pro Windrad betrage 2 kg, über 25 Jahre sind dies 50 kg pro Windrad für die gesamte Betriebsdauer.

Aus der Einwohnerschaft: Es besteht der Wunsch an den Gemeinderat in Oberriexingen, dass die Bürger und Einwohner nicht nur informiert werden, sondern auch mitgestalten können. Außerdem soll der Gemeinderat die Gutachten des Projekts nochmals prüfen. BM Keller sagte, dass Verwaltung und Gemeinderat gerne gestaltend tätig werden würden, aber nur Stellungnahmen zu den Planungen abgeben dürfen. Es gebe keine Möglichkeit, direkt einzugreifen oder die Standorte der Windräder zu optimieren. BM Keller sicherte zu, dass das Verfahren kritisch begleitet wird.


TOP 3
Bausachen

Es gab keine Themen die besprochen werden mussten.


TOP 4 
Sanierung der Hauff- und Friedrichstraße Vergabe der Planungsleistung Leistungsphase 1 bis 3
BM Keller erläuterte, In der Gemeinderatssitzung am 23.09.2025 wurde die 2025 erstellte Straßenzustandserfassung durch das Ingenieurbüro Westram aus Bietigheim-Bissingen vorgestellt. Aus der Zustandserfassung kann die Dringlichkeit der kommenden Investitionen für die öffentlichen Straßen abgeleitet werden. Einen kurzfristigen Handlungsbedarf ist u.a. für die Hauff- und Friedrichstraße (Priorität A) erforderlich. Die Verwaltung priorisiert die Sanierung der Hauffstraße/Friedrichstraße als erste anzugehende Maßnahme zeitlich in den Jahren 2025-2026 (Planung, Ausschreibung/Vergabe, Ausführung). Zur wettbewerbsorientierten Vergabe der erforderlichen Planungs- und Vermessungsleistungen wurde durch die Verwaltung 3 Angebote für die Leistungsphasen 1 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) von tätigen Ingenieurbüros im Bereich Verkehr, Tiefbau und Vermessung eingeholt. Alle Angebote wurden auf Basis der Zustandserfassung und nach HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) kalkuliert. Anbieter 2 15.092,84 €, IB Westram 15.431,60 €, Anbieter 3 21.003,68 €. Nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Angebote, schlägt die Verwaltung vor, das Büro Westram aus Bietigheim-Bissingen mit den Leistungen zu beauftragen. 

Finanzielle Auswirkungen: Kosten Hauff- und Friedrichstraße 456.000 € (inklusive geschätzte Honorarkosten). Die Kosten werden in der Haushaltsplanung für 2026 im Haushaltsplan berücksichtigt.

Stadtrat Laier wollte wissen, warum das dritte Angebot deutlich von den beiden anderen abweicht. BM Keller erklärte, dass es verschiedene Leistungsphasen gibt. Je nachdem, wie hoch der prozentuale Anteil für die einzelnen Leistungsphasen angesetzt wird, unterscheidet sich der Betrag. Der dritte Anbieter hat den vollen Prozentsatz berechnet.

Stadtrat Fetzer bemerkte, dass die beiden anderen Angebote nah beieinander liegen, und fragte, wie die Verwaltung die Entscheidung getroffen habe, das Ingenieurbüro Westram auszuwählen. BM Keller antwortete, dass die Entscheidung aufgrund des Preises getroffen wurde, da alle drei Anbieter gleich gut geeignet seien. Stadtrat Fetzer wollte wissen, ob bei der Straßensanierung auch die Gehwege berücksichtigt sind. BM Keller sagte, dass bei der Hauffstraße der Gehweg nicht mit einbezogen ist.

Stadtrat Fetzer betonte, dass bei der Vergabe mit den Anwohnern und Gewerbetreibenden gesprochen werden soll. BM Keller sicherte zu, dass der Austausch erfolgen wird.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Honorarleistung nach HOAI in Höhe von 15.092,84 € (brutto) an das Ingenieurbüro Westram zu vergeben.


TOP 5
Teilumbau der Außenanlage im Kindergarten und der Kinderkrippe in der Eichendorffstraße

BM Keller erläuterte, dass in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 08.07.2025 die Vorentwurfsplanung für den Teilumbau der Außenanlage im Kindergarten und in der Kinderkrippe durch Frau Striegel vorgestellt wurde. Frau Striegel, vom Büro 2 in 1, wurde zur Planung und Durchführung der Leistungsphasen 3-8 beauftragt. Auf Basis der vorgestellten Vorentwurfsplanung und den Abstimmungen mit der Unfallkasse und den Kindergartenleitungen wurde die Entwurfsplanung (LPH 3) erstellt. Zusätzlich wurde auf Grund der südlichen Lage und der künftigen intensiveren Sonneneinstrahlung, der Fokus auf eine funktionierende Verschattung gelegt. Außer dem neuen Sonnenschirm im U3-Bereich (neuer Sandkasten), wird das bestehende Sonnensegel (gleichzeitig auch Sandkastenabdeckung) über dem runden Sandkasten im Kindergarten erneuert. Dieses wurde schon mehrmals repariert und ist in die Jahre gekommen. Das bestehende Segel über dem Wasserspiel, wird ausgerichtet und an die neue Situation angepasst. Das alte Gerätehaus, kann auf Grund seines Zustandes nicht wieder verwendet bzw. versetzt werden. Die Kosten von den anzuschaffenden Spielgeräten konnten im Vergleich zum Vorentwurf etwas reduziert werden, da ähnliche Produkte mit gleicher Funktion von einem anderen Anbieter ausgewählt wurden. Es ist vorgesehen, die Ausschreibung der Leistungen im Herbst und die Vergabe Ende 2025 durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen: Im Haushaltsplan sind im Jahr 2026 für die Umgestaltung der Steinterrassen 150.000 Euro veranschlagt. Laut Kostenberechnung belaufen sich die Kosten derzeit auf 97.331,68 Euro brutto zuzüglich Planungskosten.

BM Keller begrüßte Frau Striegel und übergab das Wort.

Frau Striegel ging auf die Präsentation ein.

Stadtrat Seemüller fragte, ob der Teilumbau von der Unfallkasse abgesegnet wurde. Frau Striegel bejahte, dass alles abgesprochen sei. BM Keller ergänzte, dass dies mit der Unfallkasse und der Kindergartenleitung abgestimmt wurde.

Stadträtin Schäberle erkundigte sich nach der Widerstandsfähigkeit der Sonnensegel. Frau Striegel erklärte, dass die Sonnensegel eine Garantie von zehn Jahren haben. Der UV-Schutz sei zudem deutlich besser als beim alten Sonnensegel.

BM Keller sagte, im Haushaltsplan seien 150.000 € eingeplant. Aktuell liege man bei 97.331,68 € und somit unter dem Planansatz.

Der Gemeinderat nimmt die Entwurfsplanung einstimmig zur Kenntnis und beschließt die Ausführungsplanung und Ausschreibung der Leistungen.


TOP 6 
Projekt Austraße 28 - Beauftragung einer Anwaltskanzlei zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
BM Keller erläuterte, dass mit dem Kauf des Firmenareals in der Austraße 28 die Stadt Oberriexingen den Grundpfeiler für das größte Investitionsprojekt der nächsten Jahrzehnte in Oberriexingen gelegt hat. Mit dem Ziel die Feuerwehr und den Bauhof unterzubringen und die zusätzlichen Gebäudeflächen noch weiter zu nutzen und nutzbar zu machen, kann die Stadt einen großen Bereich Ihrer kommunalen Aufgaben dort zukünftig abbilden. Aufgrund der Dimensionen des Projekts, hat sich der Gemeinderat dafür entschieden, einen Dienstleister für einen Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrag (Projektsteuerer und Gebäudeentwickler) zu beauftragen. Aufgrund der Größe des Auftrags wird eine Ausschreibung nach dem VgV-Verfahren als sinnvoll erachtet. Da eine Ausschreibung juristisch sehr anspruchsvoll ist und mit vielen „Fallstricken“ versehen ist, wurden von drei Anwaltskanzleien Angebote für die juristische Begleitung der Ausschreibung eingeholt. Die drei Kanzleien haben jeweils ein Gesamtpaket zu folgenden Preisen (brutto) angeboten: 1: 11.900 € 2: 28.798 € 3: 31.350 € Die Angebote liegen dieser Vorlage als nicht öffentliche Anlagen bei. Die drei Angebote weißen erhebliche finanzielle Unterschiede auf. Es wurde geprüft, ob das günstigste Angebot auch im Umfang und eventuell zusätzlich abzurechnenden Stunden auch das wirtschaftlichste Angebot ist. Mit der Kanzlei Nr. 1 wurde bereits der Kaufvertrag für die Austraße 28 erarbeitet und die Verwaltung hat gut mit der Kanzlei zusammengearbeitet. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Ausschreibung werden durch den Haushaltsansatz 2025 für die Investitionen in die Austraße 28 gedeckt. Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich des Ergebnisses der Wirtschaftlichkeitsprüfung stimmt der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen der Beauftragung der Kanzlei mit dem Angebot Nr. 1 in Höhe von netto 10.000 € (brutto 11.900€) zur juristischen Begleitung des Ausschreibungsprozesses zu. Qualifikation wurden geprüft und gegeben

Stadtrat Ott fragte, was von Seiten der Anwaltskanzlei genau geprüft werden soll. BM Keller erklärte, dass die Person beauftragt werden soll, die für uns die Ausschreibung abwickelt und das Gebäude verwaltet – das sind unsere Projektsteuerer.

Stadtrat Fetzer wollte wissen, wer als Dienstleister für uns infrage kommen könnte. BM Keller nannte die Wohnbau LuBu oder Wohnbau Bietigheim als mögliche Kandidaten.

Stadtrat Laier meinte, dass wir eine Kanzlei beauftragen, die dann wiederum jemanden, zum Beispiel die Wohnbau, beauftragen soll, und diese dann Handwerker engagieren. BM Keller erklärte, dass wir die Größenordnung des Projekts leider nicht selbst übernehmen können.

Stadtrat Ott fragte, ob wir nicht zunächst festlegen wollen, was genau gemacht werden soll. BM Keller antwortete, dass wir zunächst eine Ausschreibung benötigen, die von der Anwaltskanzlei für uns übernommen werden soll, damit die Rechtssicherheit gewährleistet ist.

Stadtrat Laier wollte wissen, warum dies unbedingt mit einer Anwaltskanzlei gemacht werden muss. BM Keller sagte, dass wir wegen Überschreitung der Unterschwellenwerte die Ausschreibung durchführen müssen. Kleinere Bauabschnitte seien nicht möglich, da es sich um ein zusammenhängendes Projekt handelt.

Auf Nachfrage von Stadtrat Laier, wie die Kosten eingeschätzt werden können, ohne genau zu wissen, was gewollt wird, antwortete BM Keller, dass es sich um eine Grobkalkulation von Bauhof und Feuerwehr handelt und die Schwellenwerte bereits hier überschritten wurden.

BM Keller appellierte, dass die Rechtssicherheit bei einem Projekt dieser Größenordnung enorm wichtig sei.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich vorbehaltlich des Ergebnisses der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Beauftragung der Kanzlei mit dem Angebot Nr. 1 in Höhe von netto 10.000 € (brutto 11.900€) zur juristischen Begleitung des Ausschreibungsprozesses zu.


TOP 7 
Mindestgliederung der Jahresabschlüsse 2019-2025 nach § 51GemHVO
BM Keller erläuterte, gemäß § 51 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind dem Jahresabschluss Planvergleiche beizufügen, die dem Gemeinderat eine nachvollziehbare Bewertung der Haushaltsdurchführung zu ermöglichen. Diese Planvergleiche sollen grundsätzlich die gleichen Informationen enthalten, wie sie dem Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt wurden. Die GemHVO sieht jedoch lediglich eine Mindestgliederung nach den §§ 2 bis 4 vor. Eine darüberhinausgehende detaillierte Darstellung – etwa analog zum Haushaltsplan – ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, sondern kann durch den Gemeinderat freiwillig abgewählt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Planvergleiche der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 bis 2024 aus Vereinfachungsgründen nach der gesetzlich vorgesehenen Mindestgliederung zu erstellen. Diese Vorgehensweise reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich, ohne die rechtlichen Anforderungen zu verletzen. Gleichzeitig bleibt die Transparenz für den Gemeinderat gewahrt, da die Mindestgliederung eine sachgerechte Beurteilung der Haushaltsführung ermöglicht. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, dass die Planvergleiche der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 bis 2025 gemäß § 51 GemHVO aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2 bis 4 GemHVO aufgestellt werden.

Stadtrat Bannert fragte, ob die Kämmerei auch hinter diesen Ausführungen stehen. Stadtkämmerer Carrubba sagte, dass dies eine Zeitersparnis für die Kämmerei ist, weshalb dies befürwortet wird. 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Planvergleiche der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 bis 2025 gemäß § 51 GemHVO aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2 bis 4 GemHVO aufgestellt werden.


TOP 8
Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes
BM Keller informierte:

Die neuen Möbel für die Historische Kelter wurden geliefert.

Mit Beginn des Herbstes ist vermehrt mit Regen zu rechnen, und die Bäume verlieren ihr Laub. Gemeinsam mit dem Bauhof wurden die Gräben in Oberriexingen begutachtet und entsprechende Maßnahmen besprochen. Bei Auffälligkeiten kann man sich gerne an die Verwaltung wenden.

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde aus den Reihen des Gemeinderats angeregt, Poller auf dem Gehweg an der Linde anzubringen. Nach Rücksprache mit Herrn Weilbacher von der Straßenverkehrsbehörde Vaihingen an der Enz wurde mitgeteilt, dass das Anbringen von Pollern dort nicht zielführend sei. Diese müssten vermutlich häufig ersetzt werden. Zudem befinden sich an der Linde Parkplätze, was die Umsetzung zusätzlich erschwert. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde besteht daher kein Anlass zum Handeln.

Termine:

  • Mittwoch, 15.10.2025 – Backhauscafé der Landfrauen
  • Sonntag, 19.10.2025 – Garagenflohmarkt Ori
  • Freitag, 24.10.2025 – Bürgerempfang
  • Freitag, 07.11.2025 – Martinsritt
  • Dienstag, 11.11.2025 – Gemeinderatssitzung

Anfragen aus dem Gemeinderat:
Stadtrat Ott fragte nach dem aktuellen Stand der PV-Anlagen in Oberriexingen.
BM Keller berichtete, dass es bei den Stadtwerken Bissingen und der SW-Ori einen Geschäftsführerwechsel gegeben habe. Während der bisherige Geschäftsführer PV-Anlagen in den SW-Ori abgelehnt hatte, steht der neue Geschäftsführer dem Thema positiv gegenüber. Erste Überlegungen laufen bereits. Eine Idee sei es, die Dachflächen zu verpachten, sodass die Stadtwerke Oberriexingen diese anmieten und vermarkten könnten. Erste Konzepte sollen zeitnah vorgestellt werden.

Stadtrat Rasp fragte, ob bereits über eine mögliche Schulsozialarbeit nachgedacht wurde.
BM Keller erklärte, dass seitens der Schulleitung bislang keine entsprechenden Informationen oder Anliegen an die Verwaltung herangetragen worden seien. Aktuell ist weder im Jugendhaus noch in der Schule eine Stelle für Schulsozialarbeit vorgesehen. Allerdings sei bereits im Kindergarten ein entsprechender Bedarf spürbar.
Stadtrat Rasp bat um Prüfung, ob eine Einrichtung von Schulsozialarbeit notwendig ist. BM Keller nahm dies zur Kenntnis.

Stadtrat Stecher erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Toilettensituation in der Aula der Schule.
Bauamtsleiter Schwahn erklärte, dass die Bodenplatte geöffnet werden müsse. Auf die Nachfrage von Stadtrat Stecher, welche Maßnahmen geplant seien – da Vereine, Veranstalter und Lehrkräfte diese Toilette nutzen –, antwortete BM Keller, dass bisher keine konkreten Beschwerden an die Verwaltung herangetragen wurden.
Stadtrat Fetzer betonte, dass eine entsprechende Lösung gefunden und das Gespräch mit den Betroffenen gesucht werden sollte.