Aus der Gemeinderatssitzung

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2017 

§ 1 Bürgerfragestunde

Aus der Bürgerschaft kam die Bitte auf, die beschädigten Wegplatten auf dem Friedhof zu erneuern, das Aufstellen von Gegenständen an den Urnenstelen besser zu überwachen und die Parkplätze rund um den Friedhof häufiger zu kontrollieren.

Des Weiteren wurde angemerkt, dass es rund um das Sportgelände häufiger zu Ruhestörungen komme und vermehrt Müll (Bierflaschen etc.) aufgefunden wird. Es besteht die Befürchtung, dass, sollte ein FunPark auf dem Sportgelände errichtet werden, dies verstärkt werde.

§ 2 Bausachen

a) AAB-Antrag: Errichtung eines Holzlagers mit Dachüberstand auf Kfz-Stepllplatz, Meisenweg 2, Flst.

6268  Der Gemeinderat erteilte dem AAB-Antrag sein Einvernehmen.

b) AAB-Antrag: Errichtung einer Terrasse und Geräteschuppen, August-Lämmle-Str. 5, Flst. 4661

Der Gemeinderat erteilte dem AAB-Antrag sein Einvernehmen. 

c) Baugenehmigungsverfahren: Neubau Wohnhaus mit Garage, Emmerweg 1, Flst. 6420

Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

§ 3 Asylarbeit in Oberriexingen 

a) Bericht des Asylkreises Oberriexingen der ev. Kirchengemeinde

b) Antrag auf Förderung 

Der Arbeitskreis Asyl berichtete, dass seit 2014 120 Personen aus zehn Nationen in vier Unterkünften in Oberriexingen betreut wurden. Im Durchschnitt sind dies ca. 80 Stunden Ehrenamt pro Woche, welche der Arbeitskreis Asyl leistet. Diese beinhalten insbesondere die Ämterbegleitung, Hausaufgabenbetreuung, Wohnungs- und Jobsuche sowie die Betreuung des Sachspendenlagers.

Durch die Auslagen der Freiwilligen (Fahrtkosten, Material etc.) entsteht ein jährliches Defizit von ca. 600 Euro.

Für den Defizitausgleich gewährte der Gemeinderat einen jährlichen Zuschuss von 1.000 Euro.

§ 4 Funpark Oberriexingen 

Vorstellung der Varianten

Die Elterninitiative stellte dem Gremium verschiedene Varianten eines Funparks vor. Ziel sei es einen Ort zu schaffen, an welchem sich Oberriexinger Kinder und Jugendliche sportlich betätigen, sinnvoll beschäftigen und Freunde treffen können. Der Funpark soll für alle Altersgruppen errichtet werden, d.h. er sollte sowohl mit dem Skateboard, den Inline-Skatern, Trickrollern, BMX-Rädern und Laufrädern befahrbar sein. Ein zusätzlicher Spielplatz wäre wünschenswert, jedoch ist dieser stark abhängig von der Platzkapazität. Die Elterninitiative sagte zu Eigenleistungen zu erbringen und Geld- und Sachspenden von Firmen und Befürwortern zu generieren.

Die Stadtverwaltung wurde vom Gemeinderat ermächtigt, mögliche Standorte mit der Elterninitiative und einer Fachfirma zu untersuchen.

§ 5 Vereinsförderung

a) Antrag des Musikverein Stadtkapelle Oberriexingen/ Zuschuss zum Defizitausgleich der Jugendmusikausbildung

b) Änderung der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Oberriexingen

Der Musikverein Stadtkapelle Oberriexingen beantragte einen Ausgleich des Defizits von rd. 7.682,00 Euro im Jugendbereich. In nichtöffentlichen Sitzungen haben Vertreter des Musikvereins die Situation detailliert erläutert. Der Gemeinderat lehnte jedoch eine Förderung außerhalb der Vereinsförderrichtlinien ab und passte deshalb diese an.

Aufgrund des großen Engagements aller Oberriexinger Vereine beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung mit der Anpassung der Vereinsförderrichtlinien mit folgenden Änderungen:

  • Erhöhungen des Zuschusses für Mitwirkungen bei Veranstaltungen der Stadt von 50,00 € auf 150,00 €
  • Erhöhung des Grundförderungsbetrag für alle Vereine um 100,00 €
  • Erhöhung des Förderbeitrags je aktiven jugendlichen Mitglieds von 8,50 € auf 12,50 €
  • Jährlicher Pauschalzuschuss für den Defizitausgleich in der Jugendausbildung für den Musikverein Stadtkapelle Oberriexingen von 5.000 € und für den Gesangverein Vulkania von 1.000 €

Die Vereinszuschüsse erhöhen sich dadurch von 8.200 €/Jahr auf rund 18.000 €/Jahr.

Die Vereinsförderrichtlinien sollen zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die Pauschalzuschüsse für den Defizitausgleich sollen bereits 2017 ausgezahlt werden.

§ 6 Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen/ Enz

Kommunale Trägerschaft der Jugendmusikschule

Der Gemeinderat stimmte der kommunalen Trägerschaft der Jugendmusikschule und der Aufnahme als Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen/ Enz grundsätzlich mit der Maßgabe zu, dass damit keine Verpflichtung der Stadt Oberriexingen besteht in die Jugendmusikschule einzutreten. In der anzupassenden bzw. zu ändernden Vereinbarung sind diesbezügliche Regelungen zu treffen, so dass die Stadt Oberriexingen auch zu einem späteren Zeitpunkt in die Jugendmusikschule eintreten könnte.

§ 7 Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes

1. Generalsanierung Sporthalle

  • Mehrkosten

Der Gemeinderat beschloss folgende Nachträge für die Generalsanierung der Sporthalle

  • Sanitäranlage: Enthärtungsanlage, Duschrinnen, Waschrinnen
    Firma Brüstle, 13.247 € netto
  • Trennwandanlagen
    Firma , 4.327 € netto
  • Decke in Umkleideräumen und Flur
    Firma H. Schmid, 42.906 € netto

Es wird bereits ein weiterer Nachtrag angekündigt, denn auch die Sitzbänke in den Umkleiden müssen erneuert werden. 

2. Parkhaus Kronengasse 

Da das Parkhaus in der Kronengasse hauptsächlich von Dauerparkern benutzt wird, hat der Gemeinderat beschlossen, ab 01.09.2017 die 3 Stunden-Regelung tagsüber kontrollieren zu lassen.

3. Häckselplatz Oberriexingen

Die Benutzungsordnung für den Häckselplatz wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Derzeit finden die Baumaßnahmen zur Herstellung des Häckselplatzes auf dem Lindenhof statt. Sobald dieser von der Bevölkerung genutzt werden kann, wird es eine nochmalige Information im Amtsblatt und auf der Homepage geben.

4. Feldwegesanierung

Der Gemeinderat beschloss den Auftrag für die Sanierung des Feldweges in der Verlängerung der Großmoltenstraße an die Firma Lukas Gläser mit rund 84.000 € brutto zu vergeben. Für den Bienenzüchterweg wird derzeit mit dem Büro Daeges an einer praktikablen Lösung gearbeitet.

5. Neubaugebiet Schrannenäcker-Süd

Die Teilabnahme der Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet Schrannenäcker-Süd ist erfolgt, so dass nun mit den privaten Baumaßnahmen begonnen werden kann.