Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte Bürgermeister (BM) Herr Keller die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Presse herzlich Willkommen zur Gemeinderatssitzung am 11.11.2025.
TOP 1
Einwohnerfragestunde
Neubau eines Familienhauses mit Carport, Seitenstr. 15, Flst. 6280
Ein Einwohner schilderte zunächst, dass seine Befreiungen für sein Bauvorhaben nicht genehmigt werden sollen, obwohl es vergleichbare Vorhaben im gleichen B – Plan geben würde. Es gebe z.B. zwei Garagen, die näher an der Grundstücksgrenze stünden als es der Bebauungsplan vorsehe. Er fragte, weshalb in diesem Fall einer Befreiung zugestimmt wurde. Außerdem führte er an, dass städtebauliche Gründe zur Begründung herangezogen werden müssen, diese jedoch offenbar nicht einheitlich zur Anwendung kamen.
BM Keller erläuterte, dass für baurechtliche Angelegenheiten das Bauamt Vaihingen an der Enz zuständig sei. Wenn es vergleichbare Fälle im geltenden Bebauungsplan seines Flurstückes gebe, würden diese zur Beurteilung herangezogen. Es wird erläutert, dass auf dem angesprochenen Garagengrundstück ein eigenes Garagenbaufenster bestehen würde und es daher nicht denselben Regelungen unterliegt, wie der Überschreitung des allgemeinen Baufensters.
Im Anschluss daran brachte der Einwohner ein weiteres Anliegen ein, das inhaltlich an seine vorherigen Ausführungen anknüpfte. Er wies darauf hin, dass an anderen Orten etwa im Bereich der Großmoltenstraße oder dem Lilienweg Grünflächen reduziert oder Bäume entfernt worden seien, ohne dass es vergleichbare Diskussionen gegeben habe. Dies empfand er als Widerspruch zu den Argumentationen in seinem eigenen Fall und fragte, weshalb dort offenbar andere Maßstäbe angesetzt worden seien.
BM Keller erklärte hierzu, dass die Bäume in der Großmoltenstraße einem anderen Bebauungsplan unterliegen und daher rechtlich anders zu bewerten gewesen seien. Während an anderen Stellen sicherheitsrelevante Gründe, wie Sichtverhältnisse oder die Verkehrssituation am Gehweg ausschlaggebend gewesen seien. Für die Reduzierung der Bäume handele es sich bei dem angesprochenen Baum um einen gesunden Baum in direkter Nachbarschaft, der ohne triftige Gründe nicht entfernt werden könne. Entscheidungen würden stets auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten und des jeweils maßgeblichen Bebauungsplans getroffen werden.
TOP 2
Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Seitenstr. 15, Flst. 6280
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes 2 verließ Stadtrat Hess aufgrund seiner Befangenheit den Ratstisch und begab sich in den Zuschauerbereich.
BM Keller erläuterte den Sachvortrag und wies darauf hin, dass die Bauherren die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Vollgeschossen, Terrasse und Doppelcarport auf dem Grundstück, Seitenstr. 15, Flst 6280 beabsichtigen. Das Grundstück mit einer Fläche von ca. 298 m² liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Großmolten-Seite, 4. Änderung“. Die überbaute Grundfläche nach § 19 Abs. 4 BauNVO beträgt 101 m² (zulässig 104 m ²). Die baurechtliche Vorschriften lauten:
Die Bauherren beantragen gemäß § 31 BauGB folgende Befreiungen vom Bebauungsplan:
- Carport/Vordach liegt teilweise außerhalb der Baugrenze: Überschreitung ca. 15 m². Die Baurechtsbehörde Vaihingen an der Enz stellt eine Befreiung nur dann in Aussicht, wenn in der Umgebung mit gleichem Bebauungsplan, vergleichbare Überschreitungen zu finden sind. Eine optische Überprüfung anhand von Katasterauszug, Luftbild und dem vorliegenden rechtsgültigen Bebauungsplan „Großmolten-Seite 4. Änderung“ hat ergeben, dass im Quartier seither kein vergleichbarer Überschreitungsumfang durch eine Garage oder ein Carport vorhanden ist.
- Vergrößerte Einfahrt am Baum / Rabatte: Verschiebung ca. 1m Richtung Baum. Die Stadtverwaltung Oberriexingen lehnt dem Rückbau der bestehenden Pflanzinsel ab. Die Pflanzinsel und die Zufahrt zum Grundstück ist planungsrechtlich im Bebauungsplan gesichert. Der aus dem Jahr 1990 stammende Baum ist gesund und soweit in einem guten Zustand. Die
Stadtverwaltung befürchtet, dass der Baum durch die notwendigen Tiefbaumaßnahmen und das verkleinerte Pflanzbeet, nachhaltig geschädigt werden kann. Außerdem gibt es in direkter Nachbarschaft selbige Bauminseln mit gleichen Ausfahrtsgelegenheiten. - Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe um 9 cm. Hier ist laut Baurechtsbehörde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich, da eine Überschreitung der Traufhöhe um 9 cm als geringfügig zu werten ist.
- Dachform entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans: Im Bebauungsplan ist die Dachform als Satteldach festgelegt. Die geplante Dachform entspricht nicht einem Satteldach, suggeriert aber optisch ein Satteldach. Eine Befreiung wird daher durch das Baurechtsamt erteilt.
Stadtrat Ott erkundigte sich, welche Befreiungen bei den bereits bestehenden Garagen genehmigt worden waren.
Bürgermeister Keller erklärte, dass es sich hierbei um eine geringfügige Überschreitung von 0,5 m gehandelt habe.
Stadtrat Fetzer ergänzte, dass es gegebenenfalls geringfügige Überschreitungen gegeben habe und fragte, welche Konsequenzen eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens hätte.
Bürgermeister Keller stellte daraufhin klar, dass die Entscheidung beim zuständigen Bauamt in Vaihingen liege und der Gemeinderat lediglich sein Einvernehmen erteile.
Stadträtin Schäberle wies darauf hin, dass der Baum im Lilienweg entfernt worden sei, da es sich um einen alten Baum gehandelt habe, der bereits mehrfach zu Unfällen geführt habe. Sie betonte, dass bei einer Zustimmung zu einer Befreiung künftig auch in vergleichbaren Fällen eine entsprechende Diskussion geführt werden müsse.
Bürgermeister Keller erläuterte, dass die Situation vor Ort besichtigt worden sei und er ebenfalls keine Zustimmung zu dem Vorhaben befürworten würde.
Stadtrat Rasp fragte nach, weshalb die Überschreitung der Grundflächenzahl nicht mehr ausgewiesen worden sei.
Bauamtsleiter Schwahn erklärte, dass aufgrund der Geringfügigkeit der Abweichung, welche bei etwa 5 % gelegen hat, eine Angabe der Grundflächenzahl nicht erforderlich gewesen sei.
Weiterhin erkundigte sich Stadtrat Rasp, wie die Vorgehensweise bei der Entfernung von Tagesordnungspunkten zustande komme.
Bürgermeister Keller führte aus, dass bei dem betroffenen Vorhaben die in den Rechtsfolgen gegenteilige Stellungnahme kurzfristig vor der Sitzung eingegangen war und die jeweilige Sitzungsvorlage nicht mehr der aktuellen Sachlage entsprach und der Gemeinderat daher weder darüber beraten noch beschließen hätte können.
In solchen Fällen werde der betreffende Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen.
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen gemäß den vorliegenden Unterlagen und den einschlägigen baurechtlichen Vorgaben.
TOP 3
Kanalerneuerung- und Stilllegung RÜ Lindenstraße-Hauptstraße
Stadtrat Hess nahm wieder Platz am Ratstisch und der Tagesordnungspunkt wurde eröffnet.
BM Keller erläuterte den Sachvortrag und wies darauf hin, dass in Oberriexingen im Rahmen der TV-Inspektion der Lindenstraße/Hauptstraße ein alter Regenüberlauf identifiziert wurde, der theoretisch außer Betrieb sein sollte. In den bestehenden Plänen und Bestandsunterlagen war er nicht verzeichnet und somit unbekannt. Da er nur teilweise stillgelegt wurde, besteht bei erhöhtem Abfluss das Risiko, dass Abwasser in das Erdreich austritt. Es ist unklar seit wann dieser Umstand besteht und in welchem Zustand sich das Erdreich an der Versickerungsstelle befindet. Ziel der Maßnahme ist der Umbau des vorhandenen Trennbauwerks, die Stilllegung der Abschlagsleitung, der Abbruch von zwei Schächten sowie eine teilweise Erneuerung
des bestehenden Mischwasserkanals. Die Unterlagen zur Angebotsaufforderung im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden am 26.09.2025 durch die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen an 10 fachtechnisch geeignete Firmen verschickt.
Der Ablauf der Angebotsfrist und die Öffnung der Angebotsunterlagen erfolgte am 21.10.2025 um 14:00 Uhr bei den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen.
BEURTEILUNG DER ANGEBOTE
Insgesamt wurden 5 Angebote für die Maßnahme abgegeben. Im Zeitraum der Angebotsphase haben 2 Firmen abgesagt. Nach Prüfung der Angebote ergab sich folgende Bieterreihenfolge:
| Nummer | Bieter, Name | Angebotssumme Netto | Angebotssumme Brutto |
| 1 | Lutz Krieg Straßen- und Tiefbau GmbH | 38.800,55 € | 45.577,65 € |
| 2 | Anbieter 2 | 42.598,00 € | 50.691,62 € |
| 3 | Anbieter 3 | 43.522,42 € | 51.791,68 € |
| 4 | Anbieter 4 | 45.984,35 € | 54.721,38 € |
| 5 | Anbieter 5 | 67.770,15 € | 80.656,84 € |
WERTUNG DER ANGEBOTE
Das preisgünstigste Angebot liegt rund 3.800 € unter dem Angebot auf Rang zwei. Der Vergleich der eingegangenen Angebote zeigt ein starkes Interesse an der Maßnahme.
| Rang | Firma | Angebot (Gesamt, Brutto) | Kostenanschlag (Gesamt, Brutto) |
| 1 | Lutz Krieg Straßen- und Tiefbau GmbH | 45.577,65 € | 46.157,13 € |
Spekulative Preise im abgegebenen Angebot sind nicht enthalten. Die Fa. Lutz Krieg ist den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen als leistungsfähiges Unternehmen bekannt. Die Ausführung (Aufmaß, Werkplanung) kann ab sofort erfolgen. Als Fertigstellungstermin ist verbindlich der 31.03.2026 festgelegt.
VERGABEVORSCHLAG
Nach Überprüfung der Angebote ergibt sich folgender Vorschlag zur Vergabe:
Es wird empfohlen, die Leistungen für die Baumaßnahme an die Fa. Lutz Krieg Straßen- und Tiefbau GmbH, Kruppstraße 11, 71696 Möglingen zum Angebotspreis von 38.800,55 € (netto), 45.577,65 € (brutto) zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Wirtschaftsplan 2025 sind für die Maßnahme finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 60.000 € (brutto, inkl. Ingenieurleistungen) veranschlagt.
Stadtrat Laier erkundigte sich, wie lange die Maßnahme dauern solle und welche Angaben die ausführende Firma zur geplanten Straßensperrung gemacht habe.
Bürgermeister Keller teilte mit, dass eine teilweise Sperrung in der Lindenstraße erforderlich sei. Die Maßnahme solle spätestens bis zum 31.03.2026 abgeschlossen sein, genaue Zeitangaben hätten jedoch noch nicht vorgelegen.
Bauamtsleiter Schwahn ergänzte, dass es im Vorfeld mit Herrn Langhans kommuniziert werde, da auch dessen Einfahrt betroffen sei. Er erklärte, dass die Arbeiten voraussichtlich nur einige Tage bzw. Wochen in Anspruch nehmen würden.
Stadträtin Schäberle fragte nach, ob die Busverbindungen im Zuge der Sperrung berücksichtigt worden seien. Bürgermeister Keller erläuterte, dass eine Abstimmung hierzu bereits auch mit der Polizei erfolgt sei und dass die Straßenverkehrsbehörde über den Umleitungsverkehr entscheide, wenn ein Eingriff in die Hauptstraße notwendig werden würde.
Auf Nachfrage von Stadtrat Laier, ob die Straße mithilfe einer Ampelregelung gesperrt werde, erklärte Bürgermeister Keller, dass die genaue Art der Sperrung ebenfalls von der Straßenverkehrsbehörde festgelegt werde.
Bauamtsleiter Schwahn ergänzte, dass sich die Bauarbeiten hauptsächlich auf das Schachtbauwerk bezögen. Es könne sein, dass die Sperrung nur punktuell erfolge und die Straße
nicht vollständig gesperrt werden müsse; die endgültige Entscheidung hierzu solle vor Ort getroffen werden.
Stadträtin Schäberle erkundigte sich daraufhin, ob der alte Schacht instandgesetzt werde.
Bürgermeister Keller erklärte, dass dies lediglich den Schacht an der Abzweigung betreffe.
Stadtrat Laier merkte an, dass häufig unklar sei, wie lange Bauarbeiten tatsächlich dauerten. Oft würden Firmen zunächst zwei Wochen angeben, die Arbeiten dann aber nicht fristgerecht beenden oder die Baustelle unvollständig hinterlassen, um anschließend an einer anderen Stelle weiterzuarbeiten.
Bürgermeister Keller teilte hierzu mit, dass die Stadtwerke einen Bauzeitplan erstellen würde um solche Zustände zu vermeiden.
Die Leistungen werden mehrheitlich vom Gemeinderat für die Baumaßnahme an die Fa. Lutz Krieg Straßen- und Tiefbau GmbH, Kruppstraße 11, 71696 Möglingen zum Angebotspreis von 45.577,65 € (brutto) vergeben.
TOP 4
Erstes Maßnahmenpaket zur Haushaltskonsolidierung
BM Keller erläuterte den Sachvortrag und wies darauf hin, dass im Rahmen der Sitzung der Haushaltsstrukturkommission am 28. Oktober 2025 verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der finanziellen Situation der Stadt Oberriexingen beraten und beschlossen werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Haushaltsstruktur nachhaltig zu konsolidieren, Einsparpotenziale sowie Mehreinnahmepotenziale zu erschließen und die künftige Handlungsfähigkeit zu sichern. Anlage 1 enthält alle ursprünglich in die Haushaltsstrukturkommission
eingebrachten Vorschläge. Die Maßnahmenliste wird laufend fortgeschrieben und bildet die Grundlage für die weitere Haushaltskonsolidierung. Da es sich um einen fortlaufenden Prozess handelt, trifft sich die Kommission jährlich, um auf Basis der aktualisierten Liste weitere Konsolidierungspakete zu entwickeln. Bislang nicht berücksichtigte Maßnahmen des ersten Pakets werden in den künftigen Runden erneut geprüft und bewertet. Die Haushaltsstrukturkommission hat dem Gemeinderat die befürworteten Maßnahmenvorschläge zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Diese sind in Anlage 3 zu finden.
Finanzielle Auswirkungen: Mit der Umsetzung der vom Gemeinderat ausgewählten Maßnahmen des ersten Konsolidierungspakets können Einsparungen in Höhe von insgesamt rund
434.000 € jährlich erzielt werden.
BM Keller berichtete, dass es wünschenswert wäre, wenn das Paket insgesamt beschlossen würde. Er erläuterte, dass dieses derzeit nur die Gebühren und nicht die Steuern beinhalte. BM Keller informierte weiter, dass er ein Gespräch mit der Rechtsaufsicht geführt habe, in dem diese zu erkennen gegeben habe, dass ihr wichtig sei, dass alle Ertragsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Insbesondere solle eine Überprüfung der Gebühren erfolgen, vor allem jener für den Kindergarten.
Daraufhin fragte Stadtrat Laier, warum Punkt 7 (Parkraumbewirtschaftung) nicht zurückgestellt worden sei. BM Keller erläuterte, dass man in der Verwaltung der Auffassung gewesen sei, zunächst zu prüfen, welche Maßnahmen hierzu möglich wären. Stadtrat Laier sprach sich dafür aus, Punkt 7 vollständig zurückzustellen, was vom Gemeinderat unterstützt wurde.
Stadtrat Fetzer merkte an, dass er bereits eine Liste mit Sparmöglichkeiten eingereicht habe, diese jedoch im aktuellen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden hätten. Er fragte weiter, ob die Angelegenheiten des heute beschlossenen Maßnahmepaket dann erneut im Gemeinderat behandelt werden müsse.
BM Keller erklärte hierzu, dass in Fällen, in denen der Gemeinderat zu entscheiden habe (wie bei den Gebühren), die Punkte nochmals in einer Sitzung behandelt würden.
Stadtrat Fetzer stellte abschließend fest, dass er dem Paket in der vorliegenden Form so nicht zustimmen könne, da für ihn unklar sei, welche Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung konkret beschlossen worden seien.
BM Keller schlug daraufhin vor, alle Punkte einzeln durchzugehen.
Stadtrat Hess merkte an, dass er die Dauerbepflanzung unter Punkt 3 nicht befürworte; auch die Bürgerinnen und Bürger würden diese nicht als ansprechend empfinden. Daraufhin erklärte Bürgermeister Keller, dass die Kübelbepflanzung bestehen bleibe und lediglich bei Beeten eine Anpassung durchgeführt wird.
Stadtrat Oberdorfer wies darauf hin, dass unter Punkt 8 die Parkplätze für Mitarbeitende künftig kostenpflichtig werden sollten, und stellte die Frage, ob sich der Aufwand hierfür tatsächlich lohne.
BM Keller erklärte hierzu, dass der Vorschlag aus der Mitte der Verwaltung kam und die Verwaltung das Signal nach außen senden möchte, dass auch die Mitarbeiter des Rathauses ihren Teil zur Konsolidierung beitragen werden.
Stadtrat Stecher erkundigte sich anschließend, wie die kalkulierten 300.000 € Kindergartengebühren zustande kämen. Bürgermeister Keller erläuterte, dass man den Deckungsgrad von derzeit 12 % auf 20 % anstreben wolle. Die soll zuerst einmal der Anpassung an die Landesrichtsätze erreicht werden. Bei den Friedhofsgebühren strebe man eine Kostendeckung von 100 % an.
Stadtrat Ott fragte nach dem Stand zu Punkt 4 (Strom – und Wassereinsparungen).
Bürgermeister Keller erläuterte, dass in vielen Räumen und Einrichtungen noch keine LED-Beleuchtung, keine zentrale Regeltechnik und keine wassersparenden Armaturen vorhanden seien.
Stadtrat Ott merkte an, dass die vorliegende Zahl somit ungenau erscheine und fragte, was sei, wenn die Investitionen höher ausfielen als der Nutzen.
Bürgermeister Keller betonte, dass sich die Kosten schnell amortisieren würden.
Stadträtin Essich erkundigte sich nochmals zu den Kindergartengebühren und fragte nach, ob eine Orientierung an den Landesrichtsätzen erfolge und ob es zutreffe, dass 2027 eine weitere Erhöhung vorgesehen sei.
Bürgermeister Keller erklärte, dass die Rechtsaufsichtsbehörde Druck ausgeübt habe und die Kommune inzwischen verpflichtet sei, die Gebühren zu erhöhen. Grundsätzlich solle man einen Kostendeckungsgrad von 20 % erreichen; es genüge jedoch, sich erst einmal an den Landesrichtsätzen zu orientieren. Daher solle eine gestaffelte Erhöhung erfolgen – zum 01.01.2026, 01.09.2026 und zum 01.01.2027.
Stadtrat Fetzer sprach sich für eine soziale Staffelung der Kita-Gebühren aus.
Bürgermeister Keller sagte zu, dass geprüft werde, ob dies in die Dezembersitzung aufgenommen werden könne.
Stadtrat Rasp fragte nach, welche Unterstützungen die Kommunen aktuell erhielten.
Bürgermeister Keller erklärte, dass der FAG um 500 Mio. € aufgestockt worden sei. Grundsätzlich solle eine Investitionspauschale an die Kommunen fließen; wie dies konkret umgesetzt werde, sei derzeit noch unklar. 66 % der Mittel kämen vom Bund bei den Kommunen, darunter sowohl Gemeinden als auch Landkreise und Städte.
Auf Stadtrat Rasp Nachfrage zur Kreisumlage erklärte BM Keller, dass diese weiter steigen werde, da zunächst die Finanzlage des Krankenhauses stabilisiert werden müsse. BM Keller sieht grundsätzlich den Bedarf die Steuerverteilung zwischen Bund, Land und Kommunen neu zu regeln. Eine Gemeindefinanzreform sei dringend notwendig.
Stadtrat Bannert wies darauf hin, dass in der Öffentlichkeit geäußert wurde, dass die prekäre Finanzsituation und die Sparmaßnahmen aufgrund des Kaufs des Intekarreals ausgelöst würde. Bürgermeister Keller stellte klar, dass die Sparmaßnahme aufgrund des defizitären Ergebnishaushalt notwendig sind. Der Kauf von Intek sei eine Investition und mache die Stadt weder reicher noch ärmer und habe somit keine Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt. Auswirkungen träten erst mit den Abschreibungen und der vollständigen Aktivierung ein. Mittel- und langfristig werde aber aus diesem Areal ein positiver Ertrag für den Ergebnishaushalt erwartet.
Stadtrat Fetzer stimmte zu und merkte an, dass der Erwerb günstiger sei, als den Bauhof und die Feuerwehr neu zu bauen und somit auf wirtschaftliche Weise zusätzlicher Raum geschaffen worden sei.
Abschließend teilte Bürgermeister Keller mit, dass Punkt 7 (Parkraumbewirtschaftung) von der Liste gestrichen werde.
Der Gemeinderat nimmt mehrheitlich die im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission am 28. Oktober 2025 beratenen Maßnahmen des ersten Konsolidierungspakets zur Kenntnis und verabschiedet das Paket in der vorliegenden Form. Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Maßnahmen im Detail auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur weiteren Beratung.
TOP 5
Zweckverband Eichwald: Feststellung der Jahresrechnung 2024 mit
Rechenschaftsbericht
BM-Keller erläuterte den Sachvortrag und wies darauf hin, dass nach § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 95b Abs 1 der Gemeindeordnung für Baden – Württemberg (GemO) i. V. mit § 39 Abs. 2 Nr. 3 und § 44 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), für jedes Rechnungsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen und diesem ein Rechenschaftsbericht beizugeben ist. Die Jahresrechnung ist von der Verbandsversammlung festzustellen. Im Rechenschaftsbericht sind insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der
Jahresrechnung sowie die erheblichen Abweichungen von den Haushaltsplanansätzen zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht soll außerdem einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben. Auf das beiliegende Zahlenwerk mit Erläuterungen wird verwiesen.
Der Gemeinderat beschließt einheitlich, dass die Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Eichwald verpflichtet werden,
1. Den vorgelegten Feststellungsbeschluss in Anlage 1 festzustellen
2. Vom Rechenschaftsbericht (Anlage 2) Kenntnis zu nehmen.
TOP 6
Zweckverband Eichwald: Verlängerung des Optionsvertrags der Fa. Breuninger
BM-Keller erläuterte den Sachvortrag und wies drauf hin, dass der Zweckverband Eichwald am 16.06.2021 einen Optionsvertrag mit der Fa. Breuninger vereinbart hat.
Dieser beinhaltet den künftigen Erwerb einer ca. 4,74 ha großen Fläche südlich der Breuninger Straße (siehe Anlage 1). Die Laufzeit des Vertrages ist bis zum 30.06.2026 befristet. Als Kaufpreis wurde seinerzeit der aktuelle Vergabepreis des Zweckverbandes Eichwald zum Zeitpunkt der Vertragsannahme festgelegt. Die Fa. Breuninger hat weiterhin Interesse an dem angebotenen Grundstück und möchte sich am Standort weiterentwickeln. Der letzte Grundstücksverkauf im Gewerbepark Eichwald erfolgte im Jahr 2020. Der Kaufpreis betrug 186,27 Euro/m² zzgl. Erschließungskosten. Unter Berücksichtigung der aktuellen Grundstücksverfügbarkeit und der Preise in anderen Gewerbegebieten hält die Verbandverwaltung einen Preis von 215 Euro/m² zzgl. Erschließungskosten für angemessen. Zusätzlich soll eine Preisgleitklausel vereinbart werden. Die Entwicklung des Kaufpreises wird durch den Verbraucherpreisindex für Deutschland definiert.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich der Stadt Oberriexingen beauftragt die Vertreter der Stadt Oberriexingen in der Verbandsversammlung folgendes zu beschließen
1. Die Laufzeit des Optionsvertrags der Fa. Breuninger wird um weitere 5 Jahre verlängert.
2. Der Kaufpreis wird auf 215 Euro/m² zzgl. Erschließungskosten festgelegt.
3. Der Vertrag wird mit einer Preisgleitklausel versehen, diese wird durch den Verbraucherpreisindex für Deutschland definiert.
TOP 7
Zweckverband Eichwald: Verlängerung des Optionsvertrags der Fa. Porsche
BM-Keller erläuterte den Sachvortrag und wies darauf hin, dass der Zweckverband Eichwald am 10.12.2020 einen Kaufvertrag mit der Fa. Porsche beurkundet hat. Im Rahmen dieses Vertrages wurden auch eine Option für zwei weitere Flächen mit in Summe 3,63 ha vereinbart (siehe Anlage 1). Die Laufzeit des Vertrages ist bis zum 31.12.2025 befristet. Als Kaufpreis wurde seinerzeit der allgemeine Vergabepreis des Zweckverbandes Eichwald zum Zeitpunkt der Vertragsannahme festgelegt. Für die ersten zwei Vertragsjahre war der Preis auf 186,27 Euro/m² zzgl. Erschließungskosten festgelegt. Die Fa. Porsche hat weiterhin Interesse an dem angebotenen Grundstück und möchte sich am Standort weiterentwickeln. Unter Berücksichtigung der aktuellen Grundstücksverfügbarkeit und der Preise in anderen Gewerbegebieten hält die Verbandverwaltung einen Preis von 215 Euro/m² zzgl. Erschließungskosten für angemessen. Zusätzlich soll eine Preisgleitklausel vereinbart werden. Die Entwicklung des Kaufpreises wird durch den Verbraucherpreisindex für Deutschland definiert.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich der Stadt Oberriexingen beauftragt die Vertreter der Stadt Oberriexingen in der Verbandsversammlung folgendes zu beschließen
1. Die Laufzeit des Optionsvertrags der Fa. Porsche wird um weitere 5 Jahre verlängert.
2. Der Kaufpreis wird auf 215 Euro/m² zzgl. Erschließungskosten festgelegt.
3. Der Vertrag wird mit einer Preisgleitklausel versehen, diese wird durch den Verbrauchpreisindex für Deutschland definiert.
TOP 8
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes
1. Grundschule
Bauamtsleiter Schwahn informiert über den derzeitigen Sachstand in der Herrentoilette in der Grundschule. Er berichtet das es eine weitere Befahrung der Leitung gab und es schwierig gewesen sei festzustellen, wo das Problem in der Grundschule liege. Die Firma Uhlich habe festgestellt, dass sich Ziegelsteine in der Leitung befanden und möglicherweise die Leitungen nicht so angeschlossen worden seien, wie es hätte sein sollen. Er führte aus, dass man nicht darum herumkomme, den Boden zu öffnen. Die Baumaßnahmen würden nun nach und nach durchgeführt, und die betroffene Toilette müsse voraussichtlich länger gesperrt bleiben.
Stadtrat Fetzer erkundigte sich, ob die Schule über die Situation informiert sei.
Bauamtsleiter Schwahn teilte mit, dass er mit einem Lehrer gesprochen habe, der vorübergehend die Behindertentoilette nutze; auch die Schulleitung und die Nutzer der Aula seien informiert.
Stadtrat Stecher fragte nach, ob das Problem nur oberhalb oder auch innerhalb des Gebäudes liege. Schwahn erklärte, dass dies noch unklar sei, jedoch vermutet werde, dass Wasser über die Drainage im Außenbereich eindringe. Auf Stechers Nachfrage, ob es keine Pläne gebe, erklärte Schwahn, dass keine Unterlagen vorhanden seien. Stadtrat Rasp fragte, welche Firma die Anlage damals gebaut habe. Bauamtsleiter Schwahn sagte, dass dies nicht bekannt sei; lediglich sei sicher, dass die Sanitärarbeiten durch die Firma Decker ausgeführt worden seien.
2. Friedhof
Bürgermeister Keller berichtete, dass auf dem Friedhof die dürren Bäume entfernt und Rückschnitte durchgeführt worden seien. Außerdem wurden die Steinplatten, die nicht mehr benötigt werden abgeräumt. Zwei neue Bänke seien bestellt worden und würden zeitnah montiert.
3. Hägelins-Tor
Bürgermeister Keller informierte, dass die Sanierungsarbeiten am Hägelins-Tor nun beginnen würde.
4. Straßenbeleuchtung
Bürgermeister Keller erklärte, dass die benötigten Masten Sonderanfertigungen seien, die eine Lieferzeit von zwölf Wochen hätten. Diese Information sei der Verwaltung durch die Stadtwerke zuvor falsch übermittelt worden.Stadtrat Laier fragte, ob man den Stadtwerken den Unmut darüber mitgeteilt habe. BM Keller bestätigte, dass dies geschehen sei.
5. Anfragen aus dem Gremium
Stadtrat Laier erkundigte sich, wer für die Beleuchtung an der Kirchenmauer zuständig sei – die Stadt oder die Kirche. Bürgermeister Keller konnte hierzu keine Aussage treffen und wird dies in Erfahrung bringen.
Stadträtin Klein merkte an, dass Terranet nach der Verlegung der Gasleitung in der Mauer den ordnungsgemäßen Zustand nicht wiederhergestellt habe.
Stadtrat Rasp fragte, ob in der Tiefgarage ein Stellplatz fest vermietet worden sei. Bürgermeister Keller erklärte, dass ein Stellplatz für den „Roten Blitz“ reserviert sei
und ein weiterer für die Pizzeria.
Stadträtin Schäberle fragte nach dem Veranstaltungskalender. Bürgermeister Keller informierte, dass es am 18.11. ein Treffen hierzu gäbe und der Kalender dann veröffentlich werden würde.
Abschließend erkundigte sich Stadtrat Rasp nach der IT - Sicherheitslage in der Kommune und verwies auf den Stufenplan der Cybersicherheitsagentur in Baden-Württemberg.
Bürgermeister Keller erklärte, dass die Stadt im Landesverwaltungsnetz von Komm.ONE eingebunden sei. Das Thema IT – Sicherheit hätte aber eine hohe Wichtigkeit und wird zusammen mit den IT – Dienstleistern vertieft.

