Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.10.2021

/ Kategorie: Gemeinderat

TOP 1 
Einwohnerfragestunde

Aus der anwesenden Einwohnerschaft wurden keine Fragen gestellt. 

TOP 2 
Bausachen
a) Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Anbau Balkon/Terrasse, Theodor-Heuss-Straße 22, Flst. 4639

Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis und stimmte einer Überschreitung des Baufensters um 13,95 m2 (dies entspricht lediglich ca. 1,94 % der Grundstücksgröße von 720 m2) zu.  

TOP 3 
Benutzungsordnung „Sport- und Freizeitgelände Mühlstraße“

BM Wittendorfer teilte mit, dass die Verwaltung bereits seit längerer Zeit Überlegungen anstellt, die Nutzung des Sport- und Freizeitgeländes in der Mühlstraße näher zu regeln. Dies ist vor allem für ein mögliches Einschreiten eines Ordnungsdienstes oder der Polizei von Vorteil. Für den Betrieb des Sport- und Freizeitgeländes Mühlstraße ist es aus Gründen der Wartung und Pflege sowie der Unfallverhütung und aus Nachbarschutzgründen aus Sicht der Verwaltung notwendig, eine Benutzungsordnung zu erlassen. Diese stellt für die Stadt Oberriexingen als Betreiberin und damit Verantwortliche eine konkrete Handhabe bei Verstößen dar und gibt den Nutzern klare Regeln für das Verhalten und die Benutzung des Geländes vor. Vor allem die ungewünschte Nutzung außerhalb der Benutzungszeiten und der Alkoholkonsum können so geahndet und unterbunden werden. Der Gemeinderat stimmte dem Erlass der Benutzungsordnung für das „Sport- und Freizeitgelände Mühlstraße" der Stadt Oberriexingen entsprechend mit folgenden Änderungen zu:
Nr. 4.3: Die Öffnungszeiten von November bis März werden auf 20 Uhr am Abend erweitert.
Nr. 5.13: Hunde dürfen nur auf den Durchgangswegen mitgeführt werden und sind anzuleinen. 

TOP 4
Benutzungsordnung für den Schulhof der Grundschule Oberriexingen 

BM Wittendorfer teilte mit, dass die Verwaltung aus Gründen der Unfallverhütung, Pflege, nachbarschaftlichen Belangen und der möglichen Ahndung von Verstößen eine Benutzungsordnung für das Schulareal in der Theodor-Storm-Straße erlassen möchte.  Der Gemeinderat stimmte dem Erlass der Benutzungsordnung für das Schulareal der Grundschule Oberriexingen entsprechend zu. 

TOP 5
Verkauf Teilfläche Flst. 113 (Enzgasse)
hier: Verzichtserklärung eines Entwidmungsverfahrens 

Stadtkämmerer Hübner berichtete, dass der Verkauf einer Teilfläche von 12 m2 in der Enzgasse beim Notar vollzogen werden konnte. Die Fläche ist laut Grundbuch als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Sofern diese Teilfläche eindeutig als Verkehrsfläche erkennbar ist, muss diese entwidmet werden. Dies hätte einen länger dauernden Verwaltungsprozess zur Folge. Eine Entwidmung ist nicht notwendig, sofern man zu der Feststellung kommt, dass aufgrund der eigentlichen Nutzung/baulichen Gestaltung des Grundstücks dieses nie als öffentliche Verkehrsfläche ersichtlich war. In diesem Fall kann so auf ein aufwendiges Entwidmungsverfahren verzichtet werden. Dies muss immer einzelfallbezogen von der Kommune argumentiert und beschlossen werden. Auf ein Entwidmungsverfahren kann verzichtet werden, wenn die Fläche „augenscheinlich“ dem privaten Grundstück zugeordnet werden kann. So z.B. Flächen, die als Garten oder Stellfläche eher dem Privatgrundstück / Haus zugeordnet werden und eindeutig von der öffentlichen Fläche abgegrenzt werden können. Aus Sicht der Verwaltung kann man bei der veräußerten Teilfläche nicht eindeutig erkennen, dass es sich hierbei um eine öffentliche Fläche handelt. Aufgrund der Abgrenzung (Pflasterreihe) geht man vielmehr davon aus, dass es sich schon bisher um Hof- oder Parkfläche handelt, welche einem privaten Eigentümer zugeordnet ist.  Der Gemeinderat erachtete es nicht als notwendig für die veräußerte Teilfläche von 12 m² ein Entwidmungsverfahren durchzuführen und nahm die dargelegten Ausführungen zur Kenntnis. 

TOP 6
Stadtkernsanierungsgebiet II – Weitere Vorgehensweise und Sachstandsbericht 2021

Stadtkämmerer Hübner teilte mit, dass die Stadt für die städtische Erneuerungsmaßnahme Sanierungsgebiet „Stadtkern II“ jährlich einen Sachstandsbericht für das folgende Jahr vorzulegen hat. Dieser wurde für das Programmjahr 2021 im November 2020 vorgelegt. Mit dem Sachstandsbericht für das Programmjahr 2022 soll neben der Darlegung der umgesetzten Maßnahmen eine letztmalige Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2023 beantragt werden. Nach dem letzten Aufstockungsantrag vom Jahr 2020 beträgt der Gesamtförderrahmen 4.033.334 €, woraus sich eine Gesamtförderung i.H.v. 2.420.000 € ergibt. Seit dem letzten Sachstandbericht wurden bisher 1.908.571 € abgerufen. Mit dem Sachstandsbericht 2021 wurden die Projekte Stadtmauersanierung (rd. 232.300 € Ausgaben), Sanierung Hauptstraße 20 (rd. 1.135.800 € Ausgaben), Freiflächengestaltung Obere Gasse/Zwingerstraße (bisher rd. 138.900 € Ausgaben) und Sanierung der Kelter ausführlich beschrieben.
Die Sanierung der Kelter wurde in einem ersten Planungsentwurf 2020 im Gemeinderat vorgestellt. Der geplante Verbindungsbau zwischen Kelter und Rathaus muss vom Denkmalamt genehmigt werden. Hier konnte vor kurzem eine vorläufige Einigung mit dem Denkmalamt erzielt werden, letzte Details sind noch zu klären. Unter Berücksichtigung des letzten Mittelabrufes vom August 2021, können noch Fördermittel i. H. v. 349.900 € abgerufen werden (sofern der Bewilligungszeitraum verlängert wird). Die Verwaltung wird zeitnah auf das Regierungspräsidium Stuttgart sowie das Wirtschaftsministerium zugehen. 

TOP 7
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes

BM Wittendorfer informierte das Gremium über folgende aktuelle Themen: 

- Schaltschränke Stromversorgung:
   BM Wittendorfer berichtete, dass die Schaltschränke in der Großmoltenstraße sowie der Römerstraße mittlerweile von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen gerichtet wurden.  

- Anhänger für den Bagger:
  BM Wittendorfer gab bekannt, dass der Anhänger für den Bagger des Bauhofs nach über 13 Wochen Lieferzeit nun endlich im Bauhof eingetroffen ist.  

- E-Ladesäule:
  BM Wittendorfer teilte mit, dass in der Oberen Gasse aktuell das Fundament für das Anbringen einer E-Ladesäule vorbereitet wird.

- Starkregengefahrenkarte:
  BM Wittendorfer berichtete, dass das Angebot der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen für die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte nochmals reduziert wurde und somit unter dem in der Sitzung
  am 21.09.2021 vorgestellten Angebotspreis liegt. 

- Spielplatz Austraße/Gänsgarten:
  BM Wittendorfer gab bekannt, dass die Arbeiten für den Spielplatz in der Austraße bereits begonnen haben. Entgegen der Planung mussten nun aufgrund des Geländeverlaufs nun doch große
  Steine von der Firma Hohn gesetzt werden, was zu Kosten von rund 3.300 € führte. Viele andere Arbeiten werden durch den städtischen Bauhof übernommen.  - Testung Kita-Kinder: BM
  Wittendorfer teilte mit, dass die freiwillige Testung der Kita-Kinder von 3x pro Woche auf 2x pro Woche reduziert, das Angebot jedoch insgesamt zeitlich verlängert wird. Aktuell nehmen rund 60%
  der Familien an der freiwilligen Testung Teil. 

- Sirenenförderprogramm:
  BM Wittendorfer berichtete, dass die Stadt Oberriexingen einen Antrag auf Sirenenförderung gestellt hat. Das Antragsverfahren läuft nach dem Windhundprinzip, daher hat die Verwaltung schnell
  reagiert. Aktuell gibt es im Stadtgebiet zwei Sirenen aus dem Jahr 1964, welche regelmäßig gewartet werden. Diese befinden sich auf dem Dach des Rathauses sowie auf dem Dach des
  Gebäudes in der Schillerstraße 7. Nun wurde ein Antrag für vier neue Sirenen gestellt, die zwei bestehenden Sirenen sollen damit erneuert werden. Eine Förderung von bis zu 10.000 € pro
  Anlage ist möglich. 

- Bundestagswahl:
  Hauptamtsleiterin Mannhardt bedankte sich im Namen der Stadt Oberriexingen nochmals bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für den erfolgreich durchgeführten Wahltag sowie die
  Auszählung. Die Stadt Oberriexingen konnte wieder eine der höchsten Wahlbeteiligungen verzeichnen. Der Briefwahlvorstand hatte bei dieser Wahl wieder die meisten Stimmzettel auszuwerten.
  Insgesamt gingen bis zum Ende der Antragsfrist 1.111 Briefwahlanträge bei der Verwaltung ein (wahlberechtigt waren 2.420 Personen).  

- Aktion Stadtradeln:
  Die Stadt Oberriexingen nahm dieses Jahr zum ersten Mal an der Stadtradeln-Aktion des Landkreises Ludwigsburg teil. 23 Teams erradelten sich rund 39.600 km, damit war die Stadt 
  Oberriexingen Spitzenreiterin bei der Aktion. Aufgrund dieser Spitzenleistung erhielt die Stadt einen kostenlosen Rad-Check auf dem Sportplatz-Parkplatz, der von vielen dankend angenommen
  wurde. So wurden über 80 Räder auf Herz und Nieren geprüft. 

Aus dem Gremium wurde angeregt, die Markierungen auf dem Parkplatz zwischen der Sporthalle und dem Sportplatz wieder zu erneuern. Zudem wurde angefragt, wie es sich mit den neuen Parkplätzen in der Oberen Gasse und der Zwingerstraße nun verhält. BM Wittendorfer antwortete, dass die Parkplätze in der Zwingerstraße tagsüber für bis zu drei Stunden von der Öffentlichkeit genutzt werden können. Diese Parkregelung wurde an die Regelung in der Tiefgarage angepasst. Über Nacht können die Parkplätze damit von Anwohnern genutzt werden. Die Parkplätze in der Oberen Gasse werden als Besucherparkplätze für Rathausbesucher ausgewiesen, die bestehenden Parkplätze auf der Tiefgarage in Richtung Hauptstraße stehen Mo.-Fr. von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr den Rathaus-Mitarbeitern zur Verfügung.