Niedrigwasser in den Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Ludwigsburg:

Entnahme von Wasser bis auf weiteres verboten

LUDWIGSBURG. Die oberirdischen Gewässer im Landkreis Ludwigsburg haben der-zeit Niedrigwasser. Auch die angekündigten, teilweise örtlich sehr begrenzten Niederschläge werden hier keine Trendwende bringen. Sie bewirken immer nur einen kurzen Anstieg der Wasserstände in den Gewässern, der aber auch schnell wieder auf ein niedriges Niveau absinkt. Das Landratsamt Ludwigsburg hat sich daher entschlossen, die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) bis auf weiteres zu verbieten.

Die Wassermenge in den oberirdischen Gewässern ist sehr gering. Dies wirkt sich negativ auf die Wassertemperaturen und auf die Sauerstoffversorgung und damit auch auf die Selbstreinigungskraft der Gewässer aus. Auch Gewässerabschnitte, die augenscheinlich noch einen höheren Wasserstand aufweisen, sind gefährdet. Für viele Tiere und Pflanzen, die auf den Lebensraum Gewässer angewiesen sind, ist diese Situation bedrohlich.

Die Entnahme von Wasser aus den Gewässern verstärkt und beschleunigt diesen Vorgang. Da in nächster Zeit nicht davon auszugehen ist, dass sich an der Niedrigwassersituation etwas ändern wird, hat das Landratsamt Ludwigsburg eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese ver-bietetsämtliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern. Dies betrifft auch bestehendeWasserentnahme-Erlaubnisse, die befristet widerrufen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Wasserkraftanlagen, Wärmepumpenanlagen und sonstige Wassernutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten. Das Wasserentnahmeverbot gilt nicht für die Bundeswasserstraße Neckar einschließlich deren Kraftwerkskanäle und die Rems, da diese Gewässer ein größeres Einzugsgebiet und damit mehr Wasser haben. Der Gründelbachhat ab der Kläranlage Eglosheim ebenfalls ausreichend Wasser, so dass der Gründelbach bis zu seiner Mündung in den Altneckar von Verbot ausgenommen ist. Für den Heiligenbergsee und den HohenhaslacherSee gelten lokalspezifische Regelungen.

Das Verbot soll dazu beitragen, dass sich die Gewässersituation möglichst nicht weiter verschlechtert und die Beibehaltung eines Mindestwasserabflusses zur Aufrechterhaltung der gewässerökologischen Funktionen gewährleistet wird. Landrat Dietmar Allgaier appelliert an die Vernunft aller, das Entnahmeverbot zum Schutz unserer Gewässer einzuhalten. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern geahndet werden.