Aus der Gemeinderatssitzung vom 11.03.2025

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Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der Bürgermeister (BM) Herr Keller die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Oberriexingen herzlich Willkommen zur Gemeinderatssitzung am 11.03.2025. 

TOP 1
Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner fragte nach dem aktuellen Stand der Wärmeplanung in Oberriexingen und verweist auf einen Beschluss aus der Sitzung vom 12.12.2023, in welchem der Gemeinderat vom Abschlussbericht der kommunalen Wärmeplanung Kenntnis nahm und den enthaltenen Maßnahmen seine Zustimmung erteilte.
BM Keller antwortete, dass die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen mit der weiteren Planung beauftragt sind und in 2025 operative Maßnahmen geplant und teilweise auch umgesetzt würden.

TOP 2
Beschluss über das neue Logo für den Kindergarten "GROMO-Haus"
BM Keller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Iris de Mooij, stellvertretende Gesamtleitung und Leitung des Kindergartens Großmoltenstraße.

Aufgrund der Neustrukturierung der Beate Kaltschmid Kindertageseinrichtung und der damit verbundenen Eigenständigkeit der drei Häuser zum Kita-Jahr 2025/26, hat sich der Kindergarten in der Großmoltenstraße mit seinem neuen Namen sowie dem neuen Logo beschäftigt. Im angedachten Zeitstrahl wurde für die Entwicklung des Logos ein Zeitraum ab Mitte November 2024 festgelegt, in welchem erste Ideen gesammelt werden sollten. Das Logo sollte bis zum Mai 2025 finalisiert und beschlossen sein.

Das Logo wird damit für Schreiben der Einrichtung im Briefkopf, in den Mails, auf der Homepage sowie auf einem Stempel verwendet.

Frau de Mooij schilderte in Kürze den Entstehungsprozess des Logos. Der Kindergarten in der Großmoltenstraße ist schon seit langer Zeit unter der Abkürzung „Gromo“-Kindergarten bekannt, welcher sich sowohl beim Personal als auch bei den Eltern etabliert hat. Daher wollte das Team diesen Spitznamen aufgreifen und als Namen für die Einrichtung nehmen. Wichtig war ihnen allen für das Logo ebenso, dass das Backsteingebäude eine Wiedererkennung findet. Denn dieses ist das „Zuhause“ der Kinder, in der Zeit, in welcher sie sich in der Einrichtung befinden. Das gemeinsame Dach, unter welchem gemeinsam gespielt, gelacht und gearbeitet wird. Die Kinder sollten ebenso im Mittelpunkt stehen und erhielten Einzug in das Logo. Die Kinder sind Mitgestalter eines jeden Tages in der Gromo, und Grundlage für die pädagogische Arbeit der Kolleginnen. Das Logo selbst wurde von einer Kollegin aus dem Gromo-Team, Frau Michaela Rühling, entworfen. Sie ist privat sehr kreativ und hatte sich nach der Teambesprechung direkt an die Arbeit gemacht. Alle Kolleginnen fanden diesen Entwurf so gelungen, dass er direkt an eine Firma zur weiteren Bearbeitung weitergegeben wurde.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig das neue Logo für den Kindergarten in der Großmoltenstraße „GROMO-Haus“, welches ab der Eigenständigkeit der Einrichtung im Kita-Jahr 2025/26 für die Einrichtung verwendet werden soll

TOP 3.1
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Neubau Zweifamilienwohnhaus mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen, Einkornweg 1/1 und 1/2, Flst. 6482
Aufgrund der Grundstückslage – das Grundstück grenzt an 2 Seiten an die öffentliche Straße - beantragen die Bauherren folgende Abweichungen vom Bebauungsplan. Der südlich gelegene Stellplatz wird mit einem Abstand von nur 0,25 m zur öffentlichen Straße errichtet. Desweitern befindet sich die rechte untere Ecke, von der Garage auf der Südseite, max. ca. 0,50 m² außerhalb der bebaubaren Fläche, dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Baugrenze hier parallel zur Straße rund verläuft. Die Einhaltung der Vorschriften würde zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte gegenüber anderen Grundstücken (öffentliche Verkehrsfläche nur einseitig) führen. Die Überschreitung der Grundflächenzahl (max. ca. 4,6 %) ist unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar.
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

TOP 4
Erwerb des bestehenden Firmengelände Austraße 28 der Fa. Intek in Oberriexingen
Das Firmengelände und Firmengebäude Austraße 28 im Besitz der Firma Mechler GmbH (Intek) in Oberriexingen, Flurstück Nr. 380, wird vom Eigentümer zum Verkauf angeboten. Die Firma Intek GmbH produziert vorgefertigte Innenwandsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen. In Oberriexingen wird der Standort derzeit umstrukturiert und auf die Fertigung hochwertiger Trennsysteme spezialisiert. Die Firma Intek befand sich zeitweise in einem Insolvenzverfahren. Kurz- bis Mittelfristig besteht aus Sicht der Stadt Oberriexingen ein Risiko einer möglichen Industrie-Brache.

Auf Grund der geringen Flächenentwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Gemarkung Oberriexingen sieht die Stadt Oberriexingen in dem Gelände ein zukünftiges, mittel- bis langfristiges Nutzungspotential unterschiedlicher kommunaler Bedürfnisse. So könnten in diesem Areal das Feuerwehrgerätehaus sowie der Bauhof untergebracht werden, für beide besteht ein erheblicher Investitions- und Handlungsbedarf. Denkbar wäre langfristig auch die Unterbringung sonstiger kommunaler Einrichtung sowie die möglichen Nutzungen für örtliche Vereine und Vermietung an örtliche Gewerbetreibende. Laut Vorabstimmungen mit dem Bauverwaltungsamt Vaihingen an der Enz (untere Baurechtsbehörde) sind grundsätzlich diese angedachten Nutzungen allgemein nach §8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO im Gewerbegebiet zulässig. Je nach Umfang oder Ausprägung der Nutzungen müssen bauleitplanerische oder baurechtliche Befreiungen oder Nutzungen geschaffen werden. 

Eine Besichtigung des Firmengeländes wurde zusammen mit dem Gemeinderat bereits durchgeführt. Es wird von Seiten der Stadt Oberriexingen grundsätzlich angestrebt, dieses Gelände zu erwerben. 

Für das Objekt wurde ein Gutachten durch den gemeinsamen „Gutachterausschuss der Stadt Vaihingen an der Enz und Umgebung“ über den Verkehrswert erstellt. 

Das 16.464 m² große Gelände (Flurstück 380) befindet sich am östlichen Ende von Oberriexingen innerhalb vom bestehenden Gewerbegebiet Auäcker. Die Gewerbeimmobilie ist über die Jahre kontinuierlich gewachsen und besteht aus mehreren Gebäudeteilen (siehe Plan in der öffentlichen Anlage). Im Jahre 1963 wurde die erste Produktionshalle (1), 1974 die zweite (2) und 1979 ein Lager (3) angebaut. Im Jahre 1991 wurde die Produktionshalle (4) für Anlieferung, Fertigung, Trafostation, Druckluft, Büroräume und Sozialräume gebaut und im Jahre 2001 das Hochregallager mit der Beladung und Durchfahrt (5) errichtet. Insgesamt sind die Gebäude zwischen 3 und 12 m hoch, haben große Deckenspannweiten und werden ebenerdig über mehrere Tore angedient. Im Untergeschoss vom Gebäude 4, befindet sich eine Tiefgarage mit 57 Stellplätzen. Im Obergeschoss vom Gebäude 4 befinden sich Büroräume, Archiv, Cafeteria und Sozialräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Das Obergeschoss wird über eine große Treppenanlage und ein großes Treppenhaus erschlossen. Auf den Außenanlagen befinden sich Flächen für den Lieferverkehr (Umfahrung), Parkplätze (8 Stück), Hof-, Lager- und sonstige Zugangsflächen. Außerdem sind im Park- und Eingangsbereich Grünanlagen vorhanden. Im Westen, Süden und Osten ist das Gelände aufgeschüttet und auf dem Wall mit einer Ortsrandeingrünung bewachsen. Eine Teilfläche des Flurstückes befindet sich außerhalb der Bebauungsgrenzen im Überschwemmungsgebiet und wird als Ackerland genutzt. Das Gelände befindet sich im Hochwassergebiet und grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet an. Das Gelände befindet sich innerhalb vom Bebauungsplan „Erweiterung Auäcker“. Südlich und westlich befinden sich geschützte Biotope. Um die Gebäude vor Hochwasser zu schützen, wurde talseitig auf dem Gelände ein Hochwasserschutzwall errichtet. 

Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die Austraße, diese ist in ortsüblicher Weise mit einer Fahrbahn ausgebaut. Die üblichen Ver- und Entsorgungsanschlüsse (Wasser, Strom, Kanalisation) sind vorhanden. Alle Erschließungsbeiträge wurden bereits abgegolten.

Zur Abschätzung der Nutzbarkeit des Objekts für städtische Einrichtungen sowie zu bestehenden Altlasten und dem Sanierungsaufwand wurden bereits mehrere Gutachten und Schätzungen erstellt. Ebenso fanden mehrere Begehungen, unter anderem mit dem Kreisbrandmeister sowie einem Brandschutzsachverständigen statt.

Insgesamt sind beim Kauf des Geländes und den zukünftigen Projekten hohe Investitionskosten zu erwarten. Um eine bessere Abschätzung der Risiken und den zukünftigen Projektkosten zu erhalten, wurde das Architekturbüro Engelhard/Eggler beauftragt, eine erste Vorplanung für die Um- und Ausbaumaßnahmen für die Feuerwehr und den Bauhof zu erstellen. Auf Basis dieser Grundlagen sind erste zu erwartende Kosten ermittelt worden. Diese Grobkosten wurden für die Feuerwehr und den Bauhof zusammen mit 3,7 Mio € beziffert.

Der Kaufpreis zuzüglich der Kaufnebenkosten beträgt 7.350.000 €. Hiervon sind 3.800.000 € nach Abschluss des Kaufvertrages fällig. Der Restbetrag in Höhe von 3.550.000 € ist innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung fällig.

Im Kaufvertrag wird für eine definierte Teilfläche des Areals ein befristetes Nießbrauchrecht auf 5 Jahre vereinbart. Die Verwaltung hat den Rechtsanwalt für Immobilien- und gewerbliches Mietrecht Herr Dr. Rößler sowie den Steuerberater Herr Krumrey und Steuerrechtsanwalt Herr Schüller beauftragt den Kaufvertragsentwurf des Notars Herr Rößle zu prüfen und zu ergänzen sowie eine steuerliche Prüfung vorzunehmen. 

Laut der steuerlichen Prüfung und einer E-Mail der Kommunalaufsicht, sprechen keine kommunalrechtlichen Vorgaben gegen dieses Projekt.

Parallel zum geplanten Erwerb der Austraße 28 wird an den Vorbereitungen für das neue Sanierungsgebiet gearbeitet. Aus dessen Aufnahme erwartet die Verwaltung Sanierungsmittel zur anteiligen Finanzierung des Erwerbs und des Umbaus. Aufgrund diverser Gespräche mit Landespolitikern ist eine Aufnahme wahrscheinlich.

Aus dem Finanzierungsplan, welcher als nicht öffentliche Anlage beiliegt, ist der Zahlungsmittelabfluss für 2025 bis 2028 und dessen Finanzierung dargestellt. 

Anzumerken ist, dass aufgrund dieses Projekts bisher eingeplante Mittel im Haushaltsplan für das Feuerwehrgerätehaus und die Gebäude des Bauhofs frei werden.

Eine detaillierte Darstellung findet dann im Haushaltsplan 2025 statt.

Die Stadt sichert sich mit diesem Erwerb nicht nur die Kontrolle über das größte Gebäude auf Oberriexinger Gemarkung und verhindert somit mögliche Brachlage und minderwertige Nutzungen, sondern nutzt auch die Möglichkeit, dringend benötigte städtische Infrastrukturen maximal nachhaltig unterzubringen und zu entwickeln. Dies ist auch ein bisher einzigartiges städtebauliches Projekt, welches auch als Vorbildcharakter für viele Städte und Kommunen diesen kann.

Das Projekt wird mit dem Kauf und dem Umbau „Feuerwehr“ und „Bauhof“ insgesamt ca. 12.000.000 € kosten. Demgegenüber stehen kaufabhängige Erträge, sowie Zuwendungen in Höhe von ca. 5.400.000 €. Insgesamt sind über den städtischen Haushalt in den Jahren 2025 – 2028 5.600.000 € an eigenen Mitteln zu investieren.

Stadtrat Hess wollte wissen, ob durch die großen Investitionen andere Projekte der Stadt auf der Strecke blieben.

BM Keller antwortete, dass die Erweiterung der Feuerwehr sowie der Umbau des Bauhofes bereits in der mittelfristigen Finanzplanung als Projekte mit eingeplant sind und dadurch zwei große anstehende Projekte umgesetzt werden könnten.

Stadtrat Bannert merkte an, dass dies das historisch größte Projekt der Stadt Oberriexingen sei. Er sei sich noch unsicher, wie die Stadt dies stemmen könne und dass mit Sicherheit auf fremde Finanzmittel zurückgegriffen werden müsse. Ihm sei es wichtig, dass die ganze Verwaltung hinter diesem Projekt stehen würde. Man habe sich alles sehr gut überlegt und alle Argumente gegeneinander abgewogen.

BM Keller teilte mit, dass im Worst-Case-Szenario Kredite in Höhe von rund 4 Mio. € aufgenommen werden müssten. Er sehe nicht nur Chancen, sondern auch Notwendigkeiten in diesem Projekt. Hinsichtlich der dringend benötigten Erweiterung der Feuerwehr sowie dem Umbau des Bauhofes könnten diese Projekte durch den Kauf sogar kosteneffizienter umgesetzt werden als durch mehrere Neubauten.

Stadtrat Fetzer machte den Vorschlag über eine Einrichtung eines separaten Ausschusses für das Intek-Projekt, um die Mitglieder des Bauausschusses zu entlasten. Diese sollten sich Gedanken darüber machen, ob sie eine Begleitung eines Projektes in diesem Umfang stemmen könnten. Ebenso regt er an, ob dieser Ausschuss dann auch ein beschließender Ausschuss sein könnte.

BM Keller antwortete, dass dies grundsätzlich möglich wäre, es für einen beschließenden Ausschuss jedoch einer Änderung der Hauptsatzung bedürfe. Wenn dies gewünscht sei, sei dies aber natürlich denkbar.

Stadträtin Schäberle merkte an, dass für sie auf jeden Fall die beiden Projekte Feuerwehr und Bauhof vorrangig zu behandeln und umzusetzen seien.

BM Keller bestätigte dies und teilt mit, dass während der Planung und Umsetzung dieser beiden Projekte Zeit für die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für das Areal gemeinsam mit der Bürgerschaft sei.

Stadtrat Seemüller bat darum, dass der finale Kaufvertrag vor Vertragsschluss nochmal dem Gremium geschickt wird.

BM Keller sagte dies zu.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt das Grundstück mit der Flst. Nr. 380, samt der Aufbauten für einen Kaufpreis in Höhe von 7.350.000 € zu erwerben. 
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung den Kaufvertrag zu finalisieren und samt dem enthaltenen Nießbrauch abzuschließen.
  3. Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, auf dem Areal „Austraße 28“ mit dem Flurstück Nr. 380 Planungen voranzutreiben, um die Feuerwehr sowie den Bauhof dort unterzubringen.
  4. Die Mittel zur Umsetzung des Projekts sind in entsprechender Höhe im Haushaltsplan 2025 einzustellen.

Nach erfolgter Abstimmung bedankte sich BM Keller bei allen Gemeinderatsmitgliedern. Es sei ein wirklich historischer Moment und er freue sich auf die weitere Zusammenarbeit und Weiterentwicklung des Ortes.

TOP 5
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes

BM Keller beantwortete die von Frau Schäberle gestellte Anfrage hinsichtlich des Mischverhältnisses des Trinkwassers in Oberriexingen. Es gab einen Beschluss, dass dieses Mischverhältnis 70% Bodenseewasser und 30% Eigenwasser betragen sollte, damit die Wasserhärte reduziert wird und einen Wert von 17,4° dH erreichen würde. So hatte es der Aufsichtsrat der Stadtwerke Oberriexingen GmbH (SW Ori GmbH) beschlossen. Auf Nachfrage der Stadtverwaltung bei den SW Ori GmbH wurde dieser mitgeteilt, dass eine Quote von 70% Bodenseewasser vor allem im Sommer nicht möglich sei und deshalb ein Mischverhältnis von 60% zu 40% besteht. Aus diesem Grund beträgt die Wasserhärte 18,6° dH. Somit sind die Angaben auf der Internetseite korrekt.
Stadträtin Schäberle bat ebenso um eine kurze Information auf der Internetseite der SW Ori GmbH als auch auf der städtischen Webseite bezüglich des Wasserdrucks, welches oftmals schwankt.
BM Keller sagte ihr dies zu.

BM Keller informierte die Anwesenden darüber, dass das Sonnensegel im Wald- und Naturkindergarten angebracht wurde. Dieses spendet an sonnigen Tagen nun ausreichend Schatten für die Kinder und das Team.

BM Keller berichtete von der Auftaktveranstaltung für die Markungsputzwoche in Oberriexingen. Am Donnerstag, den 06.03.2025 wurde von 9 Uhr bis 12 Uhr gemeinsam mit der Verwaltung Müll gesammelt und es gab eine anschließende Stärkung zu Mittag. Einerseits könne man auf ein tolles Ergebnis der Sammlung zurückblicken, andererseits sei es auch traurig wie erforderlich diese Aktionen hinsichtlich der Müllmengen sind.

BM Keller lud herzlich zur Frühlingswanderung mit Römerfest am Sonntag, den 06.04.2025 ein. In diesem Jahr steht alles unter dem Motto Jupitergigantensäule und Römerkeller sowie der römischen Geschichte. 

BM Keller informierte das Gremium darüber, dass die Linierungsarbeiten in der Sporthalle fertiggestellt werden konnten. Diese Woche ist die Halle wegen der Trocknung noch gesperrt. Im Anschluss ist diese mit der nun hoffentlich korrekten Linierung wieder frei für den Spielbetrieb.

BM Keller teilte mit, dass die Bandenwerbung der Stadtwerke Oberriexingen GmbH am Sportplatz pünktlich zum Auftakt der Saison neu angebracht werden konnte.

Stadträtin Schäberle fragte an, ob hinsichtlich der neuen Grundsteuerbescheide eine kurze Information auf der Internetseite der Stadt zur Entstehung der alten und neuen Hebesätze gebracht werden könne. 

BM Keller sagte ihr dies zu.

Stadtrat Fetzer brachte zwei Anliegen, welche aus der Bürgerschaft an ihn herangetragen wurden, vor. Zum einen möchte er wissen, ob es für die Umgestaltung der barrierefreien Bushaltestellen einen Zeitplan gäbe. 

BM Keller sagte zu, bis zur nächsten Sitzung weitere Informationen für das Gremium zusammenzustellen.

Zum anderen wurde er darauf hingewiesen, dass zum 28.06.2025 das neue Barrierefreiheitsgesetz in Kraft trete, welches weitere Vorgaben zur Barrierefreiheit in vielen Bereichen (beispielweise auch Internetauftritten) mache.

BM Keller teilte mit, dass die Stadt bereits an der Umgestaltung der städtischen Internetseite arbeite und entsprechende Angebote von Firmen einhole, welche in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt würden.

Stadtrat Bannert ergänzte auf die Anfrage von Stadträtin Schäberle, dass ihm bei der Information über die Grundsteuer ebenso wichtig sei, dass mitgeteilt würde, an welchen Stellen die Stadt überhaupt Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer nehmen könne und welche Werte von anderer Stelle vorgegeben wurden.

Mit ein Grund für die Grundsteuerreform war es schließlich auch, einen Anreiz zur Schließung von Baulücken zu schaffen. Hätte man beispielsweise in Oberriexingen alle Baulücken vorrangig bebauen können, wäre das Neubaugebiet gar nicht zwingend notwendig geworden.

Stadtrat Stecher wollte wissen, ob am Weg Silcherstraße-Mühlstraße ein Geländer an der Treppe angebracht werden könne.

Bauamtsleiter Schwahn teilte mit, dass dieses bereits beauftragt sei, ebenso wie das Geländer in der Kernerstraße.