Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der stellvertretende Bürgermeister (stv. BM) Gerd Maisch die Anwesenden, entschuldigte die abwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger herzlich willkommen. BM Wittendorfer konnte krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen.
TOP 1
Einwohnerfragestunde
Aus der Bürgerschaft wurde die Frage gestellt, warum entlang der Mauer am Damm in der Elmestraße das Unkraut seit längerer Zeit nicht mehr abgemäht werde. Stv. BM Maisch verwies auf die Zuständigkeit des Wasserwirtschaftsamts und gab kund, die Angelegenheit dennoch weiter zu verfolgen. Darüber hinaus wurden keine weiteren Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt.
TOP 2 Bausachen
TOP 2.1 Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Im Weizen, Flst.: 6438.
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
TOP 2.2
Antrag auf Nutzungsänderung: Umnutzung Whg. EG in Büroräume, Mörikestr. 1, Flst.: 3744/7
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
TOP 3
Kommunale Wärmeplanung: Sachstandsbericht
Stv. BM Maisch erläuterte das Konzept der kommunalen Wärmeplanung. Für die kommunale Wärmeplanung wurde das Büro EGS-Plan (vertreten durch Herrn Zeile) beauftragt, welches einen Sachstandsbericht vorstellte. Herr Zeile erklärte, dass man sich momentan in der Potenzialanalyse befinde. In der vorhergegangenen Bestandsanalyse wurden über 2.000 Gebäude identifiziert, von denen etwa 1.100 Gebäude einen Wärmebedarf haben. Diese Gebäude mit klimaneutraler Wärme zu versorgen, stellt das Ziel der kommunalen Wärmeplanung dar. Es wurde erläutert, dass das Stadtgebiet in unterschiedliche Areale unterteilt wurde, sogenannte Cluster. Für jedes dieser Cluster wird untersucht, welcher Wärme-Mix am sinnvollsten wäre. Im Anschluss wird für jedes Cluster ein Steckbrief erarbeitet und Maßnahmen definiert, die bis 2028 umgesetzt werden sollen. Die Cluster Steckbriefe werden dabei datenschutzkonform dargestellt und der Stadtverwaltung bereitgestellt. Nach Beschluss durch den Gemeinderat können diese im Nachgang auch von der Bevölkerung eingesehen werden. Geplant ist ebenso eine Bürgerveranstaltung zur kommunalen Wärmeversorgung.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
TOP 4
Kindergarten Eichendorffstraße: Sanierung Kindertoilette - Vergabe
Stv. Stadtkämmerin Luna erläuterte die Renovierungsbedürftigkeit der Kindertoilette im Kindergarten Eichendorffstraße und die deshalb geplante Sanierungsmaßnahme. Die Maßnahme soll kurz vor und in den Ferien, innerhalb der Kalenderwochen 31 bis 34/35, erfolgen. Mit der Vergabe der Sanierungsmaßnahme wurde Frau Kleinbrahm von Kleinbrahm Architekten aus Sachsenheim, beauftragt. Frau Kleinbrahm erläuterte die Pläne und Vorgehensweise der Ausschreibung. Im Rahmen der Ausschreibung ist lediglich ein Angebot eines Generalunternehmens eingegangen, für das Gewerk Sanitär sind zunächst zwei weitere Angebote eingegangen, welche laut Frau Kleinbrahm jedoch nicht vergleichbar waren. Frau Kleinbrahm erläuterte, dass eine Vielzahl von Gewerken in einer kurzen Ausführungszeit ineinandergreifen müssen. Es sei daher sinnvoll, das Generalunternehmen zu beauftragen. Vertreter des Gremiums bemängelten, dass die Vergabe fehlerhaft war. Das ausgeschriebene Leistungsverzeichnis für die Anbieter schien unterschiedlich gewesen zu sein. Frau Kleinbrahm verneinte dies, alle Anbieter hatten dieselben Voraussetzung. Sie wies darauf hin, dass im Leistungsverzeichnis keine detaillierten Positionen für Sanitär und Elektro ausgewiesen waren. Stv. BM Maisch versicherte das Verfahren rückblickend zu überprüfen und ggfs. Rückschlüsse für kommende Ausschreibungen zu ziehen. In Anbetracht der Umsetzungsphase, welche nur in/um die Sommerferien möglich ist, hätte eine erneute Ausschreibung zufolge, dass das Projekt um ein ganzes Jahr verschoben werden müsste.
Im Haushaltsplan 2023 sind Mittel in Höhe von 120.000 Euro (brutto) eingeplant. Der Ansatz beruht auf einer Vorkalkulation über die geplante Maßnahme. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings bekannt, dass Mehrausgaben von rund 22.000 Euro anfallen werden. Somit ist eine überplanmäßige Ausgabe von 22.000 Euro erforderlich.
Der Gemeinderat beschloss mit 7 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen folgendes:
Der Gemeinderat beschloss die Sanierung der Kindertoiletten im Obergeschoss des Kindergarten Eichendorffstraße sowie die Lose 1-5 und 7 an die Firma MENDA GMBH, Steinbeisstr. 12 in 71636 Ludwigsburg als Pauschalvertrag mit einer Vergabesumme von 117.800 Euro zu vergeben. Ausgenommen hiervon ist das Gewerk Elektro.
Der Gemeinderat beschloss eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 22.000 Euro im Teilhaushalt 5 bei der Auftragsgruppe AG3650001 Kindergarten Eichendorffstraße.
TOP 5
Beratungsvorbeschluss: Rückwirkendes Inkrafttreten der Abwassergebühren 2023
Stv. Stadtkämmerin Luna erklärte, weshalb die Abwassergebühren für das Jahr 2023 erst nachträglich kalkuliert werden. Die Stadt Oberriexingen ist rechtlich verpflichtet, ihre zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) für die Jahre 2023 und 2024 neu zu kalkulieren. Dies bedarf aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im Jahre 2012 erneut einer komplexen Gebührenkalkulation, die extern erstellt wird und eine umfangreiche Zuarbeit durch die Verwaltung erfordert. In der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022 wurde ein Bevorratungsbeschluss gefasst, der für das erste Halbjahr 2023 galt. Die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann zeitlich erst im zweiten Halbjahr 2023 erfolgen, weshalb der Bevorratungsbeschluss für das zweite Halbjahr verlängert werden soll. Die Abwassersatzung wird demnach rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt. Die Verwaltung wies darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben könnten. Falls es zu Gebührenerhöhungen kommt, könnte die zentrale Schmutzwassergebühr von 2,27 €/m³ auf bis zu 2,60 €/m³ (Erhöhung um bis zu 0,33 €/m³) und die zentrale Niederschlagswassergebühr von 0,44 €/m² auf bis zu 0,69 €/m² (Erhöhung um bis zu 0,25 €/m²) ab dem Jahr 2023 ansteigen. Stv. BM Maisch machte deutlich, dass hierbei lediglich nochmals auf den bereits gefassten Beschluss von Dezember 2022 hingewiesen werde.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig folgendem Beschluss zu:
Der Gemeinderat stimmte der beabsichtigten Vorgehensweise zur rückwirkenden Inkraftsetzung der Abwassersatzung zum 01.01.2023 und deren Bekanntmachung zu.
TOP 6
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes
Stv. BM Maisch verkündete, dass der Bewilligungsbescheid zur Verlängerung der Sanierungsmaßnahme der Kelter bis zum 31.12.2024 bei der Stadtverwaltung eingetroffen ist.
Hauptamtsleiterin Klepper berichtete, dass es in den Kindertageseinrichtungen bereits seit Wochen Personalprobleme aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle gäbe. Die Stadtverwaltung sowie die Leiterinnen der Kindertageseinrichtung in der Eichendorffstraße empfahlen daher die Öffnungszeit der Ganztagsbetreuung vor den Sommerferien, vom 1.7. bis zum 11.8.2023 bis 13:30 Uhr zu kürzen, da der Personalmangel anderweitig nicht mehr aufgefangen werden könne. Dies betreffe 2 Krippen und 2 Kindergarten-Gruppen. Die Stadtverwaltung empfahl weiter, die Gebühren für die betroffenen Kinder bzw. Eltern auf die Gebühren der verlängerten Öffnungszeiten anzupassen. Frau Klepper berichtete, dass die Stellenanzeigen für die offenen Positionen bereits veröffentlicht wurden und auch schon Bewerbungen eingingen. Das Gremium nahm den Vorschlag zur Kenntnis und bat um Umsetzung.
Frau Klepper berichtete zudem, dass im Baugebiet Schrannenäcker West zwischenzeitlich alle Bauplätze vergeben und verkauft wurden. Die Erschließung befinde sich im Zeitplan, sodass am 11.08. die Verkehrsfreigabe mit der Presse geplant ist. Darüber hinaus haben im Schalterweg die Vermessungen stattgefunden, sodass ab KW 27 die Sanierung des Weges stattfinden wird.
Aus dem Gemeinderat kam die Frage, ob der im Schrannenäcker West aufgetragene Endbelag nun nachträglich auch im Baugebiet Schrannenäcker Süd aufgetragen werden könne. Stv. BM Maisch erklärte, dass hierfür das Volumen zu groß sei und dies separat ausgeschrieben werden müsse.
Des Weiteren wurde die Frage gestellt, weshalb die Wiese an der „Dürre Enz“ aufgegraben wurde. Stv. BM Maisch erklärte, dass es sich hierbei um eine defekte Drainageleitung handle, die momentan ausgetauscht werde.