Satzung vom 09.12.2025 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) in der Fassung vom 19.12.2023

Stadt Oberriexingen
- Landkreis Ludwigsburg -


Satzung vom 09.12.2025 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) in der Fassung vom 19.12.2023


Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 17, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen am 19.12.2023 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 06.03.2012, zuletzt geändert am 19.12.2023 beschlossen:

Artikel 1
Satzungsänderung

§ 42 erhält folgende Fassung:

§ 42
Höhe der Abwassergebühren

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) sowie die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Schmutzwasser oder Wasser 3,69 EUR.

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² der nach § 40a Abs. 2 bis 5 gewichteten versiegelten Fläche 0,67 EUR.

(3) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. Auf § 7 der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben wird verwiesen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Die Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.


Oberriexingen, den 10.12.2025

gez.

Ron Keller
(Bürgermeister)