Aus der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2019

/ Kategorie: Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2019 

TOP 1  Einwohnerfragestunde
Aus der anwesenden Einwohnerschaft wurden keine Fragen gestellt. 

TOP 2  Bausachen    
a) Baugenehmigungsverfahren: Umbau eines Zweifamilienhauses zum Dreifamilienhaus, Erhöhung Terrasse, Balkon, Untere Gasse 29, Flst. 97/1
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben sein Einvernehmen. Bauliche Veränderungen an der Stadtmauer sind nicht gestattet. Während der Bauarbeiten ist stets darauf zu achten, dass die Stadtmauer nicht beschädigt wird. Die Vorgabe über eine enge Abstimmung mit dem Baurechtsamt Vaihingen/Enz während der Bauzeit soll als weitere Vorgabe in der Baugenehmigung mit aufgenommen werden 

TOP 3  Kinderbetreuung - Einrichtung einer Wald- und Naturkindergartengruppe
a)    Ermächtigung zur Bestellung eines Bauwagens mit Vorbau als Garderobe
b)    Weitere Vorgehensweis

BM Wittendorfer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die mit dem Vorhaben beauftragte Architektin Frau Meike Kleinbrahm aus Sachsenheim.  Bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.11.2018 und am 04.06.2019 wurde  über den Bedarf weiterer Kinderbetreuungsplätze informiert. Die Verwaltung und der Gemeinderat beabsichtigen, zum Frühjahr/Sommer 2020 eine Natur- und Waldkindergartengruppe am Standort Reutwald mit dem Namen „Die Reutwaldfüchse“ auf dem ehemaligen Wasserhochbehälter „Reut“ im Landschaftsschutzgebiet in unmittelbarer Nähe zum neuen Waldspielplatz zu eröffnen. Das Baugesuch wurde nach weiterer Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde anschließend nochmals in der Fläche etwas überarbeitet und am 30.07.2019 beim Baurechtsamt der Stadt Vaihingen / Enz eingereicht. Inzwischen ist die langwierige interne Anhörung der Fachbehörden im Landratsamt LB (FB Umwelt/Natur; FB Forsten; FB Gewerbeaufsicht FB Gesundheitsschutz) erfolgt und es wurde der Stadt bereits ein Vorabzug der Baugenehmigung vom 30.10.2019 übermittelt. Mit dem Eingang der finalen Baugenehmigung wird in den nächsten Tagen gerechnet. Frau Kleinbrahm hat nach Rücksprache mit dem Unterzeichner in den vergangenen Monaten bereits 4 Angebote für einen Bauwagen eingeholt und Abstimmungsgespräche geführt. Sie führte aus, dass die Aspekte Dämmstärke, Individualität sowie Stabilität und Sicherheit die drei wichtigsten Qualitätskriterien bei der Auswahl des passenden Bauwagens waren. Bei allen drei Gesichtspunkten konnte die Firma BUMO aus Mühlacker mit ihren Lösungen überzeugen. Das Angebot der Fa. BUMO ist mit einem Angebotspreis in Höhe von 80.563 EUR brutto zwar das teuerste Angebot, allerdings erfüllt dieser Bauwagen mit Garderobenvorbau, Dachverstärkung gegen Astbruch und kompletter Innenausstattung alle gewünschten Vorgaben. Zudem ist dieser aus naturbelassenen, nachhaltigen Materialien gebaut, hat die stärkste Wärmedämmung und ist optimal möbliert u.a. mit Kaminofen und Spielebene. Das Dach soll als Pultdach ausgeführt werden, was baurechtlich in Ordnung ist. Qualitativ hat BUMO das beste Angebot gemacht, ebenso ist dies eine maßgeschneiderte, individuelle Lösung für Oberriexingen. BM Wittendorfer berichtete, dass im Angebotspreis allerdings noch eine im Bauwagen befindliche Toilette enthalten sei. Hier werden noch Nachverhandlungen mit der Fa. BUMO notwendig – und eine entsprechende Anpassung des Angebots. Die weiteren Schritte sind die Erarbeitung des pädagogischen Konzeptes, die Beantragung der Betriebsgenehmigung beim KVJS, die Personalauswahl sowie die forstrechtliche Genehmigung zur Nutzung einer Waldteilfläche durch den Kindergarten. Zudem muss die organisatorische Einbindung in die örtliche Kinderbetreuung diskutiert werden. Nach einem Elterninformationsabend und der Kalkulation der Gebühren soll der Kindergarten im Frühsommer 2020 in Betrieb genommen werden.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, nach Eingang der Baugenehmigung und nach einer Angebotsnachverhandlung mit der Fa. BUMO, einen Bauwagen mit Garderobenvorbau von der Fa. BUMO aus Mühlacker bis maximal 90.000 EUR brutto zu bestellen. Er beauftragte die Verwaltung außerdem das pädagogische und organisatorische Konzept zu erarbeiten und in die Personalauswahl einzutreten, die Betriebsgenehmigung beim KVJS zu beantragen und die forstrechtliche Genehmigung gemäß §37 LWaldG einzuholen. 

TOP 4 Generalsanierung Sporthalle 2. BA 2019
a) Vergabe von Bauleistungen (Flachdachsanierung, Leichtmetallfenster, Malerarbeiten)
b) Weitere Vorgehensweise 

BM Wittendorfer berichtete, dass nach dem durchgeführten 1. Bauabschnitt im Jahr 2017 nun der 2. Bauabschnitt bei der Generalsanierung der Sporthalle durchgeführt werden solle. In diesem Bauabschnitt soll mit den Gewerken Garagenbau Flachdachabdichtung, Leichtmetallfensterarbeiten im Umkleidetrakt und Malerarbeiten im Flur und in den Kabinen fortgefahren werden. Hierzu fanden bereits beschränkte Ausschreibungen statt, die Submission wurde am 18.10.2019 durchgeführt. Das ältere Flachdach am Garagenanbau Richtung Sportplatz an der Sporthalle ist undicht und in die Jahre gekommen, daher muss es erneuert werden. Die Arbeiten sollen nach Absprache mit der Baufirma und dem Büro KMB zeitnah beginnen. Von 11 angeschriebenen Firmen haben drei Unternehmen ein Angebot eingereicht, wobei ein Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Schick GmbH zu einem Angebotspreis nach rechnerischer Prüfung von 25.255,49 EUR vorgelegt.  Die Leichtmetallfenster und Zugangstüren im Eingangs- und Kabinenbereich sind ebenfalls in die Jahre gekommen und gehören im Zuge der Sporthallensanierung ausgetauscht. Die Arbeiten sollen ab 24.02.2020 abschnittsweise und ohne Einfluss auf den Spielbetrieb innerhalb einer Woche erfolgen. Die Kostenberechnung laut KMB beträgt 37.500 EUR brutto (rd. 31.513 EUR netto). Von den angeschriebenen 14 Unternehmen haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Fenster-Service Vaihingen zu einem Angebotspreis (ohne die Bedarfsposition „Austausch Eingangselement Hauptzugang) nach rechnerischer Prüfung von 26.498,33 EUR vorgelegt. In der Gesamtbetrachtung mit Beauftragung der Bedarfsposition „Austausch Eingangselement Hauptzugang“ ist die Fa. Fenster-Service Vaihingen mit einem Angebotspreis von 37.499,88 EUR der wirtschaftlichste Anbieter. Für die Stadt hat die Fa. Fenster-Service Vaihingen bereits etliche Arbeiten (u.a. Grundschule, Kinderkrippe, Kindergarten) sehr zufriedenstellend ausgeführt. Der geplante Kostenrahmen kann nach derzeitigem Stand eingehalten werden. Im Zuge der Fensteraustauscharbeiten müssen die Anschlüsse und Leibungen wieder  hergestellt werden, ebenso soll die Fensterfront des Umkleidetraktes gestrichen werden.  Zudem soll im Inneren die große Alufassade zwischen Foyer und Hallenbereich und die  Trennwand des Hallenbereichs zum Regieraum in RAL-Grautönen gestrichen werden. Die Kostenberechnung laut KMB beträgt 9.000 EUR brutto (rd. 7.563 EUR netto). Es wurden 6 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. 3 Angebote gingen ein. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Schüle zu einem Angebotspreis nach rechnerischer Prüfung von 8.523,14 EUR vorgelegt. Mit dieser Vergaberunde können weitere Einzelleistungen aus des 2. BA Gesamtsporthallensanierung vergeben werden. Die Vergaben stellen sich wie folgt dar:

 

 

VERGABESUMME

KOSTENBERECHNUNG

ABWEICHUNG

Vergabe 1 – GRS 05.11.2019

71.278,51 EUR brutto

(59.897,91 EUR netto)

71.500,00 EUR brutto

-221,49 EUR brutto

SUMME brutto

71.278,51 EUR

71.500,00 EUR

- 221,49 EUR

Insgesamt konnte bei dieser Vergaberunde ein ordentliches Vergabeergebnis erzielt werden.  
In Kürze sollen innerhalb einer Bau-Expertenrunde die weiterhin ausstehenden Maßnahmen wie Dachsanierung, Lüftungsanlage, Austausch Bodenbelag, LED-Beleuchtung und Erneuerung der Prallwände beraten werden. 
Der Auftrag für die Durchführung des Gewerks „Flachdachabdichtung“ wurde an die Firma Schick aus Steinheim zu einem Angebotspreis von 25.255,49 € vergeben. Der Auftrag für die Durchführung des Gewerks „Leichtmetallfenster inklusive Bedarfsposition Haupteingangselement“ wurde an die Firma Fenster-Service Vaihingen aus Vaihingen/Enz zu einem Angebotspreis von 37.499,88 € vergeben. Der Auftrag für die Durchführung des Gewerks Malerarbeiten wurde an die Firma Schüle aus Oberriexingen zu einem Angebotspreis von 8.523,14 € vergeben. Der Gemeinderat nahm die weitere Vorgehensweise zur Kenntnis. 

TOP5 Sanierung Feuerwehrmagazin und Machbarkeitsstudie zur Erweiterung
a) Antrag der Feuerwehr Oberriexingen

BM Wittendorfer berichtete, dass die Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehrkameraden, der Feuerwehr-Führungsgruppe sowie der Verwaltung seit vielen Jahren vorbildlich, effektiv, zielgerichtet und reibungslos läuft – man könne sich in Oberriexingen glücklich schätzen, solch eine gut funktionierende Feuerwehr zu haben. Im Jahr 2006/2007 wurden im Feuerwehrmagazin zuletzt umfangreiche Renovierungsarbeiten im Erdgeschoss durchgeführt. Im Inneren wurde außer dem Einbau einer neuen Küche (durch die freiwillige Feuerwehr selbst) vor vielen Jahren und durch geringfügige Umbaumaßnahmen von wenigen Räumen im Umkleidebereich relativ wenig investiert. Die Fahrzeughalle ist bis auf das Äußerste ausgelastet, was im Einsatzfall oftmals Improvisationsgeschick erfordert. Es lassen sich Platz- und Kapazitätsengpässe feststellen, ebenso sind die Parkplatzsituation im Alarmfall sowie die nicht barrierefreie Treppe zwischen Umkleideräumen und Fahrzeughalle nicht optimal. Die Umkleidebereiche und Jugendfeuerwehrräumlichkeiten sind ebenso nicht mehr zeitgemäß. Der aufstrebenden Oberriexinger Jugendfeuerwehr und den aktiven Wehrleuten sollten zeitgemäße, bedarfsgerechte sowie zweckmäßige Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls muss auf neuere Unfallverhütungsvorschriften der UKBW hingewiesen werden, die ein Handeln bzw. eine Überprüfung und Optimierung der IST-Situation erforderlich machen. Aus Sicht der Feuerwehr und der Verwaltung ist es daher notwendig, sich über bauliche Verbesserungen im Feuerwehrmagazin und auf dem gesamten Gelände um die  „Villa Florian“ Gedanken zu machen und sich mit dem „Machbaren“ und „Notwendigen“ und den „Finanzen“ auseinanderzusetzen. Die Feuerwehrführung hat im Dezember des vorangegangenen Jahres 2018 ein Schreiben beim Bürgermeister eingereicht, um dieses Projekt/Thema anzustoßen und ergebnisoffen zu diskutieren.  

b) Weitere Vorgehensweise
In der FW-Ausschusssitzung am 20.09.2019 wurde mit dem Feuerwehrausschuss und  BM Wittendorfer abgestimmt, einen speziellen „Feuerwehr-Planungsausschuss“ zu bilden. Die weiteren Schritte sind neben der Bildung des Ausschusses die Erarbeitung des Status Q sowie eines Anforderungskataloges der Feuerwehr, die Suche nach erfahrenen externen Planungsbüros und Statikern, die Besichtigung von Referenzprojekten sowie die Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit Baukosten und die Vorstellung der Ergebnisse im Gemeinderat zur weiteren Beratung und Entscheidungsfindung. Der Planungsausschuss soll im Januar/Februar 2020 das erste Mal und anschließend regelmäßig tagen. Ziel ist es bis zur 2. Jahreshälfte 2020 inhaltlich zu einer Lösung kommen, damit ggf. Zuschüsse im Jahr 2021 beantragt werden können. Der Gemeinderat stimmte der Bildung eines beratenden, ehrenamtlich tagenden Feuerwehr-Planungsausschusses ab Januar 2020 zu. Es wurden neben dem Bürgermeister und dem Stadtkämmerer noch die Gemeinderatsmitglieder Doris Öhler, Liam Oberdorfer, Michael Hüeber und Martin Schray entsandt. Die Verwaltung wurde zur Umsetzung der weiteren Schritte ermächtigt, insbesondere sollen feuerwehrspezifische Fachplanungsbüros angefragt werden. 

TOP 6 Rechnungsabschluss 2018
Stadtkämmerer Hübner erläuterte, dass der Haushaltsplan 2018 der letzte kamerale Haushalt der Stadt Oberriexingen war. Somit erfolgt auch der Rechnungsabschluss letztmalig nach den Grundsätzen der Kameralistik. Zum 01.01.2019 hat die Stadt Oberriexingen auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt. Das im Haushaltsplan 2018 veranschlagte Gesamtvolumen in Höhe von 10,281 Mio. € verringert sich um rd. 1,346 Mio. € auf insgesamt 8,935 Mio. € auf der Einnahmen und Ausgabenseite. Im Verwaltungshaushalt, also im Bereich der laufenden Einnahmen und Ausgaben, konnte wiederum ein positives Ergebnis erzielt werden. Das Rechnungsergebnis schließt mit einer Zuführung an den Vermögenshaushalt i. H. v.  313.295 € ab (Planansatz 302.000 €). Insgesamt sind im Jahr 2018 die Einnahmen im Verwaltungshaushalt etwas geringer ausgefallen (- 53.900 €). Insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer ( - 26.700 €) und Grundsteuereinnahmen  (- 13.900 €) hängt dies teilweise mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen zusammen.
Insgesamt wurden folgende Einnahmen in den Hauptgruppen des VWH erzielt:          

 

 

VWH-Einnahmen

RE

PLAN

DIFFERENZ

-

Steuern und Allgemeine Zuweisungen

4.855.244,68 €

4.847.300 €

+ 7.944,68 €

-

Einnahmen aus Verwaltung u. Betrieb

2.146.684,07 €

2.176.300 €

- 29.615,93 €

-

Sonstige Finanzeinnahmen

614.821,47 €

647.100 €

-32.278,53 €

 

SUMME

7.616.750,22 €

7.670.700 €

- 53.949,78 €

Im Bereich der laufenden Ausgaben des VWH wurden folgende Ausgaben geleistet:     

 

 

VWH-Einnahmen

RE

PLAN

DIFFERENZ

 

-

Personalausgaben

2.618.691,29 €

2.587.600 €

+ 31.091,29 €

 

-

Sächlicher Verwaltungs- u. Betriebsaufwand

2.512.819,72 €

2.596.400 €

- 83.580,28 €

 

-

Zuweisungen u. Zuschüsse

60.760,36 €

79.100 €

-18.339,64 €

 

-

Sonstige Finanzausgaben

2.424.478,85 €

2.407.600 €

+ 16.878,85 €

 

SUMME

7.616.750,22 €

7.670.700 €

- 53.949,78 €

Das geplante Personalkostenbudget wurde um rd. 31.000 € überschritten (Aufstockung Personal Kernzeitbetreuung + Erhöhung durch Tarifabschlüsse). Beim sächlichen Verwaltungs- u. Betriebsaufwand konnte man insbesondere bei den Bewirtschaftungskosten  (- 20.000 €), den Verwaltungs- und Betriebsaufsagen (- 34.500 €) sowie den Steuern und Geschäftsausgaben (- 31.800 €) Minderausgaben verzeichnen. Mehrausgaben fielen in diesem Bereich im Wesentlichen nur bei den Inneren Verrechnungen (+ 17.300 €) an. Insgesamt kann die veranschlagte positive Zuführungsrate von 302.000 € auf 313.295 €  (+ 11.295 €) geringfügig verbessert und dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.   Im Vermögenshaushalt (VMH) sind insgesamt rd. 1.317.826 € an Ausgaben und Einnahmen angefallen (Plan 2.610.500 €). Die größten „Ausgabeblöcke“ im Vermögenshaushalt sind dabei der Erwerb von Grundstücken. Im wesentlich hat der Vermögenshaushalt seine Einnahmen aus den anteiligen Grundstückserlösen aus dem Zweckverband Eichwald in Höhe von 510.000 €, der Zuführung vom Verwaltungshaushalt (313.300 €), Zuschüssen vom Land (150.000 €; Sportstättenbauförderung) sowie einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 416.800 (Plan 1.117.500 €). Die Rücklagenentnahme war nur notwendig geworden, da der Gemeinderat im Dezember 2018 sich entschlossen hat, das bis dato bestehende Darlehen i. H. v. 562.500 € außerordentlich zu tilgen. Ohne diese Sondertilgung hätte es eine Zuführung an die Allgemeine Rücklage von rd. 137.000 € gegeben. Dank dieser Sondertilgung ist die Stadt Oberriexingen zum 31.12.2018 schuldenfrei und hat im Jahr 2019 keine Belastungen aus Zins und Tilgung mehr zu tragen. Von der Verwaltung kann nun erneut ein positiver Jahresabschluss vorgelegt werden. Auch das Jahr 2018 schloss im Ergebnis sowohl im Verwaltungshaushalt, als auch im Vermögenshaushalt besser als ursprünglich geplant ab.   Es bleibt zu hoffen, dass sich die Prognosen zu den Konjunkturerwartungen für die nächsten Jahre positiv entwickeln werden, wobei die Konjunktur sich aktuell schon deutlich verhaltener im positiven Sinne entwickelt, als noch vor einem Jahr angenommen. Künftige Haushaltsausgleiche werden zudem durch die Erwirtschaftung des gesamten Ressourcenverbrauchs zunehmend erschwert werden. 
Der Gemeinderatsbeschluss hierzu erfolgte einstimmig. Auf die beigefügte öffentliche Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses wird verwiesen. 

TOP 7 Zweckverband Eichwald
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020 und Investitions- und Finanzplanung 2019 – 2023 - Beratung und Beschlussfassung 

Stadtkämmerer Hübner erläuterte, dass die Zweckverbandsverwaltung den Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung 2019 bis 2023 vorgelegt hat. Der Haushaltsplan 2020 des Zweckverbandes Eichwald wurde erstmalig nach den  Grundsätzen der Kommunalen Doppik aufgestellt.  Die Erträge des Ergebnishaushalts in Höhe von 1.850.300 EUR setzen sich zusammen aus Zuweisungen und Zuwendungen sowie Umlagen (1.441.200 €), aufgelösten Investitionszuwendungen (219.800 €), Entgelten für öffentliche Leistungen (47.000 €), sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten (18.200 €), Zinsen und ähnlichen Erträgen (86.900 €) sowie sonstigen ordentlichen Erträgen (37.200 €).   Den Erträgen stehen Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber:  Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (125.000 €), Abschreibungen (265.000 €), Zinsen und ähnliche Aufwendungen (4.000 €), Transferaufwendungen (1.234.000 €), sonstige ordentliche Aufwendungen (222.300 €)  Die Einnahmen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3.620.000 EUR stammen im Jahr 2020 aus Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (120.000 ) sowie Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (3.500.000 €). Den Einnahmen stehen im Jahr 2020 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 4.355.000 € aus Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (20.000 €), Auszahlungen für Baumaßnahmen (335.000 €) sowie Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (4.000.000 €) gegenüber.  Somit ergibt sich ein veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 735.000 €, der aus liquiden Mitteln gedeckt wird. Eine Verbandsumlage für die Kommunen entfällt in diesem Jahr weiterhin wie in den Jahren zuvor. Der Zweckverband Eichwald bleibt nach wie vor schuldenfrei.   Zum 31.12.2019 kann der Zweckverband voraussichtlich eine Liquidität von 12.304.839 € ausweisen. Zum 31.12.2020 wird der Stand der Liquidität voraussichtlich 11.595.839 € betragen und in der Finanzplanung bis zum 31.12.2023 auf 3.148.839 € reduzieren. Der Zweckverband wird auch bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums am 31.12.2023 schuldenfrei bleiben, wobei sich der Stand der Liquidität bis 2023 auf 3.148.839 € verringern wird. 
Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen beauftragte die Vertreter der Stadt Oberriexingen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2020 sowie die Finanzplanung 2019 - 2023 des Zweckverbands Eichwald in der am 18.12.2019 stattfindenden Verbandsversammlung zu beschließen. 

TOP 8 Städtische Veranstaltungen
a) Rückblick auf die Veranstaltungen im Jahr 2019

BM Wittendorfer  berichtete, dass die Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2018, in welchem das 1225-jährige Bestehen der Stadt Oberriexingen gefeiert wurde, ein voller Erfolg waren. Diese wurden daher in einem kleineren Rahmen auch im Jahr 2019 fortgeführt. Dank der Mithilfe und des Vertrauens der Vereine sowie örtlicher Caterer wurden auch in diesem Jahr wieder attraktive Veranstaltungen geboten. Für die Events im Jahr 2019 wurde ein entsprechendes Budget seitens der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Auf der Ausgabenseite wurden 32.000 EUR (ohne Personalkosten innerhalb der Verwaltung, inkl.  Vereinszuschüsse), auf der Einnahmenseite 8.500 EUR in den HH-Plan 2019 eingestellt.  Insgesamt kann das zur Verfügung gestellte Budget vermutlich knapp eingehalten werden. Mehrausgaben sind durch Mehreinnahmen gedeckt. Die Stadt wird rund 11.600 EUR für die gesamte „Ori-Kultur“-Reihe nicht durch Einnahmen abdecken können.
Der Gemeinderat nahm den Rückblick auf die Veranstaltungen für das Jahr 2019 zur Kenntnis. 

b) Veranstaltungen im Jahr 2020
BM Wittendorfer gab bekannt, dass im Jahr 2020 einige der städtischen Veranstaltungen weiterhin unter der dauerhaften Kulturreihe „Ori-Kultur“ stattfinden sollen:
- Frühlingsveranstaltung am 22.03.2020 mit offizieller Einweihung des Funparks 
- Summer in the City + Krämermarkt am 28.07.2020 
- Summer Night am Kronenplatz am 30.07.2020 
- Chawwerusch Theaterabend Gastspiel am 12.09.2020 
- Kulturelle Veranstaltung in der Festhalle am 07.11.2020  - Glühweinhüttle am Kronenplatz im Dezember 2020   
U.a. weitere städtische Veranstaltungen, die stattfinden sollen:   
- Evtl. Holzverkauf am Jan / Feb. 2020 
- Markungsputzaktion am 18.03.2020 
- Ennery-Jugendbegegnung in Oberriexingen Herbstferien 2020 
Der Gemeinderat befürwortete die Fortführung der Veranstaltungen im Jahr 2020. Das entsprechende Budget ist in den HH-Plan 2020 einzustellen. Die Verwaltung wurde mit der Organisation der Veranstaltungen beauftragt. 

c) Festlegung Krämermarkttermin 2020
BM Wittendorfer erläuterte, dass der Krämermarkt auf dem historischen und für Oberriexingen bedeutsamen Stadt- und Marktrecht beruht. Bis 2017 fand der Krämermarkt zwei Mal jährlich statt. Dabei sind der Bauhof, das Bürgeramt, sowie unser Vollzugsdienst mehrere Tage mit den umfangreichen Vorbereitungen beschäftigt. Seit dem Jahr 2018 findet der Krämermarkt nur noch einmal im Juli statt. Aus Sicht der Verwaltung sollte dies zunächst so beibehalten werden.
Der Gemeinderat entschied, den Krämermarkttermin im Februar 2020 aufgrund der Witterung und Nachfrage erneut entfallen zu lassen. Der Krämermarkttermin im Sommer 2020 wurde auf Dienstag, 28.07.2020, festgelegt. Zu diesem Termin wird tagsüber ebenfalls das Fest Summer in the City“  rund um den Kronenplatz von der Stadt organisiert. Dieser Termin ist 2 Tage vor Sommerferienbeginn. Die „3. Ori Summer Night“ wird am Donnerstag, 30.07.2020 stattfinden. Die Verwaltung wurde mit der Veranstaltungsorganisation beauftragt. 

TOP 9 Bebauungsplan „Schrannenäcker West“ (Neubaugebiet)
hier: Aufstellungsbeschluss 

BM Wittendorfer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Müller vom Büro KMB.  BM Wittendorfer erläuterte, dass § 13b BauGB den Kommunen ein beschleunigtes Verfahren nach §13 a BauGB für Bebauungspläne mit einer Gebäudegrundfläche von weniger als 10 000 Quadratmetern (1 ha) ermöglicht. Hierbei werden Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB einbezogen, die sich an „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ anschließen und dadurch eine Wohnnutzung auf dieser Fläche begründet wird. Diese Regelung gilt vorerst nur noch bis zum 31.12.2019. Dies bedeutet, dass bis zu diesem Termin der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans für ein mögliches neues Baugebiet getroffen sein muss. Aufgrund des nach wie vor sehr großen Bedarfs an Wohnraum, besonders in wirtschaftlich starken Regionen, ist eine Ausweisung und Schaffung neuer Wohnbauflächen von hohem öffentlichem Interesse. Bei der Verwaltung gehen nahezu täglich Anfragen nach Wohnraum ein. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schrannenäcker West“ möchte die Stadt Oberriexingen diesem Bedarf gerecht werden. Geplant ist nun die Erweiterung der Wohnbebauung, angrenzend an das zuletzt erschlossene Baugebiet „Schrannenäcker Süd“ in Richtung Westen mit dem Namen „Schrannenäcker West“. Das Nettobauland beträgt 23.900 Quadratmeter (2,39 ha ohne Verkehrsflächen). Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 beträgt die Summe der möglichen Gebäudegrundflächen 9.560 Quadratmeter und wäre damit unter der in § 13 b BauGB genannten Grenze von 10.000 m². Entsprechend des tatsächlichen Bedarfs sollen neben Einfamilienhäusern und Doppelhäusern auch Mehrfamilienhäuser, teilweise mit seniorengerechten Wohnungen, sowie eine Kindertagesstätte mit optionalen Klassenräumen/ Betreuungsräumen entstehen. Art und Maß der baulichen Nutzung ergeben sich aus den bestehenden Baustrukturen der östlich und südlich angrenzenden Wohngebiete. Die vorgesehenen, allgemeinen Wohnbauflächen sollen über die Straßen Im Weizen und Im Roggen erschlossen werden. Zusätzlich ist, um einen Ringschluss zu erhalten, ein südwestlicher Anschlusspunkt von der Gerd-Gaiser-Straße geplant. 
Der Gemeinderat entschied folgendes: Für das Gebiet „Schrannenäcker West“ wird nach §2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit  Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. §74 LBO aufgestellt, maßgeblich ist der Abgrenzungsplan des Büro KMB vom 08.10.2019. Das Verfahren, für den Bereich der Wohnbauflächen, soll nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Für die Erschließungsflächen im süd-westlichen Bereich des Gebiets erfolgt die Aufstellung nach § 13 BauGB.  Auf die beigefügte öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.  

TOP 10 Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes
BM Wittendorfer informierte das Gremium über folgende aktuelle Themen: 

1. Sanierung Torbogen („großes Törle“)
BM Wittendorfer gab bekannt, dass der Torbogen („großes Törle“) im unteren Ortskern in der Hägelesgasse/Elmestraße wegen des fortgeschrittenen Pflanzenbewuchses dringend saniert werden sollte. Der Auftrag wurde bereits an die gleiche Firma vergeben, die aktuell die historischen Stadtmauerabschnitte saniert. Die Arbeiten sollen in Kürze beginnen. 

2. Ori-Kultur 2019: Veranstaltung FIREabend
BM Wittendorfer lädt nochmals herzlich zur Kulturveranstaltung am Samstag, den 09.11.2019 in der Festhalle ein. 

3. Funpark - Spielplatz
BM Wittendorfer berichtete, dass am 06.11.2019 die TÜV-Abnahme des Funpark-Spielplatzes stattfinden wird. Für die geplanten Grünflächen hat man sich nun für Rollrasen entschieden, damit innerhalb der nächsten vier Wochen die Freigabe des Spielplatzes für die Öffentlichkeit erfolgen kann. Die Regenpfützenbildung im Pumptrack-Bereich soll in den kommenden Wochen ebenfalls baulich verbessert werden. Eine große offizielle Einweihung der gesamten Freizeitanlage ist am 22.03.2020 vorgesehen. 

4. Straßenmarkierungen
BM Wittendorfer gab bekannt, dass in der vergangenen Woche die bisher geplanten Straßenmarkierungen im Ortsgebiet angebracht wurden. Erst im kommenden Jahr können witterungsbedingt weitere Straßenmarkierungsarbeiten stattfinden. 

5. Sanierung Jugendhaus
BM Wittendorfer informierte darüber, dass die Sanierungsarbeiten im Jugendhaus begonnen wurden. Diese Woche wird der Elektriker aufschlagen. Zudem wurde freies WLAN in den Räumen eingerichtet. 

6. Freies WLAN im Ortsgebiet
BM Wittendorfer gab bekannt, dass die Stadt Oberriexingen in einer EU-weiten Ausschreibung einen Gutschein im Wert von 15.000 EUR gewonnen hat, um freies WLAN an einem ausgewählten Platz in der Stadt einzurichten. Die Kämmerei blieb über mehrere Monate an dem Thema dran und konnte mit ihrer schnellen Bewerbung diesen Gutschein gewinnen. Genaueres werde zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. 

Aus dem Gremium kam eine Anmerkung zur Böschung/Treppe von der Weilerstraße kommend in Richtung Friedhof. Hier fehlt ein Geländer oder ein Gebüsch, um einen Schutz vor der Böschung zu bieten. Hier ist seit längerer Zeit lediglich ein Absperrband angebracht. BM Wittendorfer sagte zu, das Anliegen an den Bauhof weiterzugeben.