Öffentliche Bekanntmachung der Aufhebungssatzung zu den Gutachterausschussgebühren

STADT OBERRIEXINGEN 

SATZUNG
zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)
vom 27.08.1991 in der Fassung vom 25.04.2001
 

Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), § 2, § 11 und § 12 des Kommunalabgabengesetztes hat der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen am 03. März 2020 folgende Aufhebungssatzung beschlossen: 

§ 1 Satzungsgegenstand 
Die Gutachterausschussgebührensatzung vom 27.08.1991 in der Fassung vom 25.04.2001 wird insgesamt aufgehoben. 

§ 2 Inkrafttreten 
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.    

 

Oberriexingen, den 04. März 2020
Gez.   

Wittendorfer
(Bürgermeister) 

 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahren-oder Form-vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekannt-machung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.