Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs für das Neubaugebiet „Schrannenäcker West“

/ Kategorie: Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Nachdem sich bei der amtlichen Bekanntmachung vom 23.12.2020 leider ein redaktioneller Fehler eingeschlichen hatte, ersetzt diese nachfolgende amtliche Bekanntmachung vom 13.01.2021 die öffentliche Bekanntmachung vom 23.12.2020. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.

Nach der Auslegung des Vorentwurfs in der Fassung vom 02.12.2019 in der Zeit vom 27.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.07.2020 wurde ein angepasster Bebauungsplanentwurf durch die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Büro KMB aus Ludwigsburg erstellt. 

Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen hat am 15.12.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Schrannenäcker West“ mit Textteil und Begründung in der Fassung vom 07.12.2020 sowie die örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Der Planbereich umfasst die Flurstücke 3568, 3570, 3571, 3572, 3573/1, 3573/2, 3574, 3575, 3576, 3587/1, 3587/2, 3588, 3590, 3592, 3594, 3596, 3598/1, 3598/2, 3599, 4688, 4689 sowie Teile der Flurstücke 3531, 5632,4919, 4920, 4921. Die Fläche liegt westlich des Baugebietes „Schrannenäcker Süd“ und nördlich des Baugebietes „Roter Baum“. Die Abgrenzung des Plangebietes aus dem Aufstellungsbeschluss vom 05.11.2019 mit Bekanntmachung am 13.11.2019 wird durch den neuen Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 07.12.2020 erweitert.  Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro KMB aus Ludwigsburg vom 07.12.2020. 

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Planbereich "Schrannenäcker West"

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in Anwendung von §13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.  

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Textteil vom 20.01.2021 bis 19.02.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt der Stadt Oberriexingen, Hauptstraße 14, im Eingangsbereich vor dem Sitzungssaal während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Um vorige telefonische Anmeldung unter Tel. 07042/909-0 oder -31 wird gebeten. 

Die entsprechenden Planunterlagen können auch auf unserer Homepage unter den Newsmeldungen oder im Bereich „Stadt & Tourismus“ → „Planen, Bauen, Wohnen“ → „Wohnbauflächen“ eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.oberriexingen.de/stadt-tourismus/planen-bauen-wohnen/wohnbauflaechen/

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Zeit der Offenlage angemessen verkürzt und die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Wir bitten um Beachtung, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift –bei der Stadtverwaltung Oberriexingen, Hauptstraße 14, 71739 Oberriexingen, Zimmer Nr. 8 abgegeben werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.  Geänderte und ergänzte Teile:

  1. Im nordwestlichen Bereich wurde der Planungsbereich bis an den angrenzenden landwirtschaftlichen Weg erweitert. Zuvor entstand durch den geraden Verlauf der Plangebietsgrenze ein sehr kleines, abgeschlossenes und damit unbrauchbares Grundstück. Das Baugrundstück konnte damit gedreht werden und es wurde eine Erschließungsstraße anstatt einem Fußweg ermöglicht.             
  2. Die Bezugshöhen im Plan wurden teilweise angepasst, hier hat mittlerweile eine genaue Vermessung stattgefunden, wodurch sich kleine Änderungen ergaben. 
  3. Durch weitere Festsetzungen von Pflanzbindungen auch in den Erschließungsstraßen sowie den Seitenstraßen wird das Ortsbild aus dem vorherigen Baugebiet „Schrannenäcker Süd“ weitergeführt. 
  4. In der Erweiterung der Straße „Im Weizen“ wurde an den Parkplätzen eine Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen (hier: Elektrizität) eingeplant. (dadurch auch textliche Änderung A.7) 
  5. Im Planbereich C wurde die maximale Gebäudelänge von 24 m auf 25 m erhöht. Zudem wurde anstatt von maximalen Trauf- und Firsthöhen von 6,5 m und 11,2 m eine maximale Gebäudehöhe von 9,5 m vorgegeben. (dadurch auch textliche Änderung A.2.3, A.3.1 a3) 
  6. Im Planbereich E wurde anstatt von maximalen Trauf- und Firsthöhen von 6,5 m und 11,2 m eine maximale Gebäudehöhe von 9,5 m vorgegeben. Zudem wurden die Dachformen SD (Satteldach) und FD (Flachdach) mit einer Dachneidung zwischen 0-40° durch die Vorgaben FD und gD (geneigtes Dach) mit einer Dachneigung zwischen 0-10° ersetzt. 
  7. Die Grundstücksgrößen wurden im Laufe der Eigentümerverhandlungen teilweise an die Wünsche der Eigentümer angepasst. Im Bereich B wurde aus einem EFH-Baugrundstück ein DHH-Grundstück. Im nördlichen Bereich A wurden im Nordosten das EFH- und das DHH-Baugrundstück getauscht. Im Bereich C wurden die beiden MFH im nördlichen Bereich auf zwei separate Grundstücke geplant (dies war zuvor ein großes Baugrundstück). 
  8. Im Textteil unter A.5 wurde die Anzahl der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden für die Planbereiche C und E von 8 Wohneinheiten pro Gebäude entfernt und durch eine unbegrenzte Anzahl ersetzt. Dies bietet den Planern mehr Freiheit in der Gestaltung und Größe der Wohnungen. Auch hinsichtlich möglicher Seniorenwohnungen bietet sich diese Änderung an, da diese Wohnungen in der Regel kleiner geplant werden, da der große Platzbedarf bei diesen Nutzern in der Regel nicht mehr in dieser Form vorhanden ist. 
  9. Die Esche wurde aus der Gehölzliste entfernt (Anregung des LRA LB, FB Bauen und Immissionsschutz). Grund ist das aktuelle Eschentriebsterben sowie die Vermeidung der weiteren Ausbreitung dieser Krankheit. Gleiches gilt für den Berg-Ahorn wegen der Rußrindenkrankheit. Ergänzt wurden die Listen mit Weißdorn und Vogelbeere sowie dem Speierling. 
  10. Lose Material- und Steinschüttungen (also Steingärten) wurden unter B.3.4 verboten. 
  11. Für Wohnhäuser ohne Dachbegrünung wurde die Pflicht zum Einbau einer Zisterne auf dem Grundstück festgesetzt (s. Textteil B.6). 

Während der Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt der Stadt Oberriexingen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.  

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen den Drucksachen der öffentlichen Sitzungen in Kopie beigefügt, darüber beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Bedenken/Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. 

Oberriexingen, den 13.01.2021
gez.  

Wittendorfer
(Bürgermeister)