Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2026

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Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßt Bürgermeister (BM) Keller die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Gemeinderatssitzung.

TOP 1 Bebauungsplan „Lindenhof“ – Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
Herr Heuckeroth von der Firma Roosplan stellt den Sachvortrag anhand einer Präsentation vor. Der Sachvortrag ist dem Ratsinformationssystem (RIS) zu entnehmen.

Aus dem Gremium wird nach den künftigen Entwicklungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Bauvorhaben nach einem Satzungsbeschluss gefragt. Herr Heuckeroth erläutert, dass die weitere landwirtschaftliche Entwicklung nicht vorhersehbar sei. Aufgrund der Beteiligung an der Biogasanlage und des Landschaftspflegebetriebs liege eine Sondersituation vor. 

Da der Bebauungsplan stark auf den aktuellen Bestand beschränkt sei, wären bei künftigen baulichen Änderungen ohnehin Anpassungen des Bebauungsplans erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1. Der Bebauungsplan „Lindenhof“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt und dies öffentlich bekannt gemacht.
2. Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 21.07.2026 wird gebilligt.
3. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

TOP 2 Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Stadtkern III“ – Beratung und Beschlussfassung
BM Keller begrüßt Frau Kitzler und Herr Böhringer und übergibt das Wort.
Frau Kitzler und Herr Böhringer von der Kommunalentwicklung stellen den Sachvortrag anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dem Ratsinformationssystem (RIS) zu entnehmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen werden zur Kenntnis genommen.
2. Die von der KE im Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen dargestellten Sanierungsziele mit Neuordnungskonzept und Maßnahmenplan bilden die Grundlage für die Sanierungsdurchführung.
3. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) sowie der vorläufig bewilligte Förderrahmen von 3 Mio. € werden zur Kenntnis genommen. Der Finanzierungsbedarf soll über Aufstockungsanträge sichergestellt werden. Die Finanzierung des Sanierungsverfahrens ist in die städtische Haushaltsplanung aufzunehmen.
4. Die Durchführung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Stadtkern III“ in Oberriexingen erfolgt unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB im umfassenden Verfahren.
5. Das Sanierungsgebiet „Stadtkern III“ wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen entsprechend dem Satzungstext mit Lageplan der KE vom 24.06.2026 im Maßstab 1:3.000 förmlich festgelegt.
6. Die kommunalen Förderrichtlinien der Stadt Oberriexingen für das Sanierungsgebiet „Stadtkern III“ werden beschlossen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierungssatzung gemäß § 143 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sanierungsvermerk gemäß § 143 Abs. 2 BauGB ins Grundbuch eintragen zu lassen.

TOP 3 1. Änderung des Flächennutzungsplans – Leimengrube, vorgezogener Abwägungsbeschluss
BM Keller begrüßt Oberbürgermeister Skrzypek-Muth sowie Frau Mirhadi vom Stadtplanungsamt aus Vaihingen an der Enz. Frau Mirhadi stellt den Sachvortrag vor. OB Skrzypek-Muth nimmt eigenmächtig am Ratstisch Platz. Der Sachvortrag ist dem Ratsinformationssystem (RIS) zu entnehmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  • Der Gemeinderat nimmt die zum Teilbereich „Leimengrube“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis.
  • Die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen an der Enz, Oberriexingen, Eberdingen und Sersheim werden ermächtigt, folgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen: Die berührten öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend der vorliegenden Abwägung zu behandeln.

TOP 4 2. Änderung des Flächennutzungsplans – Erlebniswelt Markstein, Gartenschau, Eichwald Westerweiterung Teil II, Sonnenberg, Lindenhof
Frau Mirhadi stellt den Sachvortrag vor. Während der Beschlussfassung versucht OB Skrzypek-Muth noch das Wort zu ergreifen und wird vom Vorsitzenden auf sein nicht vorhandenes Rederecht hingewiesen. Eine umfangreiche Stellungnahme der Kommunen Sersheim, Eberdingen und Oberriexingen finden Sie unter https://oberriexingen.ris-portal.de/aktuelles

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich:

Die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss werden ermächtigt, einen Antrag auf Einzelbeschlussfassung über die einzelnen Änderungsbereiche der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans zu stellen.

Wird dem Antrag auf Einzelbeschlussfassung stattgegeben, werden die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss angewiesen,

  • dem Änderungsbereich Vaihingen – Gartenschau – Häckerareal – Daueranlagen zuzustimmen,
  • dem Änderungsbereich Sersheim – Eichwald Westerweiterung Teil II zuzustimmen,
  • dem Änderungsbereich Eberdingen-Nußdorf – Sonnenberg zuzustimmen,
  • dem Änderungsbereich Oberriexingen – Lindenhof zuzustimmen und
  • den Änderungsbereich Vaihingen-Kleinglattbach – Erlebniswelt Marktstein abzulehnen

Wird dem Antrag auf Einzelbeschlussfassung nicht stattgegeben und erfolgt die Beschlussfassung über sämtliche Änderungsbereiche in einem Gesamtbeschluss, werden die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss angewiesen, den Gesamtbeschluss zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans abzulehnen.

Maßgebend sind die Lagepläne und Begründungen des Stadtplanungsamtes Vaihingen an der Enz (Anlagen 1 bis 6).

TOP 5 Neufassung der Satzung über die Grundschulkinderbetreuung – Angleichung mit Sersheim
Hauptamtsleiter Herr Fuchs hält den Sachvortrag. Dieser ist dem Ratsinformationssystem (RIS) zu entnehmen.

Aus dem Gremium werden redaktionelle Anpassungen angeregt.

Auf Nachfrage erläutert BM Keller, dass für den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagesbetreuung weiterhin Gebühren erhoben werden dürfen. Zur Zusammenarbeit mit Sersheim wird erläutert, dass beide Kommunen Anmeldungen und Gebühren eigenständig verwalten.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Grundschulkinderbetreuung der Stadt Oberriexingen (Grundschulkinderbetreuungs-Satzung – GSB-S) entsprechend der beigefügten Anlage.
Die Neufassung tritt zum 14.09.2026 in Kraft.

2. Der Gemeinderat stimmt der in der Neufassung vorgesehenen Kooperation mit der Gemeinde Sersheim im Bereich der Ferienbetreuung grundsätzlich zu.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Ferienbetreuungskooperation mit der Gemeinde Sersheim weiter abzustimmen und umzusetzen.

TOP 6 Bausachen
TOP 6.1 Antrag auf Baugenehmigung, Im Roggen, Baugebiet Schrannenäcker West, Flst. Nr. 6466 – Erstellung eines Zweifamilienhauses mit zwei Carports

Bauamtsleiter Schwahn hält den Sachvortrag. Dieser ist dem Ratsinformationssystem (RIS) zu entnehmen.

Aus dem Gremium wird nach den Formulierungen „geringfügig“ und „kleiner Teil“ gefragt. Bauamtsleiter Schwahn erläutert, dass diese Begrifflichkeiten vom Baurechtsamt stammen und dort eine genaue Bezifferung erfragt werde.

Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben „Erstellung eines Zweifamilienhauses mit zwei Carports“ auf dem Grundstück Im Roggen, Flst. Nr. 6466, zur Kenntnis und erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Zudem wird das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schrannenäcker-West, 1. Änderung“ hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters durch den nördlichen Stellplatz erteilt.

TOP 7 Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Anfragen aus der Einwohnerschaft vor.

TOP 8 Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes
Tod des Ehrenbürgers Herrn Franz Kilian
BM Keller informiert über den Tod des Ehrenbürgers Franz Kilian. Die Bestattung ist für den 28.07.2026 auf dem Friedhof Oberriexingen vorgesehen. Zum Gedenken an den Verstorbenen erheben sich die Mitglieder des Gemeinderats von ihren Plätzen.

Bürgerinformationstag
BM Keller erläutert den Ablauf des bevorstehenden Bürgerinformationstages. Von 11:30 Uhr bis 15:30 Uhr findet ein Infomarkt statt. Von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr schließt sich die Einwohnerversammlung an.

Krämermarkt und „Summer in the City“
BM Keller lädt die Anwesenden sowie die Bürgerschaft zum kommenden Krämermarkt und zu „Summer in the City“ ein.

Starkregen
Aus dem Gremium wird nach der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Hochwasserrückhaltebecken gefragt. Es wird berichtet, dass beim jüngsten Starkregen das neue Biotop übergelaufen sei, während die Becken im Eichwald kaum Wasser aufgenommen hätten. BM Keller erläutert, dass eine gezielte Messung des Durchflusses der Becken bei der EnBW GmbH gefordert wurde. Zur geplanten Direktableitung liege das Verfahren weiterhin beim Regierungspräsidium. Seit der Ankündigung der nächsten Planungsphase vor etwa einem halben Jahr gebe es keinen neuen Sachstand; die weitere Verfahrensdauer sei daher unklar.

Parksituation Elmestraße
Aus dem Gremium wird auf regelmäßiges Parken auf dem Grünstreifen in der Elmestraße hingewiesen und eine mögliche Behinderung der Feuerwehr angesprochen. BM Keller erläutert, dass das Parken dort zulässig sei, solange die gesetzliche Mindestfahrbahnbreite eingehalten werde. Die Stellplätze trügen zudem zur Entlastung des Parkdrucks in der Altstadt bei.

Verkehrsüberwachung Sperlingweg
Aus dem Gremium wird aufgrund vermehrter Geschwindigkeitsüberschreitungen angeregt, im Sperlingweg zeitweise mobile Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. 

Kastanienbaum
Auf Nachfrage zum Zustand der Kastanie, an der vor kurzem Äste abgebrochen waren, erklärt BM Keller, dass der Verwaltung derzeit keine neuen Erkenntnisse vorliegen.