Stadt Oberriexingen
Bebauungsplan „Schrannenäcker West, 1. Änderung“
Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Schrannenäcker West, 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen hat am 24.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Schrannenäcker West, 1. Änderung“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung, jeweils vom 05.05.2022.
Der räumliche Geltungsbereich wird von folgenden Flurstücken umfasst:
- im Norden durch die Südgrenze des Flurstücks 3586, sowie durch Teile der Flurstücke 4918 und 4919
- im Osten durch die Flurstücke 6391, 6401, 6402, 6403,6404, 6405,6406, 6427, sowie durch Teile der Straße „Im Roggen“ und „Im Weizen“
- im Süden und Südosten durch die Nordgrenzen der Flurstücke 4690, 4689 und 4688
- im Westen durch Teilflächen der Flurstücke 4919, 4920. 4921, 3531, 3532, sowie durch die Ostgrenzen der Flurstücke 3534, 3535, 3536, 3537. 3538 und 3539
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro KMB aus Ludwigsburg. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Aufgrund einer Abweichung von Plan- und Textteil wird der Bebauungsplan geändert. Durch die Bebauungsplanänderung wird der Planteil an den Textteil angeglichen, es wird die Gebäudelänge in den Nutzungsschablonen A und D nach oben korrigiert.
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Zur Berichtigung des Planteils ist die Änderung des Bebauungsplans notwendig. Sonstige Inhalte des Bebauungsplans werden nicht geändert.
Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt wird kann, laut § 13 Abs. 3 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften werden jeweils in der Fassung vom 05.05.2023 in der Zeit
vom 15.11.2023 bis einschließlich 18.12.2023
während der üblichen Dienststunden bei Stadt Oberriexingen, Hauptstr. 14, 71739 Oberriexingen, Selina Häusler, Zimmer 6 öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können auch auf dem Ratsinformationssystem der Stadt Oberriexingen unter Sitzungen (oberriexingen.ris-portal.de) abgerufen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse Klepper@oberriexingen.de – Stellungnahmen bei Stadt Oberriexingen, Hauptstr. 14, 71739 Oberriexingen, Zimmer 11 abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Auskünfte werden durch Frau Klepper (Klepper[at]oberriexingen.de) erteilt.
Oberriexingen, den 09.11.2023
Gerd Maisch
Stv. Bürgermeister