Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2025

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Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der Bürgermeister (BM) Herr Keller die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Presse herzlich Willkommen zur Gemeinderatssitzung am 29.07.2025

TOP 1

Einwohnerfragestunde
Verkehrssituation Großmoltenstraße
Ein Einwohner thematisiert die aktuelle Verkehrssituation und weist auf bestehende Defizite bei der Verkehrssicherungspflicht hin. Insbesondere wird das Fehlen sicherer Übergänge in der Ortsmitte kritisiert. Weiter wird berichtet, dass in der Großmoltenstraße es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch überhöhte Geschwindigkeiten kommt. BM Keller informiert, dass Überlegungen zur Verkehrsberuhigung bereits angestellt wurden. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs erfordere jedoch ausreichende Sichtverhältnisse; erste Untersuchungen hätten ergeben, dass dadurch die Parkplätze in der Hauptstraße entfallen würden. Zudem zeigten Beobachtungen, dass viele Fußgänger trotz vorhandener Übergänge den kürzesten Weg wählen. Zur Großmoltenstraße erläuterte BM Keller, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung besteht und aufgrund der Kreuzungen der Verkehr verlangsamt wird, jedoch dieses häufig missachtet wird. Da die Gemeinde nicht in den fließenden Verkehr eingreifen darf, sind nur Anzeigen möglich. Die Verwaltung appelliert an die Bevölkerung, die Verkehrsregeln einzuhalten.

Radwegführung in der Unteren Gasse
Ein Einwohner bemängelte die derzeitige Radwegsituation und schlug vor, die ursprüngliche Radwegführung über die Hauptstraße wieder aufzunehmen. BM Keller hält die aktuelle Situation ebenfalls für verbesserungswürdig, sieht eine Führung über die Hauptstraße jedoch insbesondere für Familien mit kleinen Kindern als problematisch an, da der Straßenraum keinen ausreichenden Schutz biete. Im Rahmen der Sanierungsplanung werden Verbesserungen der bestehenden Radwegeverbindung geprüft.

Hitzeschutz in der Stadt Oberriexingen
Ein Einwohner erkundigte sich nach dem Thema Hitzeschutz in Oberriexingen. BM Keller verwies auf den bestehenden Hitzeschutzplan des Landratsamts Ludwigsburg. Auf kommunaler Ebene werde bei Neubauprojekten verstärkt auf Entsiegelung und Baumpflanzungen geachtet. Zudem appellierte BM Keller an jeden Bürger, für sich selbst zu prüfen, bei großer Hitze die Tätigkeit und Aktivitäten in die Abendstunden zu verlegen oder ausfallen zu lassen.

Wassernutzung in den Krautgärten
Die zunehmende Bebauungsdichte in den Krautgärten sowie die Errichtung von Teichen und Pools führen zu erhöhtem Wasserbedarf. Ein Einwohner fragte nach Konzepten für ein solidarisches Wassersystem. Bürgermeister Keller erläuterte, dass im neuen Sanierungsgebiet eine Neuordnung vorgesehen sei, die Baurecht, Grünflächen und die Wasserversorgung strukturell regelt und schützt. Die Einführung einer neuen Leitung zur geregelten Wasserversorgung werde geprüft, ebenso wie der Wasserverbrauch in den betroffenen Bereichen.

Kinderferienprogramm
Ein Hinweis aus der Einwohnerschaft thematisierte die Kosten beim diesjährigen Kinderferienprogramm, die für manche Familien eine finanzielle Hürde darstelle. Es wird angeregt, eine kostenlose Teilnahme für alle Kinder zu ermöglichen.
Bürgermeister Keller nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

TOP 2.1
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, AAB: Errichtung von 4 Dachgauben und Terrassenüberdachung, Goethestr. 5, Flst. 373 

Beabsichtigt wird der Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück „Goethestr. 5“.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nördlich der Mörikestraße“ aus dem Jahre 1962.

Baurechtliche Vorschriften:
Die Gauben (jeweils zwei auf der Nord- und Südseite) des Gebäudes sollen entsprechend beiliegender Pläne genehmigt werden. Südlich des Wohnhauses ist eine Terrassenüberdachung geplant. Diese schließt auf einer Gesamtlänge von 8,90 m an das Gebäude an und ist mit einer Breite von 2,35 m angegeben. Außerdem sollen die Balkone an der Westseite gekürzt sowie ein Wärmedämmverbundsystem auf die Fassade aufgebracht werden. Die Bauherren beantragen folgende Befreiung vom Bebauungsplan: Beim Gebäude Goethestraße 5 entstand durch die Länge der Dachaufbauten und die Größe der Wohnfläche im DG ein 2. Stockwerk. Die Bauherren beantragen eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans, dass in der Goethestraße nur 1-geschossig gebaut werden darf.

Das Baurechtsamt spricht sich für eine Zustimmung zum Bauvorhaben aus. Durch die beiden Gauben (die bereits schwarz errichtet wurden) wird das Dachgeschoss zum 2ten Stockwerk" im Sinne der Württembergischen Bauordnung.

Zulässig gem. Bebauungsplan ist nur 1 Stockwerk.

Aufgrund von zahlreichen Beispielen in diesem Bereich, in denen bereits große Gauben existieren und der Bebauungsplan teilweise vollständig ignoriert wurde, spricht sich das Baurechtsamt ausdrücklich für die Erteilung der beantragten Befreiungen aus.

Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich sein Einvernehmen.

TOP 2.2
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: An- und Umbau Wohnhaus, Goethestr. 11, Flst. 3738/4
Die Bauherren beabsichtigen den An- und Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück „Goethestr. 11“, Flst. 37. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nördlich der Mörikestraße“ aus dem Jahre 1962. In der Gemeinderatssitzung vom 08.04.2025 hat der Gemeinderat dem Bauvorhaben das Einvernehmen versagt. Nach Auffassung der Baurechtsamtes ist dies aus folgenden Gründen rechtswidrig gewesen:

1. Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und Selbstbindung der Verwaltung:
Es wurde nachgewiesen, dass in einer Vielzahl vergleichbarer Fälle bauplanungsrechtliche Befreiungen – sei es explizit oder durch schlichte Genehmigung trotz Abweichung – erteilt wurden. Ob diese bewusst oder versehentlich erfolgt sind, ist rechtlich unerheblich. Maßgeblich ist allein, dass dadurch eine städtebauliche Entwicklung gefördert wurde, die faktisch zu einer Aufweichung der Festsetzungen des Bebauungsplans geführt hat. Damit ist die Gemeinde nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) und dem Prinzip der Selbstbindung der Verwaltung verpflichtet, gleichgelagerte Sachverhalte auch künftig vergleichbar zu behandeln, sofern keine städtebaulichen Gründe entgegenstehen.

2.  Beginn der Baumaßnahme ohne Genehmigung ist kein Versagungsgrund:
Der Umstand, dass mit dem Bau einzelner Bauteile (z. B. Gauben) bereits ohne Genehmigung begonnen wurde, kann im Rahmen eines laufenden Genehmigungsverfahrens nicht zum Anlass genommen werden, das Einvernehmen zu versagen. Ein solcher Verstoß ist ggf. ordnungsrechtlich zu behandeln, steht jedoch einer Nachtragsgenehmigung grundsätzlich nicht entgegen, sofern das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Das Baurecht kennt kein „Bestrafungsversagen“ des Einvernehmens.

3. Ermessensausübung fehlerhaft:
Die von der Gemeinde zur Begründung herangezogenen Argumente – insbesondere die Bezugnahme auf frühere unbeabsichtigte Entscheidungen – lassen erkennen, dass die Versagung nicht auf einer sachgerechten Abwägung der bauplanungsrechtlichen Belange im Einzelfall beruht, sondern primär aus einer allgemeinen Abwehrhaltung erfolgt ist. Dies stellt einen Ermessensfehlgebrauch dar, da das Einvernehmen nicht auf Grundlage städtebaulicher Erwägungen, sondern aus Sorge vor einer „bewussten Fehlentscheidung“ verweigert wurde – obwohl der Sachverhalt planungsrechtlich bereits durch wiederholte Genehmigungspraxis geprägt ist.

Die materiellen Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB sind gegeben. Die Gemeinde hat das Einvernehmen fehlerhaft versagt. Nach § 54 Abs. 4 Satz 2 LBO ist das Bauverwaltungsamt verpflichtet, die Gemeinde vor der beabsichtigten Erteilung der Genehmigung erneut anzuhören, um die Möglichkeit zu geben, diesmal ermessensfehlerfrei über das Einvernehmen zu entscheiden.

Baurechtliche Vorschriften:
Die bestehenden Gauben (jeweils eine auf der Nord- und Südseite) des Gebäudes sollen von einer Länge von 2,75 m auf 5,69 m vergrößert werden.

Südlich des Wohnhauses ist ein Anbau geplant. Dieser schließt sich mit 6,50 m in südlicher Richtung an das Gebäude an und setzt die Gebäudebreite von 10,50 m fort. Der Anbau erweitert den Wohnraum im UG auf der gesamten Fläche. Im EG sind ca. 26 m² als Balkon geplant. Der Anbau soll eine Höhe von 5,61 m ab Garten vorweisen und bleibt damit unter der Höhe des bestehenden Daches. Das Flachdach des Anbaus wird begrünt.

Vor dem Gebäude ist ein weiterer Stellplatz vorgesehen mit den Maßen 6,00 m auf 2,50 m sowie eine Müllbox.

Die Bauherren beantragen folgende Befreiung vom Bebauungsplan:
Überschreitung der Grenze zum Bauverbotsbereich um ca. 1 m, Dachgeschoss wird zum zweiten Vollgeschoss, Überschreitung der maximalen Länge der Giebelseite von 8,50 m.

Einschätzung Baurechtsamt:
Nach einem klärenden Gespräch mit Herrn Bürgermeister Keller sowie einer gemeinsamen Ortsbegehung mit Herrn Lazecky ist dieses zu dem Ergebnis gekommen, dass der geplante Anbau baurechtlich grundsätzlich zulässig ist.

Bezüglich der Gespräche und zur besseren Einschätzung der baurechtlichen Zulässigkeit wurde ebenfalls eine Vor-Ort-Bewertung vorgenommen. Angesichts der Vielzahl ähnlicher Gauben im Quartier ist das Baurechtsamt der Auffassung, dass sich die geplanten Gauben gut in das Ortsbild einfügen. Die beantragte Befreiung halten sie daher weiterhin für genehmigungsfähig.

Auch wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft (z. B. Goethestraße 9) lediglich eine Dachterrasse über einem Anbau vorhanden ist, hält das Baurechtsamt die geplante bauliche Erweiterung im Verhältnis zur Gesamtgröße des Hauptgebäudes sowie in Anbetracht der Grundstücksgröße (Eckgrundstück) für städtebaulich vertretbar. Die Größenverhältnisse des geplanten Anbaus entsprechen in ihrer Wirkung jenen des benachbarten Anbaus mit Dachterrasse, sodass kein städtebauliches Ungleichgewicht zu befürchten ist.

Besonders hervorzuheben ist, dass die beantragte Befreiung allein deshalb erforderlich wird, weil der Anbau die festgesetzte Baugrenze an einer Stelle um lediglich ca. 1,0 m überschreitet. Es handelt sich hierbei also nicht um eine Befreiung für zwei Geschosse des Anbaus. Würde die Baugrenze vollständig eingehalten, hätte der Anbau in etwa dieselben Ausmaße und dieselbe städtebauliche Wirkung. Die Überschreitung ist daher nicht als maßgeblich prägend, sondern als marginal zu bewerten. Aus Sicht der unteren Baurechtsbehörde bestehen daher keine städtebaulichen Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung.

Zur Frage der bereits eingebauten Fenster teilt das Baurechtamt mit, dass zwischenzeitlich die entsprechenden Deckblätter mit Korrekturplänen vorliegen. Sowohl dem Architekten als auch dem Bauherrn wurde dabei nochmals ausdrücklich erläutert, dass die grenzständige Garage nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Eine entsprechende Nutzungsprüfung wird im Rahmen der späteren Bauabnahme erfolgen. Insbesondere wurde auf die Pflicht zur Anbringung einer Absturzsicherung am bodentiefen Fenster über der Garage hingewiesen, um eine unzulässige Nutzung des Garagendachs als Aufenthaltsfläche auszuschließen.

Das Baurechtsamt möchte betonen, dass sie die baurechtliche Zulässigkeit der beantragten Befreiungen bejahen und bitten, im Rahmen der erneuten Anhörung ihrer Einschätzung zu folgen. Sie haben das Vorhaben intensiv geprüft und sind nach eingehender Abwägung zu diesem Ergebnis gekommen.

Daher spricht sich das Baurechtsamt ausdrücklich für die Erteilung der beantragten Befreiungen aus.

Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich sein Einvernehmen.

TOP 3
Beschluss über das neue Logo des Beate Kaltschmid Kindergarten und der Krippe Glühwürmchenhaus

Aufgrund der Neustrukturierung der Beate Kaltschmid Kindertageseinrichtung und der damit verbundenen Eigenständigkeit der drei Häuser zum Kita-Jahr 2025/26, hat sich der Kindergarten und die Krippe in der Eichendorffstraße mit seinem neuen Namen sowie dem neuen Logo beschäftigt.

Das Team der Eichendorffstraße hat sich bereits auf ein Logo festgelegt, welches es dem Gemeinderat gerne vorstellen möchte.

Das Logo wird damit für Schreiben der Einrichtung im Briefkopf, in den Mails, auf der Homepage sowie auf einem Stempel verwendet.

BM Keller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Gesamteinrichtungsleitung Frau Roos, Frau Dörr und Einrichtungsleitung der Krippe „Glühwürmchenhaus“ Frau Plänich und übergibt das Wort.

Frau Roos berichtete zur Logoentwicklung der viergruppigen Einrichtung in der Eichendorffstraße (Eido). Die Einrichtung wurde damals bewusst mit dem Namen „Beate Kaltschmid“ versehen, da dieser einmalig ist und nicht mit anderen Orten vergleichbar ist. Im aktuellen Veränderungsprozess wurde entschieden, weiterhin den Namen „Beate Kaltschmid“ beizubehalten – was als schöne Lösung empfunden wird. Im Logo seien die vier Gruppensymbole zu erkennen, farblich in Gelb und Blau gehalten – passend zur Gestaltung innerhalb der Einrichtung. Die Schrift ist bewusst unregelmäßig gehalten, um den Eindruck einer Unterschrift zu erzeugen und so den Charakter eines individuellen Namens zu vermitteln. Wie auch jede Unterschrift, ist jedes Kind einzigarten, was dies symbolisieren soll.

BM Keller bedankte sich für die Vorstellung und betonte, dass sichtbar werde, wie viele Gedanken in die Gestaltung der neuen Logos eingeflossen sind. Das Logo sei ein deutlich erkennbarer Teil der Einrichtung, so BM Keller

Frau Plänich erläuterte das Logo für das „Glühwürmchenhaus“. Die Krippe wurde im Jahr 2013 erbaut und damals mit zwei Gruppen eröffnet. Im Jahr 2018 kam eine dritte Gruppe hinzu. Daher sind im Logo drei Glühwürmchen als symbolische Darstellung enthalten. Es wurde bereits überlegt, ob jede Gruppe einen eigenen Namen erhalten soll, dies habe man jedoch bewusst abgelehnt, da sich die Kinder in diesem Alter eher weniger damit identifizieren.

BM Keller befürwortete das neue Logo des „Glühwürmchenhaus“ und sagte, es sei sehr gelungen und passt zur Einrichtung.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgestellten Logos.

TOP 4
Bildung und Besetzung einer Haushaltsstrukturkommission
Der Haushaltsplan 2025 für die Stadt Oberriexingen wurde von der Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 13. Mai 2025 eingebracht und in der Gemeinderatssitzung vom 08. Juni 2025 durch den Gemeinderat beschlossen. Mit Datum vom 14. Juli 2025 hat das Landratsamt Ludwigsburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

In der mittelfristigen Finanzplanung (2026-2028) geht die Stadt Oberriexingen von einem Defizit im ordentlichen Ergebnis von insgesamt 5.391.742 € aus. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind derzeit so schlecht wie seit Jahrzenten nicht mehr. Die Kommunen befinden sich in einer strukturellen Finanzkrise, welche eine für Baden-Württemberg nie da gewesene Dynamik aufzeigt.

Oberriexingen konnte seit der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht im Jahr 2019, im Ergebnishaushalt (vorläufige Zahlen da keine Abschlüsse vorliegen) immer ein positives Ergebnis ausweisen. Auch kann die Stadt eine stabile liquide Situation aufweisen.

Das dies auch zukünftig der Fall ist, sind strukturelle Sparmaßnahmen und Konzepte, so wie die Steigerung der Effizienz in diversen Arbeitsvorgängen sowie der Überprüfung der Ertragsmöglichkeiten zwingend erforderlich und auch vom Landratsamt gefordert.

Auf Grund dieser Entwicklungen schlägt die Verwaltung die Gründung einer Haushaltsstrukturkommission vor. Diese soll aus vier Gemeinderäten, plus den Bürgermeister als Vorsitzenden bestehen und ein Konzept aus Maßnahmen erstellen, welches dann zur Beschlussfassung dem Gemeinderat vorgelegt wird.

Da die Haushaltsplanerstellung für das Jahr 2026 noch nicht mit Zahlen belastbar ist, ist auch die notwendige Höhe für die Reduzierung der Kosten noch nicht bekannt.

Im Anbetracht der mittelfristigen Finanzplanung sind nun auch Maßnahmen zur langfristigen Reduzierung laufender Kosten notwendig. Genaue Zahlen können dann im letzten Quartal 2026 auch für die kommenden Jahre genannt werden.

Der Gemeinderat gründet einstimmig eine Haushaltsstrukturkommission, besetzt durch den BM Keller und vier GR-Mitglieder (Hr. Bannert, Fr. Klein, Hr. Rasp, Herr Laier).

TOP 5
Annahme von Spenden 1.HJ 2025
Gem. § 78 Abs.4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen über die Annahme bzw. die Vermittlung der eingegangenen Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden. Die Stadt Oberriexingen hat jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind zu erstellen und an die Rechtsaufsichtbehörde zu übersenden.

BM Keller bedankte sich hierbei bei den zahlreichen Spendern.

Der GR beschließt einstimmig die Annahme der vorgelegten Spenden.

Geldspenden:

Lfd. Nr. Spender Betrag € Eingang am: Zweck
1 Faschingsausschuss 1.500,00 € 13.03.2025 Grundschule, Eido, Gromo, Waldkindergarten
2 Bürgerstiftung Oberriexingen 2.400,00 € 22.04.2025 Malteser Hilfsdienst e.V.
3 LoraCon 207,27 € 16.05.2025 Freiwillige Feuerwehr Oberriexingen 
4 Gesamtelternbeirat Kiga 400,00 € 27.05.2025 Theaterbesuch 2026
5 Eng. Mütter 360,00 € 04.06.2025 Gromo, Wald, Schule, Kernzeit
6 Gesamtelternbeirat Kiga 400,00 € 13.06.2025 Krippe
7 Gesamtelternbeirat Kiga 400,00 € 17.06.2025  Gromo
         
  Summe Geldspenden 5.667,27 €    

Sachspenden (für die Kindertageseinrichtungen)

Lfd. Nr.  Spender Gegenstand
ca. Wert €
Eingang am: Gegenstände
1 Lang, Sevia, Vaihingen 4,00 € 07.01.2025 Puzzlespiel
2 Schrodt, Carla, Bi.-Bi. 20,00 € 23.01.2025 Puppenhochstuhl
3 Gessler, Andreas 25,00 € 07.04.2025 Wechselkleider
4 Geber, Sonja 10,00 € 09.04.2025 Duplo-Spiele
5 Familie Grether 80,00 € 10.04.2025 Kinderkleidung, Spiele
6 Eiscafé Lorenzo, Markgröningen 300,00 € 06.06.2025 Eis für alle Kitas
7 WAO Sicherheitsdienst 20,00 € 30.06.2025 Süßigkeiten
8 Ahrens, Stefanie 12,00 € 30.06.2025 Puzzle, Spiele
         
  Summe Sachspenden Kiga 471,00 €    
Lfd. Nr. Spender Gegenstand
ca. Wert €
Eingang am: Gegenstände
1 Kühnle, Tobias und Kristin  20,00 € 21.03.2025 Bastelmaterial
2 Familie Posch 10,00 € 07.07.2025 gebrauchte Kinderkleidung
3 Familie Pentek 5,00 € 08.07.2025 gebrauchte Kinderkleidung
4 Familie Baum 30,00 € 09.07.2025 Bücher
         
  Summe Sachspenden Kernzeit 65,00 €    
GESAMTSUMME (der eingegangenen Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen):
                                                                                                                                                  6.203,27 €

TOP 6
Gemeinsamer Gutachterausschuss der Städte Vaihingen an der Enz und Oberriexingen und der Gemeinden Eberdingen, Hemmingen und
Sersheim
- Bestellung der Gutachter für die Amtszeit vom 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029

Seit 2022 ist ein Gutachterausschuss entsprechend der Vereinbarung zu bestellen.
Danach gehören dem Gutachterausschuss 18 Mitglieder an, davon entfallen 9 auf die Stadt Vaihingen an der Enz, jeweils 3 auf die weiteren beteiligten Kommunen.
Alle Gutachter werden durch den Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz gewählt, die Gutachter aus den beteiligten Kommunen auf deren Vorschlag.

Nach der Vereinbarung soll der Vorsitzende aus dem Kreis der Gutachter „Vaihingen“ gewählt werden, der 1. Stellvertreter aus dem Kreis der Gutachter „Eberdingen“, der 2. Stellvertreter aus dem Kreis der Gutachter „Sersheim“, der 3. Stellvertreter aus dem Kreis der Gutachter „Oberriexingen“ und der vierte Stellvertreter soll aus dem Kreis der von der Gemeinde „Hemmingen“ vorgeschlagenen Gutachter gewählt werden.

Die Wahl der Gutachter soll in der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Vaihingen an der Enz am im Oktober 2025 erfolgen. Von der Stadt Oberriexingen gehören aktuell drei Mitglieder dem gemeinsamen Gutachterausschuss „Vaihingen an der Enz und Umgebung“ an.

Diese sind:
Hans-Joachim Buck
Peter Fischer (derzeit 3. Stellvertreter des Vorsitzenden Herrn Gutjahr)
Armin Schmid

Nach einer Umfrage bei allen derzeitigen Mitgliedern teilten Herr Buck und Herr Schmid der Verwaltung mit, dass sie nicht erneut für dieses Amt aufgestellt werden möchten. Diese Entscheidung respektiert die Verwaltung natürlich und wird sich bei den Herren Buck und Schmid für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit beim Ausscheiden aus dem Gremium entsprechend bedanken.

Herr Fischer steht nochmals für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung und hat seine Bereitschaft an der Ausübung des Ehrenamts bekundet.

Herr Roger Hess, Gemeinderat und ortsansässiger Bauunternehmer sowie Herr Thomas Reiff (Sachverständiger in der Abteilung Gutachten bei der Wüstenrot Bausparkasse AG) haben ihre Bereitschaft an der Ausübung des Ehrenamts bekundet.

Daher schlägt die Verwaltung vor, diese drei Personen bei der Stadtverwaltung Vaihingen an der Enz für die Wahl der Gutachterausschussmitglieder für die Stadt Oberriexingen vorzuschlagen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Besetzung als Vertreter für die Stadt Oberriexingen für den gemeinsamen Gutachterausschuss „Vaihingen an der Enz und Umgebung“ (Hr. Hess nahm aufgrund Befangenheit nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil).

Herrn Thomas Reiff,
Herr Peter Fischer (derzeit 3. Stellvertreter des Vorsitzenden Herrn Gutjahr und
Herrn Roger Hess.

TOP 7 Belegung der Friedhofsabteilungen - Vorentwurfsplanung Verlegung und Erweiterung Urnenstelen
In der Gemeinderatssitzung am 28.02.2023 wurde beschlossen, dass es langfristig nur noch innerhalb der bestehenden Friedhofsmauern eine Belegung durch Grabstätten geben soll. Das betrifft die Abteilungen 5 bis 9. Die freiwerdende Fläche könnte dann neu genutzt werden.

Die bereits vorhandenen Grabstätten, mit maximaler Nutzungsdauer bis 2033 bzw. 2037 bei den Urnenstelen (Abteilung 9), bleiben bestehen, mit der Ausnahme, dass bestehende Wahlgräber in den genannten Abteilungen nicht mehr neu belegt und verlängert werden dürfen. Die insgesamt 7 Stelen in der Abteilung 9 sollen langfristig in den Friedhofsbereich innerhalb der Mauer integriert werden. Für die Planung der Umsetzung der Gestaltung wurde Frau Wahl, Garten- und Freiraumplanung aus Stuttgart beauftragt. Die Vorentwurfsplanung zeigt die Schrittweise Umsetzung der nach und nach freiwerdenden 7 bestehenden Urnenstelen inklusive Ergänzung durch 3 zusätzliche neue Stelen. Die Umsetzung der ersten 3 Stelen ist im Frühjahr 2026 angedacht. Es wird auch eine Umfrage zur Möglichkeit einer freiwilligen Umbettung der Urnen geben um gegebenenfalls schneller die Stelen umsetzen zu können. Außerdem wird in einem 2. Bauabschnitt auf die zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten innerhalb der Friedhofsmauern eingegangen. Untersucht wurden 2 Anordnungs- und Gestaltungsvarianten.

Nach örtlicher Besichtigung des Friedhofes durch die Verwaltung und dem Gremium wird, auch aus Gründen der Zugänglichkeit zu den bestehenden Erdgräbern, die Variante 2 bevorzugt. Folgend soll in der Planung, die im Bereich der Friedhofsmauer erhaltenswerte Vegetation (Bäume), sowie der Zustand der Friedhofsmauer berücksichtigt werden. Die Sitzgelegenheiten in der Variante 2, sollen in der weiteren Planung als beidseitig benutzbar berücksichtigt werden. Es wurde vorgeschlagen, Frau Wahl mit der weiteren Planung und Kostenermittlung zu beauftragen.

Der Gemeinderat nimmt die Vorentwurfsplanung zur Verlegung und Erweiterung der Urnenstelen zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Beauftragung von Frau Wahl, Garten- und Freiraumplanung zur Erstellung der Entwurfsplanung und Kostenschätzung für die Variante 2.

 

TOP 8 Historische Kelter Oberriexingen: Ausstattung/Möblierung
Nach der erfolgreichen Sanierung der „Alten Kelter“ und der feierlichen Einweihung am 20. Oktober 2024 zur „Historischen Kelter“ soll eine für Veranstaltungen notwendige Möblierung angeschafft werden.

Grundsätzlich sollen die Stühle stapelbar, für eine Reihenbestuhlung geeignet und im Design angelehnt an die bestehenden Stühle der Festhalle/Feuerwehr ähneln. Das exakt gleiche Stuhlmodell der bestehenden Ausstattung für die Festhalle und die Feuerwehr ist im Handel nicht mehr auffindbar. Die vom Büro KMB vorgeschlagenen Bestuhlungsvariante (Anlage 1) sieht eine Reihenbestuhlung von rund 150 Stühlen vor.

Außer den Stühlen, werden Tische benötigt. Die Möbel können im dafür vorgesehenen Lagerraum der Kelter im Untergeschoss untergebracht werden und mit Tisch- und Stuhltransportwagen über den Aufzug in den Veranstaltungsbereich gebracht werden.

Durch die Verwaltung wurden im Frühjahr von unterschiedlichen Anbietern Angebote eingeholt. Nach Diskussion und einer umfangreichen Musterschau von unterschiedlichen Stühlen und Tischen hat sich die Verwaltung zusammen mit dem Gremium für einem Anbieter entschieden.

Bei der Abwägung der Angebote, wurde außer der Wirtschaftlichkeit, auch Kriterien der regionalen Nähe und Eigenproduktion sowie Dienstleistung und Kundenservice berücksichtigt.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.05.2025, musste der Kauf der Möblierung, auf Grund der bestehenden Interimswirtschaft durch den noch nicht beschlossenen Haushalt 2025 vertragt werden.

Die Verwaltung schlug die abschließende Beschaffung von 150 Stühlen vor. Außerdem sollen für Veranstaltungen 27 Tische in der Kelter bereitstehen. Zum Transport und zur Lagerung werden 3 Tischtransportwägen und 1 Stuhltransportwagen angeschafft. Alle Stühle werden mit ausziehbaren Reihenverbinder ausgestattet. Die Reihenverbinder ermöglichen eine vorgeschriebene und geordnete Stuhlnutzung, auch nach den Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO).

Die Produktion und Auslieferung der Möbel wurde durch die Firma Kilpper GmbH aus Weissach angeboten, mit einem Gesamtbetrag von 32.712,86 €. Im Haushaltsplan 2025 für die Stadt Oberriexingen stehen für Beschaffungen in der Kelter insgesamt 100.000 € zur Verfügung.

Die Lieferzeiten betragen nach Auftragsbestätigung ca. 7-8 Wochen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Produktion und Auslieferung der Möbel in Höhe von 32.712,86 € an die Firma Fa. Klipper GmbH zu.

TOP 9
Stadtwerke Oberriexingen GmbH:
Jahresabschluss 2024
Die Stadt Oberriexingen betreibt Ihre Wasserversorgung, sowie Ihre Straßenbeleuchtung in einer GmbH zusammen mit den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen. In dieser Gesellschaft sind zudem noch die Strom- und Gasnetze, sowie der Vertrieb für Gas- und Stromkunden vereint.

Der Jahresabschluss 2024 liegt nun vor und wurde durch den Aufsichtsrat der SW-Ori GmbH in der Sitzung vom 24.07.2025 bereits behandelt.

Der Gesamtumsatz abzüglich Strom- und Energiesteuer für das Jahr 2024 betrug 1.664 TEUR. Der Jahresüberschuss liegt bei 48 TEUR (Vorjahreswert 35 TEUR).

Im Bereich Strom ist die Kundenanzahl auf 295 Kund*innen in der Belieferung gesunken (Vorjahr 339). Im Gasbereich sank die Anzahl auf insgesamt 66 Kund*innen (Vorjahr 84).

In der Wassersparte wurde ein Gewinn von 23 TEUR erwirtschaftet.

Im Bereich Gasversorgung lagen die Pachteinnahmen bei 126 TEUR. Der Jahresüberschuss lag bei 1 TEUR (Vorjahr 14 TEUR).

Die Stromversorgung hat einen Gewinn von 59 TEUR erwirtschaftet. Die Pachteinnahmen im Be-reich Strom lagen bei 209 TEUR.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den ausgewiesenen Gewinn von 48 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Prüfung durch die BW Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist beendet und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde zum 25.06.2025 erteilt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
Der Bürgermeister der Stadt Oberriexingen wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Oberriexingen GmbH:

a)         dem Vorschlag zur Gewinnverwendung und der Feststellung des Jahresabschlusses 2024 in der vorgelegten Form zuzustimmen.
b.)        die Entlastung der Geschäftsführung vorzunehmen.

TOP 10
Wasserkraftanlage T32 an der Enz in Oberriexingen - Neuerteilung wasserrechtliche Erlaubniss -Stellungnahme
Die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb der rechtsseitigen Turbine III läuft zum 31.12.2025 aus und muss neu erteilt werden. An der Betriebsweise des Wasserkraftwerks sind nach Art, Maß und Zweck keine Änderungen beabsichtigt.

Die EnBW AG beantragt den Aufstau der Enz bei Fluss-km 21+280 auf die Höhe von 193,65 NHN (DHHN2016) und die Entnahme und unveränderte Wiedereinleitung von bis zu 11,3 m³/s Wasser aus der und in die Enz mit der Turbine III für einen Zeitraum von 50 Jahren.

Am wasserrechtlichen Verfahren wird die Stadt Oberriexingen beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stadt Oberriexingen hat die überstellten Unterlagen geprüft und dazu keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen.

Die Stadt Oberriexingen beabsichtigt daher folgende Stellungnahme abzugeben:
Die Stadt Oberriexingen hat die überstellten Unterlagen geprüft und hat dazu keine Bedenken und Anregungen vorzubringen. Grundsätzlich wird die Erzeugung von Strom durch die Nutzung erneuerbarer Energien (Wasserkraft) begrüßt.“

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zur Stellungnahme „Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis“ zu.

TOP 11
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgabe, Verschiedenes
Tempo 30 Hauptstraße
Stadträtin Schäberle erkundigte sich, ob es eine neue Regelung gebe, wonach Kommunen künftig eigenständig über Tempo-30-Zonen – etwa auf der Hauptstraße – entscheiden können. Dies sei auch ein wiederholt vorgebrachter Wunsch aus der Bürgerschaft. BM Keller entgegnete, dass ihm hierzu keine Änderungen bekannt seien. Auch Herr Weilbacher, Leiter der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Vaihingen/Enz, habe bestätigt, dass den Kommunen keine eigene straßenverkehrsrechtliche Entscheidungsbefugnis eingeräumt werde. Dass es sich hierbei um eine Kreisstraße handelt, habe darauf keinen Einfluss.

Verkehrssicherheit Reutwald
Weiter sprach Stadträtin Schäberle die Verkehrssicherheit im Bereich des Reutwalds in Richtung Sachsenheimer Straße an. Dort seien Eschen festgestellt worden, die teilweise bereits auf den Weg ragen. BM Keller führt aus, dass der Forst für diesen Bereich zuständig sei, jedoch nicht dauerhaft vor Ort sein könne. Der Zustand der Eschen sei bekannt, und es habe bereits ein Austausch mit Revierförster Armbruster stattgefunden. Totholz werde in bestimmten Bereichen bewusst belassen, um Lebensräume für Insekten zu erhalten. Wo jedoch die Verkehrssicherheit gefährdet sei, werde selbstverständlich gehandelt und es werde auf jeden Fall der Forst zu Prüfung weitergegeben, so BM Keller.

Bäume an der Enz
Außerdem wurde nach dem Zustand der Bäume entlang der Enz gefragt. BM Keller erklärte, dass hier das Regierungspräsidium zuständig sei. Hinweise könne die Stadtverwaltung jedoch entsprechend weitergeben – das Handeln erfolge allerdings oft verzögert.

Verkehr / Umleitungen
Stadtrat Hess wies auf die problematische Verkehrssituation während des Marktbetriebs bzw. bei Veranstaltungen hin. Er regte eine verbesserte Ausschilderung an, um den Verkehrsfluss zu optimieren. Zudem merkte er an, dass bei der künftigen Sanierung der Hauptstraße eine großräumige Umleitung über Unterriexingen notwendig werde, insbesondere im Hinblick auf den Schwerlastverkehr. BM Keller erklärte, dass eintägige Sperrungen erfahrungsgemäß schwierig seien, da Verkehrsteilnehmende häufig verbotene Abkürzungen nutzen. Im Zuge der Sanierung der Hauptstraße werde sowohl eine innerörtliche als auch eine überörtliche Umleitung eingerichtet.

Stadtrat Laier sprach zwei Punkte an: Zum einen sei die Umleitung über die Wernerstraße für LKWs problematisch, er fragt, ob dort Kontrollen möglich seien. Zum anderen behinderten parkende Fahrzeuge regelmäßig den Verkehrsfluss; er erkundigte sich, ob Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden könnten. BM Keller entgegnete, dass Abschleppmaßnahmen nur bei entsprechender Verhältnismäßigkeit zulässig seien. Falschparker würden jedoch aktuell vermehrt verwarnt. Grundsätzlich gelte, dass Verkehrsregeln eingehalten werden müssten. Die Polizei führe jedoch in der Regel keine gezielten Kontrollen des LKWs Verkehr durch.

Waldspielplatz – Wippe
Stadtrat Rasp erinnerte daran, dass die Wippe auf dem Waldspielplatz vor rund zwei Monaten gebrannt habe und erkundigte sich nach dem aktuellen Stand. BM Keller erklärte, dass mit den noch vorhandenen Bauteilen eine Instandsetzung erfolgen solle. Die Beschaffung geeigneten Holzes gestalte sich jedoch derzeit schwierig.

Bushaltestelle „Roter Baum“ / Barrierefreiheit
Weiter fragte Stadtrat Rasp, ob die Bushaltestelle „Roter Baum“ barrierefrei ausgebaut werde. BM Keller bestätigte, dass alle Bushaltestellen grundsätzlich barrierefrei gestaltet werden sollen. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Ausschreibung des Linienbündels werde auch eine entsprechende Sanierung geprüft.

Krämermarkt – Absicherung
Stadtrat Ott fragte, weshalb beim diesjährigen Krämermarkt keine sogenannten „Panzersperren“ aufgestellt wurden. BM Keller erwiderte, dass zur Absicherung die Aussteller ihre Fahrzeuge nutzen sollten – dies sei auch so vorgesehen und wurde kommuniziert. Pkw als Sperren betrachtet BM Keller als ausreichend und die Einhaltung wird zukünftig überwacht.

Sattelzug auf Enzinsel
Stadtrat Seemüller wies darauf hin, dass auf der Enzinsel regelmäßig ein Sattelzug mit Dieselmotor abgestellt werde. Er äußert die Auffassung, dass dieser dort nicht parken sollte. BM Keller bedankt sich für den Hinweis und kündigt an, die Angelegenheit prüfen zu lassen.