Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2023

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Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der stellvertretende Bürgermeister (stv. BM) Bannert die Anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß die Bürgerinnen und Bürger herzlich willkommen. BM Wittendorfer konnte krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen. 

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Aus der anwesenden Einwohnerschaft wurde eine Rückfrage bezüglich der Grundsteuerreform gestellt. Der Einwohner befürchtet, dass aufgrund der Reform das Grundsteuereinkommen in Oberriexingen stark steigen wird und die Bürgerinnen und Bürger finanziell stark belastet werden. Der Gesetzgeber wünscht sich eine Nachverdichtung, die seiner Meinung nach jedoch die aktuell gültigen Baulinien bzw. Bebauungspläne nicht möglich machen.  

Der Gemeinderat kann aufgrund dessen, dass noch nicht alle benötigten Informationen vorliegen, hierzu noch nicht Stellung beziehen. Der Gemeinderat nimmt die Anfrage jedoch auf und wird sich zu gegebener Zeit in einer der nächsten Sitzungen mit diesem Thema auseinandersetzen. 

TOP 3 
Generalsanierung der Sporthalle; Hallensanierung, Vergabe Gerüst,- Klempner- und Zimmerarbeiten

Der Gemeinderat wurde in der GR-Sitzung am 28.01.2020 über den schlechten Zustand des Sporthallendachs informiert. Ebenso wurden die Sanierungsmöglichkeiten in der damaligen Sitzung dargestellt und diskutiert. Im Ergebnis hat man sich dazu entschlossen, die alte Bedachung zu demontieren. Es soll ein neues Dach mit Sandwich-Paneelen und integrierter, neuer Dämmung errichtet werden. Die Oberlichter sollen ersatzlos rückgebaut werden. Der Gemeinderat hatte der vorgestellten Konzeption zur Hallendachsanierung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt die Ausschreibung gemeinsam mit dem Büro KMB durchzuführen. Im Rahmen einer Ausschreibung wurden die Gewerke Gerüst-, Klempner- und Zimmerarbeiten ausgeschrieben, woraufhin drei Angebote eingegangen sind. Die Stadtverwaltung Oberriexingen schlägt vor der Vergabeempfehlung des Büros KMB zu folgen und den Auftrag an die Firma Die Holzmeister GmbH zu vergeben. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist seit dem 01.06.2022 ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Geprüft werden muss jeweils, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Abfrage wurde von der Verwaltung durchgeführt. Es bestehen keine Eintragungen.  Der Gemeinderat beschloss die Gerüst-, Klempner- und Zimmerarbeiten im Rahmen der Sporthallendachsanierung an die Firma Die Holzmeister GmbH, Benningen am Neckar in Höhe von 627.486,64 € (brutto) zu vergeben. 

TOP 4
Bausachen

4.1 Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Gerstenweg, Flst. 6451 
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis. 

TOP 5
Baumbestattungsfelder – Vorläufige Gebührenkalkulation
a) Allgemeines

Der Friedhof in Oberriexingen wurde im Rahmen der Friedhofsentwicklungskonzeption durch verschiedene Maßnahmen stetig aufgewertet. Ein Bestandteil der umgesetzten Maßnahmen ist die Erschaffung von Baumbestattungsfelder. Der Gemeinderat hatte der Entwurfsplanung (Stand 19.10.2021) in der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2021 zugestimmt. Zwischenzeitlich wurden im nördlichen Teil des Friedhofs (Abteilung 3) im ersten Bauabschnitt zwei Baum-Grabfelder mit je 16 Grabstätten errichtet. Jede Grabstätte bietet den Platz für zwei Urnen. Die Baumurnenbestattungsgrabfelder sind bereits fertiggestellt und stehen zur Nutzung bereit. Es liegen bereits Anfragen für Baumbestattungen vor. Bisher konnten die Baumgrabfelder, mangels einer Gebührengrundlage nicht belegt werden. Um eine vorzeitige Nutzung der Baumgräber zu realisieren, schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für die Baumurnenbestattungsgrabfelder anhand einer vorläufigen Gebührenkalkulation (Anlage 1) zu bepreisen, bis die finalen Gebühren erstellt wurden.
b) Gebührenkalkulation
Die Kalkulation der Gebühren für die Baumbestattungsfelder ist ebenfalls Bestandteil der noch ausstehenden Gesamtkalkulation der Friedhofsgebühren in Oberriexingen. Die Gesamtkalkulation konnte bis dato aufgrund zeitlicher sowie personeller Engpässe, nicht überarbeitet werden. Aus diesem Grund ist mit der gesamten Kalkulation der Friedhofsgebühren nicht in kurzfristiger Zeit zu rechnen, was als Folge hätte, dass die Baumgrabfelder weiterhin nicht belegt werden könnten. Aufgrund dessen sieht die Verwaltung die Notwendigkeit vorläufige Gebühren für die Baumbestattungsfelder festzulegen, um eine schnellstmögliche Belegung der Grabstätten zu ermöglichen. Alle bisherigen Benutzungsgebühren bleiben zunächst unverändert. 
Da der Friedhof eine Kostenrechnende Einrichtung gemäß § 12 GemHVO ist, muss dieser in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Das Bestattungswesen zählt zu den Gebührenhaushalten mit überwiegender Kostendeckung, welche aufgrund der vorgenommenen Kalkulation auch erreichbar ist. Die bestehende Benutzungsgebührenordnung wurde zuletzt durch eine Änderung im Jahr 2010 geändert. 
Sobald die finale Gebührenkalkulation für die gesamten Friedhofsgebühren vorliegt, sollen die vorläufigen Gebühren für alle Neubelegungen der Baumbestattungsfelder außer Kraft treten und durch die finale Gebührenkalkulation ersetzt werden.
c) Gebühren Beisetzung/Trauerfeier
Die Gebühren für die Beisetzung sind im neu abgeschlossenen Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen Gräßle-Reichert GbR geregelt, dessen Beschluss in der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2023 gefasst wurde. Gemäß § 8 Abs. 2 des Vertrags werden die Kosten des Unternehmers, für die in § 2 Abs. 3 genannten Leistungen der Stadt zu den in der Anlage 1 des Vertrags genannten Entgelten in Rechnung gestellt. Die Stadt wiederum, stellt die entstanden Entgelte den Angehörigen der verstorbenen Person in Rechnung. Aus kostendeckungsgründen werden über das Entgelt hinaus Verwaltungskosten festgesetzt (siehe Anlage 1). Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren für die Beisetzung wie in Anlage 1 dargestellt, bis zum Ergebnis der finalen Kalkulation der Friedhofsgebühren zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die eingeplanten Gesamtkosten für die Baumbestattungsfelder betragen 60.000 € (netto) bzw. 71.400 € (brutto). Im Haushaltsplan 2021 waren 80.000 € und im Haushaltsplan 2022 ein Betrag von 50.000 € angesetzt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte der aus Anlage 1 ersichtlichen Gebührenkalkulation und den hierzu getroffenen Gebührenfestsetzungen zu. Außerdem stimmte das Gremium den aus Anlage 1 ersichtlichen Gebühren für die Beisetzung im Bereich der Baumbestattungsfelder sowie den Gebühren für die Trauerfeier zu. Der Gemeinderat beschloss die in Anlage 2 beigefügte Änderungssatzung zur Bestattungsgebührenordnung vom 28.03.2023 und die in Anlage 4 beigefügte Änderungssatzung zur Friedhofsordnung vom 28.03.2023. 

TOP 6
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes

Das bestellte E-Lastenrad für die Stadt Oberriexingen konnte nach längerer Wartezeit am 05.01.2023 abgeholt werden und ist seither auch schon regelmäßig in Verwendung. Die Nutzung wird sich mit den wärmeren Monaten definitiv noch weiter steigern. Das Lastenrad wird durch die städtischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, insbesondere durch den Hausmeister Herrn Ivanov, für Fahrten zwischen den Einrichtungen bzw. Baustellen genutzt. Bisher wurden die Fahrten durch PKWs des Fuhrparks oder private PKWs zurückgelegt.
An dieser Stelle bedankt sich die Stadt Oberriexingen herzlich beim Land Baden-Württemberg für den Zuschuss durch die L-Bank. Im Rahmen des gewünschten Marktwachstums von E-Mobilität in Baden-Württemberg, hat die Stadt Oberriexingen für die kommunale Nutzung dieses Fahrrads eine Förderung in Höhe von 975 € erhalten.