Vorsicht bei fremden Personen an der Haustür
Aktuell sind im Ort Personen zu beobachten, die an Hauseingängen um Geld oder Essen oder auch die Benutzung der Toilette bitten.
In solchen oder ähnlichen Situationen ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten, da das Klingeln an der Haustür und das Betteln als Taktik für Trickdiebstähle oder zum Ausspähen potenzieller Einbruchsziele genutzt werden können.
Betteln ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten. Allerdings ist aggressives Betteln untersagt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Fuß in die Tür gestellt wird oder sich die Person trotz ablehnender Haltung des Hausbewohners nicht entfernt oder beleidigend wird.
- Es empfiehlt sich grundsätzlich immer alle Hauszugangstüren geschlossen zu halten.
- Prüfen Sie gewissenhaft, wem Sie Einlass gewähren
- Achten sie auf unbekannte Personen auf dem Grundstück oder in der Nachbarschaft
- Verständigen Sie bei verdächtigen Personen die Polizei
- Ergreifen Sie keine eigenmächtigen Maßnahmen, um die Personen aufzuhalten
- Notieren Sie ggf. Kennzeichen von mitgeführten Fahrzeugen
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung.