Bootsfahren auf der Enz
Für alle Bootsfreunde wird eine Fahrt auf der Enz mit Sicherheit zu einem tollen Erlebnis. Bei einer Paddeltour zwischen Roßwag und Besigheim werden Sie verschiedene Tiere und Pflanzen sehen können.
Die verschiedenen Ein-, Um- und Ausstiegsstellen, sowie Wehre, Bushaltestellen und Naturdenkmale können Sie der Broschüre, welche Sie auf dem...
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 40
71631 Ludwigsburg
Tel.: 0 71 41 / 1 44-0
...oder online unter:
http://www.landkreis-ludwigsburg.de
...erhalten, entnehmen. Außerdem zeigt sie Ihnen, wie Sie sich naturgerecht verhalten, um die vielen in der Enz lebenden Tiere und Pflanzen nicht zu stören.
An der Enzausstiegstelle in Oberriexingen finden Sie eine Grillstelle vor. Diese dürfen Sie gerne benutzen. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass Sie Ihren Abfall wieder mitnehmen.
Es stehen an dieser Stelle einige Parkplätze zur Verfügung. In der Hochsaison langen diese jedoch nicht aus. Sollte dieser Parkplatz belegt sein, können Sie Ihr Auto gerne auf dem großen Parkplatz am Sportgelände (Fußweg ca. 500 m) in der Mühlstraße abstellen.
Es ist verboten auf den umliegenden Feldern zu parken. Diese Felder werden bewirtschaftet. Ein dortiges Parken wird von uns geahndet und mit einer Geldstrafe versehen.
Bitte beachten:
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die verschiedenen, zum Teil auch in ihrem Bestand bedrohten Lebewesen und halten Sie sich an die hier aufgelisteten Regeln!
- Fahren Sie in der Flussmitte, meiden Sie Uferzonen!
- Befahren Sie keine Seitenarme!
- Benützen Sie nur die ausgeschilderten Ein- und Ausstiegsstellen!
- Betreten Sie keine Flachwasserzonen und Kieszonen!
- Fahren Sie nicht durch Wasserpflanzen!
- Machen Sie keinen Lärm!
- Nehmen Sie Ihren Abfall mit!
- Legen Sie keine wilden Feuerstellen oder Lagerplätze an!
- Schonen Sie auf dem Weg zur Enz die Wiesen!
Neue Reglungen für naturverträgliches Verhalten an und auf der Enz
Zum Schutz und Erhalt der Artenvielfalt an der Enz im Landkreis Ludwigsburg treten am 30. August 2024 Neuerungen der Enz-Verordnung in Kraft.
Die Enz, die den Landkreis von Roßwag bis nach Besigheim durchfließt, erfreut sich bei den Erholungssuchenden bereits seit vielen Jahren einer großen Beliebtheit. Sie ist in weiten Teilen noch sehr ursprünglich und naturnah. Mit ihren sensiblen Bereichen ist sie u.a. ein ausgewiesenes NATURA 2000-Gebiet (FFH- und Vogelschutzgebiet Enztal bei Mühlhausen, Strohgäu und unteres Enztal). Bereits mit der Verordnung vom 25. April 2006 wurde zum Schutz der Natur die Ausübung des so genannten Gemeingebrauchs im Landkreis Ludwigsburg beschränkt und das Verhalten an und auf der Enz geregelt. Dies wurde damals notwendig, um ein naturverträgliches Kanufahren auf der Enz sicher stellen zu können. Das oberste Ziel - die Naturverträglichkeit - wurde durch geregeltes Kanufahren, Sperrung des sensibelsten Bereichs bei Roßwag von 1. Mai bis 30. September sowie ausgeschilderte Ein - und Ausstiegsstellen gewährleistet.
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich der Freizeitdruck an und auf der Enz jedoch stark verändert. Das Fahren auf aufblasbaren Boards auf dem Wasser (Stand-up-Paddling) hat sich zur Trendsportart entwickelt und für eine hohe Frequentierung der Enz gesorgt. Durch das Stehen auf dem Board werden bei den Vögeln erhöhte Fluchtreaktionen ausgelöst. Es entsteht ein Störungspotential, das wichtige Lebensräume, wie Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete wassergebundener Vogelarten erheblich beeinträchtigt.
Zwischen 1. März und 30. September: Stand-up-Paddling nur in ausgewiesenen Zonen
In den NATURA 2000-Gebieten gilt ein Verschlechterungsverbot. Aus diesem Grund wurden die Regelungen der Enz-VO angepasst. Die beteiligten Anliegerkommunen der Enz tragen diese Änderungen vollumfänglich mit.
Eine wesentliche Neuerung wird sein, dass zwischen dem 1. März und dem 30. September die Enz mit Stand-up-Paddling-Boards (SUP`s) nur in den dafür ausgewiesenen Zonen in Bietigheim-Bissingen und Vaihingen/Enz befahren werden darf. Mit Kanus und anderen Booten darf auf der Enz, wie bisher auch, weitergefahren werden.
Bürgerinnen und Bürger können sich zudem auf der Internetseite des Landkreises Ludwigsburg und über ein neu aufgelegtes Faltblatt informieren, das im Landratsamt Ludwigsburg sowie in den Enzanrainerkommunen ausliegt. http://www.landkreis-ludwigsburg.de
Der Landkreis Ludwigsburg bittet die Erholungssuchenden an und auf der Enz, sich entsprechend der neuen Regelungen zu verhalten, um die Artenvielfalt weiterhin zu schützen und zu erhalten.
Die neuen Regelungen in Kürze:
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist
- das Befahren der Enz von der Landkreisgrenze bei Roßwag bis zum Fußgängersteg am Alten Badplatz in Vaihingen mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (z.B. Kanus, Boote, SUP`s, waterbikes etc.) unzulässig;
- das Befahren der gesamten Enz im Landkreis Ludwigsburg mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft, die in der Regel stehend betrieben werden (z.B. SUP`s, waterbikes etc.), unzulässig.
Ausgenommen hiervon sind folgende Bereiche:
a.) Auf Gemarkung Vaihingen/Enz ist das Fahren mit Stand-up-Paddling-Boards im innerstädtischen Bereich zwischen dem Fußgängersteg am Alten Badplatz und dem Wehr des Triebwerks T 30, Enzgasse (SUP-Zone 1) erlaubt.
b.) Auf Gemarkung Bietigheim-Bissingen ist das Fahren mit Stand-up-Paddling-Boards zwischen dem Einstieg am Bad am Viadukt und dem Wobachsteg (SUP-Zone 2) erlaubt.
Download der aktuellen Enz-Verordnung
Download des Faltblatts zur den Regelungen - mit Karte