Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der stellvertretende Bürgermeister (stv. BM) Herr Maisch die Anwesenden, entschuldigte die abwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger herzlich Willkommen.
BM Wittendorfer konnte krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen.
TOP 1 Einwohnerfragestunde
Aus der Einwohnerschaft wurden folgende Fragen gestellt.
Eine Einwohnerin bedankte sich für die Anpflanzung der neuen Bäume im unteren Stadtteil.
Des Weiteren wurde eine Beschwerde geäußert bezüglich wiederholter Hinterlassenschaften eines Hundes. Stv. BM Maisch bat um direkte Kontaktaufnahme mit der Verwaltung, um dieses Problem anzugehen.
Zudem wurde eine Frage zu der kommunalen Wärmeplanung gestellt. Ein Einwohner wollte wissen, ob es bereits konkrete Planungen gebe und ob bei kommenden Baumaßnahmen ggfs. bereits Leerrohre verlegt würden. Stv. BM Maisch verwies in diesem Zusammenhang auf den Tagesordnungspunkt 2.
TOP 2 Kommunale Wärmeplanung: Beschluss der Maßnahmen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der stv. BM Maisch Herrn Zeile vom Büro EGS Plan. Dieser stellte die Maßnahmen anhand einer Präsentation vor.
Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) verpflichtet alle großen Kreisstädte zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis zum Ende des Jahres 2023. Die Stadt Oberriexingen nahm im Rahmen des Förderprogramms „freiwillige kommunale Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden“ eigeninitiativ an der kommunalen Wärmeplanung teil und bildet gemeinsam mit der Stadt Bietigheim-Bissingen, der Gemeinde Ingersheim und der Gemeinde Sersheim einen Konvoi. Gemäß Beschluss des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das zum 01.01.2024 in Kraft tritt, ist für die Stadt Oberriexingen eine Verpflichtung bis zum Jahr 2028 vorgesehen.
Die kommunale Wärmeplanung liefert als strategisches Planungsinstrument Erkenntnisse, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 erreicht werden kann. Sie dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen.
Im Zuge der vier Arbeitsphasen „Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielfoto und Maßnahmenkatalog“, konnten die Potenziale der Stadt Oberriexingen aufgezeigt und so ein mögliches Szenario entwickelt werden, wie die Stadt zukünftig klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann. Im letzten Schritt wurden fünf Maßnahmen beschlossen, die zur weiteren Untersuchung und Verwirklichung dieses Zielszenarios beitragen.
Maßnahmenkatalog
Folgende Maßnahmen wurden auf Grundlage der Zielfotos mit der Kommunalverwaltung, EGS-Plan sowie den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen erarbeitet:
1. Stromnetzcheck
- Stabilität des lokalen Stromnetztes prüfen
- Gesamtgebiet mit Fokus auf KWP (Gebiete mit hohem Anteil von Wärmepumpen)
2. Erschließung Potenzial Sanierung und Effizienzsteigerung
- Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts zur Erschließung des Potenzials
- Steuerung Koordination- und Kommunikationsprozess
- Ausweitung des kommunalen Sanierungsmanagements
3. Flächensicherung für Energieinfrastrukturen
- Flächen identifizieren
- Schaffung nötiger Rechtsrahmen
- Aktive Flächensicherung
4. Kampagne zum Austausch alter Öl Heizungsanlagen
- Ausarbeiten von Fokusgebieten
- Aufklärung der Bevölkerung bzgl. technischer Alternativen und ausführender Firmen
- Erstellung eines Entwicklungskonzepts zum Austausch der Anlagen
- Optional: Entwicklung eines Förderkonzeptes
5. BEW-Studie Oberriexingen (Flusswasser Wärmepotenzial)
- Wärmenetzplanung für den Aufbau eines Wärmenetztes
- Nutzung der Flusswasserwärme
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Abschlussbericht entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
Die aufzuführenden Maßnahmen werden jeweils durch den Gemeinderat gesondert beraten, beschlossen und die finanziellen Auswirkungen dargestellt. Entsprechende Planungsmittel werden im Haushaltsplan 2024 sowie in der Finanzplanung bis 2027 veranschlagt.
Nach intensiver Beratung stimmte der Gemeinderat den fünf Maßnahmen einstimmig zu.
TOP 3 Nahversorgung in Oberriexingen: Potenzialanalyse zur Weiterentwicklung
- weiteres Vorgehen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Stv. BM Maisch Herrn Beck von der Firma GMA.
Seit längerer Zeit spielt das Einzelhandelsangebot und die mögliche Entwicklung eine wichtige Rolle für die Stadt Oberriexingen. Verstärkt wurde dies mit der Schließung des Landmarktes.
Kurzfristig wurde erreicht, dass ein „rollender Supermarkt“ einmal wöchentlich in Oberriexingen hält. Trotz der geplanten und im September 2023 auch erfolgten Eröffnung des „Tante M“-Ladens in der Albertstraße wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 18.07.2023 die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH mit der Erstellung einer Potenzialanalyse beauftragt, um das Spektrum der Lösungsmöglichkeiten für die Einzelhandelsentwicklung in Oberriexingen unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Die Potenzialanalyse liegt nun vor und wurde in der Sitzung vorgestellt. Mit der Eröffnung des „Tante M“-Ladens hat sich das Angebot deutlich verbessert. Der Laden wird von der Bevölkerung nach aktuellen Einschätzungen gut angenommen. Ein Vorteil ist die integrierte Lage des Geschäfts mitten im Ort sowie die umfangreichen Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag von 5.00 bis 23.00 Uhr. Jedoch können auf Grund der Betriebsform nicht alle Warengruppen angeboten werden. Da das Konzept nur auf der Grundlage von Selbstbedienung mit Kartenzahlung möglich ist, gibt es nach wie vor für manche Bevölkerungsgruppen Hemmungen, von dem Angebot Gebrauch zu machen.
Vom Kaufkraftpotenzial ist bei der Einwohnerzahl von Oberriexingen auch ein größerer Einzelhandelsbetrieb tragfähig, allerdings nur, wenn er an einer verkehrsgünstigen Lage angesiedelt wird. Ob ein größerer Supermarkt und das „Tante M“-Konzept nebeneinander tragfähig sind, wird eher kritisch gesehen. Für einen größeren Supermarkt wurde aufgrund der geographischen Lage nur die Fläche östlich der Sersheimer Straße gegenüber der Einmündung der Ringstraße in Betracht gezogen. Nur dort gibt es eine zusammenhängende Fläche an einer Durchgangsstraße, wie sie von den Betreibern eines Supermarkts benötigt wird. Diese Fläche gehört der Stadt. Für diesen Standort gibt es eine Interessensbekundung eines Supermarktbetreibers. Ebenfalls gibt es eine Interessenbekundung von einem Investor. Neben dem Lebensmittelgeschäft möchte sich auch die ortsansässige Bäckerei Laier mit niederlassen und die Backstube mit Verkaufsfläche und Café-Bereich ansiedeln.
Planungsrechtliche Beurteilung:
Für die geplante Fläche gibt es bisher keinen Bebauungsplan, im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Daher müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Regionalplan ist diese Fläche mit einem regionalen Grünzug belegt. Dementsprechend müsste auch dieser angepasst werden. Ob und wie dies möglich ist, müsste mit dem Verband Region Stuttgart abgestimmt werden. Großflächige Einzelhandelsstandorte unterliegen einer raumordnerischen Beurteilung. Vereinfacht gesagt dürfen solche Standorte das raumordnerische Gefüge nicht verschieben. Solche Pläne müssen grundsätzlich an integrierten Standorten realisiert werden. Dies ist am Standort an der Sersheimer Straße nicht der Fall. Zusätzlich zum Bebauungsplanverfahren wäre ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren notwendig. Der Ausgang dieses Verfahrens kann nicht prognostiziert werden. Um die zusätzlichen Hürden bei einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb zu vermeiden, wurde eine Begrenzung auf 800 m² Verkaufsfläche vorgeschlagen und mit dem Investor abgestimmt.
Darüber hinaus liegt der Standort an der Sersheimer Straße direkt neben der Dürren Enz und wäre bei Starkregenereignissen betroffen.
Für den Standort an der Sersheimer Straße gibt es also etliche Hürden, die in einem Planungsverfahren geklärt werden müssten. Ein solches Verfahren wird deshalb längere Zeit in Anspruch nehmen. Aus grundsätzlichen Erwägungen und wegen des ungewissen Ausgangs wurde mit dem Investor besprochen und Einigkeit erzielt, dass beim Verfahren eine Begrenzung auf 800 m² Verkaufsfläche für den Standort zugrunde gelegt wird und der Investor alle Verfahrenskosten (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Gutachten etc.) übernimmt. Für den Bebauungsplan wäre ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sinnvoll. Eine Inanspruchnahme für andere Zwecke als für einen Lebensmittelmarkt ist damit ausgeschlossen.
Der Gemeinderat nahm die Potenzialanalyse zur Kenntnis. Er stimmte für den Standort an der Sersheimer Straße, um dort einen nicht großflächigen Lebensmittelmarkt zu ermöglichen. Zudem beauftragte er die Verwaltung die weiteren notwendigen Schritte vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
TOP 4 Bausachen
4.1 Bauvoranfrage: Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses, Eisberger 15, Flst. Nr. 4591
Stv. BM Maisch stellte das Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat erteilte der Bauvoranfrage nicht sein Einvernehmen, sondern stellte es in Aussicht.
TOP 5 Modernisierung Alte Kelter
Im Rahmen der Sanierung der Alten Kelter in Oberriexingen wurde das dritte Ausschreibungspaket vergeben, das die Gewerke Zimmerarbeiten, Fliesenarbeiten, Innentüren und Tischlerarbeiten, Sanitärinstallations- und Elektroinstallationsarbeiten enthält.
Der Gemeinderat beschloss:
- das Gewerk Zimmerarbeiten mit 34.064,76 € (brutto) an die Firma Fritz Ott GmbH Holzbau aus 71739 Oberriexingen,
- das Gewerk Fliesenarbeiten mit 32.368,88 € (brutto) an die Firma von Au – Gehrung aus 72622 Nürtingen,
- das Gewerk Innentüren und Tischlerarbeiten mit 34.244,63 € (brutto) an die Gräßle GmbH – Schreinerei/Innenausbau aus 71665 Vaihingen an der Enz,
- das Gewerk Sanitärarbeiten mit 63.642,53 € (brutto) an die Klaus Decker GmbH aus 71706 Markgröningen,
- das Gewerk Elektroarbeiten mit 157.107,92 € (brutto) an die Weber GmbH aus 74211 Leingarten
zu vergeben.
TOP 6 Kanalerneuerung und Stromverlegung Kernerstraße: Vergabe
Stv. Kämmerin Luna stellte zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsvorlage vor.
Im Rahmen der geplanten Kernersanierung haben die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH (SWBB) eine Ausschreibung durchgeführt. Zur Erzielung eines möglichst großen Synergieeffektes wurden die beiden Gewerke Kanalerneuerung und Neuverlegung Strom als eine Maßnahme ausgeschrieben. Neben der Erneuerung des Abwasserkanals die Stadtwerke Oberriexingen die Stromleitungen von Dachständern ins Erdreich verlegen.
Der Kostenschlüssel für die Maßnahme beträgt für den Kanal 41,55% und für Strom 58,45%. Für beide Gewerke werden im Zuge des Baus die Kosten separat erfasst und ausgewiesen. Es werden zwei Schlussrechnungen erstellt, eine für den Kanalbau mit Rechnungsanschrift Stadt Oberriexingen und eine für die Stromerneuerung mit Rechnungsanschrift Stadtwerke Oberriexingen.
Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen beschloss die Vergabe der Bauarbeiten für Erneuerung des Mischwasserkanals und Neuverlegung Strom in der Kernerstraße an den günstigsten Bieter, die Firma Wilhelm Hubele GmbH aus Ludwigsburg, zum Preis von 136.538,07 € (netto) bzw. 162.480,30 € (brutto).
TOP 7 Verlängerung der Einsetzung eines ehrenamtlich tätigen Stellvertreters des Bürgermeisters
Wie bereits bekanntgegeben, ist Bürgermeister Wittendorfer am Post-Covid-Syndrom erkrankt. Seit Sommer 2022 befindet sich Bürgermeister Wittendorfer im Krankenstand.
Er nimmt weiterhin alle medizinischen und therapeutischen Möglichkeiten in Anspruch, um schnellstmöglich eine vollständige Genesung herbeizuführen. Jedoch ist weiterhin nicht absehbar, wann Bürgermeister Wittendorfer seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen kann.
Seit Mai 2023 übernimmt stv. BM Maisch als ehrenamtlich tätiger Stellvertreter des Bürgermeisters auf Zeit die Amtsgeschäfte im Rathaus Oberriexingen. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und dem Landrat schlägt die Verwaltung nun die befristete Verlängerung von Herrn Maisch bis zum 30.04.2024 vor. Die Aufgaben würden auch weiter zwischen dem ehrenamtlichen Stellvertreter Herr Bannert und Herrn Maisch aufgeteilt. Insbesondere die repräsentative Funktion würde bei Herrn Bannert, als gewählter Vorsitzender des Gemeinderates, verbleiben.
Das Gremium ernannte Gerd Maisch, Oberbürgermeister a.D. (Vaihingen/Enz), mit Wirkung vom 01.01.2024 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit bis 30.04.2024 zum stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Oberriexingen.
Das Gremium befürwortete eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 €/mtl.
TOP 8 Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes
Stadtrat Haverkamp fragte nach wieso nicht alle Bäume von der Liste des Baumkatasters nachgepflanzt wurden. Stv. Kämmerin Luna erklärte, dass ihrer Kenntnis nach, alle Bäume bis auf jene in der Hölderlinstraße nachgepflanzt wurden. Stv. BM Maisch versicherte die Anfrage dennoch zu prüfen.