Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der stellvertretende Bürgermeister (stv. BM) Herr Maisch die Anwesenden, entschuldigte die abwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger herzlich Willkommen zur ersten Gemeinderatsitzung im Jahr 2024. BM Wittendorfer konnte krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen.
Bevor die Sitzung startete gratulierte das Gremium stv. BM Maisch nachträglich zu seinem 60. Geburtstag am 11.01.2024. Stv. BM Bannert überreichte ihm im Namen des Gremiums feierlich eine Torte.
TOP 2 Einwohnerfragestunde
Aus der anwesenden Einwohnerschaft wurden keine Fragen gestellt.
TOP 3 Bausachen
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorsorglich eingefügt. Es sind bis zur Sitzung keine Anhörungsanfragen durch das Bauverwaltungsamt Vaihingen/Enz eingegangen.
TOP 4 Kommunalwahl 2024
Besetzung des Gemeindewahlausschusses – Änderung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Berufung von Andrea Hartmann als Beisitzerin in den Gemeindewahlausschuss anstelle von Armin Schmid.
TOP 5 Haushaltsplan 2024 mit Finanzplanung 2024 bis 2027
Beschlussfassung
Stv. Kämmerin Luna stellte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sachvorlage vor.
Der Entwurf des Haushaltsplans 2024 sowie der Investitions- und Finanzplanung bis 2027 wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.12.2023 eingebracht. Es haben sich gegenüber der Einbringung des HHP-Entwurfs keine Änderungen ergeben.
In den kommenden Jahren sind gem. § 3 der Haushaltssatzung Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 860.000 Euro für Investitionen vorgesehen. Zum 01.01.2024 ist die Stadt Oberriexingen im Kernhaushalt schuldenfrei. Im Jahr 2024 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zu Beginn des Jahres 2024 rd. 4,51 Mio. € und wird sich zum Ende des Jahres auf rd. 2,92 Mio. € reduziert haben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung, den Stellenplan und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 inklusive Finanzplanung und das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2027.
TOP 6 Sanierung Sporthalle - weitere Vorgehensweise
a) Erneuerung Sporthallenboden
b) Haustechnik / PV-Anlage
Stv. Kämmerin Luna stellte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sachvorlage vor.
Nach mehrmaligen Ausschreibungen konnte die Sporthallendachsanierung in der Sitzung vom 28.03.2023 vergeben werden. Aufgrund verschiedener Hindernisse musste die Sanierung des Sporthallendachs in das Jahr 2024 verschoben werden. Für eine Ausnutzung des Förderzeitraums wurden durch die Stadtverwaltung, die Varianten der energetischen Maßnahmen geprüft, die für einen späteren Bauabschnitt geplant waren. Dabei wurden die Varianten einer PV-Anlage auf dem Hallendach sowie die mögliche Heizungssanierung geprüft. Außerdem wurde bei der Vorbereitung der Dachsanierung festgestellt, dass der Sportboden stark sanierungsanfällig ist und im Rahmen der Dachsanierung trotz des Schutzbodens erheblich beschädigt werden könnte.
Das Büro KMB empfiehlt die Verfolgung der Variante 1 (PV Anlage und Boden + Prallwände), um weiterhin im Zuge der kommunalen Wärmeplanung bei der Turn- und Festhalle flexibel bleiben zu können und trotzdem die aktuellen Anforderungen an die Nachhaltigkeit zu erfüllen. Darüber hinaus ist auch davon auszugehen, dass nach Erneuerung der Dachhaut und dem Schließen der Glasoberlichter mit einer gleichmäßigeren Wärmeentwicklung (Sommer und Winter) zu rechnen ist.
a) Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Erneuerung des Sportbodens inklusive der Prallwand der Sporthalle Oberriexingen für rund 253.000,00 Euro. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung das Architekturbüro KMB mit der Ausschreibung des Gewerks zu beauftragen.
b) Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verfolgung der ersten Variante und ermächtigte die Verwaltung die entsprechende Ausschreibung der Gewerke zu beauftragen.
TOP 7 Stadtmauerdurchgang
Vergabe: Erneuerung Eichbalken
Stadtrat Ott und Hess rückten aufgrund von Befangenheit vom Sitzungstisch ab.
Stv. Kämmerin Luna stellte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.
Der Stadtmauerdurchgang beim Spielplatz Rappengarten wurde in den 80er Jahren mit der Anlage des Kinderspielplatzes „Rappengarten“ auf der Maueraußenseite angelegt. Die Stadtmauer oberhalb des Durchganges wurde mit mehreren Eichenbalken, die zudem mit Gewindestangen verbunden sind, gesichert. Die Eichenbalken sind weitgehend verfault und kaum noch tragend. Somit besteht Handlungsbedarf. Die weitere Vorgehensweise wurde mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.
Seitens des Ingenieurbüros Ott, wurde der Stadtmauerdurchgang hinsichtlich der Statik geprüft und vorgeschlagen, in einem nächsten Schritt die kurzfristige Sicherung des Durchgangs durch abstützen der defekten Eichenbalken zu gewährleisten. Außerdem wurde im Rahmen einer Eilentscheidung, aufgrund der sehr langen Lieferzeit, die Bestellung der Eichenbalken bereits beauftragt. Die Sicherungsmaßnahme soll bei entsprechender Witterung im Frühjahr 2024 durchgeführt werden und die Sanierung des Durchgangs voraussichtlich im Sommer 2024.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Erneuerung der Eichenbalken am Stadtmauerdurchgang des Rappengartens in Höhe von 16.688,36 Euro (brutto) an die Firma Roger Hess GmbH & Co. KG Bauunternehmung zu vergeben.
TOP 8 Grundschule Oberriexingen
Brandschutzgutachten
Stv. Kämmerin Luna stellte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.
Im Rahmen der Errichtung der Kernzeitbetreuung, im Untergeschoss an der Grundschule in Oberriexingen, wurde am 03.11.2020 eine Schlussabnahme gemeinsam mit dem Baurechtsamt Vaihingen durchgeführt. Es wurden hierbei insgesamt sieben Mängel im Rahmen einer Mängelbeseitigungsauflage nach den §§ 47 und 66 Landesbauordnung (LBO) festgestellt, die alle das Thema Brandschutz betreffen.
Nach Rücksprache mit dem Baurechtsamt könnte man jetzt ein Brandgutachten erstellen und die Mängelbeseitigungsauflage bis dahin zurückstellen (Variante 1), oder man könnte das Brandschutzgutachten erst in den kommenden Jahren erstellen und die Mängel aus der Mängelbeseitigungsauflage in den kommenden Monaten beheben (Variante 2). Beide Varianten wären vertretbar.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verfolgung der Variante 2.
TOP 9 Vereinsförderung
Baukostenzuschuss für den Obst- und Gartenbauverein
Stv. Kämmerin Luna stellte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sachvorlage vor.
Gemäß der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Oberriexingen ist laut der Ziffer 5 Baukostenzuschüsse, den örtlichen Vereinen, welche die Voraussetzung für die Vereinsförderung erfüllen, die Möglichkeit gegeben einen einmaligen Baukostenzuschuss zu erhalten. Dieser wird auf Antrag gewährt und im Einzelfall durch den Gemeinderat festgesetzt.
Der Obst- und Gartenbauverein (OGV) hat einen Antrag auf einen Baukostenzuschuss, gemäß der Vereinsförderrichtlinie bei der Stadtverwaltung Oberriexingen, beantragt. Der Inhalt der Baumaßnahme ist die Erneuerung der Garagentore von Kipptoren zu Sektionaltoren des OGV in der Großmoltenstraße. Hierbei sind dem Verein Kosten in Höhe von 5.800 Euro entstanden. Vom 20. November 2023 bis zum 21. November 2023 fanden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung umfangreiche Nachpflanzaktionen durch den Obst- und Gartenbauverein und den Bauhof statt. Aus verschiedenen Gründen mussten in den vergangenen Jahren Bäume an betroffenen Standorten gefällt werden.
In den vergangenen Jahren wurden Vereinen bereits Investitionszuschüsse solcher Art gewährt. Gemäß der Vereinsförderrichtlinie sowie der Anerkennung der Vereinstätigkeit der Nachpflanzaktion im Stadtgebiet, empfiehlt die Stadtverwaltung dem OGV einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro zu gewähren.
Stadtrat Schray stellte hierzu einen Änderungsantrag. Er forderte die Erhöhung des Zuschusses auf 3.000€.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Obst- und Gartenbauverein einen Baukostenzuschuss in Höhe von 3.000 Euro zu gewähren.
TOP 10 Teilfortschreibung des Regionalplans (Windenergie)
Stellungnahme der Stadt Oberriexingen zu dem geplanten Vorranggebiet auf der Gemarkung Oberriexingen bzw. des Zweckverbands Eichwald
Hauptamtsleiterin Klepper stellte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sachvorlage vor.
Die Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart hat am 25.10.20123 die Teilfortschreibung des Regionalplans zur Festsetzung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen beschlossen. Die Unterlagen wurden in der Zeit vom 13.11.2023 bis 15.12.2023 öffentlich ausgelegt. Parallel gab es mehrere Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endete am 02.02.2024.
Die Stadt Oberriexingen bzw. der Zweckverband Eichwald sind durch das geplante Vorranggebiet LB-16 tangiert. Die Vorrangfläche LB-16 liegt auf der Gemarkung Oberriexingen und Vaihingen/Enz. Aktuell tangiert diese Vorrangfläche das Zweckverbandsgelände nur geringfügig.
Der Zweckverband Eichwald beabsichtigt die Errichtung von bis zu zwei Windenergieanlagen (WEA) auf der Gemarkung des Zweckverbandes. Um dies zu ermöglichen ist eine räumliche Ergänzung der aktuellen Vorrangfläche nach Norden und Osten erforderlich, sofern dem keine konkreten Ausschlusskriterien entgegenstehen.
Das Gremium stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zur Stellungnahme zum Vorranggebiet Windenergie LB-16 (Teilfortschreibung Regionalplan), sowie einer Erweiterung der Vorrangfläche nach Norden und Osten, damit eine Realisierung von bis zu zwei Windrädern auf der Verbandsfläche möglich wird, zu.
TOP 11 Anfragen aus dem GR, Bekanntgaben, Verschiedenes
Stv. BM Maisch machte das Gremium auf einen seit dem letzten Sturm schief hängenden Baum vor der Tiefgaragenzufahrt bei der Kreissparkasse aufmerksam. Wenn sich die Situation des Baumes verschlechtert, müsse dieser kurzfristig gefällt werden. Es würde dann ein neuer Baum nachgepflanzt werden.