Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der stellvertretende Bürgermeister (stv. BM) Maisch die Anwesenden, entschuldigte die abwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger herzlich willkommen. BM Wittendorfer konnte krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen.
TOP 1 Einwohnerfragestunde
Aus der Bürgerschaft wurde die Frage gestellt, wie man dem steigenden Energiebedarf gerecht werden könne und ob es daher seitens der Stadt Überlegungen in Richtung Windkraft gäbe. Stv. BM Maisch erklärte, dass der Verband Region Stuttgart sich momentan in der Erstellung des Regionalplans Windkraft befinde und dieser die Grundlage für die weitere Planungen der Kommunen sei. In diesem Plan werden Gebiete ausgewiesen, in denen u.a. die benötigte Windhäufigkeit sowie der vorgeschriebene Abstand zur Wohnbebauung vorliege. Im Anschluss könne darüber im Gemeinderat diskutiert werden, inwiefern eine Windkraftanlage auf der ausgewiesenen Fläche in Betracht käme. Geplant sei dies für die zweite Jahreshälfte.
TOP 2 Bausachen
TOP 2.1 Antrag auf Nutzungsänderung: Umnutzung Kinderzimmer in Raum für außerklinische Hebammentätigkeit, Wilhelmstraße 1, Flst.: 3713
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
TOP 3 Modernisierung Alte Kelter Oberriexingen:
Vergabe des ersten Ausschreibungspaketes
Stv. Stadtkämmerin Luna erklärte, dass im Rahmen der Sanierung der Kelter in Oberriexingen das erste Ausschreibungspaket vergeben werden solle, das den Einbau des Aufzugs sowie die Rohbauarbeiten enthalte. Die ersten Arbeiten der Sanierung starten voraussichtlich Ende August 2023.
Für den Einbau des Aufzugs als auch für die Rohbauarbeiten sei die Vergabesumme jeweils niedriger als die ursprünglich kalkulierten Ansätze. Beim Aufzug ist das günstigste Angebot durch die Fa. Haushahn eingegangen, bei den Rohbauarbeiten kam das günstigste Angebot von der Fa. Walter Schmidt. Aufgrund der Ortsbesichtigungen konnte das Architekturbüro zudem Potential für weitere Kostenoptimierungen finden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Gewerk Aufzug mit 36.559,18 € an die Firma C. Haushahn GmbH & Co. KG aus Stuttgart zu vergeben und das Gewerk Rohbauarbeiten mit 126.592,99 € an die Firma Walter Schmidt GmbH aus Freiberg am Neckar zu vergeben.
TOP 4 Beate-Kaltschmid-Kindertageseinrichtungen / Wald- und Naturkindergarten
- Anpassung der Kindergartenbeiträge zum 01.09.2023 (Kindergartenjahr 2023/2024)
Stv. Stadtkämmerin Luna erläuterte die Kostenentwicklung in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Kindergärten. So seien aufgrund der letzten Tariferhöhungen die Personalkosten stark gestiegen. Dies mache eine Anpassung der Kindergartenbeiträge notwendig. Die Stadt orientiere sich dabei in der Höhe der Erhöhung an der Empfehlung des Gemeindetages.
Darüber hinaus müsse eine Anpassung des Essensgeldes um 3 Euro vorgenommen werden, da Ausgaben aufgrund der Inflation und gestiegenen Personalkosten ebenfalls stark angestiegen sind. Gemeinderätin Klein beantragte eine Beschlussänderung, die Beiträge nicht schon zum 1 September 2023, sondern erst zum 1. November 2023 um 8,5 Prozent zu erhöhen, um die betroffenen Familien auch aufgrund der aktuellen Personalengpässe in den Kindertageseinrichtungen zu entlasten.
Dieser Änderungsantrag fand keine Mehrheit.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung die Anpassung der Kindergartenbeiträge und verbindlichen Regelungen in der Beate-Kaltschmid-Kindertagesstätte sowie dem Wald- und Naturkindergarten zum 01.09.2023 für das Kindergartenjahr 2023/2024 sowie die Erhöhung des Essenspreises auf 76 EUR / Monat.
TOP 5 Grundschule Oberriexingen / Verlässliche Grundschule
Kernzeit-, Nachmittags- und Ferienbetreuungsgebühren - Anpassung der Gebühren zum 01.09.2023 und Änderung der Grundschulkinderbetreuungssatzung zum 01.09.2023
Stv. Stadtkämmerin erklärte analog zu Tagesordnungspunkt 4, dass die Personalkostensteigerung auch in den Schulen spürbar sei. Zudem müssen durch die Erweiterung der Kernzeitbetreuung zusätzliche jährliche Abschreibungen von rd. 8.500 € als Aufwand eingestellt werden. Aus diesem Grund muss daher ebenfalls eine Erhöhung der Gebühren für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung sowie für die Ferienbetreuung vorgenommen werden. Die Erhöhung der Gebühren beträgt bei der Kernzeitbetreuung 77 € pro Jahr, in der Nachmittagsbetreuung 99 € pro Jahr sowie bei der Ferienbetreuung 2 € pro Tag. Die Änderung der Grundschulkinderbetreuungssatzung wird entsprechend vorgenommen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgeschlagene Anpassung der Gebühren bei der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung sowie Ferienbetreuung zum 01.09.2023 für das Schuljahr 2023/2024 vorzunehmen und die Änderung der Grundschulkinderbetreuungssatzung zum 01.09.2023 zu übernehmen.
TOP 6 Beteiligungsverwaltung - Stadtwerke Oberriexingen GmbH:
Darlehensaufnahme und Gewährung einer Kommunalbürgschaft
Stv. Stadtkämmerin Luna zeigte auf, dass der Wirtschaftsplan des Jahres 2023 der Stadtwerke Oberriexingen Investitionen von insgesamt 1,22 Mio. EUR vorsieht. Da die Maßnahme Kanäle in der Kernerstraße auf das Jahr 2024 verschoben wurde, reduzieren sich die geplanten Investitionen um 141 TEUR auf insgesamt 1,08 Mio. EUR. Um diese Investitionen finanzieren zu können, soll ein Darlehen von 950 TEUR aufgenommen werden. Das Darlehen soll über Bürgschaften der Stadt Oberriexingen und Stadtwerke Bietigheim-Bissingen abgesichert werden. Die Gesellschafter SWBB und Stadt Oberriexingen bürgen gemäß ihren Geschäftsanteilen und entsprechend den geltenden EU-Regelungen für einen Darlehensbetrag in Höhe von 80 % und damit 760 TEUR, um günstigere Kreditkonditionen zu erhalten. Der Zinsvorteil fließt in Form einer Avalprovision von 0,5 % den bürgenden Gesellschaftern zu, der restliche Vorteil kommt der SWOri zugute. Die Übernahme von Bürgschaften muss nach dem Gesellschaftsvertrag vom Aufsichtsrat der SWBB und dem Gemeinderat der Stadt Oberriexingen genehmigt werden.
Es wurden bei verschiedenen Kreditinstituten entsprechende Angebote eingeholt. Zwischenzeitlich ist ein Angebot von der Kreissparkasse Ludwigsburg zu einem Zinssatz nominal von 4,77 % eingegangen, welches von Seiten der SWOri GmbH beauftragt werden soll.
Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen beschloss einstimmig, die Ermächtigung der Geschäftsführung der SWOri GmbH, das Investitionsdarlehen in Höhe von 950.000 EUR beim günstigsten Kreditinstitut aufzunehmen. Der Übernahme einer Kommunalbürgschaft in Höhe von 51 % (= 387.6000 EUR) durch die Stadt Oberriexingen für die SW Ori GmbH wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (LRA LB) zugestimmt.
TOP 7 Finanzzwischenbericht 2023
Herr Roller, der die Stadtkämmerei Oberriexingen aufgrund Personalengpässen unterstützt, zeigte eine Präsentation zum Finanzzwischenbericht 2023. Er erklärte, dass das Haushaltsjahr sich deutlich positiver als erwartet entwickle und nach aktueller Hochrechnung mit rd. 1.400.000 € besser abschließen könne. Der geforderte Haushaltsausgleich kann damit erreicht werden, da das Jahresergebnis bei rd. 700.000 € liegen wird. Er erläuterte, dass geringere Einzahlungen aus Grundstückserlösen kompensiert werden könnten und dass die Investitionsauszahlungen vermutlich hinter dem Plan zurückbleiben werden. Zudem sei eine Kreditaufnahme in 2023 weiterhin nicht notwendig. Er mahnte an, dass das gute Steuerergebnis 2023 hohe Umlagen und geringere Zuweisungen im Jahr 2025 zur Folge haben werde, sodass Vorkehrung durch FAG-Rückstellungen in Betracht zu ziehen seien.
Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis.
TOP 8 Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes
Stv. Stadtkämmerin Luna erklärte, dass aufgrund der Anfrage von Gemeinderätin Öhler nach dem Zustand der Sitzbänke an der Enz eine Prüfung des Bauhofs stattgefunden habe. Der Bauhof konnte bekannt geben, dass keine Mängel bekannt wären. Er erklärte weiter, dass es eine jährliche Bestandsaufnahme aller Sitzbänke gäbe und in Zuge dessen ggfs. Nachbesserungen durchgeführt werden würden.
Hauptamtsleiterin Klepper stellte zudem ein Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 Abs. 1 Nr. 1 LBO vor, welches kurz vor Beginn der Gemeinderatssitzung eingereicht wurde. Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben, ein Neubau eines Einfamilienhauses mit angrenzender Doppelgarage im Gerstenweg 4, Flst.: 6450, zur Kenntnis.