Betreuung in Kita, Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung sowie Grundschule
Informationen zur Notbetreuung ab 26.04.2021 in den Betreuungseinrichtungen der Stadt Oberriexingen
Stand: 23.04.2021
Liebe Eltern,
wie Sie den Tagesmeldungen entnehmen können, sind angesichts der steigenden lnfektionszahlen weitere Schritte zur Kontaktbeschränkung leider unausweichlich. Das letzte Wochenende war mit Blick auf den Schulbetrieb und Kita-Betrieb mit vielen Unsicherheiten behaftet. Dies zeichnet sich leider auch in dieser Woche ab. Derzeit lassen sich noch nicht mit Sicherheit alle offenen Fragen beantworten.
Inzwischen hat der Bundesgesetzgeber (Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident) das neue „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Bevölkerungsschutzgesetz) auf den Weg gebracht, welches zum heutigen Tag in Kraft getreten ist.
Nunmehr gilt für die Zulässigkeit des Präsenzbetriebs u.a. an Schulen und Kindertageseinrichtungen ein neuer Schwellenwert von 165 bei der 7-Tages-Inzidenz. Dieser Wert ist im Landkreis Ludwigsburg seit dem 13.04.2021 überschritten.
Der Bundesgesetzgeber sieht in dem Fall, wenn die genannte 7-Tages-Inzidenz wie im Landkreis Ludwigsburg zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits seit drei Tagen vorliegt, die zwingende Umsetzung der Maßnahmen mit Wirkung ab Samstag, den 24.04.2021, vor. Der Landkreis Ludwigsburg wird heute noch eine entsprechende formale, amtliche Bekanntmachung tätigen. Dies bedeutet dann ab Montag, 26.04.2021, eine grundsätzliche Rückkehr zum Fernunterricht an der Grundschule sowie die Betriebsschließung unserer Kindertagesstätten sowie der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung (außer: Angebote in der Notbetreuung).
Für Oberriexingen bedeutet dies konkret folgendes:
- Grundschule, Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung und Kindertageseinrichtungen werden ab dem kommenden Montag, 26. April 2021 bis auf weiteres geschlossen.
- Für Schulkinder, die in der Grundschule die Notbetreuung besuchen, wird eine reduzierte Notbetreuung in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung (bis 16:00 Uhr) eingerichtet.
- Für Kita-Kinder aller städtischen Kindertagesbetreuungseinrichtungen wird an den regulären Öffnungstagen eine Notbetreuung eingerichtet. Die konkrete Organisation der Notbetreuung regelt die jeweilige Einrichtung.
- Anspruch auf Kita-Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf diese Notbetreuung. Arbeitgeberbescheinigungen sind vorzulegen bzw. zeitnah bei der Stadt nachzureichen. Wir orientieren uns dabei an den zuletzt gültigen Notbetreuungsregelungen von Dezember 2020 - Mitte Februar 2021.
Weitergehende Informationen zur Notbetreuung in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung sowie in den Kindertageseinrichtungen finden Sie im hier einzusehenden Informationsschreiben.
Alle notwendigen Anmeldeformulare zur Notbetreuung ab dem 26.04.2021 finden Sie hier:
Anmeldeformular Notbetreuung (Stand 23.04.2021)
Arbeitgeberbescheinigung (Stand 23.04.2021)
Eigenbescheinigung Selbständige (Stand 23.04.2021)
Informationen zur Notbetreuung im Januar 2021 in den Betreuungseinrichtungen der Stadt Oberriexingen
Stand: 07.01.2021
Liebe Eltern,
angesichts der leider immer noch zu hohen Infektionszahlen haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihrer Videoschaltkonferenz am 05.01.2021 beschlossen, auch an Kindertageseinrichtungen die Kontakte bis Ende Januar weiter deutlich einzuschränken. Daher werden die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege im Januar auch über das Ende der Weihnachtsferien hinweg grundsätzlich geschlossen.
Für Baden-Württemberg hat sich das Kultusministerium darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in der Praxis wie folgt umzusetzen:
- Kitas sowie Einrichtungen der Kindertagespflege bleiben ebenso wie Grundschulen bis mindestens 17.01.2021 geschlossen. Über eine Öffnung im Präsenzbetrieb ab dem 18.01.2021 wird in der Woche ab dem 11.01.2021 entschieden.
- Für Kita-Kinder wird im Zeitraum der Schließung an den regulären Öffnungstagen weiterhin eine Notbetreuung eingerichtet.
- Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze.
Die Grundschule Oberriexingen bietet ab Montag, 11.01.2021
, eine Notbetreuung an. Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular hierzu erhalten Sie direkt von der Grundschule Oberriexingen oder auf der Homepage gs-oberriexingen.jimdofree.com/.
Eine Notbetreuung in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule findet abhängig von der Anzahl der Anmeldungen der Grundschulkinder zur Notbetreuung in der Grundschule statt.
Die Stadt Oberriexingen wird ab Montag, 11.01.2021, daher weiterhin eine Notbetreuung für Kinder im Alter von 1 Jahr bis 6 Jahren, welche bereits unsere Kindergärten oder die Kinderkrippe in der Eichendorffstraße 19 / 21 und in der Großmoltenstraße 2 sowie den Wald- und Naturkindergarten „Reutwaldfüchse“ besuchen, anbieten. Diese Regelung gilt für Kinder, die zum Stichtag 10.01.2021 mindestens 1 Jahr alt oder älter sind und bereits in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen wurden.
Die Voraussetzungen für die erweiterte Notbetreuung, das Antragsverfahren und weitere Informationen zu den Betreuungszeiten haben sich zum damaligen Informationsschreiben vom 14.12.2020 nicht geändert. Daher haben wir Ihnen die relevanten Formulare unter diesem Text nochmals zur Verfügung gestellt. Eltern, deren Kinder bereits für die Notbetreuung bis einschließlich 08.01.2021 angemeldet sind, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Diese Kinder werden für die weitere Notbetreuung in den jeweiligen Gruppen weiterhin eingeplant.
Bitte senden Sie uns aus organisatorischen Gründen die Anmeldungen zur Notbetreuung immer bis spätestens 10 Uhr am Vortag zu (für einen Montag benötigen wir das Formular freitags bis 10 Uhr).
Vielen Dank im Voraus.
Informationsschreiben
Anmeldeformular
Arbeitgeberbescheinigung
Eigenbescheinigung Selbständige
Stand: 14.12.2020
Liebe Eltern,
wie Sie den Tagesmeldungen entnehmen können, sind angesichts der steigenden lnfektionszahlen weitere Schritte zur Kontaktbeschränkung leider unausweichlich. ln ihrer Konferenz am 13.12.2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder daher beschlossen, auch an Kindertageseinrichtungen die Kontakte im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 deutlich einzuschränken. Daher werden die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege in diesem Zeitraum bundesweit grundsätzlich geschlossen.
Die Grundschule Oberriexingen bietet ab Mittwoch, 16.12.2020
, eine Notbetreuung an. Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular hierzu erhalten Sie direkt von der Grundschule Oberriexingen oder auf der Homepage gs-oberriexingen.jimdofree.com/.
Eine Notbetreuung in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule findet nicht statt.
Die Stadt Oberriexingen wird ab Mittwoch, 16.12.2020, eine Notbetreuung für Kinder im Alter von 1 Jahr bis 6 Jahren, welche bereits unsere Kindergärten oder die Kinderkrippe in der Eichendorffstraße 19 / 21 und in der Großmoltenstraße 2 sowie den Wald- und Naturkindergarten „Reutwaldfüchse“ besuchen, anbieten. Diese Regelung gilt für Kinder, die zum Stichtag 15.12.2020 mindestens 1 Jahr alt oder älter sind und bereits in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen wurden.
Die Voraussetzungen für die erweiterte Notbetreuung, das Antragsverfahren und weitere Informationen zu den Betreuungszeiten finden Sie hier:
Informationsschreiben zur Notbetreuung
Anmeldeformular
Arbeitgeberbescheinigung Beschäftigte
Eigenbescheinigung Selbständige
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute, schöne Weihnachtsfeiertage und weiterhin viel Gesundheit auch für das Jahr 2021.
Umgang mit Krankheitssymptomen
Hier finden Sie einige Hinweise zum Umgang mit Krankheitssymptomen in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Wann Ihr Kind zu Hause bleiben sollte und auf was Sie achten sollten, erfahren sie im verlinkten Dokument.
Gesundheitsbestätigung für den Besuch der Kita nach den Sommerferien
Um das Infektionsrisikos für alle am Betrieb der Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege teilnehmenden Personen, für die Kinder ebenso wie für die pädagogischen Fachkräfte, die Tagespflegepersonen und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Kita einen Ausschluss solcher Kinder von der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege vor,
- die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Solche Symptome sind
o Fieber ab 38°C,
o trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma),
o Störung des Geschmacks-oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).
Bei der Rückkehr aus einem anderen Staat, z. B. nach einer Urlaubsreise, kann zudem die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ den Besuch der Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege ausschließen. Dies ist dann der Fall, wenn der andere Staat als sog. „Risikogebiet“ ausgewiesen ist. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) veröffentlicht.
Sofern solche Ausschlussgründe Ihnen bekannt sind oder bekannt werden, sind Sie verpflichtet,
- die Einrichtung umgehend zu informieren,
- den Besuch der Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege Ihres Kindes zu beenden,
- Ihr Kind bei Auftreten von Krankheitsanzeichen während der Betreuung umgehend abzuholen.
Die Erklärung der Erziehungsberechtigten ist am ersten Kita-Tag in der Einrichtung abzugeben.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Eingeschränkte Kernzeit- und Nachmittagsbetreuuung startet ab dem 29.06.2020
Stand: 24.06.2020
Liebe Eltern,
nun ist es offiziell – vom 29. Juni an können alle Kinder an Grundschulen wieder regelmäßig die Grundschule unter Auflagen besuchen. Für die gute Zusammenarbeit und Ihr Verständnis in den letzten Wochen und Monaten möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Kindern, dem pädagogischen Personal und den Leiterinnen der Einrichtungen ganz herzlich bedanken!
Neben den vom Land Baden-Württemberg und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) vorgegebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen ist vorab zu erwähnen, dass es gleichzeitig innerhalb unseres Personals auch weiterhin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die aufgrund von Risikofaktoren nicht eingesetzt werden können. Damit haben wir weiterhin begrenzende Faktoren, was die Ausgestaltung von Betreuungskapazitäten, dem zeitlichen Umfang sowie der Mittagessenssituation anbelangt.
Die bisherige Notbetreuung an der Grundschule entfällt und es wird eine Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule geben.
Um Eltern, welche einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Möglichkeit zu bieten am Vormittag und frühen Nachmittag weiterhin arbeiten zu können, werden auch wir wieder eine eingeschränkte Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung anbieten.
Bezüglich dieser eingeschränkten Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung unter Corona-Pandemiebedingungen in der Zeit bis zum Beginn der Sommerferien wurde ein entsprechendes Konzept erarbeitet.
Wir starten mit der eingeschränkten Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung ebenso wie die Grundschule am kommenden Montag, 29.06.2020.
Anbei finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen für die Anmeldung:
Elterninformation eingeschränkte Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung
Regelbetreuung in den Kitas startet ab dem 30.06.2020
Stand: 24.06.2020
Liebe Eltern,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab 30.06.2020 einen weiteren Schritt zur Regelbetreuung in den Kindergärten „unter Corona-Pandemiebedingungen“ umsetzen können. Für die gute Zusammenarbeit und Ihr Verständnis in den letzten Wochen und Monaten möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Kindern, dem pädagogischen Personal und den Leiterinnen der Einrichtungen ganz herzlich bedanken!
Neben den vom Land Baden-Württemberg und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) vorgegebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen ist vorab zu erwähnen, dass es gleichzeitig innerhalb unseres Personals auch weiterhin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die aufgrund von Risikofaktoren nicht eingesetzt werden können. Damit haben wir weiterhin begrenzende Faktoren, was die Ausgestaltung von Betreuungskapazitäten, dem zeitlichen Umfang sowie der Mittagessenssituation anbelangt.
Unser pädagogisches Team freut sich schon, in Bälde wieder beinahe alle Kinder gleichzeitig betreuen zu dürfen. Vorsicht ist aufgrund des „Coronavirus“ allerdings nach wie vor geboten, vor allem auch bei unseren Kindern und natürlich ebenso bei unserem Personal.
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Formulare:
Elterninformation Regelbetreuung Kita
Informationsbrief der Einrichtungsleitung
Elterninformationen zur Notbetreuung während der Corona-Pandemie in den Kindertageseinrichtungen und in der Grundschule

Stand: 22.04.2020
Liebe Eltern,
wie Sie den Tagesmeldungen entnehmen können, ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie
die Öffnung der Kindertageseinrichtungen inklusive der Kinderkrippe und der Grundschule
sowie der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung derzeit bis auf weiteres nicht vorgesehen.
Nach § 1 der Corona-Verordnung (CoronaVO) des Landes Baden-Württemberg ist der
Betrieb von Kindertageseinrichtungen untersagt. Daher muss das Angebot aber weiterhin
eine Notbetreuung bleiben und kann nicht für alle gelten. Aus Gründen des
Infektionsschutzes umfasst die Erweiterung deshalb nur einen begrenzten Personenkreis.
Oberste Priorität hat, eine zweite sich rasant ausbreitende Infektionswelle zu verhindern.
Die Stadt Oberriexingen hat nun ab Montag, 27.04.2020, die Notbetreuung für Kinder im
Alter von 1 Jahr bis 6 Jahren, welche bereits unsere Kindergärten oder die Kinderkrippe in
der Eichendorffstraße 19 / 21 und in der Großmoltenstraße 2 besuchen, erweitert. Diese
Regelung gilt für Kinder, die zum Stichtag 27.04.2020 mindestens 1 Jahr alt oder älter sind
und bereits in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen wurden.
Ebenso wird die Grundschule Oberriexingen eine erweiterte Notbetreuung ab Montag,
27.04.2020, anbieten. Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular hierzu erhalten Sie
direkt von der Grundschule Oberriexingen oder auf der Homepage https://gs-oberriexingen.jimdofree.com/.
Für einen sicheren Betrieb werden unsererseits soweit möglich diverse Schutzmaßnahmen
wie z.B. Abstandsregelungen, Kleingruppen und Hygienemaßnahmen eingerichtet werden.
Alle weiteren Informationen finden Sie im Elterninformationsschreiben zur Notbetreuung (Stand 22.04.2020).
Anlagen:
- Notkinderbetreuung KiTa Anmeldeformular (Stand 22.04.2020)
- Notkinderbetreuung Arbeitgeberbescheinigung (Stand 22.04.2020)
- Notkinderbetreuung Eigenbescheinigung Selbständige / Freiberufler (Stand 22.04.2020)
- Rahmenbedingungen zur Notbetreuung KiTa (Stand 22.04.2020)
- Informationsschreiben Notbetreuung Grundschule (Stand: 22.04.2020)
- Anmeldeformular Notbetreuung Grundschule (Stand: 24.04.2020)
Elterninformationen zur Notbetreuung in der Kindertageseinrichtung und der Grundschule
Stand: 18.04.2020, 13:30 Uhr
Liebe Eltern,
wie Sie den Tagesmeldungen entnehmen können, ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie die Öffnung der Kindertageseinrichtungen inklusive der Kinderkrippe und der Grundschule sowie der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung derzeit bis auf weiteres nicht vorgesehen. Anbei erhalten sie aber neueste Informationen:
Informationsschreiben Notbetreuung