Aus der Germeinderatssitzung vom 25.07.2018

Vor der Behandlung der Tagesordnungspunkte verabschiedete sich Bürgermeister Wittendorfer offiziell im Namen des Gemeinderates bei Stadtkämmerer Roller und übergab ihm ein Abschiedspräsent mit den besten Wünschen für seinen weiteren beruflichen sowie privaten Lebensweg. 

TOP 1 
Bürgerfragestunde

Aus der anwesenden Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt. 

TOP 2 
Bausachen  
a)    Baugenehmigungsverfahren: Anbau an das bestehende Wohnhaus Goethestraße 9, Flst. 3739/1

Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen.
b)    Baugenehmigungsverfahren: Neubau Garage, Theodor-Heuss-Str. 2 Flst. 4685
Der Gemeinderat beschloss die Genehmigung des Bauvorhabens und erteilt die Befreiung der baurechtlichen Vorschriften des Bebauungsplans „Großmolten“ bzgl. des Stauraums zur Straßenbegrenzungslinie.
c)    Baugenehmigungsverfahren: Anbau eines Balkons, Untere Gasse 36, Flst. 92/6
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen.
d)    Baugenehmigungsverfahren: Wohnhausanbau, teilweise Umbau im EG des best. Wohnhauses, Wernerstraße 6, Flst. Nr. 3750/2
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen.  

TOP 3 
Sanierung der Theodor-Storm-Straße
a) Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung
b) Beschlussfassung über die Ausführungsplanung

BM Wittendorfer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Oliver Daeges vom Ingenieurbüro Daeges. Gleichzeitig stellte er klar, dass es sich bei TOP 3 b) korrekterweise um die Entwurfsplanung und nicht um die Ausführungsplanung handelt. Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vom 19.06.2018 für die modifizierte Variante 1 der Straßensanierungsmaßnahme ausgesprochen. BM Wittendorfer ging nochmals kurz auf die Informationsveranstaltung zur Sanierung der Theodor-Storm-Straße ein, welche am letzten Donnerstag, den 19.07.2018 in der Mensa der Grundschule stattfand und gut besucht war. Bei dieser wurde den Anwohnern und weiteren Interessenten die modifizierte Variante 1 vorgestellt. Herr Daeges erläuterte die Hauptdiskussionspunkte der Veranstaltung und stellte die abgeänderte Entwurfsplanung vor, welche nun die Anregungen und Wünsche der Bürger berücksichtigt. Die Bordsteine werden in Zukunft nur noch 3 cm hoch sein und es werde das gleiche Pflaster wie in der Großmoltenstraße verlegt. Insgesamt wird es zukünftig 9 neue kleinere Bäume (u.a. zum Schutz von Grundstücksein- und -ausfahrten), nur noch 2 statt 3 Schwellen und ca. 23 Längsparkplätze geben. Vor der Grundschule werden zukünftig Poller aufgestellt und der Gehwegbereich in der Kreuzung Goethestraße / Theodor-Storm-Straße werde optimiert. Der zulässige Parkraum wird durch die Kennzeichnung von „zum Parken erlaubten Flächen“ ausgewiesen. Insgesamt konnte ein guter Kompromiss mit den Anwohnern erreicht werden, der die Straße sehr aufwerten wird. Der Bauzeitraum unter abschnittsweiser Vollsperrung wird im Frühjahr 2019 beginnen und ca. 6 Monate andauern, da die Stadtwerke Oberriexingen GmbH zudem die kompletten Wasser-, Gas-, Strom- und LWL-Leitungen erneuern bzw. neu verlegen werden. Zudem werden alle alten Peitschen-Straßenbeleuchtungsmasten durch moderne Masten mit LED-Leuchtkörpern ersetzt. Weiterhin sollen eine asymmetrische Baumpflanzung auf den Schwellen und eine Erhöhung des Kreuzungsbereiches mit der Goethestraße beachtet werden.  Der Gemeinderat nahm die Anliegen aus der Bürgerinformationsveranstaltung vom 19.07.2018 zur Kenntnis und beschloss deren Einarbeitung in die Entwurfsplanungsvariante 1. Der Gemeinderat sprach sich zudem einstimmig für die Umsetzung der Entwurfsplanungsvariante 1 mit den genannten Änderungen aus.   

TOP 4
Funpark mit Pumptrack und Spielgeräten – Vorstellung der Vorentwurfsplanung und weitere Vorgehensweise
a) Vorstellung der Vorentwurfsplanung

BM Wittendorfer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Müller vom Büro KMB und die Mitglieder der Elterninitiative „Funpark Oberriexingen“. Herr Müller wurde mit der Ausarbeitung der Varianten für den Spielplatzbereich inklusive der Pumptrackanlage beauftragt. In der Sitzung vom 24.04.2018 hatte der Gemeinderat den Bau eines umzäunten Funparks mit Pumptrack und Spielgeräten auf dem Freizeit- und Sportgelände grundsätzlich beschlossen. Herr Müller stellte die konkrete Vorplanung und die Erschließung vor. Für die geplante Pumptrack-Anlage wurden inzwischen 3 Varianten entworfen. Insgesamt wird seitens der Initiative „Funpark Oberriexingen“ und der Verwaltung die Variante 2 mit ca. 400 qm asphaltierter Fläche favorisiert, da diese am besten ins Gelände integriert werden kann und auch von den Nutzungsmöglichkeiten am attraktivsten ist. Die Kostenschätzung für die Variante 2 geht aktuell von ca. 75.700 EUR brutto ohne Spielplatzbereich und Erschließung bzw. Umzäunung aus und ist eine größere attraktivere Pumptrack-Variante mit 5 Kurven, 2 Sprüngen und einer Halbkugel. Die Variante 1 scheidet aus Sicht der Verwaltung aus Platzgründen aus. Zudem soll die Pumptrack vom sozialen Miteinander aller Altersgruppen leben, weshalb diese Variante durch einen eigens geschaffenen „Kids-Bereich“ auch zur Ausgrenzung der Kleinsten von der Pumptrack führen könnte. Die Variante 3 ist weniger anspruchsvoll und kleiner sowie moderater in ihrer Ausführung, allerdings mit Kosten in Höhe von ca. 72.800 EUR die günstigste Pumptrack-Variante. Der vorgestellte Spielplatzbereich bietet Kletter-, Sandspiel- und Rutschmöglichkeiten sowie ein Bodentrampolin zur Verbesserung der Bewegungskoordination der Kinder. Die Kosten für den Spielplatzbereich werden inklusive Honorare und Erschließung auf ca. 90.000 EUR brutto geschätzt. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, mit der Variante 2 weiterzuarbeiten und in die Detailplanung und Abstimmung mit der Öffentlichkeit (Jugend, Kleintierzüchter, TSV, An- und Einwohner) zu treten.  Der Gemeinderat nahm die vorgelegten Unterlagen und Pläne zur Kenntnis. Er sprach sich für die Umsetzung der Pumptrack Variante 2 sowie den vorgelegten Spielplatzplänen aus und beauftragt die Verwaltung, in die Öffentlichkeitsbeteiligung einzutreten. 
b) Finanzierung und Fördermittel – Mittelumschichtung + Zurückstellung der Aufenthaltsfläche direkt am Enztalradweg
BM Wittendorfer erläuterte, dass im Haushaltsplan 2018 zunächst 150.000 EUR für den Bau des Funparks mit asphaltierter Pumptrack und Spielplatz bereitgestellt wurden. Bislang wären keine Fördermöglichkeiten für den Bau möglich gewesen.  Die Stadt Oberriexingen erhält jedoch für eine geplante, aber nun leider doch nicht realisierbare Maßnahme „ Schaffung einer Aufenthaltsfläche am Enztalradweg“ mit geplanten Baukosten von 100.000 EUR rund 50.000 EUR an Fördermitteln vom Verband Region Stuttgart. Entsprechende Mittel wurden bereits im Haushaltsplan 2018 eingestellt. Leider hat sich bei einer späteren naturschutzrechtlichen Überprüfung herausgestellt, dass die dafür vorgesehene Fläche aus Gründen des Umwelt- und Landschaftsschutzes derzeit nicht geeignet ist und die Maßnahme daher nicht umgesetzt werden kann. BM Wittendorfer empfahl dem Gremium die geplante Maßnahme am Enztalradweg vorerst zurückzustellen und die zugesagten Zuschüsse in Höhe von 50.200 EUR umzuschichten und für den „Funpark“ einzustellen. Eine Prüfung durch den Verband Region Stuttgart ergab nämlich, dass diese Vorgehensweise möglich sei. Hinzu kommt für die Stadt, dass der aufsteigende Feldweg saniert werden müsste, dies könnte parallel im Rahmen des Feldwegsanierungsprogrammes geschehen, hier könnten die Ausgabemittel aus der geplanten Maßnahme am Enztalradweg für die Wegesanierung (100.000 EUR) umgeschichtet werden.  Der Gemeinderat stimmte der vorläufigen Zurückstellung der Maßnahme „Aufenthaltsfläche am Enztalradweg“ zu. Der Gemeinderat stimmte der Förderung des „Funparks“ im Rahmen der Qualifizierung des Enztalradwegs mit 50.200 EUR durch den Verband Region Stuttgart zu und ermächtigte die Verwaltung, den angepassten öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen. 
c) Weitere Vorgehensweise
BM Wittendorfer erläuterte die weitere Vorgehensweise. Zunächst sollen der Kleintierzüchterverein und der TSV Oberriexingen angehört werden. Außerdem soll eine Öffentlichkeits- und Jugendbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung stattfinden. Anschließend wird die Entwurfsplanung im Gemeinderat behandelt, die Baugesuchsplanung erstellt und verabschiedet. Darauf folgen die Baugenehmigung, Ausschreibung, Beauftragung und Vergabe.  Für die Fertigstellung des Projektes ist aktuell das Frühjahr 2019 vorgesehen. Der Gemeinderat stimmte der geplanten Mittelumschichtung im HH-Jahr 2018 zu und beauftragte die Verwaltung, die weiteren Schritte wie oben beschrieben einzuleiten. 

TOP 5
Abbruch der Stadtmauer 

BM Wittendorfer erläuterte kurz, dass der Abbruch der Stadtmauer mit der angrenzenden Scheune in der Oberen Gasse bisher ohne Probleme verläuft, jedoch aufgrund der hohen Sicherheitsauflagen länger dauern wird als ursprünglich geplant. Die Kosten für die geplante Sanierung der Stadtmauer belaufen sich auf geschätzte 120.000 EUR brutto, ohne jegliche Nebenkosten - es sei aber abzuwarten, ob das Landesamt für Denkmalpflege noch weitere Untersuchungen verlange. Dieser Betrag ist zu 60 % durch Fördermittel und zu 40 % durch Mittel der Stadt Oberriexingen im Rahmen des Stadtkernsanierungsgebiets gedeckt - man muss die Kosten aber nun aktuell nochmals neu ermitteln und natürlich die Ausschreibungsergebnisse abwarten. Auf die seitens der Stadt Oberriexingen versendete Pressemitteilung zur Stadtmauerthematik in der vergangenen Woche wurde verwiesen, welcher aktuell nichts hinzuzufügen sei.  Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis. 

TOP 6 
Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle der Städte Vaihingen/Enz und Oberriexingen und den Gemeinden Eberdingen und Sersheim

BM Wittendorfer erklärte, dass in einer Besprechung vom 30.11.2017 mit den Vertretern der Stadt Vaihingen und der Stadt Oberriexingen und den Gemeinden Eberdingen und Sersheim vorberaten wurde zukünftig einen gemeinsamen Gutachterausschuss und eine gemeinsame Geschäftsstelle hierfür zu bilden. Eine Änderung der Gutachterausschussverordnung seitens des Landes Baden-Württemberg erfordere dies. Im Rahmen dieser Umstellung werden zukünftig Verkehrswertgutachten, die Kaufpreissammlung und die hierzu gehörenden Verwaltungstätigkeiten zentral bei der Stadt Vaihingen/Enz von Spezialisten und den entsprechenden Mitgliedern eines gemeinsamen Gutachterausschusses bearbeitet. Um sich die Möglichkeit offen zu halten, weitere Gemeinden aufzunehmen, soll die Zusammenarbeit auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen. Zwei mögliche Vorgehensweisen wurden in Betracht gezogen. Die Bildung eines Interimsgutachterausschuss bis Ende 2021 und einem anschließend neu gewählten gemeinsamen Gutachterausschuss ab 2022 oder die direkte Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschuss ab Januar 2019. Im Interimsgutachterausschuss wären alle derzeit amtierenden Mitglieder aller Gutachterausschüsse tätig. Die Amtszeiten würden sich dementsprechend bis zum 31.12.2021 verlängern. Bei einem neu zusammengesetzten Gutachterausschuss ist folgende Zusammensetzung angedacht: 
Eberdingen:                  3 Mitglieder (bisher 6)
Oberriexingen:               3 Mitglieder (bisher 5)
Sersheim:                     3 Mitglieder (bisher 9)
Vaihingen an der Enz:     9 Mitglieder (bisher 12)
Gesamt:                       18 Mitglieder 
Wahl, Vorsitz und Stellvertretung sind in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt.  Sofern die anderen Gemeinderäte der anderen Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft einig sind, könnte aus Sicht von BM Wittendorfer und des Vorsitzenden des Oberriexinger Gutachterausschusses Herrn Fischer optional ab dem 01.01.2019 auf den Interimsgutachterausschuss verzichtet werden und sofort mit dem gemeinsamen Gutachterausschuss begonnen werden. Der amtierende Gutachterausschuss würde dann zum 31.12.2018 abberufen werden. Der Gemeinderat stimmt der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle der Städte Vaihingen an der Enz und Oberriexingen und der Gemeinde Eberdingen und Sersheim zum 01.01.2019 sowie der Bildung eines Interimsgutachterausschusses für die Übergangsphase vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 einstimmig zu. Auch der Unterzeichnung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zwischen den Städten Vaihingen an der Enz und Oberriexingen und den Gemeinden Eberdingen und Sersheim wird seitens des Gemeinderats einstimmig zugestimmt, ebenso wie der personellen Ausstattung der Geschäftsstelle. Optional wird dem Verzicht auf den Interimsgutachterausschuss und die Bildung eines neuen gemeinsamen Gutachterausschuss ab dem 01.01.2019 zugestimmt, sofern die anderen Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft diesem Vorgehen auch zustimmen. 

TOP 7
Finanzzwischenbericht 2018

Stadtkämmerer Roller erläuterte die Ergebnisse des Finanzzwischenberichts 2018. Im Verwaltungshaushalt liegen derzeit Mehreinnahmen von rund 172.000 EUR und Minderausgaben von rund 86.000 EUR vor. In der Summe ist voraussichtlich eine Verbesserung des Ergebnisses im Verwaltungshaushalt um 258.000 EUR und damit eine deutliche Erhöhung der Zuführung an den Vermögenshaushalt von bisher 302.000 € auf nun 560.000 € zu erreichen. Im Vermögenshaushalt liegen aktuell Mehreinnahmen von rund 48.000 EUR und Minderausgaben von rund 106.000 EUR vor. Weitere Maßnahmen im Vermögenshaushalt 2018 sind derzeit hinsichtlich der zeitlichen Ausführung fraglich, so dass diese Maßnahmen vermutlich größtenteils erst im Jahr 2019 zu finanzieren sind. Dagegen geht die Verwaltung davon aus, dass die Mittel für die Stadtkernsanierung, die Ausgleichsmaßnahmen und die sonstigen Tiefbauarbeiten im Rahmen der Haushaltsplanansätze abgewickelt werden können. In Verbindung mit der voraussichtlich positiven Entwicklung des Verwaltungshaushaltes 2018 muss vorrausichtlich nur ein Betrag von 705.000 € statt rund 1,1 Mio. € der Allgemeinen Rücklage entnommen werden. Die Rücklagenentnahme verringert sich damit um rund 412.000 €. Damit kann für die aktuellen und zukünftig vorgesehenen investiven Maßnahmen in der Finanzplanung ein finanzielles Polster erhalten werden. Hierbei sind die oben erwähnten Verzögerungen bei Projekten mit weiteren Kosten von rund 300.000 Euro noch nicht enthalten. Verschuldungen werden weiterhin planmäßig getilgt, eine Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich. Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht 2018 zur Kenntnis. 

TOP 8
Abwasserbeseitigung: Betriebsabrechnung für das Jahr 2016

Stadtkämmerer Roller stellte die Betriebsabrechnung vor und erläuterte einige wichtige Punkte. Im Bereich der Gebühren für das Niederschlagswasser ist eine Überdeckung zu vermerken. Diese wird in die anstehende Kalkulation eingestellt, was zur Folge hat, dass die Gebühren in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erhöht werden müssen. Der Gemeinderat nahm von dem Ergebnis der Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2016 Kenntnis. 

TOP 9
Neubaugebiet Schrannenäcker-Süd: Erwerb von 2 Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus durch die Stadt Oberriexingen zur Ansiedlung einer neuen Allgemeinarztpraxis

BM Wittendorfer berichtete, dass durch ein kürzlich geführtes Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Württemberg die Möglichkeit für die Ansiedlung eines Allgemeinarztes in Oberriexingen definitiv bestehe. Hierfür gibt es von dieser aktuell ein Förderprogramm namens „Ziel und Zukunft“ zur Niederlassung von Allgemeinärzten und Oberriexingen falle unter die Fördertatbestände, was zum Beispiel in den Jahren 2012-2014 nicht der Fall gewesen sei. Daher möchte sich die Stadt Oberriexingen darum bemühen, neue Interessenten für eine mögliche Arztpraxis in Oberriexingen zu akquirieren. Hierfür benötige man allerdings ein modernes Raumangebot von ca. 140 qm, um auf erfolgreiche „Allgemeinarztsuche“ zu gehen. Bezüglich der Räumlichkeiten besteht die Möglichkeit für die Stadt, im Neubaugebiet Schrannenäcker-Süd das komplette Erdgeschoss mit zwei Wohneinheiten eines Mehrfamilienhauses von der Wohnbau Oberriexingen zu erwerben und anschließend an einen Allgemeinarzt weiterzuvermieten oder bei erfolgloser Arztsuche auf dem Wohnungsmarkt zu vermieten – weshalb dieses Vorhaben recht risikolos für die Stadt Oberriexingen sei. Da im unteren Ortskern derzeit keine Flächen verfügbar sind, würde sich der Kauf der ebenerdig liegenden, barrierefreien und modern gestalteten Räume alternativlos anbieten. Eine Wohnung im EG hat eine Fläche von rd. 111 m² und kostet inkl. Stellplätze und Nebenkosten rund 441.200 EUR. Der Preis für die zweite Wohnung im EG mit 78 m² inkl. Stellplätze und Nebenkosten beläuft sich auf eine Summe von 302.800 EUR. BM Wittendorfer berichtet dem Gremium zudem, dass sich die Wohnbau Oberriexingen sehr partnerschaftlich, konstruktiv und verlässlich in den Gesprächen über die Raumplanungen und das Kaufangebot an die Stadt Oberriexingen zeigte, weshalb es sinnvoll sei, dieses Projekt gemeinschaftlich anzugehen und erfolgreich umzusetzen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die beiden Wohnungen im Erdgeschoss inklusive Stellplätze durch die Stadt zu erwerben. Diese sollen zunächst als Allgemeinarztpraxis ausgebaut werden, eine spätere Verkleinerung der zweiten Wohnung als eigenständig vermieteter Wohnraum bleibt vorbehalten, je nach Raumbedarf für eine Allgemeinarztpraxis. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ansiedlung eines Allgemeinarztes in den o.g. Wohnungen zu verfolgen und den Gemeinderat über Ergebnisse zu unterrichten. Gleichzeitig sollen die entsprechenden Finanzmittel in das Haushaltsjahr 2018 aufgenommen und in den Folgejahren bis 2020 eingeplant werden. 

TOP 10
Widerruf und Bestellung von Standesbeamten

Die Standesbeamten aus Sersheim und Oberriexingen können sich im Verhinderungsfalle gegenseitig vertreten. Aufgrund personeller Veränderungen bei der Gemeinde Sersheim, mussten folgende Änderungen in der Ernennung von Verhinderungsstandesbeamten für die Stadt Oberriexingen beschlossen werden: Der Gemeinderat beschloss, dass die Bestellung von Frau Tatjana Abel als Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Oberriexingen widerrufen wird. Frau Tatjana Lang wurde als Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Oberriexingen neu bestellt. 

TOP 11
1. Halbjahr 2018 – Genehmigung von Spenden nach §78 Abs. 4 GemO

BM Wittendorfer erläuterte, dass die Stadt Oberriexingen auch im ersten Halbjahr wieder Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen erhalten hat – und bedankte sich nochmals bei allen Spendern. Die Gesamtsumme der Geldspenden beträgt 5.901,11 €. Die Stadt Oberriexingen hat zudem eine Sachspende im Wert von 594,70 € erhalten. Die Gesamtsumme der Schenkungen und Zuwendungen beträgt somit 6.495,81 €. Der Gemeinderat erteilte über die Annahme bzw. die Vermittlung der im ersten Halbjahr 2018 eingegangen Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 GemO einstimmig sein Einvernehmen. 

TOP 12
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes

- Umgestaltung des Spielplatzes „Rappengarten“
BM Wittendorfer schilderte kurz den derzeitigen Zustand des Spielplatzes „Rappengarten“. Bei der jährlich stattfindenden Spielplatzprüfung wurden gravierende Mängel festgestellt, was zur Folge hatte, dass die Spielgeräte wegen der kommunalen Verkehrssicherungspflicht vor kurzem bis auf weiteres demontiert werden mussten. Die Verwaltung hatte daraufhin die Fachfirma eibe Produktion + Vertrieb GmbH & Co KG zur Unterstützung in der neuen Gestaltungsplanung für den Spielplatz herangezogen. Die Durchführung des Angebots der Firma eibe beläuft sich auf eine Gesamtsumme in Höhe von 13.411,90 EUR (brutto) für neue Spielgeräte und ein Bodentrampolin. Die Montagearbeiten werden vom Bauhof durchgeführt. 
Der Gemeinderat stimmte der Umgestaltungsplanung für den Spielplatz Rappengarten sowie der Beauftragung der Firma eibe Produktion + Vertrieb GmbH & Co KG einstimmig zu. Die Lieferzeit beträgt rund 4 Monate, weshalb dieser Spielplatz so lange nur eingeschränkt nutzbar sein wird. 
- Abwasserbeseitigung: Kläranlage Investitionen 2018 und Kanalisation Theodor-Storm-Straße – Vergabe- 
Stadtkämmerer Roller erläuterte, dass eine Sanierung und eine Erneuerung der Zulaufförderschnecken in der Kläranlage dringend notwendig sind. Die dafür nötigen Mittel wurden im Haushaltsplan 2018 bereitgestellt. Durch die vorgeschlagene geänderte Durchführung bei der Sanierung/Erneuerung der Zulaufförderschnecken kann die Stadt Oberriexingen einen Kostenvorteil von rund 20.000 EUR realisieren. Daher wurden nun durch die für die Kanalisation und Kläranlage zuständigen Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH weitere wichtige Maßnahmen zur Durchführung vorgeschlagen, die bisher nicht im Investitionsplan 2018-2022 vorgesehen waren: Dazu gehören u.a. die Erneuerung der Hochwasserpumpen an der Kläranlage und die Partielle Sanierung der Abwasserleitungen in geschlossener Bauweise in der Theodor-Storm-Straße, was sich nach einer Kamerabefahrung zuletzt ergeben hatte. Hierdurch sollen die Kanäle wieder instand gesetzt werden, bevor mit der Straßenbaumaßnahme im Jahr 2019 begonnen wird. Der Gemeinderat erteilte für die geänderte Durchführung der Investitionen 2018 für die Kläranlage und Hochwasserpumpen der Stadt Oberriexingen einstimmig sein Einvernehmen. Er stimmte der Beauftragung der Firma J. Münchinger GmbH gemäß der Vergabeempfehlung zu. Der Gemeinderat stimmte zudem der Beauftragung der Firma Diringer & Scheidel mit der Durchführung der partiellen Kanalsanierung in der Theodor-Storm-Straße gemäß der Vergabeempfehlung für rund 41.000 EUR brutto einstimmig zu. 
- Summer in the city
BM Wittendorfer verkündete, dass die Jubiläumsveranstaltung „Summer in the City“ ein voller Erfolg war. Es wird geplant, diese Veranstaltung auch im kommenden Jahr wieder durchzuführen.